Ja ich denke schon, das damit der Art. 38 gemeint ist, also im Prinzip ein schriftlicher Bescheid, das alles ordnungsgemäß ausgeführt wurde.
Zum Energieausweis, es ist richtig, das du den bei Gebäuden unter 50 m² nicht brauchst, es reicht lediglich der schriftl. Nachweis eines zugelassenen Energieberaters, das du beim Bau die Werte aus Anlage 3 der EnEV von 2014 eingehalten hast.