wie bekomme ich tüv bzw papiere für bauwagen-"trailer"

  • hallo an die gemeinde,
    vielleicht hat das hier jemand schon gemacht und kann mir auskunft geben,
    ich habe einen ddr-bauwagen ohne papiere oder typenschild usw.. was muss er haben um auf der straße zugelassen zu werden? (für 25 kmh von mir aus, nur ich möchte ihn selbst ziehen dürfen mit altem führerschein) nur funktionierende bremsen, gute reifen und licht? (maße 2,30m x 8m x 1,20m, ohne aufbau)
    bitte keine spekulationen nur erfahrungen.
    mfg impala

  • Hallo Impala,
    Welchen Führerscheine hast Du? Den Rosa Lappen? Also 3er.
    Damit darfst Du nur Anhänger ziehen der eine Achse hat. (Tandemachsen geltenals eine)
    Beim neuen CE1 Führerschein gilt diese Beschränkung m.W. nicht mehr.
    In den neuen Bundesländern ist m.W. die Dekra für Vollabnahmen zuständig.


    Gruß Stefan

  • hallo stefan,
    den alten rosa lappen, aber mittlerweile schon als karte, habe C1, BE, C1E, CE bis 12000kg und L
    der bauwagen ist zweiachsig, aber mit C1E dürfte das abgedeckt sein.
    dekra ist klar, nur die anforderungen wollte ich hier schon einmal erfragen.

    Einmal editiert, zuletzt von impala ()

  • Ich glaube, mit einer solchen Frage bist Du in einschlägigen Bauwagenforen besser beraten.
    Tiny Houses sind doch etwas ganz anderes als die alten DDR Wohnwagen, die übrigens auf Schnelläufer umgebaut werden können.


    Viele Grüße,
    Martin

  • hallo martin,
    nur weil mein unterbau ein anderer (eigentlich ausschießlich höher) ist, baue ich doch trotzdem ein tinyhouse drauf. es gibt auch keine guten bauwagenforen. ich sehe da eigentlich gar keinen unterschied.
    danke trotzdem,
    mfg impala

  • So ganz uninteressant finde ich die Frage nicht.
    In den Kleinanzeigen werden häufiger (LKW) Anhänger (Tieflader) angeboten die keine Papiere (mehr) haben, als Unterbau für ein Tiny Haus aber gerade zu perfekt erscheinen. Oftmals stehen diese Teile bereits seit Jahren auf irgendwelchen Höfen und wittern vor sich hin aber wer ein ganzes Haus bauen will, wird sicher auch einen Anhänger wieder flott bekommen. So zumindest mein Grundgedanke.


    Ich weiß nicht wie die Gesetzeslage in diesem Fall aussieht aber zumindest im Bereich PKW muss alles Dokumentiert sein. Auto mit Papieren, sogar 2 mal, den Brief und den Schein.
    Anhänger sieht es ähnlich aus.


    Beim PKW jedoch kann man das neu anfordern, wenn der vorherige Besitzer eidesstattlich versichert (Schriftstück), dass er die Papiere verloren hat. Allerdings muss dieser auch tatsächlich der Besitzer sein, den die Ämter noch im Computer haben.
    Wir hatten eine ziemliche Lauferei mit dem letzten Auto, wo der Besitzer den Fahrzeugschein (das kleine grüne Papier das man mitführt) verlegt hatte. Erst als wir besagte eidesstattliche Erklärung vom Vorbesitzer hatten, konnten wir mit dem Fahrzeugbrief (das größere von beiden) und der Erklärung das Auto überhaupt erst anmelden.


    Aber wie gesagt, in wie weit das auf die hier gestellte Frage passt, vermag ich nicht zu beurteilen. Vor allem, da es vermutlich gar keine Papiere gibt, weder Brief noch Schein.

  • VIELEN DANK Stefan und marcel, das ist genau was ich gesucht habe, ich denke mal mit einem anhänger wird es mind. ähnlich sein. ich habe null papiere, außer dem kaufvertrag, aber der scheint mit der eidesstattlichen versicherung zusammen auszureichen um neue papiere zu beantragen. super, danke impala


    p.s. ich werde irgendwann an dieser stelle berichten, sobald ich mich darum gekümmert habe

  • Moin,


    Was hilfreich ist, wenn man ein baugleiches Fahrzeug findet und sich dessen Papiere kopiert.


