Ökologischer Wandaufbau ENEV konform U = 0,24

  • Hi !
    Mein plan war in ein paar Wochen mit dem Bau auf einem 7.20 Vlemmix-Anhänger zu beginnen.
    Ein Grundstück im Baugebiet steht mir zur Verfügung. Ich würde mir wenn möglich die Option offen halten, das Tinyhouse erstmal legal dort als Dauerwohnsitz abzustellen.
    Nach den kürzlichen Zusammenfassungen über das Baurecht von Dietmars68 (vielen Dank!) scheint es dazu hier in Bayern mindestens zwei Möglichkeiten zu geben:
    Verfahrenfrei oder per standard Bauantrag. Bei beiden Versionen wird vermutet, dass man sich an die ENEV halten muss. (Vergessen wir hier mal kurz die Möglichkeit auf Ausnahmeregelung wegen Gleichwertigkeit des Energiebedarfs oder aus technischen Gründen.)


    Nächste Woche habe ich einen Termin bei der Bauberatung in der Gemeinde. Das wird hoffentlich für etwas mehr Klarheit sorgen.



    Trotzdem würde mich interessieren, wie ich die U= 0,24 kontruktiv ökologisch lösen könnte.


    Der U- Wert Rechner lässt mich bei der Schafwolldämmung nur ein λ = 0,04 eingeben.



    Meine Favoriten waren Isolena Schafwolldämmung, entweder "Premium" mit λ=0,0359 oder "Optimal" mit λ= 0,0385


    Der Wandaufbau wäre (von Außen nach Innen):



    Lärche Rombus (trendliner) 22mm oder 27mm


    2cm Hinterlüftung


    Unterspannbahn


    X mm Schafwolldämmung


    Dampfbremse


    13mm Fichte Nut und Feder (diagonal)



    Die U=0,24 kann ich wohl mit 150mm oder 160mm einhalten (Könnte mir das evtl bitte jemand im U-wert rechner ausrechnen?- Habe nur die Free version)



    Die Frage ist nun: Reichen mir die ca 2,13m innen ? Komme ich mit so einem Wandaufbau an die Gewichtsgrenze? (Das werde ich morgen durchrechnen)


    Ich überlege gerade tatsächlich, den Anhänger mit stärkeren Achsen zu bestellen und auf 3m Breite zu bauen.


    Sollte er dann tatsächlich so schwer werden, kann man ihn immer mit 25kmh und Reise-/Schaustellerschein bewegen, richtig ? Ansonsten sind die Bußgelder bei Überladung ja auch nicht sehr hoch.




    Ich müsste Vlemmix trotzdem am besten schon gestern Bescheid geben, welche Achsen ich denn nun möchte. Vielleicht kann mir ja jemand von euch mit einer Einschätzung die Entscheidung erleichtern.


    Vielen Dank und liebe, sonnige Grüße
    Christian

  • Hi,


    Das mit den 25 km/h steht hier: TH mit Übergewicht - bewegen durch Schausteller/Wagenzieher - Rechtl. Grundlagen Das Risiko muss der beurteilen, der den R/S-Schein hat.


    Wie oft willst Du denn umziehen, wenn Du schon einen Baugrund hast? Du hättest auch folgende Möglichkeiten > 3,5t:
    * LKW Basis (Wechselbrücke/ Ballenwagen/ ...) aber dann ca. 1m Höhe
    * Hier hat letztens jemand einen niedrigen 25 km/h Trailer > 3,5t bauen lassen
    * Haus auf Tieflader transportieren lassen (dann ähnliche Höhe wie Vlemmix)


    Wenn LKW-Basis, kannst auch mal selbst wegen Überhöhe nachfragen. Bei meinem speziellen Fall war die Aussage 50€ für die Ausnahmegenehmigung.


    Für das Dach hast Du einen U-Wert von 0,2. Wegen der Berechnung, warum nimmst Du nicht u-wert.net? Kostet nichts und ist klasse. Wenn Man das Ständerwerk mit berechnet, kommst Du mit Deinen Angaben nicht hin und für die Variationen und z.B. Gewichtsangabe, empfehle ich, selbst zu rechnen.


