Fahrzeugstatik - was ist das?

  • Hallo zusammen!
    Ich habe eine Frage zur Fahrzeugstatik. Bei meinen Recherchen zum Thema Tiny House on Wheels bin ich auf diesen Begriff gestoßen, der wohl neben der Gebäudestatik relevant ist bzw. mit dieser zusammenfällt. Allerdings konnte ich bisher leider keine ausführliche Definition zu diesem Begriff finden noch sonstige Erläuterungen. Das einzige, was sich mir logisch erschließt, ist, dass es irgendwie mit der Fahrsicherheit zusammenhängt.



    Vielleicht kann mir jemand folgende Fragen beantworten:


    1. Was genau ist eine Fahrzeugstatik?
    2. Wer erteilt oder nimmt die Fahrzeugstatik ab? TÜV?
    3. Brauche ich so eine Fahrzeugstatik unbedingt?
    4. Welche Kosten sind damit verbunden?
    5. Macht es einen Unterschied, ob ich das TH selbst baue nach meinem Entwurf oder ein fertiges vom Hersteller kaufe?


    Vielen Dank schonmal! Ich bin gespannt auf die Antworten :)

  • Ob die Fahrzeugstatik für dich relevant ist, das hängt von der Art der beabsichtigten Fahrzeugzulassung ab.


    Zunächst mal zur Baustatik. Die bezieht sich auf das Haus im statischen Zustand, wenn es steht, enweder als Wochenende- oder Wohngebäude. Dabei geht es hauptsächlich um die Lasten, unter denen das Haus in sich zusammenfallen könnte. Also etwa das Eigengewicht der Wände und des Daches oder die zu kalkulierend3 Schneelast.


    Bei der Fahrzeugstatik geht es dagegen um die dynamischen Kräfte, wenn das Haus durch die Gegend gezogen wird. Es geht dabei darum, dass das Haus nicht durch den Fahrtwind zerbröselt oder davon geblasen wird.


    Wiederum vereinfacht: Bei der Gebäudestatik geht es um die vertikalen und horizontalen Stützen, bei der Fahrzeugstatik um die Diagonalen.


    Nachzuweisen ist die Fahrzeugstatik dann, wenn du dein Thow als Wohnwagen zulassen willst. Dann musst du mit dem gesamten Haus durch den TÜV. Was der dann an Nachweisen verlangt, das dürfte je nach Prüfstation unterschiedlich gehandhabt werden. Also am besten vorab erkundigen.
    Wenn du hingegen dein Haus lediglich als Last auf den Hänger stellen willst, dann musst du zunächst gar nichts nachweisen. Dann hast du erst dann den Stress, wenn dein Haus dem dir folgenden Autofahrer um die Ohren fliegt.


    Gruß Udo

  • Sehr gut erklärt @Udo, eine Anmerkung habe ich allerdings noch:


    Ist das TH als Ladung deklariert, so muss es Werkzeuglos abnehmbar sein, was dafür spricht, daß das TH auf dem Grundstück vom Trailer abgenommen wird.
    Soll es aber trotzdem am Aufstellort auf dem Trailer verbleiben, so fließt die Fahrzeugstatik in die Baustatik mit ein. Das Kippverhalten, die Tragfähigkeit des Rahmens und der Stützen vom Trailer werden dann zum Teil der Baustatik des TH.
    Das selbe gilt, wenn man ein TH mit Wohnwagenzulassung auf einem Grundstück nach Baurecht abstellen will.



    @Agnieszka, es macht dabei keinen Unterschied ob du selber baust oder von einem Hersteller kaufst. Ein seriöser Hersteller liefert automatisch eine Statik-Berechnung zu seinem TH mit. Selbst einem einfachen Gartenhausbausatz aus dem Baumarkt liegt immer eine Statik-Berechnung bei bzw. ist beim Hersteller abrufbar. Baust du selber, so musst du dich auch selber um den Standsicherheitsnachweis (Statik) kümmern.


