Tiny House bis 8 To. GG

  • ein Treiler uber 3.5t sind sehr wichtig in diesem Forum dass wegen wurde sehr nett ihre Fotos zu sehen was haben sie fur einen gebaut, weil ich auch planne etwas anliches.

  • Hallo Erune,
    ich kann Deine Worte nicht gut verstehen.
    Mein Tiny House ist 9.3 m lang, 2.8 m breit und 3,65 m hoch und wird zwischen 7 und 8 To. wiegen wenn es ganz fertig ist.
    Momentan mache ich den Innenausbau.........


    Schöne Grüße
    Benno

  • Bis 25 km/h spielt die Breite keine rolle.........mit 40 km/h, vofür der Anhänger zugelassen ist, sende ich an das Landratsamt ein ausgefülltes Formular (Angaben zu den Maßen, Gewicht, der Fahrstrecke ect.) dann erhalte ich die Genehmigung das Haus zum Zielort zu bewegen.
    Nachdem ich mit der Regierung für Oberpfalz (Sondertransporte), dem Landratsamt, Rosenheim, telefoniert habe und die Haus-Situation
    in aller Ausführlichkeit geschildert habe..........wurde dies Tiny House als Anhänger mit Ladung eingestuft........


    Gruß Benno

  • Danke für die Info. Also muss das mit dem werkzeuglosen Lösen der Verbindung nicht unbedingt sein.


    Zumindest bestätigt mich das noch in meinem Verständnis, dass Überbreite (außer i.d. Landwirtschaft) nur als Ladung geht.


    Ich habe das mit der 25km/h Regelung noch nicht verstanden. Ich habe was von "bauartbedingt auf 25km/h beschränkt" gelesen. Kennst Du die Details? Könnte dein Hänger auf mehr zugelassen werden, wenn Du es möchtest?


    Hintergrund meiner Frage: Es wäre schön, wenn man z.B. einen LKW-Anhänger mit der 25er Regelung transportieren könnte - nur glaube ich nicht, dass es geht (und hoffe, dass ich mich irre).

  • Wenn ich mein Tiny House mit 25 km/h auf der Straße fahren, benötige ich kein Zulassung, es ist mit Beleuchtung, Blinker ausgestattet und darf auch breiter sein als 2,55 (Aussage von der Zulassungsstelle). Da mein Anhänger vom TÜV abgenommen ist
    und eine Auflaufbremse (Druckluftbremse 80 km/h) besitzt darf ich auch 40 km/h fahren, allerdings benötige ich (weil über 2,55m breit) dazu die Genehmigung vom Landratsamt (durch entsprechendes Formular)

  • Wenn ich mein Tiny House mit 25 km/h auf der Straße fahren, benötige ich kein Zulassung, es ist mit Beleuchtung, Blinker ausgestattet und darf auch breiter sein als 2,55 (Aussage von der Zulassungsstelle).

    Und genau das glaube ich nicht. Ich sage nicht, dass Du Deinen Hänger nicht mit 25km/h bewegen darfst. Aber ich glaube nicht, dass ich einen normalen LKW-Anhänger einfach nur langsam bewegen darf und dafür keinen TÜV brache. Einfach langsam sein also kein Ersatz für TÜV ist.


    Wenn dem doch so wäre, würde ich mich sehr freuen. Ich vermute, bei Dir liegt es a.d. 40er Zulassung und Auflaufbremse?!

  • Die wichtige Frage ist: muss der Anhänger nur erstmalig vom Tüv abgenommen werden oder muss er in einem Intervall von einem oder zwei Jahren zur Prüfung? Letzteres ist das größte Problem, wenn man ein Haus drauf baut.


    Viele Grüße,
    Martin

  • Bei der 25km/h Regelung brauchst Du m.W. keine Zulassung und keinen TÜV. Wäre vor allem für kurze Distanzen also ideal. Nur habe ich die Grundlagen der Regelung noch nicht verstanden. Ich kann die Paragraphen gerade nicht finden.

  • TÜV für die 40 km/h Version ist jährlich fällig, d.h. wenn ich das Haus schneller als 25 km/h bewegen möchte, muss der TÜV kommen, bzw. muß ich mein Haus zum TÜV bewegen...........also ist die 25 km/h Lösung die mit dem geringsten Aufwand......und für kürzere Strecken eh kein Problem........und ich würde die 25 km/h sowieso nicht so genau nehmen.......

