TÜV und Haltbarkeit von Trailern

  • Wie wahrscheinlich die meisten von euch, plane auch ich mein Tiny Houseauf einen Trailer zu bauen. In den letzten Tagen kamen mir aber einige Gedankenzu diesem Thema. Ich würde gerne mal eure Meinung dazu hören.


    Zum ersten ist es ja so, dass der Trailer eine gültigeTÜV Plakette braucht. Und das alle zwei Jahre aufs neue. Wenn man sowieso diemeiste Zeit mit seinem Haus auf Reisen ist, ist das ja kein Problem. Wenn manaber eigentlich plant, die meiste Zeit an einem festen Ort zu wohnen und dannauch noch kein Auto hat, sieht das schon anders aus.
    Wie ist es, wenn man den Trailer aufbockt und ggf.die Räder abmontiert. Braucht der Trailer dann auch eine gültige TÜV Plakette,wenn er z.B. auf einem Campingplatz oder einem Privatgelände steht? Weiß dasjemand von euch? Und wie sieht dann die Fahrt zur Dekra aus, wenn man keinengültigen TÜV hat, das Haus aber dann doch irgendwann bewegen muss/will?


    Die zweite Sache ist die Haltbarkeit eines Trailers. EinHolzhaus überlebt gut und gerne mehrere Generationen. Aber der Trailer? Auchwenn er die meiste Zeit nur rumsteht, wird er irgendwann anfangen zu rosten.Schließlich bestehen die Einzelteile ja nicht aus V4A Edelstahl. Irgendwannwird also der Zeitpunkt kommen, an dem der Trailer ausgetauscht werden muss,was ja auch bedeutet, dass die „Ladung“ Tiny House auch wirklich vom Trailerabnehmbar sein muss. Berücksichtigt ihr solche Eventualitäten in eurer Planung?Oder sind meine Gedanken unbegründet?


    Beste Grüße aus Hamburg


    Daniel

  • Zum TÜV kann ich dir sicher sagen, dass du auf einem Privatgrundstück rumstehen haben darfst, was du möchtest, sofern es nicht gegen Umweltauflagen verstößt (weshalb gelegentlich verrottende Schrott-PKW auf Privatgrundstücken moniert werden). Solange du deinen Trailer nicht bewegen möchtest, brauchst du weder TÜV noch Anhängerversicherung. Wenn du dann aber mal damit umziehen möchtest, dann musst du zum TÜV fahren. Die Fahrt zur TÜV-Station (oder DEKRA, GTÜ) deiner Wahl (allerdings nicht in einer übertriebenen (100km-)Entfernung) kannst du antreten, sobald du die Versicherung wieder geklärt hast. Du brauchst dafür ein Kennzeichen. Entweder das alte, oder aber ein Kurzzeitkennzeichen. Problematisch ist es, wenn du deinen Anhänger länger als sieben Jahre außer Betrieb nimmst. Dann reicht keine "normale" TÜV-Prüfung mehr, sondern du musst wieder eine Vollabnahme machen lassen. Das ist teurer und aufwendiger, wenn dein Anhänger aber an sich gut in Schuss ist, sollte es kein Problem sein.


    Und jetzt betrete ich den Bereich der Spekulation: Meines Wissens kannst du die Vollabnahme eines Anhängers auch im beladenen Zustand durchführen lassen, was im Fall von als Ladung deklariertem Tiny House ja durchaus von Bedeutung sein kann. Hier können gerne sachkundigere weiterhelfen.


    Zur Haltbarkeit kann ich keine gesicherten Aussagen treffen. Da es sich aber den Hängergestellen häufig um Plattformen von Bootsanhängern (bzw. deren Herstellern) handelt, habe ich die Erfahrung gemacht, dass sie konstruktiv extrem langlebig gemacht. Ich segele seit vielen Jahren und habe dabei schon 30 Jahre alte Hänger gesehen, die technisch topfit waren, selbst wenn sie irgendwelche Rostspuren hatten. Ein durchgerosteter Anhänger ist mir nie begegnet, und dass, obwohl gerade Bootsanhänger gerne regelmäßig in Gewässer (Salz- und Süßwasser) geschoben werden. Was rostet, sind die Radnaben, die Kupplungsaufnahmen, die Handbremsmimiken, die Auflaufbremsen und andere Teile, die sich aber auch dann austauschen lassen sollten, wenn dein Haus draufsteht. Wenn du dein Tiny House als Ladung deklarieren möchtest, was ich deinem Subtext entnehme, musst du die Konstruktion aber ohnehin so anlegen, dass die Verbindung zwischen Hänger und Haus ohne Werkzeug lösbar wäre. Dafür werden in der Regel Flügelmuttern verwendet.


