Befestigung auf dem Trailer

  • Es geht jetzt endlich los!
    Wenn wir das TH als Ladung auf dem Trailer bauen wollen, welche Befestigungslösung würdet ihr empfehlen?

  • Wow, dann müssen die Bolzen aber einen ordentlichen Durchmesser haben! Was würdest du empfehlen?

  • Da ich noch ganz am Anfang stehe habe ich die Frage, weshalb es denn als Lagung deklarierbar sein muss. Dankeschön!

  • Das mit der Ladung ist die Gretchenfrage... weil du dann nur den Hänger zulassen musst, nicht das ganze Konstrukt.

  • Und das macht so viel aus? Klingt für mich auch so, als wenn es eine Art Ansichtssache ist, obs nun nur ein Anhänger mit Ladung ist oder eben ein Wohnwagen...würde doch als Wohnwagen laufen, oder? Ich plane es so, dann später auf einem Campingplatz für Dauercamper, auf welchem man sich auch mit Meldeadresse anmelden kann zu leben. Und wenn mir danach ist und mein Leben es zulässt, dann reise ich eben.

  • an NanniKL:


    Stahlbolzen der heutigen Generation sind ein Ingenieursprodukt auf das man sich wirklich verlassen kann. Ich verwende verzinkte 10er stahl Gewindeschrauben, das reicht vollkommen. Es kommt immer darauf an wie viele man einsetzt und ganz wichtig WO man diese anbringt.
    Im Detail kannst du das auf meiner Facebookseite oder meiner Webseite noch mal anschauen. Dort habe ich gerade erst Bilder hochgeladen.


    LG
    Leopold

  • Ladung oder nicht....


    Befasse mich eben auch mit diesem Thema. Mein Wissenstand heute:


    Wenn das Tiny House (oder in meinem Fall Wohnwagen) NICHT als Ladung definiert wird, hast du eine sehr umfangreiche Vollabnahme nach StVZO bei TÜV zu machen. Von Reifenkeilen bis hin zu den richtigen Glas für die Fenster und noch einige andere Dinge, muss alles passen, um eine TÜV Abnahme zu bekommen.
    Welche Punkte, Richtlinien und Paragraphen das im einzelnen sind, schreibe ich gerade zusammen.


    Wenn das Tiny House als Ladung gelten soll, dann brauchst du eine Möglichkeit, die Verbindung Tiny House <> Trailer ohne Werkzeug lösen zu können. Dabei ist es unrelevant ob du einen Kran zum herunter heben brauchst oder nicht.
    Weiterhin wurde mir einmal gesagt, dass der Trailer an der Stirnseite eine feste Wand braucht, damit die Ladung beim Bremsen dir nicht in den Nacken rutschen kann.


    Im Prinzip kannst du mit einem als Ladung deklarierten Tiny House auf deinem Wunsch Trailer sofort losfahren. Ich glaube kaum, dass dich die Rennleitung aufhalten wird.


    Interessant wird es mir der Ladung allerdings in zwei Punkten:


    1. Wenn du einen Unfall hast, musst du genau nachweisen können, dass deine Ladung ausreichend gesichert ist/war.


    2. Bei einer Verkehrskontrolle die Herren in Grün dann doch deine Ladungssicherung sehen wollen. Das wird mitunter schwer werden bei einem Holzaufbau wie das Tiny House oder mein Wohnwagen.


    Final habe ich mich noch nicht entschieden ob Ladung oder Eintrag als Wohnwagen. Tendiere aber eher auf die Eintragung als Wohnwagen, wenn auch das der kompliziertere Weg ist.


    Gruß
    Robert

  • Also bei Deinen Ausführungen finde ich eher kompliziert, den als Ladung deklarieren zu wollen. Ich versteh noch immer nicht, wieso es unbedingt dieser Weg sein soll für viele. Klingt für mich auch so, eben wegen fehlender Abnahme, dass sich jeder sein "Ladungs-Tiny-House" zusammenklütern kann, weil ja kein Tüv-Prüfer ein Auge drauf werfen muss und dann fahren diese minder befestigten Dinger auf unseren Strassen herum. Finde schon, dass die ein oder andere Regelung in Deutschland seine Daseinsberechtigung hat.

  • Moin,
    Ob als Ladung oder als Wohnwagen deklarieren, würde ich von der Nutzung und Mobilität des TH abhängig machen.
    Ladung zum Beispiel kostet keine Steuer und brauch keine HU etc...
    Zu weit ich mich nun schlau gemacht habe, ist auch Ladung über den LKW bzw Zugfahrzeug versichert, während man für nen WoMo oder ähnliches eine extra Versicherung brauch. Man kann auch eine Ladung vom Tüv als ordnungsgemäß befestigt deklarieren lassen. Sprich man verbaut die Ladung(TH) fest mit einem BDF chassis. Die BDF Wechselbrücke wird mit genormten Twist locks händisch befestigt. Soweit ich ich in diversen LKW und kofferbau Foren gelesen habe, kann man den wohnaufbau samt BDF dann bei dekra oder Tüv vorstellen und abnehmen lassen.
    So oder so ähnlich... Also für alle paar Jahre mal umziehen ist das für mich die bessere Variante.

  • Hi,


    Ich habe vorhin mit einen Herrn vom TÜV in Berlin gesprochen, und ihn gefragt, für die benötigten Vorschriften um mein Tiny auch als Wohnwagen zuzulassen. Nachdem ich ihn etwas genauer beschrieben habe was ich vorhabe hat er mir den guten Rat gegeben, diesen Wohnwagen als Ladung zu machen. Es wäre eine Einzelabnahme welche wegen den ganzen Berechnungen und Prüfungen richtig teuer kommen würde, somit dieser ganze Aufwand sich nicht mehr lohnt und ich lieber gleich einen fertigen Wohnkaufen solle.


