Ökologischer Wandaufbau ENEV konform U = 0,24

  • Ja ich denke schon, das damit der Art. 38 gemeint ist, also im Prinzip ein schriftlicher Bescheid, das alles ordnungsgemäß ausgeführt wurde.


    Zum Energieausweis, es ist richtig, das du den bei Gebäuden unter 50 m² nicht brauchst, es reicht lediglich der schriftl. Nachweis eines zugelassenen Energieberaters, das du beim Bau die Werte aus Anlage 3 der EnEV von 2014 eingehalten hast.

  • Ah, top! Könnte das mit dem Art. 38 BayVwVfG gemeint sein? Ich hab ihn mir immernoch nicht angesehen.

    M.E. ist das was anderes:
    http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwVfG-38
    "Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen ..."
    Ist IMHO etwas anderes als eine Überprüfung.


    Ich denke, es geht hier für Dich um zwei Dinge:
    a) Ist das TH verfahrensfrei und spricht auch vom Bebauungsplan nichts dagegen. Also insbesondere: Ist es im Innenbereich und < 75m^3.
    b) Entspricht das das TH allen erforderlichen Anforderungen, für deren Einhaltung Du verantwortlich bist:


    Aus https://www.stmi.bayern.de/buw…reiebauvorhaben/index.php


    "Bei manchen einfacheren Bauvorhaben hat der Gesetzgeber jedoch für den Bauherrn eine Erleichterung vorgesehen. In diesen Fällen ist kein Bauantrag zu stellen."


    Da werden mir wieder meine Probleme mit Juristendeutsch klar. Ich habe ein "In diesen Fällen ist kein Bauantrag zu stellen" nicht als "Es ist nicht möglich einen Bauantrag zu stellen" intepretiert. Aber für was auch, wenn es nicht notwendig ist.


    "Die Bauaufsichtsbehörden erteilen Ihnen im Einzelfall Auskunft, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist. Beachten Sie: Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung einer Anlage ohne die erforderliche Genehmigung sind eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeld nach sich ziehen kann."


    "Wenn Sie eine bauliche Anlage errichten oder ändern, die nach der Bayerischen Bauordnung verfahrensfrei ist, bedeutet dies nur, dass Sie keinen Bauantrag stellen müssen und keine Baugenehmigung brauchen. Eine Prüfung Ihres Bauvorhabens vor der Errichtung durch die Bauaufsichtsbehörde erfolgt nicht. Sie sind selbst für die Einhaltung der geltenden Vorschriften verantwortlich. ..."


    Im Sinne der Rechtssicherheit a.d. eigenen Baugrund wäre mir a) schon sehr wichtig. Das Risiko einer Überprüfung von b) durchs Amt, die ja, wie Dietmar schrieb, möglich ist, mag jeder selbst einschätzen.

    2 Mal editiert, zuletzt von ViNS ()

  • "Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen ..."
    Ist etwas anderes als eine Überprüfung.

    Ja das liebe Juristendeutsch... Ein Verwaltungsakt dient unter anderen dazu, Rechtssicherheit zu gewähren. Somit wäre also eine Überprüfung des Bauvorhaben und das Ausstellen eines Bescheides über dessen Rechts-Konformität in dem Fall dann auch ein Verwaltungsakt nach Art. 38.


    Aber wie immer ist es bei solch schwammigen Formulierungen im Gesetzestext dann auch eine Auslegungssache.

  • ....


    M.E. ist das was anderes:http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVwVfG-38
    "Eine von der zuständigen Behörde erteilte Zusage, einen bestimmten Verwaltungsakt später zu erlassen oder zu unterlassen ..."
    Ist IMHO etwas anderes als eine Überprüfung.
    ....

    Evtl könnte man mit diesem Paragraphen zB eine "Zusicherung auf Verzicht, aus bauplanungsrechtlichen Gründen bauaufsichtlich einzuschreiten" erwirken.


    Der scheint eher für andere Fälle gemacht zu sein.




    Dietmar, du schreibst zur Verfahrensfreiheit:
    ....Beispielsweise müssen Standsicherheitsnachweise (Statik) erstellt werden, sowie die Energieeinsparungsverordnung und evtl. noch Brand-/Lärmschutzvorschriften oder die Bestimmungen bezüglich der Abstandsflächen beachtet werden....