    Und jetzt der Haftungsausschluss ;) Sollte eine meiner Informationen falsch und / oder veraltet sein, korrigiert mich bitte. Und für die Richtigkeit haften, möchte ich auch nicht.

  • Die Regelung mit der Vollabnahme nach 7 Jahren gibt es schon länger nicht mehr.


    Wenn der Anhänger keine gültige HU mehr hat, man dieses aber für das Ordnungsamt zugänglich oder sichtbar hat, dürfen sie Dir ein Knöllchen dafür schreiben. Also einfach das Kennzeichen abmontieren und gut, aber nicht abmelden. Anhänger kosten vernachlässigbar wenig Unterhalt.


    Moderne Anhängerfahrgestelle sind verzinkt, hier sollte eigentlich lange Jahre nichts passieren, solange man den Anhänger nicht von unten mit Gras zuwuchern läßt und immer gut belüftet.


    Viele Grüße
    Martin

  • Danke für euer Feedback. Sollte dann doch mal ein Stahlträger durchrosten, kann man den sicher auch austauschen, ohne dass gleich das ganze Haus zusammenbricht. Da ich aber zur Zeit mit 4,5t plane, werde ich die Bodenkonstruktion dennoch überdimensionieren, damit man das Haus im Notfall auf einen neuen Trailer heben kann.

  • Hey an alle interessierten, ich habe nächste Woche einen Termin beim Tüv zum vorbesprechen und abklären.
    Wenns gelaufen ist und ich Neuigkeiten habe die hier noch nicht erwähnt wurden schreib ich was darüber.


    LG
    Leopold

  • Ah, gut dass du mich daran erinnerst....ich hab vor lauter arbeit vergessen zu berichten.


    also....alles viel entspannter als das die meisten beschreiben. ich wollte ihm meine baupläne zeigen, wollte er aber gar nicht unbedingt sehen, ihn interessierten viel mehr die Fahrzeugpapiere vom Hersteller etc.


    -Für den Aufbau und ob es genügend gesichert ist (bolzen etc) ist man letztendlich immer noch selbst verantwortlich, dementsprechend ist es für den Tüv nur 2.Rangig.


    -Gasprüfung ist nicht erforderlich (wie ja auch schon mal hier irgendwo erwähnt) aber selbstverständlich empfehlenswert (werde ich auch machen lassen).


    -Elektrikvorschriften für Wohnwägen gelten nicht für den Privatfall (eher für Hersteller etc) außerdem prüft das der Tüv auch nicht rigoros ab. Trottdem ist es empfehlenswert sich an diese zu halte (wenigstens die Vorschriften die für Wohnwägen spezielle esenziell für die Sicherheit sind) ansonsten gilt selbstverständlich: wer sicher bauen will, hält sich an Normen und Vorschriften des VDE oder lässt es einfach gleich einen Elektriker machen...


    Jetzt zu den Anforderungen:


    - Einhaltung aller Maximalmaße ist erforderlich (12x2,55,4 -- LxBxH)


    - Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts ist erforderlich (3,5 t)


    - Entweder Kunststoff, oder mind. ESG Sicherheitsglas in den Fenstern (und zwar welches mit dem entsprechenden Prüfsiegel)
    -alternativ kann man auch Fensterläden bauen die das Glas während der Fahrt vollflächig verschließen (also KEIN Lamellenfensterläden etc) und somit garantieren, dass das Glas im Falle eines Unfalls nicht nach außen splittert und andere Unfallbeteiligte verletzt (so werd ich das auch machen weil mir das sicherheitsglas zu teuer ist und ich auch nicht vorhabe damit dauernd unterwegs zu sein, dementsprechend wäre es nicht sinnvoll den Aufpreis zu zahlen. Und außerdem sind Fensterläden ein hübsches Stilelement)


    - Es sollten außen möglichst wenig scharfe kanten vorhanden sein um das Verletzungsrisiko zu minimieren. Dass eine Holzfassade die Außenhaut bildet ist kein Problem (Bauwägen, Zirkuswägen bekommen ja auch eine Zulassung und die haben auch eine Holzfassade).


