Mythos "Erstwohnsitz nur OHNE Räder"
Ein weiterer Mythos besagt, dass man in seinem Tiny House nur dann den Erstwohnsitz anmelden kann, wenn man zuvor die Räder abmontiert. Auch diese Aussage ist so nicht richtig.
Das Bundesmeldegesetz (BMG) besagt:
§ 17 Anmeldung, Abmeldung |
Ein TH ist ein umschlossener Raum, der zum Wohnen oder Schlafen dient. Zudem wird es in der Regel nur selten bewegt.
Also kann in einem THoW auch ohne weiteres nach den BMG der Erstwohnsitz angemeldet werden, völlig egal ob mit oder ohne Räder.
Um als Wohnung nach dem Baurecht zugelassen zu sein, ist es nach dem Baugesetzbuch und den Landesbauordnungen auch nicht verboten am Haus Räder zu haben. Nur die von der Gemeinde ausgegeben Bebauungspläne und Ortssatzungen können evtl. Gebäuden auf Rädern die Baugenehmigung verwehren. Das hat dann aber etwas damit zu tun, ob man das TH legal an diesem Ort abstellen darf.
Generell gesagt, steht das TH legal mit Genehmigung an seinem Platz, ist auch die Anmeldung als Erstwohnsitz kein Problem.