Meisterpflicht

  • Hallo zusammen,
    Ich möchte in Zukunft in meiner Firma Tiny Häuser bauen und verkaufen.
    Weiß jemand ob es hier eine Meisterpflicht gibt, da die Häuser ja auch noch über den tüv muss?
    Vielen Dank

  • Hallo, da du ja keine Gebäude planst oder baust brauchst du kein Meister des Bauhauptgewerbe.
    Den Rahmen des Trailers wirst Du eher auch nicht selbst zusammenschweißen. Dafür verlangt der TüV keinen Meister, allerdings kann er die Eignungsnachweis (Schweißschein) zur Fähigkeit zum schweißen verlangen.
    Den Tinyhousebauer den ich bis jetzt kennen lernen durfte, war weit weg von einem Meisterbrief.
    Klär das aber bitte vorneweg mit dem Tüv, nicht das sie hinterher noch Dinge, Nachweise… wollen die nur schwer nachträglich zu erledigen sind.


    Gruß Stefan

  • Dazu dürfte eine Eintragung in der Handwerksrolle reichen. Meiner Meinung nach dürfte TÜV/DEKRA das aber egal sein. TÜV/DEKRA macht doch Einzelprüfungen für jedes Fahrzeug, bewertet also nur das Ergebnis. Wenn du TH als Campinganhänger zur Aufstellung auf Campingplätzen anbietest, kannst du diese TÜV/DEKRA-gerecht fertigen und verkaufen. Haftpflicht für gewerbliche Tätigkeit ist ja ohnehin notwendig.
    Falls du allerdings das TH auch als Wohngebäude anbieten willst, haftest du als Generalübernehmer für Planung und Ausführung aller notwendigen Bau- und Haustechnikgewerke. Das geht weit über das hinaus, was hier unter Eigenleister diskutiert wird! Bauantragsverfahren, Gebäudestatik, Brandschutzkonzept, evtl. Schallschutznachweis, auf jeden Fall Wärmeschutznachweis (auch sommerliche Wärmeschutz!) und Lüftungskonzept sind zusätzlich zum Bau des TH mit anzubieten. Falls der Kunde sich darum selbst kümmern will, muss er in einer Beratung darauf hingewiesen werden, dass das ausgelieferte TH bestimmte Qualitäten hat (also von Haus aus bestimmte Nachweise erfüllt) aber bezüglich des Stellplatzes (Grundstück) weitere Leistungen notwendig sind. Das sind in der Regel Architekten- oder/und Ingenieurleistungen, welche nicht einfach mal so in Eigenleistung erbracht werden können. Ich kann dich an dieser Stelle unterstützen. Ich bin selbstständiger Bauplaner und bauvorlageberechtigt in ganz Deutschland. Wenn du willst, starte einfach eine Konversation mit mir!
    Übrigens kann ich mir nicht vorstellen, dass eine Berufshaftpflichtversicherung Leistungen absichert, für welche man selbst nicht qualifiziert ist. Bei gewerblicher Tätigkeit ist Schluss mit Basteln!

  • Den Rahmen des Trailers wirst Du eher auch nicht selbst zusammenschweißen. Dafür verlangt der TüV keinen Meister, allerdings kann er die Eignungsnachweis (Schweißschein) zur Fähigkeit zum schweißen verlangen.

    ich glaube auch nicht, daß er trailer schweißen will. großer und kleiner eignungsnachweiß regeln was vom betrieb als auftrag angenommen werden darf, in beiden fällen ist eine schweißaufsicht entweder vor ort oder wird extern bestellt, die schweißer müßen dann nicht unbedingt einen schweißschein haben, allerdings schaut dann am ende die schweißtechnische lehr und versuchsanstalt noch vorbei und befindet, wenn alles paßt, "stahl ist geduldig" :)
    EINEN anhänger zu bauen ist kein problem, ist zwar beim tüv nicht gern gesehen, aber die kosten der einzelabnahme stimmen milde.
    was der tüv liebt, sind hänger die bereits zugelassen sind oder waren, damit kann man anstellen was man will und die umbauten einfach eintragen laßen.


    um als tiny house anbieter aufzutreten braucht es keinerlei briefes oder irgendeiner genehmigung, aber wie bereits gesagt wurde, bau keinen mist den deine betriebshaftpflicht nicht deckt.


    grüße,
    werner

  • Oh, nun erzählt mal bitte nicht solche Sachen.
    Je nach Ausführung verlangt der gewerbliche Bau von Tinyhouses wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten zumindest des Schreiner- oder Zimmererhandwerks.
    Und damit unterliegt die Tätigkeit selbstverständlich den Regeln der Handwerksordnung und damit der Meisterpflicht.
    Wer etwas anderes glaubt, der kann ja mal bei seiner örtlich zuständigen Handwerkskammer nachfragen.


