• Moin!
    Mir stellt sich folgende Frage:
    Ich lese in blogs oder sehe auf youtube, wie zukünftige TH Besitzer ihr Bauvorhaben planen - "Hier kommt das Bad hin, so mache ich das Dach, für die Wände nehme ich dies oder das...."
    Ist es nicht so, dass man, wenn man drin wohnen möchte, auch Bau orschriften beachten muss?! Material der Wände, Brandschutz usw.....?

  • Hallo,
    Bauvorschriften muss man nur beachten wenn man darin wohnt und es offiziell ein Haus ist. Dann braucht man eh einen Planvorlagenberechtigten und einen Bauleiter, diese dürfen sich damit dann rumplagen.
    Für Wohnwagen gibt’s nur den TÜV. Da sich vorher am besten schon bei der Bau und Planungsfase mit dem zuständigen TÜV Prüfer zusammensetzten, dann gibt es hinterher keine böse Überraschung.
    Ansonsten ist es halt eine rechtliche Grauzone. Aber ich denke schon auseigenem Interesse wird man einen gewissen Standard, sowohl beim Schall-, Wärme-,Brandschutz als auch bei der Statik einhalten. Diese Dinge relativeren sich m.M. nach aber, da das Haus ja winzig ist und man ja alleine bzw. nur eine Familie darin lebt.
    Ansonsten ist das Tinyhouse halt in einer rechtlichen Grauzone und daher das ganze recht undefiniert.


    Gruß Stefan

  • Aber, wenn man darin wohnt, auch, wenn wenn beweglich ist, wird es doch zum "Wohnhaus". Und schlägt dann nicht die vollee Wucht der Vorschriften zu?

  • Wenn du deinen Erstwohnsitz dort anmelden möchtest; ja.


    Wenn du dein Tiny auf das Grundstück zu einem bestehenden Haus stellen willst, stehen die Chancen gut, das Tiny ganz offiziell genehmigt zu bekommen, sofern du es nicht als Erstwohnsitz deklarierst und bestimmte Punkte der Inneneinrichtung und Nutzungsweise unter den Tisch fallen. Ab hier wird es also schon arg grau, wie Steff erwähnte.


    So grau, dass die Sache immer im Einzelfall zu erörtern ist. Pauschale Regeln sind eher nutzlos. Prinzipiell hat deine Intuition also völlig recht; es ist alles nicht so einfach wie wir es alle gerne hätten.

  • Statik: Wie bereits weiter oben geschrieben ist bei einem Hausbau ein Bauvorlagenberechtigter von Nöten, ansonsten keine Baugenehmigung. Die Auflagen der Gemeinden ist sehr unterschiedlich.
    Ich selber habe schon einen größeren Anbau eines Wohnhaus eingereicht, wo sich das Bauamt mit dem Satz: „Nach Zimmermannsmässigen Erkenntnissen“ zufriedengab. Ein anders Mal war für die Errichtung einer Gaube eine Prüfstatik notwendig….
    Schallschutz: Im Einfamilienhaus gibt es m.M. keine Auflagen. Es sei denn das Haus steht in Gebieten wo erhöhter Lärmschutz gilt (Bahntrasse, Autobahn, Flughafen…) diese beziehen sich aber immer auf Lärm von außen nach innen.

    Brandschutz: Auch der Brandschutz ist im Einfamilienhaus recht gering, bei Einsatz vernünftiger Materialen und Grundriss (So das ein fliehen bzw. Retten aus dem Gebäude möglich ist) dürfte dies kein Problem sein. Ausnahmebei Dächern und Außenwand Belägen die brennbar sind kann ein Mindestabstand zur Grundstücksgrenze vorgeschrieben werden. Dies ist aber Ländersache und müsste in der LBO stehen.

    Wärmeschutz bei Häusern wenn offiziell: Da ist unter anderem die EnEV Energieeinsparverordnung 2016 zuständig. Diese gilt aber erst ab einer Grundfläche über 50 m².
    Also ist die Alte (2014) dafür zuständig.)
    Dies würde bedeuten das man noch mit Zweifachverglasung auskommt und die Wandstärke im Holzständerbauweise noch mit ca. 24 bis 30 cm ausreicht würde. Decke und Boden ähnlich dick)

    Gerade über Sinn des Wärmeschutz bei einer so kleinen Gebäudehülle wie einem Tinyhouse kann man streiten.

    Gruß Stefan

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