TinyHouse on Wheels (THoW) - Was ist machbar (Breite, Höhe und Gewicht) - Diskussion

  • Besten Dank für den Link. Es sind schöne Fotos dabei und einiges gefällt mir richtig gut. Insbesondere der Schrank mit den vielen Fächern und der ausziehbaren Tischplatte.


    Der Anhänger hat eine Einstiegshöhe um die 100 cm und deshalb keine Lofts? Es ist ein 'normaler' LKW Anhänger?

  • Da auch hier wieder einige Fragen bezüglich Überbreite und Überhöhe aufgetreten sind, möchte ich darauf nochmal genauer eingehen.


    Wer sein TH als Wohnwagen zulassen möchte, der ist an die max. 2,55m Breite und max. 4m Höhe gebunden, ansonsten gibt es keine Zulassung.
    Wird das TH allerdings als Ladung deklariert, dann ist man dabei etwas flexibler. (Ich beziehe mich jetzt auf Deutschland, für andere Länder gibts die Tabelle im Startthread)


    1. Überbreite
    Für eine Ladung bis 3m Breite bekommt man in Deutschland problemlos eine Ausnahmegenehmigung. Dies beruht darauf das sämtliche Überlandstraßen (Ortverbindungstraßen, Land-, Staats-, Bundesstraßen und Autobahnen) einen Regelquerschnitt von min. 2,75m + 1m befestigtem Randstreifen aufweisen und somit auf Ladungen von bis zu 3m von vornherein ausgelegt sind. Bei einer bestehenden Ausnahmegenehmigung muss also vor einer Fahrt nur bei Ortsdurchfahrten geprüft werden, ob die Ladung durch passt oder ob ein Umweg gefahren werden muss.


    Bei Breiten über 3m gibt es Ausnahmegenehmigungen nur für die einzelne Fahrt, nur mit Begleitfahrzeug und diese muss bei den Straßenverkehrsbehörden mit detailliertem Streckenplan angemeldet werden. Meist gibt es dann dazu auch Auflagen, wie z.B. Fahrt nur bei Nacht etc.


    2. Überhöhe
    In der Höhe ist man weniger flexibel, da sind die 4m mehr oder weniger in Stein gemeißelt. Die 4m beruhen darauf, das außerorts sämtliche "Überbauungen" (Brücken, Überlandleitungen, Oberleitungen der Bahn, etc) der Straße mind. eine Höhe von 4,20m haben. Anzumerken ist, dass sehr viele Sattelzüge eine geringe Überhöhe aufweisen, was an unterschiedlich hohen Sattelkupplungen liegt. Drin liegt der Grund für die Differenz zwischen max. Ladungshöhe und mind. Höhe der Überbauung.


    Auch hier gibt es Ausnahmegenehmigungen nur für die einzelne Fahrt, nur mit Begleitfahrzeug und diese muss bei den Straßenverkehrsbehörden mit detailliertem Streckenplan angemeldet werden. Gegebenenfalls muss je nach Strecke dann auch die Bahn bzw. Energieversorger hinzugezogen werden, um evtl. Leitungen abzuschalten oder anzuheben.
    Hinzuzufügen ist noch, das Ausnahmegenehmigungen für Überhöhe nur im absoluten Ausnahmefall gewährt werden. Es wird vorher streng geprüft ob die Ladung nicht in irgendeiner Art zerlegt und anders transportiert werden kann.

  • An dieser Stelle noch eine kurze Anmerkung zur Länge:


    Max. Länge für Gliederzüge in der EU: 18,75m
    Max. Länge für Sattelzüge in der EU: 16,50m


    In den vorigen Beiträgen wurde des öfteren eine Länge des TinyHouses von 12m genannt. Rechnet man da noch ca. 2m Deichsel hinzu, sind das bereits 14m. Bleiben also noch 4,75m für die Zugmaschine. Da muss man schon suchen. Eine Sattelzugmaschine ist da schon zu lang. Selbst ein Unimog ist schon so um die 5,60m.


    Auch wichtig zu wissen: Bei Ausnahmegenehmigungen wird unterschieden, ob das Fahrzeug bzw. die Fahrzeugkombination oder nur die Ladung die zul. Maße überschreitet (vgl. §70 StVZO bzw. §46 I Nr. 5 StVO evtl. in Kombination mit §29 III StVO). Sehr schön beschrieben hier: http://www.lkw-recht.de/Schwer…ehr_Ausnahmegenehmigungen

  • Da hast du recht, bei einem normalen LKW Anhänger sind 12m praktisch nicht zu machen.
    Anders sieht es beim Minisattelzug aus, da gibt es Anhänger mit 12m Länge aufgrund der relativ kurzen Zugfahrzeugen.