    Wenn du auf einem Grundstück nach Baurecht stehen möchtest, dann brauchst du ja eine Baugenehmigung. Um diese einzureichen brauchst du einen Bauvorlageberechtigten (meist ein Architekt oder Bauingenieur), die Kosten für die Statik sind im Architektenhonorar enthalten. Berechnet wird das Architektenhonorar nach der HOAI - Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.


    Gruß Dietmar

  • aus meiner erfahrung, zwar nicht mit THoW, aber mit sonstigen aufbauten und auch selbst gebauten hängern:


    hänger sollte schon mal angemeldet gewesen oder angemeldet sein.
    eigenbauten mag der tüv nicht sonderlich, muß es aber als einzelabnahme durchgehen laßen.
    schweißnähte sollten halbwegs wie eine schweißnaht aussehen, aber auch nur halbwegs. dies trifft nicht für die baustatik zu :)



    prüfung der statik für aufbauten:
    oh, sie haben es bis hierher geschafft, das ist gut.
    rütteln von der seite.
    prüfen der auflaufbremse: jetzt geben´s mal gas und treten dann voll auf die bremse! ah! ihr aufbau steht noch.


    es ist komisch, es interessiert niemanden.


    irgendwann hat mal ein prüfer erzählt, dies sei wegen der dynamischen belastung.
    ich meinte: ja genau, da sehe ich auch die probleme.
    er meinte irgendwas wegen acht jahren bei zugfahrzeugen und dann die sintflut. außerdem sei die abnahme, ja nur eine momentaufnahme.


    werner

  • Hier ein Beispiel aus meiner Planerpraxis:
    Für einen Bauantrag "Aufstellung eines Bauwagens für ein Waldkindergarten" forderte das Bauamt eine Gebäudestatik von einem zugelassenen Tragwerksplaner. Das Tragwerk des Bauwagens (ein geschweißter Stahlrahmen), das Fahrwerk und auch die ausgefahrenen Stützen haben aber nichts mit Gebäudestatik zu tun. Deshalb habe ich von der DEKRA eine Einzelprüfung des Bauwagens incl. Abstützung auf dem Baugrund erstellen lassen. Dieser positive Prüfbericht wurde Hauptbestandteil der Gebäudestatik. Mein Statiker hat eigentlich nur ein Deckblatt davorgehängt und unterschrieben. Daraufhin erhielten wir unsere Baugenehmigung.

  • Danke für eure Antworten! Ich denke, ich habe es jetzt verstanden. ^^
    Also die Baustatik rechnet mir der Architekt aus.


    Und für die Fahrzeugstatik gehe ich zu TÜV/DEKRA, sofern ich mein TH als Wohnwagen zulassen möchte. Aber wie funktioniert das genau? Rechnet dann jemand bei der Prüfstelle die Statik aus, so wie es der Architekt mit der Baustatik gemacht hat? Das ist mir irgendwie noch schleierhaft, sorry ?( :huh:

  • Und für die Fahrzeugstatik gehe ich zu TÜV/DEKRA, sofern ich mein TH als Wohnwagen zulassen möchte. Aber wie funktioniert das genau? Rechnet dann jemand bei der Prüfstelle die Statik aus, so wie es der Architekt mit der Baustatik gemacht hat? Das ist mir irgendwie noch schleierhaft, sorry

    Zuerst einmal, wenn du einen Trailer z.B. bei Vlemmix kaufst, bekommst du ein C.O.C. - die EWG-Übereinstimmungserklärung (Certificate of Conformity), auch das C.O.C. Zertifikat genannt ist die Erklärung über die Konformität mit der EG-Betriebserlaubnis, d.h. dieses Zertifikat erlaubt den Betrieb des Anhängers in den EU Mitgliedsländern.
    Damit wurde ja schon einmal die "Statik" des Trailer überprüft. Der TÜV/Dekra bescheinigt in dem Fall dann nur, das alles diesen Vorgaben entspricht.
    Bei der Wohnwagenzulassung überprüft der Prüfer dann noch z.B. ob die Befestigung des TH ausreichend ist und den Normen entspricht. Einzelne Teile des Trailer, wie Stützen, Fahrgestell, Achsen usw. besitzen zudem selber noch über eine Betriebserlaubnis, worin unter anderen auch steht, welche Belastungen sie aushalten müssen etc., auch dies wird vom Prüfer kontrolliert.
    Als Beispiel, wenn z,B. die 4 Stützen laut Betriebserlaubnis eine Last von 3.000 kg tragen können, das gesamte TH allerdings 3.050 kg auf die Waage bringt, so wäre dies nicht zulässig.


