Baugenehmigung und (AB-)Wasseranschluss-Pflicht

  • Hallo Community,


    ich Beschäftige mich gerade intensiv mit dem Thema Baugenehmigung.
    Ich bin aktuell auf dem Wissenstand, dass ich für mein THoW, da ich es als Hauptwohnsitz nutzen möchte, also dauerhaft bewohnen möchte, eine Baugenehmigung brauche. Ist das so richtig?
    Daraus ergibt sich aber in der Gemeinde (oder auch generell) ein Anschlusszwang für Zu- und Abwasser, was natürlich für eine gepachtete Fläche ziemlich schei*** ist....
    Beim Strom bin ich zum Glück nicht verpflichtet einen Anschluss zu legen!


    wie habt ihr das Problem gelöst?
    für Infos dazu wäre ich sehr dankbar.


    Beste Grüße
    Alexander

  • Hallo Alexander,


    wie im anderen Thread schon gesagt, der große Beitrag zum Baurecht kommt bald.


    Grundsätzlich gesagt, wenn du dauerhaft wohnen willst, brauchst du das passende erschlossene Grundstück und eine Baugenehmigung.
    Ob das Grundstück nun gepachtet oder gekauft ist spielt dabei ja keine Rolle, bauen bzw. aufstellen darfst du nur auf einem erschlossenen Grundstück.


    Zur Baugenehmigung - In Bayern gibt es in der LBO eine Ausnahme, Gebäude bis zu einem Brutto-Rauminhalt von 75 m³ (was auf die meisten TH zutrifft) sind verfahrensfrei. Du musst dann keine Baugenehmigung beim Bauamt einholen, allerdings darfst du nicht tun was du willst. Die baurechtlichen Bestimmungen vom BauGb bis hin zur Ortsgestaltungssatzung müssen trotzdem eingehalten werden (wie bei einem Bau mit Baugenehmigung). Da solltest du vorher genaue Informationen beim örtlichen Bauamt einholen, was du auf deinem Grundstück darfst und was nicht.


    Ich hoffe das hilft dir schon mal weiter, der Rest kommt wie gesagt zu einem späteren Zeitpunkt.


    Gruß
    Dietmar

  • Hallo Dietmar,
    auch hier nochmal danke für deine Antwort. Bin gespannt auf den Thread :)
    Die Verfahrensfreiheit war mir noch gar nicht bekannt! Vielen dank - das erleichtert mich schon mal.


    Heißt das dann, dass ich einfach mein Tiny-House unter Berücksichtigung der Bauvorgaben hinstellen darf - muss ich das dann noch anmelden bei der Gemeinde, dass ich das nun Aufstelle?


    Vorteil bei dem Bauplatz den ich in Aussicht habe: Es ist ein Bauplatz ohne Bebauungsplan mit tollem Ausblick. Leider fehlt aber noch Zu- und Abwasser


    LG Alexander

  • Hallo Alexander,


    Stromanschluss ist keine Pflicht. Bei Abwasser weiß ich nur, dass es nicht so gerne gesehen wird, wenn man seine eigene "Kläranlage" hat. Geht aber. Frischwasser weiß ich nichts zu.


    Viele Grüße
    Oliver

  • Hallo Halex,
    warum brauchst du keinen Stromanschluss?
    Kannst du ganzjährig in diesem Bereich autark dein eigenen Strom erzeugen?

  • @sigi
    genau ich plane eine entsprechend dimensionierte PV-Anlage (3-4KW) und evtl noch ein kleines WIndrad dazu. Mit entsprechenden Speicherkapazitäten natürlich ;)
    ICh denke auch, dass es reicht, denn Warmwasser wird über den Holzofen erhitzt oder im Sommer elektrisch (da müsste es ja genug Strom geben) und gekocht wird mit Gas. Siehst du das anders?



    LG Alex

  • Ich selbst bin zwar kein Freund von stromautark .... Aber wenn Du es sein willst, wäre für das Warmwasser ein Gasdurchlauferhitzer eine Möglichkeit.

  • Ich persönlich bin ein großer Freund von stromautark, Solarstrom ist ja auch in der Gesellschaft schon gut angekommen.


    Allerdings belegen viele Kommunen den Bau einer Solaranlage immer noch mit Auflagen, z.B. das die Anlage von der Straße aus nicht zu sehen ist (was je nach Baugrund den Bau von vorn herein verhindern würde).


    Und bei privaten Windrädern reagieren die meisten Kommunen noch extrem allergisch und verbieten diese kategorisch unter dem Vorwand der "Lärmbelästigung". Dabei sind kleine Vertikalwindräder für dem Hausgebrauch nahezu geräuschlos.

  • Man sollte die bayrische Verfahrensfreiheit nicht überbewerten.


    Auch in anderen Bundesländern gibt es zumindest die Genehmigungsfreiheit für kleine Gebäude. Der Unterschied zwischen Verfahrens- und Genehmigungsfreiheit besteht mMn hauptsächlich darin, dass man auf Verlangen ein paar Formulare ausfüllen und eine einfache Statik nachreichen muss. Kostenpunkt sollte wohl nicht viel höher als bei 1000 Euro liegen. In Bezug zu den Gesamtkosten also nicht wirklich erheblich.


