Aerogel Dämmung

  • Wenn ich es richtig verstehe, müsste man für eine Zulassung unter einem U-Wert von 0,24 W/m^2K dämmen. Anscheinend auch für TH?!
    Sicher bin ich mir noch nicht.


    Mit einer 80mm Dämmung komme ich auf Werte von 0,42 (Naturstoffe) bis 0,38 (Styrodur), was mir selbst von der Isolierung eigentlich reichen würde.
    Um mit diesen Materialen auf 0,24 zu kommen um evtl. dem Amtsschimmel zu genügen, müsste man ca. 150mm dämmen.


    Jetzt habe ich beim Spielen mit u-wert.net eben Aerogel entdeckt, damit habe ich eine bei 80mm eine Dämmung von 0,21 und auch einen guten Hitzeschutz. Ist ziemlich schwer (33kg/m2 für alles). Ich habe noch gar nicht nachgesehen, was das ist, ich vermute mal nicht sehr ökologisch, bin aber überrascht, dass bei der Dämmung so viel noch geht?!


    Edit: https://de.wikipedia.org/wiki/Aerogel
    Ich kann mir nicht vorstellen, das man das praktikabel und bezahlbar für ein TH als Dämmung einsetzten kann. Ist trotzdem ein faszinierendes Zeug.

  • Siehe da, wenn man wie ich mit u-wert.net spielt und bei fast allen Dämmstoffen keine Ahnung hat, was sich dahinter verbirgt, kommt doch noch was zu Tage: Z.B. das hier:
    Dämmplatten -> Hartschaum, Resol -> Klöber -> Permo therm (bis 120mm)


    Mit 80er Isolierung ein U-Wert von 0,238, also OK für EnEV, wie ich es verstehe.


    Ich plane ja erst mal ohne Genehmigung zu stehen, und für mich selbst reicht eine schlechtere Dämmung. Wenn ich mal mit Baugenehmigung stehen möchte und dann wäre der U-Wert <= 0,24 ein Hinderungsgrund (was ich mal jetzt gar nicht so glaube), dann ist es ja nicht so aufwändig, die Isolierung auszutauschen: Fassade und Unterspannbahn runter. Isolierung austauschen, neue Unterspannbahn und alte Fassade wieder drauf. Die alte Isolierung wäre ein Naturmaterial und somit auch kein Sondermüll.


    Ich finde es beruhigend, dass das dann anscheinend möglich ist. Bis heute hatte ich noch nichts mit u-wert.net durchgerechnet, was bei 80mm Isolierung die EnEV trifft.

  • Da war doch noch was ... :)


    Klar, Du hast Recht: Ständer ist nicht dabei, sollte aber m.W. dabei sein und dann dürfte es mit 80mm auch nicht mehr passen ...


    Pur ist für den Laien sowas ähnliches wie Styropor, oder?

  • Ich ging bislang davon aus, dass die EnEV nicht für Gebäude unter 50qm (?) greift. Hat sich daran was geändert? Oder nur die aktuelle nicht, aber die 2014 schon?

  • Wenn ich es richtig verstehe, müsste man für eine Zulassung unter einem U-Wert von 0,24 W/m^2K dämmen. Anscheinend auch für TH?!
    Sicher bin ich mir noch nicht.

    Zulassung als was?


    Als Ladung deklariert interessiert niemanden der U-Wert des TH.


    Bei einer Zulassung als Wohnwagen sicher auch nicht, einen käuflich erwerblichen Wohnwagen mit einem U-Wert <0,24 ist sicherlich nur als Sonderkonstruktion erhältlich. 99% aller Wohnwagen haben einen viel höheren Wert.


