Tiny Houses in Frankreich

  • Wow, ein riesen Berg an wichtigen und spannenden Infos! Tausend Dank, dass ihr euer Wissen teilt, vor allem Danke an Dietmar, der diesen enormen Aufwand betrieb, sich in die Thematik reinarbeitete und es für alle bereitstellt. Was mich allerdings interessieren würde: Weiß jemand, wie das mit Tiny Houses und dem Baurecht bzw. rechtlichen Vorgaben in Frankreich aussieht? Habe im Internet nichts brauchbares gefunden. Gibt es dort vielleicht weniger restriktive Vorgaben?

  • Mein Französisch ist leider grauenhaft, aber was ich bisher herausgefunden habe ist folgendes:


    • Das Baurecht in Frankreich ähnelt in den meisten Punkten, dem in Deutschland. Kein Wunder, denn durch die EU beruhen die meisten Vorgaben ja mittlerweile auf EU-Vorschriften.
    • Es gibt in Frankreich auch ein Art EnEV, die zwar etwas anders funktioniert als bei uns, aber grob gesagt, im Endergebnis kommt es auf gleiche heraus. Und sie wurde in Frankreich gerade erst wieder verschärft, Ziel in Frankreich ist es, das Neubauten irgendwann Passivhaus-Standard erreichen.
  • Danke, Dietmar, für die Antwort! :)
    gestern habe ich auch ein Video eines T.H.-Herstellers (http://www.latinyhouse.com/index.aspx) angeschaut, und der erzählt, dass es wohl in F etwas anders läuft. Man müsse sich mit seinem T.H.-Projekt beim Rathaus vorstellen und es dort anpreisen. Dann könne man es 1(?) Monat aufs Grundstück stellen und müsse es dann kurzfristig woanders platzieren und dann könne man noch mal zurück auf seinen Platz für längere Zeit (1 Jahr?) Mein Französisch ist zwar vermutlich besser (und es ist auch ein englischer Untertitel möglich), aber so ganz habe ich nicht durchgeblickt. Jedenfalls meinte er öfters, dass es typisch "französische Lösungen" :thumbup: gäbe in Sachen zu überzeugende Nachbarschaft (auf einen Kaffee einladen...) und Rathaus (auf ökologische / nachhaltige Aspekte hinweisen und das T.H. als außergewöhnliches Aushängeschild für den Ort!). Ich hoffe ja, dass es im frankreichnahen Saarland auch solche frankophile Lösungen gibt... :D 8) ;)

  • eben habe ich folgendes Video gefunden von FUTUREMAG - ARTE:

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    dort wird auch der franz. Produzent von "La Tiny House" (Anmerkung s.o.) vorgestellt und ein Mann, der in einem T.H. auf einem Bauernhof-Grundstück lebt. Es wird erwähnt, dass in Frankreich für Tiny Houses die selben gesetzlichen Bedingungen wie für Wohnwagen gelten: 3 Monate lang können auch nicht bebaubare Grundstücke 'kostenlos' belegt werden (was auch immer mit 'kostenlos' gemeint ist), z.B. auch auf einem landwirtschaftlichen Grundstück.
    Ob das die tatsächlichen gesetzlichen Bestimmungen sind, sei dahin gestellt. Der Mann tingelt mit seinem T.H. bei Bedarf von hier nach da und spricht von Nomadendasein. Jedenfalls kann ich mir vorstellen, dass in Frankreich - je nach Region - die Leute eh etwas lockerer drauf sind, großzügiger die Gesetze handhaben und "französische Lösungen" finden. Ich kenne z.B. einen Bauern in der Drôme provencale, der "Camping à la Ferme" anbietet und der bestimmt leger die Gesetze dehnt. (Habe erlebt, dass sein ehemaliger Campingwart das während der Tour de France so handhabte :D und ich neben über 100 anderen dort mein Zelt aufstellte, obgleich vielleicht max. 1/3 davon erlaubt sind, er scherzte was von "anarchie", "police" und "prisonier", während er die Handfessel übereinanderkreuzte. :whistling: ;) :D )

  • Man muss da schon genau hinschauen und aufpassen das man Baurecht und Campingrecht nicht durcheinander wirft.


    Wenn das THoW ein Wohnwagen ist fällt es erst einmal unter das Campingrecht, das sich in Frankreich etwas unterscheidet vom deutschen Campingrecht.

    • Wildcampen ist zwar auch in Frankreich verboten, wobei manche Gemeinden gerade im Norden da gerne auch mal wegschauen.
    • Auf Parkplätzen, Rastplätzen etc. darf man bis zu 7 Tage stehen und "Wohnen", man darf außerhalb nur keine Stühle, Tische etc. aufstellen.
    • In Deutschland ist es so, das man nur auf ausgewiesenen Campingplätzen stehen darf. In Frankreich ist das etwas anders, wenn es in der Gemeinde keinen Campingplatz gibt, dann geht man zum Bürgermeister und der verweist einen dann auf ein freies Grundstück der Gemeinde, wo man mit seinem Wohnwagen bis zu 3 Monate stehen darf. Dieses Grundstück muss dabei nicht unbedingt ein Baugrundstück sein, es kann sich auch z.B. um eine Wiese der Gemeinde handeln.


    Auch das "Wohnen" beim Bauern scheint in Frankreich noch etwas locker gehandhabt zu werden, das liegt wohl in der Tradition der Wanderarbeiter.


    Ansonsten ist diese "französische Lösung" nicht anders als bei uns, wenn du Bürgermeister und Gemeinderat auf deine Seite bringen kannst, dann ist auch bei uns der Weg offen für eine Lösung. Der Unterschied liegt wohl eher in der Mentalität, während die Menschen in Deutschland sich vor Bürgermeister und Gemeinderat fürchten und sie verteufeln, ist es in Frankreich etwas ganz normales sich mit dem "Oberen" bei einem Glas Wein über solche Dinge zu unterhalten.

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