    -am Anhänger müssen alle notwendigen Zusatzlichter (Nebelschlussleuchte, Positionsleuchte so fern man mit der max. Breite baut u.s.w) verbaut sein (meistens, so fern man ab werk bestellt sind diese auch schon dran).


    Und jetzt zu meiner Lieblingsanforderung die ich als Antwort auf die Frage nach sonstigen Vorschriften für die Zulassung als Wohnwagen bekam: So lange man grob erkennen kann dass man darin wohnen könnte, ist es ein Wohnwagen. Und gut ist.


    :D ich musste mich fast schon ein wenig beherrschen nicht laut zu lachen.


    So viel zum Thema Vorschriften und Gesetzeswälder in Deutschland...wäre ja auch schlimm wenn ALLE immer zu 100% mit 10000%er pingeligkeit kontrolliert würden.


    Also um noch mal einiges klar zu stellen:
    Ich wohne in Niedersachsen, es handelt sich um den Tüv Nord in Lüneburg der mit diese Antworten gab und ich habe das Gespräch mit dem Sachverständigen geführt der dann letztendlich auch das TH abnehmen wird.


    Jeh nach Mitarbeiter, Region etc können solche Aussagen stark variieren, auch wenn die Aussagen im Groben und Ganzen das selbe meinen.
    Also, wer pech hat und ein schlecht gelaunten Prüfer im Gespräch erwischt, probiert es eben noch mal mit einem anderen. Ich hatte Glück, habe gleich beim ersten mal einen erwischt der darin keine Probleme sieht.


    So weit erst mal, ich weiß auch gar nicht ob ich jetzt etwas vergessen habe weil es schon so lange her ist.
    Falls noch Fragen vorhanden sind, immer her damit.


    LG leopold

  • Hallo Leopold,


    vielen Dank für den Bericht! Schön, dass du so wenige Probleme bei der Zulassung zu haben scheinst.


    Wie ist dass mit dem zulässigen Gesamtgewicht. Darf ein Wohnwagen nicht schwerer sein als 3,5t oder ist das Gesamtgewicht einzig von dem Anhänger abhängig? Ich plane gerade mit über 3,5t, würde aber trotzdem gern die Wohnwagenzulassung haben.


    Gruß
    Daniel

  • wenn du mehr als 3,5 t gewicht möchtest, brauchst du so oder so eine sondergenehmigung, bzw andere Zulassungen (jeh nach dem).
    Ich weiß darüber aber nicht so genau bescheid, weil ich mit 3,5 t plane.

  • Hallo Leopold,


    besten Dank für den Bericht! Sehr aufbauend :) Kurze Anschlussfrage zu den Fensterläden: Ist es für deinen TÜV Prüfer dann ok, wenn diese im STEHENDEN Zustand über die 2,55 hinaus stehen so lange dies bei der Fahrt nicht der Fall ist?
    D.h. die Fensterrahmen sind so leicht hinter die Fassade zurückversetzt, dass die geschlossenen Fensterläden dann während der Fahrt diese Lücke quasi füllen und nicht über die Fassade hinausstehen?


    Oder planst du dein gesamtes Haus etwas schmäler, nur um die cm für die Fensterläden noch übrig zu haben?


    Daran schließt sich noch folgende Frage an: hat jemand schon mal über andere Möglichkeiten als feste Fensterläden nachgedacht, um das Glas während der Fahrt abzudecken? Irgendetwas, dass man nur temporär für den Transport anbringt?

