Innenmaß, Breite?

  • Moin Leute!


    Bin gerade in der Planung und sitze am Zeichenbrett.
    Eine Frage mal an die Leute, die mit der maximalen Breite von 2,55m bauen:
    Welche Breite bekommt man dann innen in etwa hin?
    Sprich, wie stark ist ein kompletter Wandaufbau?
    Ich glaube so spontan denke ich die Wände sind in etwa 120 bis 150mm dick?
    Passt das? Somit käme ich in etwa auf ein Innenmaß von 2250 bis 2300mm!?
    Kann das sein? Oder habe ich da etwas übersehen, falsch gedacht?


    Gruß,


    Marc

  • Ich frage mich, ob man wirklich bis 2,55 gehen sollte. Ein wenig Überstand der Dachbleche und etwas sicherheitspuffer, dann bin ich schnell unter 2,50
    Wie habt ihr das gelöst?

  • Ihr redet vom TÜV, oder?


    Ich würde erst mal mit dem TÜV-Prüfer sprechen, wie genau die sind. Ich denke bei den LKW sind die Spiegel schon mal deutlich breiter, manche Begrenzungsleuchten von LKW-Anhängern scheinen mir auch breiter sein. Landwirtschaftlicher Verkehr (Ladung) darf von sich aus 3m sein.

  • Ihr redet vom TÜV, oder?

    Nene bei 2,55 ist Schluss. Spiegel kann man einklappen. Das einzige, wo meist ein Auge zugedrückt wird, ist eine angebaute Markise am Wohnmobil.
    Aber hier ging es tatsächlich um die Wandstärke und die daraus resultierende Innenbreite. Die gesetzlichen Vorschriften möchte ich hier nicht (schon wieder) erörtern, sorry wenn ich damit angefangen habe...


    Ich glaube wir hatten das aber schonmal irgendwo... Ich versuchs mal:
    15mm Aussenverblendung, 20mm Lattung zur Hinterlüftung, 80mm Balken, 15mm innenverkleidung macht 130mm pro Wand. Gehen wir mal von 2500mm Gesamtbreite aus, bleiben 2240mm über also 2,24m.


    Viele Grüße,
    Martin

  • Ich hatte mich auf den Überstand von Dachblechen, ... bezogen - sozusagen dem Markisenequivalent.


    Die 2,55 sind mir schon klar, die Frage ist doch die, wie man Überstände (Dachkante, Fensterbrett, Türgriff, ...) behandelt. Und meine Anregung war eben, das mit dem TÜVler abzuklären.

  • Hallo Baumi,


    willst du denn unbedingt eine Wohnwagen-Zulassung für dein TH ?


    Wenn ja, dann musst du dich an die 2,55 m halten und noch einige andere Auflagen erfüllen.


    Ansonsten gilt:
    - Zulassung für den Trailer
    - TH drauf bauen
    - Änderungsabnahme mit dem TH als Ladung


    Und wenn das TH, also die Ladung > 2,55 m und < 3 m ist, zahlst 80 € für die Ausnahmegenehmigung für 3 Jahre und kannst dann kreuz und quer durch Deutschland fahren.


    Siehe auch hier.

  • Servus Dietmar, wollt nur mal Danke sagen für Deine Beiträge. Geben doch ein haufen Infos.Danke!
    LG Klaus

  • Bis 3 m sollte kein Problem sein, über 3 m wirds dann schwierig, da brauchst dann ein Transportunternehmen.


    Die einzige Auflage ist, das du die Strecke vorher abgefahren bist um zu schauen das du auch wirklich überall durch- und ums Eck kommst, gerade in kleinen Ortschaften. Autobahnen und Bundesstraßen sind sowieso alle auf 3m Breite ausgelegt.

    Einmal editiert, zuletzt von DietmarS68 ()

  • Darf ich nochmals daran erinnern, dass es hier um die Innenmaße und Wandstärke ging?
    Zu den Aussenabmessungen und gesetzlichen Bestimmungen gibt es wirklich genug andere Threads.
    Oder eröffnet bitte einen neuen.
    Danke.


    Viele Grüße,
    Martin

  • Kriegt man den als Privatmann/frau überbauht eine Sondergenemigung für 3m breite Transporte ?

    Überbreite allg. ist ein Standardthema z.B. für Leute mit Yachten. Die kutschieren ihre Boote regelmäßig durch halb Europa.


    Aber zurück zum Thema: man kann die Wandschichten natürlich leicht selbst aufaddieren, aber ich mache das ganz gerne mit U-Wert.net.


    Für Nicht-Ladung sonder TÜV (wofür es ja auch gute Gründe gibt) ist dann die kritische Frage, was rechnet man noch breiter als die Wand und da wurden ja ein paar Beispiele genannt.

  • Hallo Dietmar und alle anderen!


    Es ging mir um die Wandstärke mehr nicht, vielen Dank.
    Bzw. das sich daraus ergebene Innenmaß.


    Marc

  • Hallo Zusammen,


    ich habe versucht zuerst nach meiner Antwort selber zu suchen, doch ich kann nichts genaues finden. Vielleicht könnt Ihr mir kurz und knapp helfen.
    Weiß jemand, was ich beim planen für die Außenwand abziehen muss? Also 2,55m max breite und max Höhe 4 Meter, doch wie dick ist die Dämmung und wieviel verlust habe ich vom Boden zum Trailer. Also wieviel Platz habe ich konkret für Ihnen zum Planen? Egal wie lang mein Trailer sein wird.
    Vielen Dank schonmal für Eure Antworten.

  • Vielen Dank fürs Finden, VINS, ich hab die Threads zusammengebaut.


    Viele Grüße,
    Martin

  • Vielen Dank für den Hinweis, über die lichte Höhe habe ich jedoch noch immer nichts gefunden. Was könte ich als maximale Höhe innen haben? Gibt es dazu auch eine schöne Berechnung? ;)

  • Ist das so noch aktuell?

  • Ich habe letzthin schon 56€ für eine Einzelausnahmegenehmigung bezahlt.Dauerausnahmegenehmigung hätte ein mehrfaches gekostet,kann aber nur für das ganze Gespann,d.h. Zugmaschine und Trailer zusammen beantragt werden.

  • Ich habe letzthin schon 56€ für eine Einzelausnahmegenehmigung bezahlt.Dauerausnahmegenehmigung hätte ein mehrfaches gekostet,kann aber nur für das ganze Gespann,d.h. Zugmaschine und Trailer zusammen beantragt werden.

    D.h. mit einem konkreten Gespann kann ich weiterhin ein Dauerausnahmegenehmigung beantragen, wo das TH als Ladung deklariert ist und max. 3 Meter Breit ist?
    LG
    Dom

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