    Grüße aus Berlin


    Thomas

  • Hallo Thomas,
    mein Tipp: einfach später nochmal nachfragen und auch fragen wer schon damit Erfahrung hat.
    In den neueren Bundesländern machten die Einzeleintragungen übrigens nicht der TÜV sondern die DEKRA. Vielleicht mal da nachfragen.

    Gruß Stefan

  • Die Frage, ob als Ladung oder Wohnwagen deklarieren taucht ja immer wieder auf!
    Für mich überwiegen fürs Erste die Vorteile der Ladung.


    Aber:


    Was ist, wenn ihr mit eurem Tiny mal über die Grenze in die Schweiz fahren wollt? Eine Ladung muss verzollt werden!? Und auf dem Rückweg muss die Ladung wohl nochmals verzollt werden??? Als "Wohnwagen" dürft ihr so oft über die Grenze reisen wie ihr wollt.


    Ich denke, für die meisten von euch wird das keine Rolle spielen, da ihr mit eurem Tiny House vermutlich immer in Deutschland bleibt. Ich überlege jedoch, in Deutschland bei meiner Freundin zu bauen und dann in die Schweiz damit. Da das schöne am Tiny House on Wheels aber die Flexibilität ist, kanns ja auch sein, dass wir irgendwann nach Deutschland ziehen wollen...


    Wie seht ihr das?

  • Was ist, wenn ihr mit eurem Tiny mal über die Grenze in die Schweiz fahren wollt? Eine Ladung muss verzollt werden!? Und auf dem Rückweg muss die Ladung wohl nochmals verzollt werden??? Als "Wohnwagen" dürft ihr so oft über die Grenze reisen wie ihr wollt.

    Der Begriff der Ladung ist erst einmal nach dem Beförderungszweck zu bestimmen. Ladung i. S. des § 22 StVO sind danach nicht zur Fahrzeugausrüstung gehörende Sachen, die zum Zwecke der Beförderung auf, in oder an einem Fahrzeug untergebracht werden.


    Ob das TH nun ein "Wohnwagen" ist oder Ladung, ist zollrechtlich erst einmal irrelevant.


    Für den Zoll ist interessant, wo gekauft, zu welchen Zweck, was geschieht damit nach der Grenzüberquerung.
    Hast du das Baumaterial in Deutschland gekauft und willst dann das TH als Schweizer in die Schweiz bringen, dann wirst du sicherlich das Material verzollen müssen. Meines Wissens nach bekommst als Schweizer dafür aber die MwSt von der Schweiz wieder erstattet.
    Bringst du es in die Schweiz um es zu verkaufen, dann wäre es Handelsware und müsste dann als "Haus" auch verzollt werden.
    Wenn du es dann in der Schweiz selbst bewohnst, gilt es nach 6 Monaten als "Hausrat" und kann dann beliebig die Grenze überqueren.


    Wenn du vorher in Deutschland offiziell darin gelebt hast, dann wäre es ein Umzug in die Schweiz und somit wäre das in Deutschland gebaute TH dann "Hausrat" und zollfrei.

  • oder wen man den Transportdiens benutzt https://skelbiu-img.dgn.lt/1_5…use-nameliai-ant-ratu.jpg dann denke ich muss uberhaut nicht zum TUV fahren und irgendwelche Papiere hollen weil mein ganzes Haus mit Treiler als Einheit wird als Ladung bezeichnet und befestigt.

    Das ist ein nicht unüblicher Weg für Bauwägen auf schwächlichen Fahrgestellen. Wenn man keinen Sondertransport > 4m Höhe haben will, muss man halt die Höhe vom TH beachten. Eine übliche Höhe für den Tieflader scheint 60cm zu sein, extremer geht aber immer.


    Die Frage ist, was das dann kostet und wie man das TH a.d. Tieflader bekommt. Nicht dass man noch jeweils einen Kran oder Gabelstapler braucht.

  • Das ist ein nicht unüblicher Weg für Bauwägen auf schwächlichen Fahrgestellen. Wenn man keinen Sondertransport > 4m Höhe haben will, muss man halt die Höhe vom TH beachten. Eine übliche Höhe für den Tieflader scheint 60cm zu sein, extremer geht aber immer.
    Die Frage ist, was das dann kostet und wie man das TH a.d. Tieflader bekommt. Nicht dass man noch jeweils einen Kran oder Gabelstapler braucht.


    weis nicht wie teuer wird es hier sein fur euch, aber bei mir fur bis 150km ist 400 euro und bis 400km ist 800. Werde benutzen Firmen die verkaufen Mini Hauser auf Radern 3.15m x 12m x 2.7m aus Amerika und kostenlos bieten ihrent transport an. Es ist einfach zu finden muss man einfach Mini Hauser Transport suchen im Anzeigen.

  • Moin, mir brennt noch eine Frage...
    Wenn der Aufbau fest mit dem Trailer/Anhänger verbunden wird, dann und nur dann kann das Thema als 'Wohnwagen' deklariert / zugelassen werden.
    Damit erlischt aber gleichzeitig die vorherige ABE vom Anhänger und in die neuen Papiere wirst du selbst als (Hersteller) eingetragen.


    Das bedeutet aber auch, daß man so - für den Fall, wenn man das Gefährt verkaufen würde - auch später noch über diese Herstellerhaftung ran gezogen werden kann oder?
    Wie seht ihr das?

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