    Bei einer Einzelanfertigung des Trailer braucht dieser ja auch eine Einzelabnahme zu Betriebserlaubnis, ein gewissenhafter Prüfer fängt dann natürlich das rechnen an, ähnlich wie bei der Baustatik. Oder aber du triffst halt auf einen Prüfer, wie Werner es beschreibt... einmal dran wackeln, ja hält.. hier ist die Betriebserlaubnis...

  • Agnieszka: wichtig ist noch, daß der trailer wenigstens eine minute für die straße zugelassen war, danach bauste die hütte drauf.


    @Dietmar: das mit den stützen stimmt so nicht, da man ja nicht unbedingt von den reifen runterheben will, sondern nur für einen schwingungsfreien stand sorgen und evtl. in´s wasser richten.


    werner


    kleiner nachsatz:
    baustatik brauchste nur wenn du legal auf einem baugrundstück stehen möchtest.
    im wohnwagenbau scheint zu reichen, wenn die kiste nicht auseinander fällt.
    mein wohnwagen z.b. fällt ziemlich auseinander, der tüv hat geflissentlich nur den trailer angeschaut.

  • Ok, das heißt also, wenn ich mein TH auf nem Vlemmix-Trailer als Wohnwagen zulassen möchte, dann geht der Prüfer hin und gleicht dieses C.O.C ab, schaut nach der Befestigung usw.
    Ich brauche jetzt aber niemanden, der mir konkret was ausrechnet, was ich dann beim Prüfer vorlege, richtig?


    Was bedeutet das alles jetzt aber für den Bau? Wenn ich mir vom Architekten eine Baustatik machen lasse, heißt das dann, dass mein TH auch automatisch eine Fahrzeugstatik hat? Oder müssen da noch andere Dinge beim Bau beachtet werden? Wie Udo ja schon anschaulich erklärt hat, spielen bei beiden Statiken ja ganz andere Kräfte eine Rolle.

  • Wenn dein TH fest mit dem Trailer verbunden ist, wird es selbst zum Campingfahrzeug (THoW). Damit ist TÜV/DEKRA komplett verantwortlich für die Betriebszulassung. Damit ist auch geregelt, wie das Fahrzeug abzustellen ist (Stützpunkte, Stützlasten, Unterlagsplatten). Wenn dein THoW (Campingfahrzeug) dann abgestellt ist, kommt es drauf an, wie du es nutzen möchtest und auf welchem Grundstück es steht. Willst du es für Wohnzwecke auf einem zugelassenen Dauercampingplatz abstellen, brauchst du keine Baugenehmigung - also auch keine Gebäudestatik. Erst wenn du den THoW-Campinganhänger auf einem Grundstück im Innenbereich einer Ortschaft abstellst, brauchst du in der Regel eine Baugenehmigung. Diese Baugenehmigung beinhaltet auch die sogenannten Bauvorlagen. Das sind Zeichnungen und Berechnungen. Dazu gehört auch die Gebäudestatik (Baustatik). Diese wird von zugelassenen Tragwerksplanern (Statikern) erstellt und gegenüber dem Bauamt und eventuell gegenüber dem Prüfstatiker (ein zusätzlicher vereidigter Sachverständiger) per Unterschrift bestätigt. Die Besonderheit, dass ein Fahrzeug ja kein Gebäude ist, aber trotzdem als "Gebäude" von einem Tragwerksplaner als standsicher bestätigt werden kann, habe ich ja weiter oben schon beschrieben. Der Gebäudestatiker wird das finale Prüfergebnis TÜV/DEKRA in seine "Berechnung" integrieren. Eigentlich gibt es da nicht mehr viel zu rechnen. Ein guter Statiker würde sich die Windkräfte noch einmal genauer anschauen und sicher stellen, dass dein Haus nicht kippen kann. Es ergäben sich dann evtl. noch ein paar Hinweise für die Aufstellung (Verankerung?, zuätzliche Auflasten an Stützfuß?). Dein THoW ist zuerst Fahrzeug und wird dann evtl. auch als "Gebäude" betrachtet - deshalb erst TÜV/DEKRA und dann evt. Baustatik - nicht umgekehrt.