    Übrigens hat das mit TÜV- oder Bauabnahme gar nix zu tun. Und es bezieht sich auf den Bau der Tinies. Verkaufen darf prinzipiell jeder alles.


    Gruß Udo

  • Squeezy, zum Basiswissen: IHK und Handwerkskammer sind zwei unterschiedliche Kammern. Aber wenn ich es recht verstanden habe, dann bietest du deine Skulpturen als Künstler an. Damit bist du von vornherein kein Gewerbetreibender.


    Der Bau von Tinyhouses ist aber keine Kunst. Er unterliegt damit den Bestimmungen der Handwerksordnung. Wer gewerbsmäßig solche Häuser baut, ganz gleich ob als Campingfahrzeug oder als Bauwerk, übt wesentliche Tätigkeiten des zulassungspflichtigen Zimmererhandwerks aus und bedarf deshalb der Eintragung in die Handwerksrolle.
    Wesentlich sind die Tätigkeiten deshalb, weil sie eine mindestens dreimonatige Ausbildung erfordern. Und für die Eintragung in die Handwerksrolle bedarf es in der Regel des großen Befähigungsnachweises, sprich des Meistertitels.


    Und wer anderes annimmt, der möge einfach einen Blick in den Paragraphen 1 der Handwerksordnung werfen oder seine Kammer befragen.


    (Natürlich gibt es massenhaft Möglichkeiten, die Anforderungen de4 Handwerksordnung zu umgehen. Aber dafür braucht man neben den gewerbespezifischen auch noch juristische Kompetenzen. Und wer diese Kompetenzen besitzt, der braucht keine Fragen wie der Threaderöffner zu stellen.)


    Gruß Udo

  • Ich muss Udo zustimmen! Es ist schön, dass sich hier im Forum alles trifft und plaudert.
    Aber wenn es um konkrete Fragen zu gewerblicher Tätigkeit geht, sollte man schon unterscheiden zwischen Bastler und Profi!
    Es ist prinzipiell doch kein Problem, selbständig tätig zu sein. Na klar, kann jeder was basteln und aufm Markt verkaufen, aber kein Tinyhaus! Auch wenn man das manchmal denken könnte, wenn man sich im Internet so umschaut!

  • wir wollen daß jetzt hier nicht sprengen, bin natürlich gewerbetreibend gemeldet.
    meine nichtkünstlerischen großgestellungen für den öffentlichen raum u.a. mit publikumsverkehr wurden alle genehmigt.
    allerdings darf man mir fachwissen und können unterstellen, außerdem kann ich auch mathematisch vorrechnen.


    jedenfalls sehe ich nicht, daß man irgendwelche befähigungen braucht, um gewerblich TH zu bauen.


    (evtl. könnte mich jemand anmachen, falls ich z.b. irgendeinen meister oder gesellenbrief des metallhandwerkes hätte, da dann handwerksrolle und ein z.b. zimmerer fragen könnte, was ich mit dem holz in der hand mache?)


    grüße,
    werner

  • Hallo Werner,
    wenn du ein TH als Wohnhaus herstellst und verkaufst, egal ob mit oder ohne Räder drunter, wird das bewertet wie ein normales Wohnhaus.
    Selbstverständlich zählt das Ergebnis und nicht der Weg dahin. Kannst ja auch Subunternehmer beauftragen oder mit Eigenleistung und Nachbarschaftshilfe bauen, wenn die Qualität am Ende stimmt.

  • Auch wenn schon älter: Es gibt de jure zwar noch eine Meisterpflicht (§ 7 HWO), von dieser kann aber jeder befreit werden der entsprechende Kenntnisse nachweist (§ 7b HWO). Lediglich für die fünf Gesundheitsberufe (Anlage A HWO, Zi. 33 bis einschl. 37) kann keine Ausnahme erteilt werden. Grundsätzlich lässt sich das aber umgehen wenn man als Serienfertiger von Standardprodukten auftritt. Diese Gewerbe unterliegen nicht der Handwerksordnung sondern werden der Industrie zugerechnet und lässt sich legal von Kaufleuten ausüben. Wichtig ist die Abgrenzung zum Handwerk durch industrielle Fertigung, die sich jedoch nicht alleine durch Losgrößen, sondern durch geringe individuelle Gestaltung der einzelnen Produkte ergibt.

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