  • Hier aus http://www.verkehrsportal.de/fzv/fzv_03.php


    "(2) Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind

    • ...
    • folgende Arten von Anhängern:
      • Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden,
      • Wohnwagen und Packwagen im Schaustellergewerbe, die von Zugmaschinen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden,
      • fahrbare Baubuden, die von Kraftfahrzeugen mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h mitgeführt werden

      ..."




    Benno: Ich vermute, Dein TH geht als Baubude durch? Vielleicht hat es da jemand gut mit Dir gemeint, eine Anspruch darauf gibt es m.E. nicht Oder es liegt an Deinem Fahrgestell?!


    Ein TH in Bauwagenoptik auf einem LKW-Anhänger geht m.E. nicht - leider :(


    Ich sehe die Gefahr der Kontrolle als nicht hoch, aber wenn, dann ist laut Internet das Risiko hoch:
    * Fahren ohne Zulassung
    * Steuerhinterziehung


    Gleichzeitig gibt es auch kommerzielle Anbieter mit 25km/h Regelung. Nochmal: Ich kenne mich mit der Thematik nicht aus und versuche erst noch sie zu ergründen.

  • Die 25km/h Geschichte wird insofern ein Problem, wenn man weder Schausteller noch Landwirt ist. Genaue Aussagen konnte mir hier noch keiner geben.
    Weil's gerade aktuell ist: die Karnevalswagen haben überhaupt nix dran, nur ein 6km/h Schild. Um im Umkreis von 50km umzuziehen halte ich das für völlig ausreichend, da wird einen niemand rauswinken wenn man 20 fährt...


    Viele Grüße,
    Martin

  • ich planne zum TUV hinfahren und nachfragen ob ich Vlemmix Treiler fur so was umregistrieren konnte die mit 3 Achsen mit 5.4t

    Einmal editiert, zuletzt von Erune ()

  • M.W. brauchst Du dann eine andere Bremse?! Das ist doch der Grund, warum Vlemmix es nicht entsprechend anbietet. Aber Versuch macht klug und ist besser als mein Halbwissen :)

  • Nun ja......für den Transport eines TH gibt es keine Regelung (Graubereich)......wer aber auf Nummer Sicher gehen möchte, läßt ihn von einem Transportunternehmen (oder ähnl. Gewerbe) transportieren.......oder sucht sich einen Bauern, der sich sein "Erntehelfer-Quartier" an einen entsprechenden Platz fahren wird ....... der Krativität sind auch hier keine Grenzen gesetzt.........

  • Für die StVO gibt es m.E. keinen Graubereich. Die Frage ist nur, ob einem jemand anhält und wie genau dann die StVO ausgelegt wird. I.d.R. passiert wohl nichts.


    Aber wenn es einer genau wissen will, dann hat halt jemand Pech gehabt. Und das Erntehelfer-Quartier gehört halt mal nicht dem transportierenden Landwirt. Und eine eventuelle Aussage im Protokoll wäre dann auch eine Falschaussage.


    Das Problem ist halt, dass der mit dem Pech dann m.E. der Landwirt ist?!


    "Früher" war es leichter, da konnte man mit einem KZKZ fast alles transportieren.


    Jetzt gibt es immer noch die Wagenzieher, auch wenn ich noch nicht weiß, wo man die nach dem Ende von http://www.wagendorf.de findet. Die machen das und wissen auch wie es geht. Ich weiß nur nicht, wie die es machen. Vielleicht haben sie einen Schaustellergewerbeschein?


    Anscheinend ist es bei Dir mit Deinem Hänger anders. Freu Dich :)

  • Moin!


    Benno:


    hast du denn mal ein paar Bilder von deinem TH für uns?
    Mich würde vor allem die Ansicht von aussen interessieren.


    Danke,


    Marc

  • Hi Marc,


    generell sind noch Fotos vorhanden. Ich bin handwerklich sehr gerne unterwegs, aber mit der Computertechnik ist's bei
    mir nicht weit her. Absolut fehlendes Interesse. Im Moment sehe ich mich überfordert, weil die meisten Fotos auf dem Handy
    von meiner Freundin sind, ich weiß nicht wie ich sie zu Dir bringen kann.Vielleicht gibst Du mir Deine Handy-Nr. durch oder
    hast andere Vorschläge.


    Winterliche Grüße
    Benno

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!