    Für die Versteifung würde ich Platten nehmen.


    Hinterlüftung sehen manche für die Wände beim TH nicht als notwendig an.


    Wenn Du > 3,5t kommst und auf öko stehst, wäre Lehmputz vielleicht was.

  • ...
    Hinterlüftung sehen manche für die Wände beim TH nicht als notwendig an.Wenn Du > 3,5t kommst und auf öko stehst, wäre Lehmputz vielleicht was.

    Hallo ViNS,
    nur weil Lehm ökologisch ist, ist er nicht automatisch geeignet für TinyHäuser, welche über Land gezogen werden!
    Ich rate dringend davon ab, als bautechnischer Laie für bewegte Bauteiloberflächen Putze zu empfehlen!
    Es sei denn, es liegen konkrete positive Erfahrungen vor! Hast du diese positiven Erfahrungen machen können?
    Wenn ja, würde mich sehr stark interessieren, wie der Bauteilaufbau ist. Wie ist das TH ausgesteift? Wie ist es auf dem Trailer befestigt? Wie ist die Federung des Fahrwerkes? Mit welcher Geschwindigkeit wurde das TH transportiert, über welche Straßen oder Wege?
    Wie wurde der Putz bewehrt? Wie ist die konkrete Zusammensetzung des Putzes? Wurden elastische Fugen in der Oberfläche ausgebildet, um Spannungen auszugleichen? ... Man kann auch mit Putzoberflächen innen und außen auch in Verbindung mit Wärmedämmverbundsystemen tolle Wandaufbauten realisieren. Die Fertighausindustrie macht das seit Jahrzehnten. ... das wäre auch für TH ein Gewinn!
    Aber das ist definitiv die Spielwiese für Profis!
    ViNS - nichts gegen deine fleißigen Beiträge, aber das geht zu weit!
    Wenn hier schon Herstellungstipps unter Eigenleister weitergegeben werden, dann bitte nur solche, welche man selbst erfolgreich getestet hat.
    Auch das mit dem Weglassen der Hinterlüftung der Holzfassade (das meinst du doch) ... das geht absolut gegen jede Fachregel und Norm!

  • sigi:


    Bzgl. Lehm gehe ich von einem ziemlich ortsfestem TH aus, das vielleicht nie oder nur selten bewegt wird. Das dürfte für viele zutreffen, die einen Baugrund haben. Über Lehm wurde an anderer Stelle schon ausführlich diskutiert. Lehmputz Ich habe auch beim Hersteller nachgefragt und es wurde mir positiv beschieden. Ich habe mehrere Berichte von Bauwagenbewohnern gelesen, die mit Lehm gute Erfahrungen gemacht haben. Evtl musste man einen Riss mit Wasser wieder glätten.


    Was die HL betrifft, wurde das auch schon hier im Forum diskutiert, inkl. Diskussion von (m.E. nicht so passenden) Veröffentlichungen. Ich glaube, das war hier: Boden- und Wandaufbau


    Wir sind hier ein Forum von gefühlt 95% Interessierten/ Planern und ca. 5% die gebaut haben. Wohl noch weniger, die schon eine gewisse Erfahrung im ganzjährigen Wohnen im TH haben. Meines Erachtens lebt so einem Community Forum vom gegenseitigem Austausch - wenn nur noch die 5% antworten, wird es nur noch einsamer hier.


    Und ich habe NICHT geschrieben "Lass die HL weg, die braucht man nicht und nimm Lehm, das klappt super!" sondern ich habe geschrieben, dass für manche eine HL bei entsprechendem Wandaufbau und Lage nicht als notwendig erachtet wird und dass man sich bei Interesse mit dem Thema Lehmwand beschäftigen kann.


    TH ist ein vielfältiger Bereich in den unterschiedlichsten Ausprägungen. Ich finde es gut, wenn sich das in gewissen Bereichen professionalisiert. Aber es gibt auch andere Bereiche. Martin hat mal i.d. FB Gruppe eine Liste von TH-Projekten erstellt, bei denen Frauen sich ihr TH als Laien einfach zusammengebastelt haben. Das sind real existieren THs. Man sollte meines Erachtens nicht zwangsläufig alle TH-Projekte zwangsprofessionalisieren und zwangslegalisieren. Ich rate mal, dass ein großer Teil (vielleicht sogar die Hälfte) der THs die es tatsächlich gibt, gebastelt ist.

