Wer gerne etwas mehr Platz in seinem TH haben möchte, der kann sein TH auch außerhalb der von der StVZO vorgegebenen Maße bauen. In diesem Fall wir das eigentliche Haus für den Straßenverkehr als Ladung definiert und der Transport ist dann ein Spezialtransport.
Was genau ist eigentlich ein Spezialtransport und welche Voraussetzungen müssen für solch einen Transport erfüllt sein?
In Deutschland ist die Durchführung von Spezialtransport streng geregelt. Alle Güter, die bezüglich ihres Gewichtes oder ihre Maße nicht den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) entsprechen, werden als Schwertransport beziehungsweise auch als Großraum- oder Schwerguttransport bezeichnet.
Die Straßenverkehrsordnung unterscheidet vier Arten von Spezialtransporten:
- Schwertransport, der aufgrund seines Gewichtes nicht den Vorschriften entspricht
- Großraumtransport, der aufgrund seiner Abmessungen nicht den Vorschriften entspricht – ein Transport mit Überbreite, Überhöhe
- Großraum- und Schwertransporte, die aufgrund ihres Gewichtes und der Ausmaße nicht den Vorschriften entsprechen
- Langtransporte, die eine Überlänge von mehr als 20 Metern erreichen
Für das TH gilt:
Der einfachste Fall wäre die Überbreite bis 3 m. Sind alle weiteren Vorgaben eingehalten (Höhe, Länge, zGG), dann wird hierfür eine Ausnahmegenehmigung ohne Probleme erteilt. Die einzige Auflage ist, die Wegstrecke vorher einmal abfahren um gegebenfalls Engstellen schon vor dem Transport zu erkennen.
Grund für diese einfache Ausnahmegenehmigung ergibt sich aus der StVZO, in der folgende Fahrzeugbreiten vorgegeben sind:
1 | allgemein | 2,55 m |
2 | bei land- oder forstwirtschaftlichen Arbeitsgeräten und bei Zugmaschinen und Sonderfahrzeugen mit auswechselbaren land- oder forstwirtschaftlichen Anbaugeräten sowie bei Fahrzeugen mit angebauten Geräten für die Straßenunterhaltung | 3,00 m |
3 | bei Anhängern hinter Krafträdern | 1,00 m |
4 | bei festen oder abnehmbaren Aufbauten von klimatisierten Fahrzeugen, die für die Beförderung von Gütern in temperaturgeführtem Zustand ausgerüstet sind und deren Seitenwände einschließlich Wärmedämmung mindestens 45 mm dick sind | 2,60 m |
5 | bei Personenkraftwagen | 2,50 m |
Die breitesten Fahrzeuge nach der StVZO sind 3 m breit, und somit sind auch alle außer-örtlichen Strassen auf mind. 3 m Fahrzeugbreite ausgelegt. Ein Transport einer Ladung mit max. 3 m Breite kann folglich keine Verkehrsbehinderung darstellen.
Was ist, wenn das TH doch größer ist (Breite, Länge, Höhe)?
In diesem Fall liegt dann ein Großraumtransport vor.
Welche Genehmigungen werden für die Durchführung der Sondertransporte benötigt?
Meist wird ein Schwertransport von einer Schwerlast-Spedition ausgeführt und auch dementsprechend organisatorisch betreut. Diese Speditionen, oftmals auch eine spezielle Projektspedition, müssen sich im Vorfeld um die notwendigen Genehmigungen und Anmeldungen kümmern.
Ein Schwerlasttransport, auch Sonder- oder Spezialtransport, bedarf, aufgrund der übermäßigen Straßenbenutzung, immer einer Genehmigung. Ohne diese drohen Bußgelder wegen Überladung oder Gefährdung des Straßenverkehrs durch die nicht vorschriftsmäßigen Maße des Transports.
Ein nicht angemeldeter Schwertransport, beziehungsweise ein Transport mit Überbreite, kann eine erhebliche Behinderung und Verkehrsgefährdung darstellen. Dies kann auch eine erhöhte Unfallgefahr bedeuten.
Diese Genehmigung ist gebührenpflichtig. Der Erlaubnis für die Durchführung von Spezialtransporten gehen Anträge für Sondergenehmigungen für die Nutzung der benötigten Fahrzeuge voraus.
