Einer Artikel über Aufstellmöglichkeiten und Baurecht

  • Hallo,


    beachten muss man allerdings, dass die Rechtslage für z.B. feste Bebauungen von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist. In Bayern ist es z.B. möglich, im Innenbereich eines Dorfes ohne Bebauungsplan ein Nebengebäude bis 75m3 umbauter Raum und max. Höhe bis 3m zu erstellen, und das ohne jeglichen formalen Bauantrag. Das kann natürlich auch ein TH sein, so wir es verstehen. Es ist völlig egal, ob das Grundstück erschlossen ist oder nicht. Die Art der Nutzung ist freigestellt. Wichtig ist nur ein 3 m Grenzabstand der Bebauung zum Nachbargrundstück. Zur Sicherheit geht man zum lokalen Bauamt der Gemeinde und erklärt das Vorhaben, zum Bau eines Nebengebäudes. Das Wort " Tiny House" wird den einfachen freundlichen Beamten eher misstrauisch machen wenn nicht gar verwirren und sollte m.E. erst gar nicht in den Mund genommen werden. Hier im Süden ist das einfach ein Nebengebäude - "woasst scho". Mir wurde sogar für den Nachbarn eine Bescheinigung ausgestellt, dass ich brechtigt bin das Nebengebäude zu bauen. Da ist die Welt doch wohl noch in Ordnung oder?
    MfG Haumdaucha

  • Hallo, ich kenne mich mit der LBO von Bayer nicht aus, in B-W sind es glaub ich 40 m³ (Kubikmeter).
    Allerdings sind Nebengebäude recht genau definiert: Als da wären:
    Terrassenüberdachung
    Carport
    Garage
    Pavillon
    Gartenhaus
    Schuppen

    Wenn eine Feuerstätte oder WC / Dusche / Bad drin ist, ist es schon keine Nebengebäude mehr. Dann gilt eben nur noch „ Wo kein Kläger, da kein Richter. Ansonsten kann es bis zum vollständigen Rückbau kommen.

    Der von Martin verlinkte Artikel ist schon sehr gut, das einzige was mir beim überfliegen aufgefallen ist: Es dürfen auch andere Meister des Bauhauptgewerkes den Plan unterschreiben und einreichen. Also nicht nur Zimmermeister sondern auch Mauermeister, Betonbaumeister…

    In BW dürfen die Meister laut LBO Wohngebäude planen und einreichen von max. 150 m² Grundfläche bei 1 ½ Stockwerken.

    Gruß Stefan

  • Hallo zusammen,
    also wir haben jetzt nochmal mehrere Artikel gelesen und sind irgendwie doch noch verwirrt. Wir haben Freunde, die uns auf ihrem Privatgrundstück stehen lassen würden, ist das nun legal oder nicht? Ich hab verstanden, dass man in einem Bauwagen nicht das ganze Jahr wohnen darf, aber das kann einen doch keiner nachweisen, ob man da nur ein paar Tage ist oder mehr..
    Und wieso darf man auf einem Camping Platz stehen, aber nicht im Garten von Freunden?

  • Und ändert das etwas in diesem Fall, ob man das Tiny House als Wohnwagen anmeldet oder als Fracht?Hat man als Wohnwagen das recht, das ganze Jahr drin zu wohnen, im Garten deiner Freunde? ;)

  • "Und wieso darf man auf einem Camping Platz stehen, aber nicht im Garten von Freunden?"


    Hallo,


    wie lange Ihr im Garten von Freunden stehen dürft ist ja noch gar nicht geklärt. Da die Regelungen von Bundeland zu Bundesland so unterschieldlich sind, hilft nur ein belastbarer Tipp aus NS. Ganz sicher seid Ihr nur, wenn Ihr beim lokalen Bauamt vorsprecht. Vieles was so im Netzt kursiert ist nicht unbedingt richtig. Die Leute im Bauam sind ja auch "nur Niedersachen" und keine Unmenschen. Habt da bitte keine Scheu! Viel Erfolg!


    Gruss aus dem sonnigen Süden vom Haumdaucha.

  • Hallo,
    Alles was nicht legal ist, ist illegal. Punkt!


    Wo und was für ein Grundstück ist es? Bauplatz, Innerorts, Ausserorts,Wohngebiet…
    Gibt es für den Platz ein Plan, gibt es ein Baufenster, liegt der Stellplatz im Baufenster…
    Ohne genauere Angaben kann dir niemand eine Antwort geben.
    Von daher wie Haumdaucha geschrieben hat: Bauamt


    Auf einem Campingplatz darfst du campieren, also Temporär stehen. Dauercamping ist nicht auf allen Campingplätzen gestattet. Die Regeln der Campingplätze sind noch unterschiedlicher als die Baugesetzte der einzelne Bundesländer.


    Würde dir gerne eine bessere Antwort geben, kann aber wahrscheinlich hier aus der Ferne niemand.


    Aber wie immer: Wo kein Kläger, da kein Richter. Wenn der Stellplatz hinter der Scheune auf einem Aussiedlerhof ist, ist die Wahrscheinlich groß das sich niemand dran stört.


    Gruß Stefan

  • Vielen Dank für die Antworten.. wir hoffen einfach mal keine schlafenden Hunde zu wecken und dass es schon gut gehen wird. Und wenn nicht, gehen wir eben zum Bauamt und sehen dann, was sie zu sagen haben.


    Liebe Grüße

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