  • Hallo, ein paar Anmerkungen:


    an den Verfasser des Artikels:
    Es gibt noch die Fifth-Wheel-Kupplung, die wesentlich praktischer ist als der Minisattel, weil die in der Ladefläche eine PickUp verschwindet, wenn sie nicht benutzt wird. Somit ist das Fahrzeug viel besser nutzbar, wenn der Anhänger nicht dran ist. Mit dem System werden Anhänger mit einem Eigengewicht von bis zu 5400kg realisiert, die dann ihre Last über 3500kg auf das Zugfahrzeug "übertragen". Somit ist diese Kombination dann noch mit dem BE-Führerschein zu fahren. Tolle Sache, aber nicht ganz billig.


    zu den Kommentaren bisher:
    "Mit der C1E-Fahrerlaubnis ist es auch möglich, einen PKW, welcher 3,5 t wiegt, mit einem Anhänger zu kombinieren, welcher bis zu 8,5 t wiegt."
    Fahrerlaubnisseitig mag das sein, aber de facto ist es Unsinn:
    Selbst wenn der PKW ein Geländewagen ist, und somit (theoretisch) das 1,5fache des eigenen zGG ziehen darf, wären dann 5,25t. Aber ein solches Fahrzeug kriegst Du in D nicht zugelassen (leider, in der Schweiz, ist es anders). Und zudem müsste der Anhänger (und natürlich das ziehende Fahrzeug) dann auch Luftdruckbremse ausgestattet sein (so wie es in der Schweiz eben auch ist).
    Für D ist das also im wahrsten Sinne des Wortes eine Luftnummer…


    Zur Klasse C1E KZ79:
    Um in den Genus dieser Regelung zu kommen, muss man zwingend den alten „Lappen“ in einen Kartenführerschein umtauschen. Die Sonderreglung „79“ verliert man aber, wenn man diese nicht erneuert, wenn man das 50. Lebensjahr vollendet hat ! Und das kostet durchaus ein wenig Geld, weil man dafür ärztliche Atteste benötigt.


    jaja, über 3500kg wird die Welt schwierig...

  • Dietmar, danke für diese tolle Auflistung!


    Bei der Planung meines eigenen Tiny Houses überlege ich auch, ob es nicht sinnvoll wäre auf eine Breite von 3 m zu gehen. Man braucht für den Transport zwar eine Ausnahmegenehmigung, aber die wird wohl leichter zu bekommen sein als ein Sondertransport... Mir gefällt auch die Idee, das TH einfach an den Seiten des Trailers überstehen zu lassen und mit zusätzlichen Winkeln zu stützen.


    Allerdings, wie sieht es hier mit der Zulassung aus? Oben wurde schon erwähnt, dass alles was Überbreite hat, nur als Ladung zugelassen werden kann. Theoretisch müsste das TH ja dann vom Trailer abmontiert werden können. Hat sich da schon mal jemand Gedanken gemacht, wie das zu bewerkstelligen oder auch zu umgehen ist?

  • nach vielen Gedanken hab ich entschieden normales Vlemmix Tiny Idee loswerden und bauen genau so, wie Mr Seth aus dem Forum Coverfoto (sehen oben). Sein Haus ist etwa 3m Breit 3m Hoch und 12m Lang. Einfach zu viel Problemen mit perfektem kleinem Haus und Zulassung. Besser ohne Sorgen zu bauen und Spedition benutzen.

  • Allerdings, wie sieht es hier mit der Zulassung aus? Oben wurde schon erwähnt, dass alles was Überbreite hat, nur als Ladung zugelassen werden kann. Theoretisch müsste das TH ja dann vom Trailer abmontiert werden können. Hat sich da schon mal jemand Gedanken gemacht, wie das zu bewerkstelligen oder auch zu umgehen ist?

    Die Ladung muss ja nicht zugelassen werden, sondern in dem Fall nur der Anhänger.


    Es ist richtig, das das TH als Ladung vom Anhänger abmontierbar konstruiert werden muss, und zwar OHNE Werkzeug. Sobald eine Verbindung gewählt wird, die mit einem Werkzeug gelöst werden muss, wird die Ladung zum Teil des Anhängers und dieser verliert dadurch seine Zulassung.