  • Es ist ein ziemlich komplexes Thema, wobei man sich immer genau den Einzelfall anschauen muss, um zu wissen wer, wem, wann, wo, was vorlegen muss.
    Vom Prinzip her kann man schon mal sagen:


    Soll dein Tiny House ein Wohnwagen sein, der auf einem Campingplatz steht, so fährst du damit zum TÜV/Dekra, machst deine Änderungsabnahme zum Wohnwagen und hast damit alles was du brauchst. Im besten Fall hat dir ein Baustatiker noch zusätzlich einen Standsicherheitsnachweis (Statik) für den Tiny House Aufbau angefertigt. Der Prüfer bestätigt dir mit der Betriebserlaubnis , das dein Tiny House Wohnwagen sicher ist. Dabei geht es ausschließlich um die Fahrzeugstatik und das Verhalten des Tiny House bei der Fahrt. Auch das was Werner über sie Stützen sagt, trifft in dem Fall zu.


    Soll das Tiny House jedoch auf einen Trailer auf einem Grundstück nach Baurecht stehen, dann wird es kompliziert. Allerdings benötigst du dafür ja sowieso jemanden der die Bauvorlage macht, also auch für sämtliche Unterlagen verantwortlich ist. Du musst dir selber darüber keine großen Gedanken machen.
    Für eine Baugenehmigung braucht derjenige dann alle Statiken, die in eine Gesamtstatik zusammen fließen. Dabei kommt der TÜV/Dekra dann auch zu dir aufs Grundstück, um die Statik für das Fahrzeug zu erstellen. Dabei geht es dann eben auch um die Stützlast der Stützen, die Tragfähigkeit des Untergrunds auf dem der Trailer steht, usw., also alles was in die Standfestigkeit des gesamten Tiny House inkl. Trailer einfließt. Aber wie gesagt, das ist dann Sache des Bauvorlageberechtigten, das er alle benötigten Unterlagen zusammen bekommt.

  • Meines Wissens nach hat weder ein Trailer noch ein Wohnwagen eine Statik, sondern ein Festigkeitsnachweis. Statik befasst sich ja nur mit ruhenden Teilen, wenn sich was bewegt ist es dann Dynamik. Ein Trailer muss aber auch etwas schwingen und flexibel sein.
    Umgangssprachlich mag das vielleicht als Statik durchgehen, trifft es aber nicht direkt.

    Ein (normaler) Architekt rechnet Dir auch keine Statik, dies machen Bauingenieuren.
    Und da auch nicht jeder. Holzbau ist schon was anderes wie Stahlbeton oder Stahlbau.
    (Na ja machen vielleicht schon, aber nicht können, zumindest wenn es einigermaßen leicht werden soll)
    Eine Statik für ein Tinyhouse wie es z.B. TinyHouse Rheinau oder Koersmann anbieten, habe ich bis jetzt noch nicht gesehen und glaube auch nicht das dies mit der Deutschen Normen und Vorschriften möglich ist. (Lasse mich gerne aber eines Besseren belehren.
    Da das Teil ja Mobil ist müsste man ja vom „Worstcase“ ausgehen. Also Schneelastzone 3, maximale Windsogsicherung, Erdbebenzopne 3….

    Gruß Stefan

  • Hallo Stefan,


    der Begriff "Statik" ist zunächst einmal nur ein Teilbereich der Mechanik. Umgangssprachlich hat sich der Begriff Statik allgemein für statische Berechnung durchgesetzt. Darunter fallen Standfestigkeitsnachweis, Tragfähigkeitsnachweis, Tragsicherheitsnachweis, Stabilitätsnachweis, Festigkeitsnachweis usw., also alles was mit der Berechnung der Kräfte, Spannungen und Verformungen einer Konstruktion zu tun hat.


