Bachelorarbeit - Tiny Houses Definition und rechtliche Grundlage der Realisierung am Beispiel von Dortmund Hörde

  • Moin,


    der Henrik Vervoorts hat eine Bachelorarbeit zum Thema


    „Tiny Houses Definition und rechtliche Grundlage der Realisierung am Beispiel von Dortmund Hörde“


    geschrieben.


    Die Arbeit steht unter der Creative Commons Lizenz: CC BY-NC-SA 4.0, heißt Ihr dürft die Arbeit teilen und das Material remixen.


    Die Arbeit steht hier zum kostenfreien Download bereit


    https://drive.google.com/file/…6pVRdKhy/view?usp=sharing


    Die Ausführungen beziehen sich auf das Baurecht in NRW. Andere Bundesländer haben zwar ähnliche, jedoch nicht identische Gesetze und Verordnungen.


    Wer sich mit dem Thema Baurecht für ein Tiny House beschäftigen möchte, sollte die 87 Seiten ruhig mal lesen. :)

  • War diese Arbeit nicht schon mal irgendwo hier im Forum verlinkt?
    Egal, auf jeden Fall ein wichtiger Text für jeden, der sich mit dem Gedanken des dauerhaften Wohnens im Tinyhaus befasst.
    Vielleicht nicht der gesamte Text, aber zumindest die zwanzig Seiten mit der rechtlichen Einordnung.
    Und für die ganz eiligen Optimisten vielleicht sogar nur ein paar Sätze aus dem rechtlichen Resümee, die ich hier mal zitieren möchte.


    Der Autor schreibt:
    „Das Ziel der meisten TH Besitzer bleibt, das TH zum dauerhaften ganzjährigen Wohnen zu nutzen. Dieses ist in den meisten Fällen aus den beschriebenen rechtlichen Gründen nur theoretisch möglich. In der Praxis wird in Gartenkolonien, auf Dauercampingplätzen und in Wagenburgen schon immer dauerhaft gewohnt. Dies wird von den Kommunen in den meisten Fällen toleriert.“
    Das sehe ich genauso. Tinyhauswohnen bedeutet in der Regel illegal und nur geduldet wohnen.


    Das muss nicht schlimm sein. Nur sollte man sich von Anfang an darüber klar sein. Auch darüber, dass es diesbezüglich kein Gewohnheitsrecht gibt. Wenn die Gemeinde den Zustand zwanzig Jahre lang duldet, dann kann sie ihn im einundzwanzigsten Jahr trotzdem unterbinden. Und für mich bedeutet das auch, sich zumindest so weit wie möglich an den baulichen Vorgaben zu orientieren, um nicht Platz für zusätzliche Beschwerden zu bieten. Zum Beispiel wird es bei mir kein Loft, sondern nur ein „Hochbett“ geben, damit in der Küche darunter die Raumhöhe realisiert werden kann. Und mein Tiny wird auch nur dreieinhalb Meter hoch mit einer demontierbaren Höhenerweiterung sein, weil Wochenendhäuser in den meisten Landesgesetzen nur dreieinhalb Meter hoch sein dürfen.

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