    Umgehen lässt sich das nicht, es haben sich allerdings schon genug Leute darüber Gedanken gemacht, z.B. der TH-Anbieter des RETINY.
    Es gibt auch 3m breite Containerrahmen, für ein transportables TH, z.B. von ELA Container, mit solchen Rahmen plane ich z.B. mein TH.

  • ... TH auf Wechselbrücke bis 3m Breite mit Gesamtgewicht über 3,5 t das Ganze per Spedition hin und her gefahren - das ist auch für mich die Lösung! Nur so sind bei guter lichter Raumbreite ordentliche Wandaufbauten und damit ein gutes Wohnklima möglich!

  • Kommt auf die Frage an, weshalb und wo man im Tinyhaus wohnen möchte.
    Wenn man auf eigenem Grund dauerhaft leben will, dann Wechselbrücke.
    Wenn man jedoch möglichst mobil sein will und evtl. mal auf einem Campingplatz sein Tinyhaus aufstellen will, dann kommt man an den 3,5 Tonnen und auch an der Wohnwagenzulassung nicht vorbei.


    Gruß Udo

  • Das ist richtig!
    Man muss wissen, was man will.
    - Campingvariante : bis 3,5 t - also leichte Bauweise
    - Hausvariante : über 3,5 t - dann mit stärkerer Dämmung, ordentlichen Bauteilen usw. möglich

  • Umgehen lässt sich das nicht, es haben sich allerdings schon genug Leute darüber Gedanken gemacht, z.B. der TH-Anbieter des RETINY.

    Der Rahmen von RETINY sieht wirklich nicht schlecht aus. Danke für den Tipp! Die Maße, die auf der Webseite genannt werden, sind zwar etwas klein, aber das findet man sicherlich auch in einer längeren Variante.
    Ich habe mich auch noch nicht festgelegt, ob ich mein TH auf einem normalen Anhänger oder auf einer Wechselbrücke baue und es dann von der Spedition transportieren lasse, wenn ein Ortswechsel ansteht. Für das Fahren mit dem Anhänger würde ich auch einen Freund beauftragen, der Brummi-Fahrer ist, allein, weil mir die Erfahrung mit Anhänger zu fahren fehlt. Da ist der Schritt zu Spedition auch nicht mehr weit, vor allem, wenn man höchstens all 3-5 Jahre damit umziehen will.
    Aber kommt man denn im Loft auf die gleiche Höhe, wenn man auf einer Wechselbrücke baut oder ist man da generell immer auf 3m beschränkt, wie ViNS sagte? Das wäre mir schon wichtig...

  • Ich gebe zu, ich verstehe Deine Frage nicht ganz, ich versuche es mal.


    Wir reden von Ladung, richtig?! Dann musst Du a.d. maximale Transporthöhe (4m) bzw. die Ladehöhe achten. Diese ist bei WB bei minimal ca. 85cm (haben wir hier irgendwo noch genauer), bei einem "normalen" Tieflader bei grob 50cm, ebenso bei einem Vlemmix-Trailer.


    Wenn Du das TH auf einer Plattform baust, geht das auch noch von der Höhe weg. Bei einer WB minimal ca. 15cm.


    Bei WB bleiben somit max 3m für das TH. Wenn Du die Isolation des Bodens, des Daches und des Zwischenbodens für das Loft abziehst wird es halt ziemlich eng. Angenommen 2*15cm für Boden und Dach und 10cm für den Zwischenboden und 100cm für das Loft, bleiben 160cm für den Raum unter dem Loft. Da ist schon angenommen, dass die Matratze im Zwischenboden versenkt ist :)


    Mögliche Alternativen (auch in Kombination) sind m.E.:
    * auf Loft verzichten
    * einen niedrigen Trailer suchen, z.B. Tiny House bis 8 To. GG, aber dann musst Du immer noch die Ladungssicherung klären.
    * auf WB/Container Plattform verzichten und direkt das Haus versetzten (ähnlich wie Mobilehome?!)
    * wenn der Transport nur über eine kurze Distanz geht, die Bedingungen für Überhöhe im Verkehrsamt überprüfen
    * Tiefladertransport
    * Übergewicht akzeptieren (wurde mal genannt, würde ich aber selbst definitiv nicht machen)
    * Hubdach, o.ä. (habe ich aber auch nicht für ein TH realisiert gesehen)


    Ladungssicherung mit WB/Container-Plattform ist sicherlich am einfachsten, die Varianten ohne wurden hier im Forum aber auch schon diskutiert.


