Anhänger, Ladung oder Bauwagen???

  • Hallo zusammen,
    ich habe die letzten Tage schon einige Informationen gesammelt und wollte euch bitten meine Erkenntnisse einmal zu bestätigen bzw. zu korrigieren und mit mir zusammen das beste Konzept für mich zu finden :saint:


    Grundsätzlich möchte ich so groß wie es nur irgend wie geht :rolleyes:


    Ich möchte mit dem Haus alle 3 bis 5 Jahre umziehen und hätte einen Stellplatz auf einem Firmengelände für die ersten 5 Jahre (Gewerbegebiet) und danach auf einem Privatgrundstück.(Bauland... zu mindestens steht dort ein Einfamilienhaus)


    Also muss es nicht unbedingt mobil sein. Und wenn ich umziehe, dann soll dies eine Spedition machen oder ich muss mir eh ein passendes Zugfahrzeug leihen.


    Am besten würde mir ein Haus auf einer Wechselbrücke mit 13,6m gefallen, welches als Ladung deklariert wird und ich somit auf 3m Breite gehen könnte (Mit Sondergenehmigung)


    Allerdings benötige ich dann eine Baugenehmigung? Sehe ich das richtig? Wie ist es wenn ich die Wechselbrücke auf einem Hänger stehen lasse? Kann ich es dann als eine Art Dauerladung deklarieren?


    Die zweite Möglichkeit:
    wäre es auf einen LKW Auflieger 13,6m (Tieflader zu bauen) allerdings muss dieser alle 6 Monate zum TÜV und zur UVV....... sehe ich dies richtig?


    Dritte Möglichkeit:
    Es so bauen das ich es als Wohnwagen deklariere, welche Möglichkeiten gibt es dann über die bekannten 9m und 3,5t von dem Vlemmix Anhänger zu gehen?
    Kann ich einen beliebigen Anhänger nehmen der sagen wir mal 13m lang ist aber die 2,55m Breite einhält. Kann ich diesen Bau dann als Wohnwagen deklarieren wenn der Aufbau ca. 5t wiegt? Oder geht Wohnwagen nur wenn ich unter 3,5t bleibe?


    Wie lange kann ich diesen Wohnwagen dann verwenden ohne eine Baugenehmigung zu benötigen?


    Vierte Möglichkeit:
    Einen Bauwagen von ca 12m oder größer.
    Wie ist es hier mit dem abstellen, aufstellen. Welche Genehmigungen benötige ich dafür?



    Natürlich sollte das ganze in einem vernünftigen finanziellen Rahmen liegen.
    Aber ob ich für den Hänger jetzt 4000€ von der Stange oder 7000€ für einen Sonderbau bezahle, ist erstmal nicht so wichtig. Aber keine 100.000€ für einen Minisattelzug mit Zugmaschine. :cursing:


    Vielen Dank für eure Hilfe



    Beste Grüße
    Balifan

  • Unabhängig davon, auf welcher Plattform du bauen möchtest: sobald du dich in deiner Behausung wohnend melden möchtest, brauchst du eine Baugenehmigung dafür. Alles - ganz gleich ob und wieviele Räder darunter sind - in dem du wohnen möchtest, ist ein Wohngebäude nach Landesbaurecht und kann dementsprechend auch nur dort stehen, wo Wohnen genehmigungsfähig ist (grob: innerorts & erschlossen).


    Die Umgehung von Vorschriften durch die Räder nach amerikanischem Modell ist hierzulande weder eine Umgehung noch ein Vorteil.

  • Hallo Andy,
    danke dir schon mal für deine Antwort.


    Es soll nur als "Zweitwohnsitz" dienen, sprich gemeldet bin ich wo anders und theoretisch müsste ich mich auch gar nicht melden....

  • Hallo Balifan, offiziell brauchst Du immer eine Baugenehmigung, sofern das TinyHouse dauerhaft bewohnt wird, sozusagen als Erstwohnsitz. Da ist es egal ob Räder dran sind oder nicht.
    Natürlich gibt es auch ein paar Ausnahme: Campingplatz….. und wo kein Kläger, da kein Richter.
    Zum TÜV muss man nur wenn man auch auf die Straße will, also beim Umzug nach ein paar Jahren ist die erste Fahrt dann zum TÜV.
    Ein Wohnwagen kann auch schwerer wie 3,5 to. sein, braucht dann hat ein LKW als Zugmaschine.
    Ein Bauwagen ist nur für den temporären Aufenthalt gedacht. Auch wenn ein Tinyhouse aus sieht wie ein Bauwagen ist es noch lang kein Bauwagen.

    Gruß Stefan

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