  • Hallo ViNS,
    ich verstehe dich schon! Mir liegt auch viel daran, dass man sich ausleben kann, auch mit Hausbauexperimenten. Und ich glaube auch, dass die meisten TH selbst gebaut sind. Und jeder noch so stolze Eigenleister wird seine eigenen Fehler gemacht haben - das ist ganz normal.
    Darüber kann man sich ja auch austauschen. Das ist alles in Ordnung. Aber ich kann nicht akzeptieren, dass zu konkreten Anfragen zu Wandaufbauten allgemein philosopische Antworten gegeben werden. Das verunsichert doch nur! Wir haben genug Fachleute im Forum, welche sich bereits an anderer Stelle geäußert haben. Du kennst dich doch bestens aus und hast auch alles zum Baurecht gelesen von Dietmar und anderen. Dann verweise doch einfach darauf!

  • Danke Jungs!
    @ Vins. Bei TH mit Übergewicht - bewegen durch Schausteller/Wagenzieher - Rechtl. Grundlagen steht etwas zur Regelung mit dem Reisegewerbeschein. In einem anderen Thread hat Dietmar mal geschrieben, dass beides:


    -Übergewicht mit 25kmh mit Reisegewerbeschein
    -Überbreite 3m


    nicht möglich ist. Dazu hab ich leider keine Quellen gefunden. Kann das jemand bestätigen?


    @vins: U-wert.net hab ich benutzt, kann jedoch keine individuellen λ-Werte eingeben.
    Trotzdem schaffe ich es in der Wand mit Ständer (40mm oder 60mm breit) bei 160mm Dämmung @ λ=0.038 den u-wert von 0.235 zu erreichen.



    Lehmputz ist mir allgemein zu riskant.


    Ich frage mich langsam nur, ob der Vlemmix Trailer überhaupt noch Sinn macht, mit einem ökologischen enev-konformen Projekt. (Und wenn ja, in welcher Form?)

  • Zu 25 km/h kann ich nichts sagen.


    In u-wert.net bei Eingabe -> Meine Baustoffe -> Neuen Baustoff anlegen, dann kannst Du Lambda angeben.


    Ich selbst halte EnEV mit Ökodämmung < 3,5t bei ausreichender Länge des TH für nur schwer realisierbar. Hat Dietmar und Markus so ähnlich auch mal geäußert (will jetzt den Link nicht suchen). Ich vermute auch, dass die Selbstbeschränkung auf 3,5t für die meisten tatsächlichen Einsätze unreflektiert sind. Viele kommen halt über die schönen Bilder von Herstellern mit THs, die auf idyllischen Wiesen und an Seen stehen zum TH-Thema. Die Phantasie vom TH a.d. Wiese war bei mir zu Beginn nicht anders. Anderseits sind die typische TH-Form mit Satteldach und Loft halt eng mit den 0,5m Vlemmix verknüpft.

  • Hallo Chris,


    die Sache mit dem Reisegewerbeschein ist eigentlich recht einfach. Die Ausnahme mit dem Reisegewerbeschein beruht auf Fahrzeugen (Wohnwagen, Wohnmobile) mit Übergewicht. So ein Wohnwagen muss natürlich die äußeren Abmessungen laut StVO einhalten.


    3m Breite wäre eine Ladung bzw. ein Spezialtransporter (siehe: Transport eines TH in Übergröße - Rechtliche Grundlagen) und somit kein Wohnwagen mehr, fällt also aus der Ausnahme für Schausteller heraus.




    Ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, das U-Wert.net eine schöne Spielerei ist, allerdings wenn Laien damit herumspielen kommen dabei keine aussagekräftigen Werte heraus. Als Laie kann ich mir damit alles schön rechnen, z.B. wie ViNS es meint, einfach mal das Ständerwerk weg lassen, oder aber mit 40er Ständern rechnen, wo dann der Statiker die Hände über dem Kopf zusammenschlägt, weil die Bude so instabil wird, das sie dir überm Kopf zusammen bricht.
    Wenn du aussagekräftige Werte haben möchtest, brauchst du einen Statiker/Energieberater, der dir den Aufbau genau berechnet.