- Genehmigung für die Ladung: Ein Schwertransport kann mit einem normalen LKW durchgeführt werden. Wenn nur die Ladung – die Schwerlast – Übermaße aufweist und der Schwertransporter an sich den Vorschriften der StVO und der StVZO entspricht, muss für die Nutzung von öffentlichen Straßen eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 der Straßenverkehrsordnung (StVO) beantragt werden. Hierfür müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Es muss eine geeignete Fahrstrecke vorhanden sein und der Transport kann nicht über die Schiene oder per Schiff durchgeführt werden. Die Ladung ist nicht teilbar und geht in Gewicht, Höhe, Breite, Länge über die im Fahrzeugschein eingetragenen zulässigen Werte hinaus.
- Genehmigung für das Fahrzeug: Überschreitet auch das Fahrzeug die in der StVO vergebenen Höchstmaße, muss eine Erlaubnis nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) beantragt werden. Diese Paragraphen betreffen das Fahrzeug und die Zulassung, einen Schwertransport mit diesem Fahrzeug durchführen zu können. Die zuständige Behörde entscheidet, ob eine Sondergenehmigung für das Fahrzeug erteilt wird.
Bei einem Schwertransport weichen meist sowohl die von den Schwerlast-Speditionen verwendeten Fahrzeuge als auch die Ladung von den Normen der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) ab. Daher müssen hier diese Ausnahmegenehmigungen vorliegen. Ist dies nicht der Fall, kann der Sondertransport mit diesen Fahrzeugen nicht durgeführt werden.
Die genannte Regelung gestattet aber nur den Bau eines Fahrzeuges, welches Übermaße aufweist. Die Teilnahme am Straßenverkehr ist hierdurch noch nicht genehmigt.
Das zweite notwendige Dokument
Nach der gegebenfalls benötigten Erlaubnis für den Schwertransporter muss auch eine Genehmigung für den eigentlichen Transport beantragt werden.
Die Erlaubnis für den Transport an sich wird dann nach § 29 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) erteilt. Diese genehmigen die Verwaltungen der Gemeinden und Städte. Meist ist hier das Ordnungsamt zuständig. Die durchführende Schwerlast-Spedition muss für die Genehmigung eines Transportes folgende Informationen dem Amt vorlegen:
- Absender
- Empfänger
- Kennzeichen
- Abmessungen der Ladung
- Gewicht des Transportes sowie Achslasten und Achsabstände
- Räder pro Achse und Spurweite
- Fahrtwegbeschreibung
Die zuständige Behörde kann darüber hinaus auch weitere Informationen bezüglich des Fahrzeuges, der Schwerlast sowie zu den Maßen einfordern. Liegen die Informationen vor, wird der Antrag zur Durchführung eines Spezialtransportes an die zuständigen Landesverwaltungen zur Freigabe weitergeleitet. Wird diese erteilt, erlaubt das Ordnungsamt den Transport.
Die erteilte Genehmigung ist dann höchstens bis zum Ende des Folgemonats nach Antragstellung gültig. Um nicht für das gleiche Fahrzeug immer neue Anträge stellen zu müssen, besteht die Möglichkeit Dauergenehmigungen zu erhalten. Auch hier ist das Ordnungsamt zuständig. Da diese Genehmigungen kennzeichenabhängig sind, ist eine Übertragung auf andere Fahrzeuge nicht möglich.
Auch sind die Maße der Transporte für solche Dauergenehmigungen eingeschränkt. Der Schwertransport darf dann die Länge von 23 Metern, die Breite von drei Metern, die Höhe von vier Metern sowie das Gewicht von 41,8 Tonnen nicht überschreiten. Auch hier wird eine Ausnahmegenehmigung nach § 70 der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) benötigt. Werden die vorgegebenen Abmessungen überschritten, bedarf es einer Einzelgenehmigung.
Die Dokumente, die eine Ausnahmegenehmigung bescheinigen, sind während der Fahrt mitzuführen und auf Verlangen der Behörden vorzuzeigen.
Ein Schwertransport benötigt ein Begleitfahrzeug, wenn die Abmessungen dies verlangen. Zu den Abmessungen zählen neben der Höhe auch die Länge und Breite der Zugmaschine, inklusive der Ladung und des Nachläufers, wenn ein solcher vorhanden ist. Je nach Art des Transports, ob Großraum oder Schwerlast, wird entschieden, welches Begleitfahrzeug zugeteilt werden muss. Dies können dann ein oder mehrere BF2 oder BF3-Fahrzeuge sein.
Die Transportbegleitung muss, wenn es die Maße verlangen, auch durch die Polizei erfolgen. Ob ein Begleitfahrzeug notwendig ist und welche Art der Transportbegleitung erfolgen muss, legt die Behörde, die den Transport erlaubt hat, fest.