  • Also,meine Fensterläden sind quasi in die Fassade integriert, so dass nichts vorsteht (falls man sich das jetzt so vorstellen kann). Wie breit das Tinyhouse ist wenn es steht, also die Fensterläden offen sind ist egal.


    Andere möglichkeiten das Fenster temporär zu verdecken gibt es selbstverständlich. man könnte es z.b. ganz einfach mit osb platten etc zuschrauben, allerdings würde das TH so keine Zulassung als Wohnwagen bekommen da diese Bretter wie zur Transportsicherung aufgeschraubt werden und nicht fester Bestandteil des TH sind.


    LG
    Leopold

  • Ah, super, danke! Vielleicht kannst du ja hier mal Fotos posten, wie du das mit den Fensterläden in die Fasade integriert gemacht hast, wenn du beim bauen soweit bist? Wäre ne super Hilfe :)

  • Moin. Super Thema auch für mich alten Nordkapfahrer.
    Meine Planung für die Fenstergeschichte sieht wie folgt aus .
    Alu U-Schiene von 0,8 mm beidseitig verschraubt an Fenster mit GelenkScharniere die an den U Profilen geschweißt werden oder verschraubt.
    Glasal Platte 0,7 mm in Holz Optik als Fensterläden 2tlg
    0,8 mm Fensterläden pro Seite Aufbaumaß.....Holzbau wäre mindestens. 2cm
    Über den Fenstern werde ich ein Zink Blech in die Fassadenverkleidung integrieren als Abtropfblech damit kein Wasser hinter den Fensterläden kommt aufgrund des nur 4 cm vorhandenen Dachüberstandes und kleiner Zinkkastenrinne kommt ja viel Laufwasser die Fassade runter

  • Kannst du mal ein Link von solchen Platten hier reinstellen?
    Mir kommt bei Glasal immer nur die Assoziation von Ethernit - Glasal /Asbest....
    Würde ich nicht an meinem Tinyhouse haben wollen, aber vielleicht denke ich auch an etwas anderes.


    Dass die Holzfensterläden mindestens 2 cm Aufbau mit sich bringen ist nicht unbedingt richtig da auch dünneres Holz geeignet ist.


    Ich integriere meine Holzfensterläden so in die Fassade dass keine extra Dicke entsteht, sie schließen somit komplett bündig ab.

  • Resoplan heißen die Platten von Fa. Resopal
    Glasal ist eine alte Bezeichnung kein Asbest.


    Hast du keilstülpschalung an deinen tiny ?

  • Ich hab mal nachgeforscht.
    Die Resoplan Platten sind der E1 Kategorie der Formaldehyemission zugehörig. Das ist mir zu viel.
    Auch wenn es von offizieller Seite heißt dass die Klasse E1 sogar im Innenausbau verwendet werden darf, ist die zugelassene Konzentration für viele Wissenschaftler und Baubiologen zu hoch.
    Man findet dazu recht viel im Internet. Einfach mal nachlesen.


    LG
    Leopold


    p.s. ja ich habe Keilstülpschalung an meinem Haus, samt Osmo Landhausfarbe 3 x gestrichen

  • Wanderlust...... Hast du deine Ecken schon fertig mit Deckbretter ?
    Würde mich interessieren wie die Dichtigkeit ist, weil bei Stülpschalung immer Luft zwischen den Deckbrettern ist und tiny house ja durch Raumnutzung kaum oder gar keinen Dachüberstand hat und der Starkregen gerne ja auch mal seitlich kommt bei Sturm.
    Ich will da zusätzlich ein Zinkblech verbauen und die Eckausbildung mit alu riffelblech als Kantenschutz anbringen weil man ja auch Bäumen und Ästen sehr nahe kommen kann beim rangieren usw.

  • Ich stell bei gelegenheit mal ein paar Bilder rein um das verständlicher zu machen.
    Die Dichtigkeit ist absolut kein Problem. Desweiteren ist die Fassade Hinterlüftet. Selbst wenn an einer Stelle durch einen schweren Sturm etc mal Feuchtigkeit eindringen sollte, würde diese keinen Schaden anrichten.


    LG
    leopold

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