    Erst wenn du auf einem Grundstück dauerhaft wohnen und leben willst, benötigst du eine Baugenehmigung. Und dann greift die EnEV.
    Die besagt allerdings, das ein U-Wert <0,24 erst ab einer Größe von 50 m² erforderlich ist. Daran hat sich auch in der Änderung von 2016 nichts geändert

  • Zum Transport nicht, aber wenn man für ein TH eine Baugenehmigung zum offiziellen Wohnen will, dann ist das (zumindest i.d. Theorie) ein Thema. Baugenehmigung != TÜV :)


  • Erst wenn du auf einem Grundstück dauerhaft wohnen und leben willst, benötigst du eine Baugenehmigung. Und dann greift die EnEV.
    Die besagt allerdings, das ein U-Wert <0,24 erst ab einer Größe von 50 m² erforderlich ist. Daran hat sich auch in der Änderung von 2016 nichts geändert

    Anscheinend eben nicht:


    http://tiny-houses.de/tiny-house-bauen/:


    Nach der deutschen Energieeinsparverordnung ist bei Errichtung, Änderung und Erweiterung von Gebäuden ein Energiebedarfsausweis auszustellen. Da Tiny Houses nicht die hiervon betroffene Mindestnutzfläche (über 50 qm) ausweisen, sind sie als „kleine Gebäude“ von dieser Pflicht ausgenommen (§ 8 EnEV 2014). Allerdings sind die in Anlage 3 zu §§ 8 und 9 EnEV 2014 aufgeführten Wärmeschutz-Anforderungen an die Außenhülle zu erfüllen – welche jedoch in einem Bereich liegen, der ohnehin mit den meisten gängigen Baustoffen und Dämmmethoden erreicht wird. So liegt der maximal zulässige Wärmedurchgangskoeffizient für Außenwände bei 0,24 W/(m²·K) und für Fenster bei 1,30 W/(m²·K).


    Wobei ich aber nicht der Meinung bin, dass 0,24 mit einem TH leicht zu erreichen sind, besonders nicht mit den beliebten Naturstoffen.


    Darum kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die bestehenden THs mit Baugenehmigung das alles erfüllen. Darum denke ich ja auch, ohne ist leichter :)

  • Zum Transport nicht, aber wenn man für ein TH eine Baugenehmigung zum offiziellen Wohnen will, dann ist das (zumindest i.d. Theorie) ein Thema. Baugenehmigung != TÜV :)


    Das sagte ich ja ;)


    Erst wenn du auf einem Grundstück dauerhaft wohnen und leben willst, benötigst du eine Baugenehmigung. Und dann greift die EnEV.
    Die besagt allerdings, das ein U-Wert <0,24 erst ab einer Größe von 50 m² erforderlich ist. Daran hat sich auch in der Änderung von 2016 nichts geändert

    So lange dein TH < 50 m² ist bei der Baugenehmigung der U-Wert nicht relevant.

  • Hier ist einige (auch zeitliche) Überkreuzkommunikation :)



    Das sagte ich ja ;)

    Ich hatte Deine Antwort nicht gelesen und habe mich auch Erune bezogen :)






    So lange dein TH < 50 m² ist bei der Baugenehmigung der U-Wert nicht relevant.

    Dem Widerspreche ich eben (leider).

  • Genau aus diesem Grund gibts ja ein "Schlupfloch" in der EnEV bei Räumen < 50m², und zwar:


    Werden Maßnahmen nach den Sätzen 1 oder 2 ausgeführt und ist die Dämmschichtdicke im Rahmen dieser Maßnahmen aus technischen Gründen begrenzt, so gelten die Anforderungen als erfüllt, wenn die nach anerkannten Regeln der Technik höchstmögliche Dämmschichtdicke (bei einem Bemessungswert der Wärmeleitfähigkeit λ = 0,035 W/(m·K)) eingebaut wird.


    Da beim TH die Dämmschichtdicke aus technischen Gründen begrenzt ist (Platzbedarf), reicht ein Dämmstoff mit λ <= 0,035 W/(m·K), was ein Großteil der Dämmstoffe (auch der "natürlichen") erfüllen, um den Anforderungen der EnEV genüge zu tragen. Der U-Wert von 0,24 ist damit bei den Wänden vom Tisch.


    Nur bei den Fenstern und Türen ist darauf zu achten, das diese auch bei 2-fach Verglasung einen U-Wert von <= 1,3 W/(m²·K) besitzen. Das sollte aber machbar sein.

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