Wann können Sondertransporte durchgeführt werden?
Für die Durchführungen von Schwertransporten werden von den Behörden meistens nur bestimmte Zeiten genehmigt. Es gibt Zeiten, zu denen kein Schwerlasttransport durchgeführt werden darf. Hierzu gehören zum Beispiel auch Ferienzeiten, in denen die Nutzung von bestimmten Autobahnen untersagt ist. Diese Zeiten werden auch Sperrzeiten genannt.
In den Richtlinien für Großraum- und Schwertransporte (RGST) werden die Durchführungszeiträume für einen Schwertransport geregelt. In diesen Richtlinien wird festgelegt, dass Schwerlasttransporte nur von Montag neun Uhr bis Freitag 15:00 Uhr durchgeführt werden dürfen. Für Wochenenden und Feiertage werden keine oder wenn, dann sehr selten, Genehmigungen erteilt.
Behörden erlauben Schwertransporte bis zu einer Breite von 3,20 Meter meist vorrangig in verkehrsarmen Zeiten. Das bedeutet, dass in der Zeit zwischen sechs Uhr und 8:30 Uhr und zwischen 15:30 Uhr und 19:00 Uhr keine Transporte durchgeführt werden.
Wenn die Breite diese Maße überschreitet, werden fast alle Transporte nur noch während der Nacht, in der Zeit zwischen 22:00 Uhr und sechs Uhr durchgeführt.
Bedingungen und Auflagen
Sowohl die Ausnahmegenehmigungen für Ladung und Fahrzeug als auch die Genehmigung zur Durchführung eines Schwertransportes enthalten Bedingungen und Auflagen, an die sich die Spedition und der Fahrer halten müssen.
Die aufgeführten Bedingungen gelten immer nur für den betreffenden Schwertransport und die durchführende Spedition. Sie können nur mit Zustimmung der Behörde auf Dritte übertragen werden. Bei den im Bescheid hinterlegten Abmessungen werden keine Toleranzen gewährt, so dass die Maße auch vor Fahrtantritt kontrolliert werden müssen. Hier muss ein Abgleich zwischen Bescheid und Ladung stattfinden. Auch Mittel, die zur Ladungssicherung verwendet werden, zählen zu den Gesamtmaßen. Findet keine ausreichende Ladungssicherung statt, kann dies hohe Bußgelder zur Folge haben.
Das Unternehmen, dem der Bescheid erteilt wurde, muss auch die Befahrbarkeit der Strecke vor Fahrtbeginn prüfen. Darüber hinaus muss der Fahrzeugführer des Schwertransportes den Bescheid lesen und auch verstehen können.
Lassen die Witterungsverhältnisse eine Weiterfahrt nicht zu, muss ein Schwertransport abgebrochen werden. Das Gleiche gilt, wenn die im Bescheid angegebenen Zeiten überschritten werden. Hier ist darauf zu achten, dass der abgestellte Schwertransport keine Behinderung oder Gefährdung darstellt.
Bei Überprüfungen von Schwertransporten oder Großraumtransporten durch die Polizei oder den Zoll, kommt es immer wieder zur Feststellung von Verstößen gegen die Auflagen der Sondergenehmigungen.
Wird ein Verstoß gegen die Auflagen für den Schwertransport festgestellt, handelt es sich um eine einfache Verkehrsordnungswidrigkeit. Dies hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit der erteilten Erlaubnis. Hier muss mit einem Bußgeld in Höhe von 40,00 Euro und einem Punkt gerechnet werden.
In schweren Fällen und bei Missachtung der aufgeführten Bedingungen wird der Bescheid unwirksam. Hier wird die Weiterfahrt untersagt und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen den Fahrer und das Unternehmen eingeleitet. In der Regel sind sowohl Bußgelder als auch Punkte zu erwarten.
Kosten
Die Kosten für die Genehmigung zur Durchführungen eines Spezialtransportes lassen sich vorab nicht beziffern. Dies ist abhängig vom Aufwand für die Bewilligung, der Größe der Ladung, der Wegstrecke und den damit verbundenen Auflagen (Begleitfahrzeuge, Polizeiabsperrungen, etc.).
Man kann nur grob sagen, die Kosten bewegen sich von ein paar hundert Euro bis hin zu mehreren tausenden Euro. Wer als mit seinem TH in Übergröße viel umher reisen möchte, der braucht entweder ein dickes Portemonnaie oder eine eigene Spedition mit Dauerausnahmegenehmigung.
Quelle: Bußgeldkatalog