Gewichtsgrenze - meistens 3,5 Tonnen

  • Das ist ja der Witz an diesem Schlupfloch, die Wohnwagen (oder TH) und Schaubuden der Schausteller wiegen oft mehr als 3,5 t. Deswegen ist es ihnen erlaubt diese bis 5,4 t ohne Zulassung mit 25km/h auf öffentlichen Straßen zu bewegen.


    Stell dir mal vor du bist Schausteller und müsstest jede Woche wenn du zum nächsten Volksfest/Kirmes aufbrichst, dein komplettes Haus (Wohnwagen) und deine Einkommenquelle ausräumen, auf die Waage stellen um zu checken ob du unter den 3,5 t bist, nur um auf der Straße zum nächsten Ort zu kommen...
    Aus dem Grund haben die diese Ausnahmegenehmigung durch den Reisegewerbeschein.

  • aha interssant, danke!!!


    Was technisch ansich einer Überladung gleich kommt


    Dann frage ich mich, wieso die 3.5to Grenze für die meisten so relevant ist, denn wenn ich alle 3 Jahre mein Haus umstelle, dann brauch ich ja auch kein TÜV

  • Fast alle gewerblichen TH-Bauer und auch viele Privatbauer wollen eine Wohnwagenzulassung, und um die zubekommen sind die 3,5 t sehr relevant.


    Bei den gewerblichen Anbietern kann ich es ja verstehen, die machen das aus Gewährleistungsgründen. Bei den Privatbauern kann ich die Logik dahinter meist nicht verstehen, es sei den man will oder muss alle paar Wochen umziehen. Aber das muss ja jeder für sich selber entscheiden.

  • ich verstehe es bei gewerblichen auch nicht, denn wozu abmühen mit 3.5to Grenze, wenn ich viele Abstriche in der Quali machen muss? Meine Häuser sind unmöglich in der Leichtbau Kategorie, ein solches Projekt würde ich gleich ablehnen. Also eigentlich muss der Kunde gewahr sein, was er will. Entweder TÜV oder bessere Qualität.


    Verstehen kann ich es eigentlich nur bei all jenen, die wirklich oftmals vorhaben damit zu reisen - was aus meiner Sicht wieder etwas gegen TH sprich und mehr für Wohnmobil, aber gut das soll jeder halten wie er will:)

  • Eigentlich ganz einfach, wenn die gewerblichen das TH als Wohnwagen zulassen, dann gilt nur die Straßenverkehrsordung und die Gewährleistung ist für sie viel einfacher.


    Verkaufen sie es jedoch als Ladung, dann greift die Bauordnung und die ist in Deutschland nun mal viel genauer und es kann öfter zu Problemen bei der Gewährleistung führen.

  • Ich lese hier immer wieder, dass Schausteller Anhänger auch ohne Zulassung im Straßenverkehr benutzen dürfen mit 25km/h. Ja und nein. Ja - ihre eigenen Fahrzeuge. Nein - kein Transport für andere, da dies dann nicht mehr dem Schaustellergewerbe entspricht sondern ein Transportauftrag ist. Soweit meine Info dazu.

  • Hallo zusammen :)


    Ich hoffe mal, dass ich hier in einem passenden Thread poste..


    Ich hätte da eine, vermutlich etwas dumme Anfängerfrage zum Thema Gewicht des THs:


    Ich plane ja für mein TH die 3,5T-Variante. Diese 3.5T Gesamtgewicht beziehen sich ja auf das Bewegen auf der Straße.
    Wenn ich das TH dann an meinem Stellplatz stehen habe und fertig einrichte, wieviel "Zuladung" kann dann noch rein?
    Vermutlich ist es dem Anhänger nicht unbedingt zuträglich, wenn statt der 3.5T, für die er ausgelegt ist, dauerhaft jedoch 4 - 5t auf seinen Trägern/Achsen lasten, oder?