    Auf
    https://www.stmi.bayern.de/buw…reiebauvorhaben/index.php
    heißt es dazu:


    Eine Prüfung Ihres Bauvorhabens vor der Errichtung durch die Bauaufsichtsbehörde erfolgt nicht


    Ich muss also gewisse Unterlagen erstellen (auch einreichen?), ohne dass sie geprüft werden?


    Ich bin sehr gespannt auf meinen Termin am Donnerstag :)


    Vorallem nach @Haumdauchas Erfahrungbericht. Du hast lediglich Skizzen eingereicht und ansonsten nichts mehr gehört ?


    Auf Sachen wie "eine schriftliche Bestätigung eines Energieberater zu Einhaltung der enev2014" muss ich dann selbst kommen?



    Ich werde mal eine Liste erstellen, auf was sonst noch alles geachtet werden muss. Da fallen mir gerade die Anforderungen an Blitzzschutz
    oder zB Fensteröffungen mit 1/8 der netto Grundfläche ein :)...

    2 Mal editiert, zuletzt von tinychris ()

  • Nein, du musst keine Unterlagen erstellen oder gar einreichen.
    Dietmar fehlinterpretiert hier lediglich wie bereits vorher in der löblichen Zusammenfassung der Rechtslage zwei Sätze der bayr. Bauordnung.


    Dort heißt es in § 62,1 „Die Einhaltung der Standsicherheit ist nachzuweisen. Dies gilt nicht für Verfahrensfreie Bauvorhaben.“
    In § 62.2 steht dann „Die Standsicherheit muss bei Gebäuden der Klasse 1 nachgewiesen werden von ...“


    Dietmar geht nun davon aus, dass durch den Absatz 2 der Absatz 1 wieder aufgehoben wird. Dies ist unzutreffend. Durch den Absatz 2 wird der vorhergehende Absatz lediglich konkretisiert. Er bezieht sich nur auf die Gebäude der Standsicherheitsklasse 1, für die keine Verfahrensfreiheit besteht. Er betrifft somit keine Tinyhouses und ist deshalb für uns ohne Belang.


    Tinyhouses müsses zwar standfest sein. Ebenso wie die übrigen Regeln zu Fenstern, Treppen, Öfen usw. einzuhalten sind. Nachzuweisen ist dies im Fall der Verfahrensfreiheit jedoch nicht.


    Gruß Udo

  • @Udo, vielen Dank! Das sind schon mal gute Nachrichten. Ich nehme an, Du beziehst Dich hierauf?
    http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayBO-62



    Tinyhouses müsses zwar standfest sein. Ebenso wie die übrigen Regeln zu Fenstern, Treppen, Öfen usw. einzuhalten sind. Nachzuweisen ist dies im Fall der Verfahrensfreiheit jedoch nicht.

    Es steht zwar ausreichend da, aber nur als Hinweis, damit das in Zukunft nicht mal falsch zitiert wird: Die Verfahrensfreiheit gilt nur in Bayern und nur für Gebäude unter 75m^3. Das dürfte aber für viele TH(oW) zutreffen.


    Ich finde es beeindruckend, wie sich das der Konsens hier im Forum entwickelt hat. Im Herbst klang es noch eher nach
    "Legales Wohnen im TH ist kaum möglich" und "Die Gesetzte müssen geändert werden".


    Was natürlich immer noch ein Hindernis sein kann, sind die örtlichen Bebauungspläne.


    Das Vorurteil mit dem legal Wohnen ist m.E. auch i.d. Bevölkerung weit verbreitet. Vielleicht kommt das das von den Bauwägen - denn mit denen ist es ja nur mit den extrem seltenen Sondernutzungsflächen Wagenenplätzen möglich. Für mich einer der gravierenden Unterschiede zwischen BW und TH. In letzterem kann man legal wohnen, auch wenn es ein Runddach hat.

  • Hi ! Aktueller Stand ist, dass mir der Art. 57 Verfahrensfreiheit für mein Tinyhouse von 2 Landratsämtern und der örtlichen Geminde bestätigt wurde. Aber auch erst nach wiederholtem "nachschauen". Bevor der Artikel vor nicht allzulanger Zeit geändert wurde, waren wohnliche Bauten / Aufenthaltsräume usw wohl noch im Artikel ausgenommen.