    Das der Bau eines TH auf einem Vlemmix Trailer EnEV konform und innerhalb der 3,5t möglich ist, hat Rolling-Tiny-House ja bewiesen. In wie weit der Aufbau jedoch ökologisch ist, ist dann wieder eine andere Frage.


    Ich halte den Aufbau eines ökologischen TH (Holzständerwerk, Naturdämmung, etc.) auf einem Vlemmix Trailer, welches auch EnEV konform ist, für so gut wie ausgeschlossen. Entweder wird der Innenraum so klein, das es sich darin kaum wohnen lässt, oder die Gewichtsgrenze wird überschritten. Ökologisch wäre der Bau auf einem 6-8 t Trailer (siehe: Tiny House bis 8 To. GG) oder auf einer Wechselbrücke/Containerrahmen in diesem Fall sehr viel einfacher zu realisieren.

  • Hi Dietmar!


    Jop, ich denke Rolling Tiny benutzt reflektierte PUR Dämmung oder ähnliches. Damit geht das.
    Ich selbst habe vorhin mal ein paar Gewichtsrechnungen gemacht. Ausgerechnet habe ich die Werte von Dämmung, Ständer, Außen- und Innenverschalung, Dachblech für drei Situationen:


    2,55m breite bei 80mm Wand
    2,55 bei 160mm Wand (200mm Dach)
    3m bei 160mm Wand (200mm Dach)


    Ich habe dabei das ganze Gebäude mit geschloßenen Wänden betrachtet, ohne Fenster, Türen. Hab bei dem Volumen der Dämmung die Ständer auch nicht abgezogen .. War ja nur grob an den Verhältnissen bzw Gewichtssteigerungen interessiert. Für Ständer habe ich einfach mal trotzdem 40mm genommen. Lärcheschalung 22mm, Fichte Nut-Feder Innen 13mm. Dämmung mit 20kg / m³ (Isolena Premium" mit λ=0,0359)



    Raus kam:


    1910 kg
    2394 kg
    2709 kg


    Das sind gute 800kg mehr für 3m Breite.
    Ich überlegte, den Vlemmix Anhänger zu verstärken, auf 3m zu bauen und das kleine, vielkommunizierte "35€ Bußgeld" bei bis 20% Überladung in Kauf zu nehmen. Der Blick ins den Bußgeldkatalog ergab allerdings:




    Kfz. über 7,5 t zul. Gesamtgewicht oder Anhänger mit zul. Gesamtgewicht über 2 t



    bis 20% Überladung:


    140€ + 1Punkt :)



    https://www.bussgeldkatalog.net/ueberladung/







    Außerdem hat mir gerade ein Freund, der in einem Landratsam in Bayern sitzt auf meine Frage bzw Zitate aus diesem Forum bezüglich ENEV, Verfahrensfreiheit, Neben/Haupsgebäude usw geantwortet.



    Ganz interessant, muss allerdings jetzt gerade weg. Ich schreibe nachher nochmal etwas dazu

  • Ich wollte die Rechnung überschlagmäßig erst mal nicht glauben, also die 300kg = 12% für die 45cm mehr Breite.


    Der Unterschied des Umfangs der Wände sind nur 4%, aber das Dach reißt es raus. Bei einem Flachdach sind es schon 15% und bei Neigung entsprechend mehr.


    Gut, dass Du das mal durchgerechnet hast!


    Beziehst Du Dich auf den 4.5t Vlemmix? Was willst Du denn verstärken? Bei 3m hast Du ja Ladung, die entfernbar sein muss. Das ist bei Übergewicht wesentlich für den TÜV, denn überladen zum TÜV kommen wäre schon arg kaltschnäuzig. An anderer Stelle wurden schon Varianten zum Abheben des TH diskutiert. U.U. erfordert so eine Konstruktion ein Mehrgewicht, das auch zu bedenken wäre.