    Für den Transport/Umzug kann man ja das Tiny soweit ausräumen, dass es nicht über 3.5 T kommt. Aber bis zu welchem Max-Gewicht kann man den Träger auf dem Stellplatz dann zusätzlich belasten, wenn man das Haus einrichtet?
    Ich habe schon erfahren, dass man am Standplatz dann eh die Achsen entlastet mit Stützen, aber bis zu welchem Gewicht können diese Stützen überhaupt eine ausreichende Entlastung leisten?


    Dieser Punkt ist mir noch nicht ganz klar, was an Einrichtung bei den 3.5T schon beim Bau mit eingerechnet sein sollte (Wasser-, Strom-, Heizvorrichtungen, Möbel, etc) und eben ganz wichtig, wieviel so ein Anhänger als Dauerlast (Bewohnen) aushalten kann.


    Vielen Dank schonmal :thumbup:

  • Der Rahmen der Hänger kann mit Sicherheit mehr als die 3,5 Tonnen ab, vorausgesetzt sie sind Einigermasen gleichmäßig verteilt.
    Wenn ich richtig informiert bin ist der einzige Unterschied von 3,5 auf 5,4 Tonnen der Vlemmix Hänger das sie eine Achse mehr haben. Der Rahmen ist derselbe.
    Die Achsen sind bei längerer Standzeit auf jeden Fall zu endlasten. Also nicht nur die Reifen, sondern auch die Achsfederung. Sonst gibt’s Standplatten an den Reifen und die Federung staucht sich.
    Einfach ein paar Betonplatten als Fundament und dann so Unterstellböcke aus dem Baumarkt drunter. Sechs sollten es bei 8 Meter schon sein. Mehr ist besser.
    War hier aber schon mal Thema:
    RE: Aufbocken des Tiny-House


    Gruß Stefan

  • Zu Deiner Frage: Auf dem Standplatz kannst Du rechtlich ohne Probleme überladen.


    Stefans Beitrag zum Technischen stimme ich zu: Einfach ausreichend unterbauen.


    Aber zur Info zu dem Vlemmix, auf den sich Stefan bezieht: Es gibt jetzt einen Vlemmix-Anhänger, der auf 4,5 (oder 5,4??) t ausgelegt ist, aber nur für 3,5t zugelassen (wegen den Bremsen).

  • Ok, super, vielen Dank euch beiden! Das hört sich schonmal gut an und bringt mehr Klarheit!


    Steff: Ja, den Thread hatte mir schon angekuckt, daher war mir das mit dem Abstützen bekannt. Nur fand ich eben noch interessant, bei wieviel Gewicht auch solche Stützen dann an ihre Grenzen stoßen.


    @ViNS: Interessant mit den Vlemmix-Anhängern. Dann baut man erstmal so, dass man auf jeden Fall mit 3.5t auf die Straße kann, aber dann guten Gewissens auf dem Standplatz noch was nachladen kann an beweglicher Einrichtung.


    :thumbup:

  • Sunysmart: Ich möchte Dich nicht bekehren, aber als als Anregung: der TH-Trend in D ist ziemlich auf 3,5t fixiert. Ich will auch niemanden seine 3,5t schlecht reden! Aber es gibt aber Meinungen (z.B. meine), nach der es für sehr viele Fälle keinen Sinn macht, sich freiwillig auf 3,5t zu beschränken:
    * viele haben vor, nur sehr selten Umzuziehen
    * nur sehr wenige habe einen PKW, mit denen sie 3,5t ziehen können.
    * ich weiß gar nicht, ob die Jüngeren alle den entsprechenden Führerschein haben?
    * ein Transport per Spedition kostet über kurze Entfernungen nur max wenige hundert Euro
    * ohne Gewichtsbeschränkung ist moderate Überbreite, Lehmwände, Öko-Isolierung, viel Gestaltfreiheit, ... kein Thema


    Aber:
    * ohne einen 3,5t Vlemmix ist ein Loft schwer realisierbar!


    Wie gesagt, es gibt gute Gründe für 3,5t, aber ich glaube, dass für viele ein Verzicht auf diese Beschränkung Vorteile hat.