    Speziell in meinem Fall gibt es für das Zielgrundstück im Innenbereich wohl keinen Bebauungsplan. Man sagte mir es liegt ein §34 /35 vor.
    Der nächste Schritte wäre eine Skizze, ein paar Ansichten sowieso Position im Lageplan einzureichen. Danach wird wohl "einvernehmlich" zwischen Gemeinde und Landratsamt Erlaubnis erteilt. Den freundlichen Mitarbeitern von der Gemeinde ist kein Grund eingefallen, der gegen mein Vorhaben sprechen könnte. In der Nachbarschaft wird modern und teils mit Flachdach gebaut.


    Ich plane aktuell auf 7,2 x 3m zu bauen.

  • Super! Freut mich sehr für Dich! Warum Landratsämter (Plural)?


    Ich würde mich freuen, wenn Du den Verlauf des Prozesses hier dokumentierst. Z.B. Umfang der Skizzen, Feedback der Ämter, ...

  • Klaro, ich werde von allem früher oder später berichten! Vor allem, so lange alles gut geht :)


    Zwei Landratsämter, weil ich einen Bekannten in angrenzender Region habe und parallel natürlich auch bei dem für mich zuständigen Landratsamt nachgefragt habe.

  • Gratuliere tiniychris,
    schöner Erfolg im Paragrafenschungel. War auch meine Erfahrung, dass die Beamten der Verwaltung keine "Unmenschen" sind. Sie sind wohl auch etwas jünger geworden :). Welche Aussagen hast Du denn zum Thema Anschlusszwang Wasser/Abwasser bekommen. Würde mich sehr interessieren, denn da gab es bei mit keinerlei Vorgabe.
    Gruss

  • Hab leider immer noch keine Rückmeldung bekommen, werde da wohl nächste Woche nochmal nachfragen. Habe nichts konkretes zum Anschluss gesagt bekommen, da alle noch von dem Paragraphen der Verfahrensfreiheit überrascht sind. Ich gehe im Moment davon aus, dass, da ich es als Wohnform "anzeigen" werde, ich mich an alle Anforderungen wie bei einem normalen Bauvorhaben auch, halten werde.
    Leider sieht es so aus als zöge sich alles noch ein wenig hin, auch weil bezüglich Grundstück, Notar grad Pause ist... :)


    Ich meld mich sobal es Neuigkeiten gibt.


    Liebe Grüße


    Ah und - parallel laufen Berechnungen für Wärmeschutznachweis und Statik, wobei mir immer noch ein Statiker fehlt, der mir am Ende eine Unterschrift darunter setzen könnte. (Das würde ich einfach gern für mich und die Veröffentlichung der Endpläne bestätigt haben). Falls jemand einen Tipp für einen Statiker hat, der Zeit und Lust auf ein Tinyhouse hätte wäre ich sehr dankbar :)

  • Gute Neuigkeiten: Die Gemeinde hat mir das OK für mein Verfahrensfreies Vorhaben gegeben. Ich muss mich lediglich an die Entwässerungssatzung halten und nachweisen, dass eine Erschließung gesichert ist, dh Entwässerungspläne einreichen. Des weiteren gelten 3m Grenzabstand und alle anderen bekannten Anforderungen.


    Der Fortschritt mit dem Grundstück selbst lässt allerdings noch auf sich warten.


    Mit dem Statiker ist leider auch noch nichts voran gekommen. Dieser ist eigentlich der letzte Schritt, bevor ich anfange zu bauen :)

  • step by step, größte Hürde ist ja aber genommen.


    Wir freuen uns auf dein Bautagebuch ;)

    Man liest sich ^^~

  • Tio, vor circa einem Monat habe ich erfahren müssen, dass die Grundstückbesitzerin nach einem knappen dreivierteljahr Planung einen Rückzieher macht.
    Hab mich langsam wieder davon erholt und sehe mich nun wieder nach alternativen, temporären Stellplatzmöglichkeiten um. Bis dahin ist leider erstmal alles on hold.


    Schade Schokolade.

    Einmal editiert, zuletzt von tinychris ()

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