    Wenn es sich um einen Bauwagen handelt, hat man meist schlechte Karten. Das meiste, was aktuell auf dem Markt herum dümpelt, tut dies, weil es genau diese Probleme gibt. Keine Papiere. Schlechte bis gar keine Chancen überhaupt eine Zulassung zu erlangen.


    Die 25km/h-Regelung (Zulassungsbefreiung) gibt es meines Wissens nur noch für land- und forstwirtschaftlich (lof) genutzte Anhänger. Diese müssen dann auch lof genutzt werden und dürfen nur hinter Zugmaschinen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen gezogen werden. Aktuell werden verstärkt Kontrollen bei 25km/h-Anhängern durchgeführt. Das heißt dann: Fahrt unterbrechen, zusammen mit den Beamten zur nächsten TÜV-Stelle fahren, dort wird dann die Fahrtauglichkeit geprüft - sprich HU. Wenn das schief geht, darf man sich vermutlich gleich den Tieflader bestellen ... Bestandsschutz gibt's vermutlich.


    Viele Grüße
    Oliver

  • soweit ich weiß, ist alles was an nem traktor von einem bauern oder lkw vom schausteller hängt zulassungsfrei, da muss nicht mal die bremse funktionieren und das gewicht ist auch egal. also zum umsetzen kein problem.


    ab gesehen davon, haftet der, der die bude herumfährt und die wissen was sie dürfen! ich hatte bei meiner letzten fahrt durch leipzig keinerlei probleme (war noch ohne aufbau) und ich kenne einige leute die ihre bauwagen mit aufbau schon durch die gegend haben karren lassen, also das geht sehr wohl, allerdings ist das "hier im zu hause der bauwagen" wahrscheinlich auch noch einfacher, falls jemand kontrolliert.


    man muss sich sich bei einem bauwagen-trailer schon im klaren darüber sein, unter welchen umständen man später eventuell auf die straße muss, selten: machbar.

  • soweit ich weiß, ist alles was an nem traktor von einem bauern oder lkw vom schausteller hängt zulassungsfrei, da muss nicht mal die bremse funktionieren und das gewicht ist auch egal.

    Diese Aussage ist leider falsch. Erkundige Dich mal in der Schaustellerszene. Dort sind einige ziemlich verärgert, weil sie zur Feststellung der Verkehrssicherheit ihrer 25 km/h-Anhänger von der Polizei zum umgehenden Vorfahren beim TÜV aufgefordert wurden.


    Wo kämen wir hin, wenn sich Fahrzeuge im sowieso schon so dichten Straßenverkehr legal bewegen dürften, die nicht verkehrssicher sind?


    Zum Thema Zulassungsfrei habe ich kurz recherchiert: https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__3.html


    Für Schausteller: JA!

    §3 FZV Abs. 2. b) Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,


    Für Bauern: NEIN!

    §3 FZV Abs. 2. a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,

  • Hallo,


    da sind deine Infos leider nicht korrekt.
    Schon alleine weil das Finanzamt das nicht so toll findet.
    Ein Traktor hat in der Regel ein Grünes Kennzeichen, also Steuerbefreit.
    Wenn der Traktor jetzt was anderes bewegt als es vorgesehen ist, also für dieLandwirtschaft, ist das Steuerbetrug.
    Wenn der Traktor als Zugmaschine auch für andere Güter hat, gelten nicht dieRegelungen für LOF (Land- oder Forstwirtschaftliche Zulassung) sondern dienormale StVo.
    Die Frage ob Bremse oder keine im Geltungsbereich der StVo ist nicht abhängigvom Verwendungszweck, sondern vom Gewicht und Leistung in Abhängigkeit von derGeschwindigkeit.


    Natürlich gibt auch hier: Wo kein Kläger, da kein Richter. Oder einfach nichterwischen lassen.
    Kann gut gehen, muss aber nicht.


    Gruß Stefan

  • b)Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
    c)fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,


    ok meine gesicherte information stammt von einem schausteller. bei einem bauern mit traktor könnte es schwierig werden, wenn der gesamte innen-ausbau schon drin ist, aber für seltenes umsetzen würde ich mich auch nicht scheuen einiges aus- bzw. abzubauen und extra zu fahren. ich kenne leute die ihre leeren umgebauten bauwagen mit traktor vom bauern haben umsetzen lassen (allerdings kurze strecken!)

    Einmal editiert, zuletzt von impala ()

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