    Evtl. Container-Plattform für den Boden/ Isolation des TH verwenden. Ich weiß nicht, ob es geht, bei einer WB wahrscheinlich nicht.


    Loft ohne 3,5t Vlemmix ist bestimmt möglich, gebaut habe ich es noch nicht gesehen.

    Einmal editiert, zuletzt von ViNS ()

  • Hat jemand einen groben Preis für einen ELA Container (nur der Rahmen, ohne Wände/Boden/Decke)?

  • Ich gebe zu, ich verstehe Deine Frage nicht ganz, ich versuche es mal.


    Wir reden von Ladung, richtig?!

    Danke ViNS für die ausführliche Antwort! Ja genau, ich meinte als Ladung. Da habe ich mich vielleicht etwas ungeschickt ausgedrückt, sorry!


    Der Vorteil vom Vlemmix-Trailer ist ja der, dass der Anhänger selbst eine sehr geringe Höhe hat und von den 4 m Transporthöhe, die man hat nicht viel "verloren geht". Mir war jetzt nicht ganz klar, wie das bei der Wechselbrücke aussieht, daher meine Frage. Aber wie du schon geschrieben hast, kommt es dann darauf an womit man die Ladung transportiert. Tieflader mit 50 cm klingt nicht schlecht. Da muss ich mich wohl noch etwas ausführlicher informieren, was es für Alternativen gibt.

  • Hallo Dietmar, du hast eine Gabe im Informationen-zusammenfassen! Hammer!


    Du schreibst von "Martwagen Chassis als LKW-Anhänger"


    - Kennst du Hersteller, die sowas fertigen? Der von dir angegebene deutsche Hetsteller "Klagie Fahrzeugbau" fertigt sowas ausschliesslich für PKW's


    - ist das aus deiner Sicht etwas, was auch "jeder" gute Schmied mit entsprechender Platzkapazität fertigen können müsste?


    - bei mir handelt es sich um 9,5 x 3,4m "2 Achser mit drehschemel" oder "Tandem" Nutzlast(ohne Schneelast und ohne Windlast) ca. 12 Tonnen
    Alernativ: 9,5 x 2,5m und die Verbreiterung auf 3,40m bei mir zu Hause vor Ort schweissen lassen.


    Vielen Dank schon im Voraus..
    viele Grüsse ulf

  • Hallo Ulf,


    die Marktwagenchassis sind ja in der Regel aufwendiger im technischen Aufbau (sehr tief, Absenkeinrichtung, usw.) als ein "normaler" Lkw-Anhänger. Sie werden auch normalerweise nicht in Serie gefertigt sondern meist nach Kundenanforderung.


    Ob das etwas für die Schmiede um die Ecke ist, mag ich eher bezweifeln, der kann dir einen einfachen 8t ANhänger mit Auflaufkupplung aus Zukaufteilen zusammenschweißen aber sicher keinen technisch aufwändigen LKW-Anhänger. Dafür brauchst du schon einen guten Fahrzeugbauer.


    bei mir handelt es sich um 9,5 x 3,4m "2 Achser mit drehschemel" oder "Tandem" Nutzlast(ohne Schneelast und ohne Windlast) ca. 12 Tonnen
    Alernativ: 9,5 x 2,5m und die Verbreiterung auf 3,40m bei mir zu Hause vor Ort schweissen lassen.

    Ich glaube du hast da einen ganz gewaltigen Denkfehler, wenn ich das richtig verstehe.


    Du willst dir einen 3,4 m breiten LKW Anhänger bauen lassen? Das wird nicht funktionieren !


    Das Fahrzeug darf höchstens 2,55 m Breit sein. Wenn du das Tiny fest mit dem Chassis verbindest dann darf auch das nur 2,55 m breit sein.
    Ist dein Tiny jedoch als Ladung vom LKW Anhänger abnehmbar dann kann die Ladung mit einer Genehmigung auch breiter sein, der Anhänger jedoch nicht !


    Für den Bau eines 3,4 m breiten Fahrzeuges, also eines Spezialtransporters, benötigst du eine Genehmigung nach §70 StVZO von der Landesregierung. Solch eine Genehmigung wirst du für eine Tiny House niemals bekommen, das ist nur für Spezialtransporte wie z.B. Windräder oder Kraftwerksturbienen usw. gedacht. - Transport eines TH in Übergröße - Rechtliche Grundlagen


    Gruß
    Dietmar

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