    All die formalen Vereinfachungen haben aber nichts damit zu tun, dass auch ein zu Wohnzwecken genutztes Tinyhaus die legalen Erfordernisse an Wohngebäude erfüllen muss. Dazu gehört u. a., dass eine Küche vorhanden ist. Und zu einer Küche gehört der Anschluss an die Wasser- und Abwasserversorgung. Lokal bedingt nicht immer, aber in der Regel mit Anschlusszwang an die örtlich vorhand3nen Ver- und Entsorgungsleitungen.
    Und unter Umständen ist die Auseinandersetzung mit dem Wasserwerk komplizierter als die mit dem Bauamt.


    Der Verfahrensunterschied zwischen Tiny- und traditionellen Häusern besteht weniger in der Größe als im Verwischen der Grenzen zwischen Immobilien und Mobilien. Wie ist das eigentlich, wenn ich mein genehmigungspflichtiges Thow einmal im Jahr nehme und damit in Urlaub fahre? Muss ich dann die Demontage und das anschließende Neuaufstellen jedes Jahr anmelden oder gar genehmigen lassen, unter Umständen unter Berücksichtigung zwischenzeitlich verschärfter Vorschriften? Für mich Fragen über Fragen.


    Gruß Udo

  • Grundsätzlich gilt (neben anderen Randbedingungen): Ein Gebäude darf nur auf einem Grundstück errichtet werden, wenn die öffentliche Erschließung dieses Grundstücks (rechtlich) gesichert ist. Bauämter lassen sich die gesicherte Erschließung im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vom Antragsteller nachweisen. Die entsprechenden Fachbereiche der Kommunen oder Energieversorger leisten dazu Auskünfte (z.B. Leitungsauskunft). Die gesicherte Erschließung bezieht sich auf die Medien Trinkwasser und Löschwasser, Abwasser (Schmutzwasser+Regenwasser), Strom, wenn vorhanden und Nutzung geplant: Gas, weiterhin die Anbindung an das öffentliche Straßennetz. Ob und wie tatsächlich angeschlossen wird, ergibt sich aus den eingereichten Plänen. Wichtig ist der Lageplan mit Darstellung der geplanten Leitungsführungen. In einigen Ländern wird ein Entwässerungsgesuch verlangt. Der Lageplan ist Teil der Baugenehmigung und muss eingehalten werden. Hinter dem jeweiligen Zähler (Strom, Trinkwasser, Gas) bzw. hinter dem Revisionsschacht Abwasser beginnt der "Hausanlage". Innerhalb der Hausanlage kann ich alternative Systeme nutzen, um z.B. höchstmögliche Autarkie zu erreichen. Eventuell bezahle ich dann nur die Grundgebühr für den Zähler, aber keinen Verbrauch, falls ich kein Anschlusszwang habe. Im rechtsfreien Raum bewege ich mich deshalb aber nicht. Alles was z.B. mit alternativer Abwasserklärung zu tun hat, wird von der unteren Wasserbehörde genehmigt. Die Fachbehörde wird im Rahmen des Genehmigungsverfahrens vom Bauamt beteiligt. Für PV-Anlagen und Windräder gibt es ggf. Auflagen aus Ortssatzungen. Die Ver- und Entsorgung des Gebäudes ist fürs Genehmigungsverfahren nachvollziehbar darzustellen.
    ...
    Gebäude und Grundstück gehören verfahrenstechnisch immer zusammen. Eine Baugenehmigung für ein Gebäude ohne Baugrundstück ist nicht möglich. Besonderheit beim THoW: Ich kann mein Haus wegfahren und an anderer Stelle wieder aufstellen. Die Trennung von den Medienleitungen läßt sich technisch lösen. Die Baugenehmigung bleibt erhalten. Sie erlischt nur dann, wenn man innerhalb einer gewissen Frist nicht gebaut hat. Das ist aber nicht der Fall. Das TH wurde ja errichtet und die Nutzungsaufnahme wurde angezeigt. Falls ich mit meinem TH mal kurz im Urlaub war, muss ich es nach meiner Rückkehr nur wieder am selben Platz abstellen und wieder an die Medien anschließen. Zwischenzeitlich sollte das Haus aber nicht gegen ein größeres THoW getauscht worden sein. Dann müsste man einen neuen Bauantrag stellen, nämlich für die "Änderung eines Gebäudes". Das ist dann wie bei einem Anbau.

  • Ich persönlich bin ein großer Freund von stromautark, Solarstrom ist ja auch in der Gesellschaft schon gut angekommen.


    Und bei privaten Windrädern reagieren die meisten Kommunen noch extrem allergisch und verbieten diese kategorisch unter dem Vorwand der "Lärmbelästigung". Dabei sind kleine Vertikalwindräder für dem Hausgebrauch nahezu geräuschlos.

    Ja, PV-Strom ist auch mein Steckenpferd. Der Winter bleibt aber eine Herausforderung. Wenn man nicht gerade ein total abgelegendes Grundstück nutzen kann (wo es dann wieder schwierig wird mit den Anschlußzwang und dem Thema Außenbereich) sind die Ertragswerte katastrophal, wenn man nicht gerade in Richtung 6kW und ~20m Nabenhöhe geht z.B. Aventa AV-7 mit 6,2 kW und 18m Nabenhöhe
    Da hat man dann wenigstensetwa den gleichen Pries wie bei bezugstrom, wenn man den Strom sinnvoll verwerten kann.
    Die Einspeisevergütutng ist in der Größenordnung leider ein Verlustgeschäft und daher sollte man dann gleich gänzlichd arauf verzichten, um nicht auch noch EEG-Umlage auf EV abzudrücken. Wenn Technologien wie Redox-Flow preisgünstigern werden, könnte das gut klappen, da man das dann gut übers Jahr verteilen könnte.

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