Trailer überladen?

  • Hallo, habe von einem Hersteller in Frankreich ein Angebot ein TH auf einem Trailer bauen zu lassen der für 3,5 T zugelassen ist.. Er baut sehr schöne TH und der Preis ist günstig. Was mich stutzig macht ist dass er das TH am Ende nicht wiegt sondern nur grob das Gewicht abschätzt.. Es erfolgt auch keine TÜV Abnahme sondern nur der Anhänger wird angemeldet und das TH läuft als Ladung auf dem Trailer. Die Inneneinrichtung will er erst am Standort einbauen und argumentiert damit man könne sie ja bei Standort wechsel teils ausbauen damit das Gewicht nicht überschritten wird.
    Frage: Wie "schlimm" ist es wenn das TH das zulässige Gewicht überschreitet? Spielt das nur beim Transport eine Rolle oder auch wenn das TH steht? Kann das ständige Überladen des Trailers diesen schädigen? Danke für eure Antworten.

  • Die Rahmen der meisten Trailer halten Gewichte bis zu 6 t aus, die sind also in der Regel stabil genug ein schweres TH zu tragen. Wenn das TH steht, sollte es ja sowieso aufgebockt sein um die Achsen zu entlasten, es zählt im Stand also nur die Tragkraft des Rahmen und der Stützen.


    Bei den Achsen sieht es schon etwas anders aus, die Achsen eines 2 Achser sind auf max. 3.600 kg ausgelegt, die Achsen eines 3 Achser je nach Achsen zwischen 4.050 und 5.400 kg. Wenn man mit "Übergewicht" auf die Straße möchte, dann besser mit einem 3 Achser um keinen Achsbruch zu riskieren. Dabei zu bedenken ist aber auch, das die Bremsen in der Regel auf ein Gewicht von 3,5 t ausgelegt sind, also Vorsicht beim Fahren.


    Ob das Überladen den Trailer schädigt? Nun, es tut ihm sicher nicht gut, wenn er ständig an seine Belastungsgrenzen gebracht wird, aber so oft zieht man ja normalerweise nicht um, und falls doch, dann ist man mit einem Wohnwagen sicher besser bedient.



    Zum Rechtlichen, eine Überladung kostet an Bussgeld:

    • Überladung unter 5 % (< 3.675 kg) - Toleranzbereich
    • Überladung über 5 % (> 3.675 kg) - 10 € Bussgeld
    • Überladung über 10 % (> 3.850 kg) - 30 € Bussgeld
    • Überladung über 15 % (> 4.025 kg) - 35 € Bussgeld
    • Überladung über 20 % (> 4.200 kg) - 95 € Bussgeld + 1 Punkt
    • Überladung über 25 % (> 4.375 kg) - 140 € Bussgeld + 1 Punkt
    • Überladung über 30 % (> 4.550 kg) - 235 € Bussgeld + 1 Punkt

    Das Bussgeld wird sicher das kleinere Problem sein, denn um weiter fahren zu dürfen, muss die Ladung so weit reduziert werden, das man unter die 3,5 t Grenze kommt. Zur Not auch durch teilweise Demontage des TH, und man will sicher nicht irgendwo am Straßenrand anfangen sein TH auseinander zu bauen.

  • Wao, danke für die schnelle und ausführliche Antwort. Also kann der Trailer wenn er aufgebockt ist, ruhig überladen werden ohne dass man Angst haben muss ihn dauerhaft zu schädigen?!? Und wie wichtig ist dabei eine gleichmäßige Verteilung der Last? Reicht eine in etwa gleichmäßige Belastung oder sollte man ausrechnen und sich wirklich Mühe geben dass das Gewicht auch im Stand gleichmäßig verteilt ist?

  • Wie gesagt, im Stand liegt die Last auf dem Rahmen, wenn das TH aufgebockt steht. Und der Rahmen sollte bis zu 6 t tragen können. Schau dir mal die Mobilheim Chassis an, die sich vom Rahmen her nahezu identisch mit einem normalen Trailer und tragen bis zu 12 t. Wichtig ist dabei natürlich das auch die Stützen das Gewicht aushalten, also am besten etwas massives, belastbares als Stütze benutzen (z.B. Schwerlaststützböcke, Betonklotzfundamente, Eisenbahnschwellen, etc.).


    Natürlich sollte auch hier eine halbwegs sinnige Gewichtsverteilung vorgenommen werden, denn auch im Stand wirken Hebelkräfte auf die Stützen, also nicht das gesamte Inventar in eine Ecke des Hauses. Normalerweise sollten 4 Stützen an den Ecken ausreichen, im Zweifel einfach ein paar mehr Stützen unterstellen, um das Gewicht zu verteilen.

  • Jeff, the mobile scales are not that big, and if the police do not have them in the car, they'll escort you to the nearest public car scales

  • Hallo Sumiou04,


    Beim Fahren:


    grundsätzlich ist der Fahrer für sein Fahrzeug inkl. Ladung verantwortlich! Wenn der Verlader wissentlich falsch beladen hat, ist dieser ebenfalls belangbar (wie es im Ausland aussieht, weiß ich allerdings nicht).


    Wenn man mit einem Fahrzeug oder einem Gespann, das nicht der StVZO oder StVO entspricht, von der Polizei gestoppt wird, obliegt es dem Beamten, ob man trotz Verstoß' weiterfahren darf oder nicht. Wenn nicht, dann hat man zwei Möglichkeiten: vor Ort umbauen oder den Anhänger auf einen größeren Anhänger, der für das Gewicht zugelassen ist, verladen. Im zweiten Fall hat man dann vermutlich in den meisten Fällen einen Großraumtransport mit Überhöhe und Überbreite. Ist dann halt etwas teurer ... Im übrigen gibt es in einigen Autobahnen sog. Vor-Waagen und im laufenden Betrieb das Gewicht vorbeifahrender Fahrzeuge ermitteln. Und wenn dann am nächsten Parkplatz eine Kontrolle ist ...


    Also besser nicht tun!


    Auf eine Gewichtsschätzung würde ich mich nicht einlassen. Da hat sich schon manch einer ordentlich verschätz (ich habe es bei meinem TinyHouse ausgerechnet und lag dennoch ca. 10% daneben).


    Dann das Ganze doch lieber korrekt verladen auf einem LKW transportieren lassen!


    Im Stand:


    Fahrgestelle sind für dynamische Belastungen ausgelegt. Diese können erheblich höher sein als im Stand. Daher ist es i. A. kein Problem, ein abgestelltes Fahrgestell höher zu belasten. Es sollte selbstverständlich sein, die Achsen bei längerer Standzeit durch entsprechendes Unterbauen zu entlasten. Wem das noch zu unsicher ist, der kann sich mit Stützen, die über die gesamte Länge des TinyHouses verteilt werden, behelfen.


    Viele Grüße
    Oliver

  • Hallo in die Runde,


    Hat jemand Erfahrung mit dieser Waage? Sie kann zwar nur max 1.000 kg, aber man kann alle 4 Räder getrennt wiegen und hat dann auch schon mal eigene Plan über die Verteilung links-rechts...

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