  • Ja, das hast du Recht. Zum einen lockt mich die unkompliziertere Mobilität (ein Fahrzeug, dass 3.5t ziehen darf, kann man sich ja recht unkompliziert leihen), aber auf der anderen Seite habe ich tatsächlich auch nicht vor wahnsinnig oft umzuziehen.


    Und die Punkte Ökologie, Isolierung, Gestaltung sind mir tatsächlich sehr wichtig...
    Laut meinem Führerschein sollte "schwereres Gerät" auch kein Problem darstellen. Ich habe den BE und C1E.


    Haaaach, da muss ich ja nochmal weiter überlegen. Aber ich fange ja gerade erst an zu planen, daher sind noch viele Fragen offen.


    Dafür ist dieses Forum aber auch großartig, soviel geballtes Wissen und Know-How hab ich selten vorgefunden! :thumbup:


    Lieben Dank erstmal!

  • Ich denke, das Übergewicht während des Stehens ist das kleinste Planungsproblem. 5 Tonnen abgestützt an 6 oder 8 Punkten belasten das Fahrgestell weniger als 3,5 Tonnen während der Fahrt abgestützt lediglich an den Achsen in der Mitte.


    Es geht prinzipiell um den Normalrahmen oder um Ausnahmegenehmigungen. Dafür ist nicht lediglich ausschlaggebend, wie oft man umziehen möchte.
    Muss ich meinen Wagen mit einer Baugenehmigung aufstellen, dann spielt das Gewicht keine Rolle. Dann wäre zum Beispiel wichtiger, dass ich über der Küche kein festes Loft einbauen kann.
    Möchte ich jedoch auf einem Camping- oder Wohnmobilplatz stehen (häufig sind diese ja kombiniert), dann ist es wichtig, ob das Tiny ein Campinganhänger oder ein Mobilheim sein soll. Für Mobilheime sind zum Beispiel 3,5 Meter oder gar noch weniger Maximalhöhe landesrechtlich vorgeschrieben. Für Campingwagen gilt das merkwürdigerweise nicht. Dagegen müssen diese sich an die verkehrsrechtlichen 2,55 Meter Breite halten. Alles Sachen, die sich massiv auch auf das Gewicht auswirken können.


    Hier ist ein sorgfältiges Abwägen bereits in der Planungsphse nötig. Die eierlegende Wollmilchsau gibt es leider auch bei Tinies nicht.


    Gruß Udo

  • Ich lese hier immer wieder, dass Schausteller Anhänger auch ohne Zulassung im Straßenverkehr benutzen dürfen mit 25km/h. Ja und nein. Ja - ihre eigenen Fahrzeuge. Nein - kein Transport für andere, da dies dann nicht mehr dem Schaustellergewerbe entspricht sondern ein Transportauftrag ist. Soweit meine Info dazu.

    Da ist deine Info schon korrekt. Genau so steht es im Gesetzestext, nur wenn du jemanden mit einem Reisegewerbeschein hast, der dir das Haus auf der Straße bewegt, dann sollte demjenigen auch klar sein, das er bei einer Verkehrskontrolle das Haus als sein Eigentum ausgibt und auf keinen Fall sagt, es wäre ein Transportauftrag. Bei einem selbstgebauten TH kann ja schlecht jemand das Gegenteil beweisen.

  • Ich will noch anmerken, dass es Wagenzieher gibt (die man früher über wagendorf.de finden konnte), die für einen den Wagen ziehen. Die haben z.T. extra Zugmaschinen und die entsprechenden Bescheinigungen.


    Man muss also nicht a.d. nächsten Kirmes die Buden abklappern.


    Die Anfahrt kann teuer werden, wenn sich keiner i.d. Nähe findet.


    Das wäre also i.d. > 3,5t Fraktion eine weitere Möglichkeit. Ich sehe somit
    * Tieflader
    * Wechselbrücke
    * Ladung auf zugelassenem Fahrgestell (selbstgebaute Wechselbrücke)
    * 25km/h Fahrgestell (auch 40 km/h?)
    * ohne Zulassung als Schausteller
    * Zulassung (aber dann ohne Überbreite)


    Gibt es noch was?

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