    Auf den Bericht a.d. Landratsamt bin ich mal sehr gespannt! So ohne Andeutung thumbs-up/ thumbs-down ist es extra spannend :)

  • Sorry, ich muss den Bericht auf morgen Vormittag verschieben, ist so spät geworden. Aber um kurz deine Fragen zu beantworten:


    Mit Verstärken meinte ich die Trailer mit den stärkeren Achsen, die dann theoretisch 4050 bzw 5400kg tragen könnten.


    Da der Transport mit Reisegewerbe/Schausteller bei 3m Breite ausfällt, bleibt eigentlich nur Überladen selbst zu fahren.


    Also hatte ich überlegt, den Aufbau mit 700kg Übergewicht hinzukriegen (=20% überladen) Die Fahrt würde bei Erwischen Geld, einen Punkt und im Unfallfall (:D) keinen Versicherungsschutz bedeuten (bin mir da nicht sicher).


    Ein 3m Haus ist ja eh leichter vom Trailer abnehmbar, als das 2,55m Haus (weil das 3m Haus seitlich übersteht)
    Selbst das 2,55m Haus hätte ich beigelegt, um es abnehmbar zu machen.


    Ich weiß gerade nicht, ob sich der Vlemmix da noch lohnt.
    Vorallem, möchte ich ja erst einmal legal auf dem ersten Grundstück wohnen.
    Ich werde mich wohl mal mit alternativen Transportmitteln für ein 3m-Tiny beschäftigen.


    Gute Nacht


  • Vorallem, möchte ich ja erst einmal legal auf dem ersten Grundstück wohnen.
    Ich werde mich wohl mal mit alternativen Transportmitteln für ein 3m-Tiny beschäftigen.

    Da gibt es massig Varianten. Das schöne a.d. TH-Szene ist für mich die Vielfältigkeit, da passiert es immer wieder mal, dass sich jemand was pfiffiges Neues ausdenkt.


    Es gibt hier übrigens auch feste TH, z.B. von Haumdaucha und Steff.


    Ich wünsche Dir ein erfolgreiches und konstruktives Gespräch mit der Bauberatung.

  • Es gibt hier übrigens auch feste TH, z.B. von Haumdaucha und Steff.


    Ich habe noch keines, bin aber am planen, allerdings ohne Räder, ob Wechselbrücke, Abrollbrücke, Seecontainer oder Modulbauweise steht noch nicht fest.


    Gruß Stefan

  • * Es geht hier um Erfahrungen im Bundesland Bayern


    So: hier das versprochene rechtliche Update:


    Ich habe als Grundlage meiner Annahmen das kürzliche Update zum Thema Baurecht und Legalität von Dietmar, sowie die aktuellen Diskussionen zur ENEV.


    Meinem Bekannten hatte ich eine email mit meinen aktuellen Annahmen und Vorstellungen geschrieben. Ich ging von zwei Möglichkeiten aus, das Tinyhouse legal dort abgestellt zu bekommen:
    (Alle Angaben natürlich ohne Gewähr)



    1. Über einen normalen Bauantrag
    2. Über die Verfahrensfreiheit


    zu Punkt 1:
    Er sagt, diese Möglichkeit existiert nicht. Wenn die Vorraussetzungen der Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO erfüllt sind, darf eine Baugenehmigungsbehörde sogar keine Genehmigung erteilen. Täte sie es trotzdem, würde eine Baugenehmigung im Falle eines Verfahrens sogar nichtig sein.



    Punkt 2. "Ja.."- Allerdings fehlt bei dieser Version die nötige Rechtssicherheit. Er würde , ohne was zu versprechen, dazu den "Art. 38 BayVwVfG" empfehlen, nach welchem man für "...Nutzung (Wohnen), Form und Lage" eine schriftliche Zusicherung fordern könnte. Sobald dieser § erwähnt ist, wirkt er jedoch auch bindend. (Könnte auch ein Nachteil sein?)
    - damit habe ich mich inhaltlich noch nicht damit beschäftigt.


    Zu meiner Frage, ob Haupt- oder Nebengebäude, Haupt- oder Nebenwohnsitz sagte er nur , dass hier nicht unterschieden bzw klassifiziert wird, wohnen also so oder so kein Problem ist.