    Hier geht es ja auch garnicht um die dynamischen Kräfte des Tiny Houses bei der Fahrt, sondern um den Nachweis der Standsicherheit auf dem Stellplatz.


    Eine "Statik" für ein Tiny House ist definitiv nach Deutschen Normen und Vorschriften möglich, wie @sigi ja schon weiter oben erwähnt hat.
    Tiny House Rheinau liefert auf jeden Fall für ihre THoW eine Statik - siehe hier, ob Koersmann dies auch tut, ist mir nicht bekannt, aber als seriöser Hersteller sollten sie es auf jeden Fall tun. Was hier geliefert wird ist jedoch nicht der Standsicherheitsnachweis, sondern nur ein Teil davon, nämlich die Tragwerksnachweise und die Fahrzeugstatik, welche dann vor Ort in die "Gesamtstatik" einfließen.
    Bei Tiny House Rheinau und Koersmann wäre es eigentlich nicht einmal notwendig für das Aufstellen des TH, da ihre bisherigen TH's "Wohnwagen" sind, die nur auf Campingplätzen dauerhaft stehen dürfen. Allerdings versicherungstechnisch ist es sicher von Vorteil ein Dokument über die "Statik" zu besitzen.
    Anders z.B. bei Rolling-Tiny-House, deren THoW die Bauvorschriften erfüllen und somit auch auf einem Baugrundstück mit Genehmigung stehen dürfen. In dem Fall ist der Standsicherheitsnachweis ("Statik") für Haus, Trailer und Untergrund sogar zwingend vorgeschrieben.


    Die Mobilität spielt erst einmal keine Rolle, da der Standsicherheitsnachweis ("Statik") sich auf das TH + Grundstück als Ganzes bezieht. Was bedeutet, neues Grundstück = neuer Standsicherheitsnachweis ("Statik"). Bei der Tragwerksplanung ist sicherlich vom "Worstcase" auszugehen, damit das TH zum einen die Orkanböen auf dem Deich an der Nordsee und gleichzeitig auch die Schneelast in den Hochalpen aushält .

  • Hallo Steff,
    das ist alles richtig, was du schreibst! Statik - Dynamik - Festigkeitsnachweis - Architekt - Bauingenieur ... das kann nur ein Fachmann sauber auseinander halten. Dietmar erklärt sehr umfangreich und anschaulich Begriffe und Zusammenhänge. Das ist eine super Ausgangsbasis für alle Einsteiger. Wenn es dann aber konkret wird, sollte sich jeder an einen Fachmann wenden. Gerade weil das TinyHaus noch nicht im deutschen Baurecht angekommen ist, gibt es auch viele Möglichkeiten, legal sein Projekt zu verwirklichen. Wie wichtig das Auseinanderhalten von Fahrzeug und Gebäude ist, wissen die meisten allerdings nicht. Kann man sich ja auch nicht vorstellen, dass ein Anhänger auf ein mal ein Gebäude (im baurechtlichen Sinne) sein soll. Da ich momentan ein TinyHaus für einen realen Stellplatz plane, habe ich auch Abstimmungen mit meinem Statiker getroffen, auch zur Verankerung gegen Windkräfte. Ja, selbstverständlich kann der Statiker nur einen Nachweis führen, wenn bestimmte Randbedingungen eingehalten sind. Den Lastfall "dynamische Belastung durch Transport" gibt es in der Gebäudestatik nicht.
    Für diese "Lücke" gibt es TÜV/DEKRA.
    Übrigens habe ich auch noch keine Statik oder sonst irgendwelche bautechnischen Nachweise für Tinyhäuser von Profianbietern gesehen.
    Ich sehe immer nur die dünnen Bauteile, mal mit Holzständertragwerk, mal aus Stahl (Leichtbau?). Wenn TÜV/DEKRA das abnehmen, ist ja alles in Ornung. Für Campinganhänger reicht das. Nur ein Haus ist es deshalb noch lange nicht!

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