    Mit der Enev kannte er sich weniger aus. Er verwieß nur auf den bekannten §8 und die zutreffenden §§ 3-8.
    Unklar auch das Thema Energieausweis.
    Solche Fragen klären im Amt wohl die Sachbearbeiter/Schornsteinfeger.


    Sorry für die Verspätung.


    Wenn ich mehr rausfinde, gibts natürlich ein update.


    Bis dahin werde ich mal versuchen ein ENEV-konformes Tinyhouse zu planen.



    Liebe Grüße


  • 1. Über einen normalen Bauantrag
    2. Über die Verfahrensfreiheit


    zu Punkt 1:
    Er sagt, diese Möglichkeit existiert nicht. Wenn die Vorraussetzungen der Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO erfüllt sind, darf eine Baugenehmigungsbehörde sogar keine Genehmigung erteilen.

    Hmm, finde ich jetzt etwas konfus. Anscheinend beziehst Du Dich in beiden Fällen auf verfahrensfreies Bauen?!


    Ist das vielleicht so gemeint, dass man für ein TH in Bayern keine normale Baugenehmigung stellen kann, wenn es so klein ist, dass es ein verfahrensfreier Bau ist?


    Als ob man mir beim Versuch einen Bauantrag für einen Geräteschuppen sagt, dass das nicht geht - da Geräteschuppen schon durch die Verfahrensfreiheit abgedeckt sind.


    Ich versuche nur, das Geschriebene zu verstehen - vielleicht weiß ja jemand anderes mehr darüber. Warten wir vielleicht mal lieber bis zu einer Klärung bevor man über die Konsequenzen diskutiert.


    Ich habe a.d. Landratsamt zwar nicht konkret danach gefragt, aber erwähnt hat das keiner. Ich glaube aber, dass die noch gar kein TH hatten (und wenn obiges stimmt, vielleicht ja auch nie mit einem zu tun haben werden). Ich frage mal bei Gelegenheit nach.


    Ansonsten bestätigt die Aussage ja das aktuelle Forumswissen. Die fehlende Unterscheidung von Haupt- und Nebengebäude wurde auch bestätigt.


    Einen Energieausweis braucht es bei <50qm nicht: https://de.wikipedia.org/wiki/Energieausweis


    Die Zulässigkeit des Holzofens (Baujahr, Umweltwerte) wird vom Schornsteinfeger überprüft. Der wollte bei mir vor nicht allzu langer Zeit die Unterlagen sehen, es war Zufall, dass ich die noch alle da hatte.

  • Jap , sorry, war blöd ausgedrückt. Seine Antwort auf meine erste Annahme, dass ich einen Bauantrag stellen kann, wurde zufällig mit meiner zweiten Annahme sogar ausgeschlossen :D


    Danke für den Tip mit dem Energieausweis.


    Baurechtlich durchs Forum zu navigieren hat immer noch etwas von einem Irrgarten.


    Danke für die schönen Zusammenfassungen kürzlich.

    Einmal editiert, zuletzt von tinychris ()

  • Wie ich ja schon in Tiny Houses und das deutsche Baurecht - Legal wohnen im Tiny House geschrieben habe, gibt es bei Verfahrensfreiheit ja auch noch folgende Möglichkeit:


    "Man kann auch bei verfahrensfreien Vorhaben die Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften durch die Baurechtsbehörde überprüfen und in einem Bescheid feststellen lassen."

    Es muss ja nicht zwingend der Bauantrag sein, es würde doch sicher auch ausreichen, wenn dir die Behörde einen Bescheid ausstellt, das du alle öffentlich-rechtlichen Bestimmungen beim Bau eingehalten hast. Somit wärst du zumindest schon mal sicher, das du nichts übersehen hast.
    Die zweite Möglichkeit wäre einen Architekten/Bauingenieur hinzu zu ziehen, der dich fachlich berät.

  • ..."Man kann auch bei verfahrensfreien Vorhaben die Vereinbarkeit mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften durch die Baurechtsbehörde überprüfen und in einem Bescheid feststellen lassen."
    ...

    Ah, top! Könnte das mit dem Art. 38 BayVwVfG gemeint sein? Ich hab ihn mir immernoch nicht angesehen.

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