Tiny House bis 8 To. GG

  • Bitte lade die Bilder direkt hier hoch. Ich habe einmal neben das Popup geklickt, musste dann diverse Wünsche nach der Installation von Plugins oder sonstigen Quatsch ablehnen und im Endeffekt meinen Firefox killen.


    Darum kann ich das Bild nicht genau sehen. Ist das für Maulkupplung? Bzw. welches zGG hast Du? Bzw. welche Geschwindigkeit?


    Auf jeden Fall sieht das Teil cool aus, Gratulation und dann viel Spaß beim Aufbau :) 50cm ist schon mal echt cool!

  • Wie kann ich die Bilder direkt hier hoch laden?


    Der Hänger hat eine Maulkupplung.
    Ich habe 25 Km/h geplant.
    Ich habe die Papiere noch nicht, kann dir aber die Tage was zum zGG sagen.
    Danke! :)

  • Bilder hochladen, indem Du beim Schreiben unten a.d. Reiter "Dateianhänge" gehst und dann "Hochladen".


    25 km/h klingt super! Ich bin dann mal gespannt, was kommt :)

  • Ich weiß es noch nicht.

    Zitat von Benno

    Der Protoyp-Anhänger wird € 7.000 kosten und hat 2 Achsen, bei einer Fahrgestellhöhe von OK 50 cm, mit Maulkupplung.

    Ich hoffe, dass es nicht viel Teurer geworden ist.


    Achsen, Räder und Zugvorrichtung haben 3.300 gekostet.


    lg

  • Ich gebe zu, beim Thema Wechselbrücken fehlt mir jedes praktische und tiefere Wissen, aber als Vergleich:


    Nach meiner mobile.de Recherche komme ich zu den Schluß,
    * dass ein Wechselbrücken-Anhänger (eine Lafette) ab ca. 2K zu haben ist, und dann ziemlich ranzig ist.
    * ab ca. 5-6K fängt bei mobile.de überhaupt erst an, dass noch was mit aktuellem TÜV dabei steht.


    Im Vergleich dazu finde ich 7K für einen neuen Trailer gar nicht schlecht, vor allem weil er das schafft, was der Vlemmix fast als Alleinstellungsmerkmal hat, nämlich 50cm Höhe. Gleichzeitig habt er aber nicht die 3,5t Beschränkung und dann m.E. auch noch keine TÜV-Beschränkung. Das ist für einen bestimmten Bereich der THoWs eigentlich genau das, was gefehlt hat.


    Ich könnte mir vorstellen, dass da noch einige Interessenten kommen.


    Nach meinem Verständnis, solltest Du auch mit Überbreite als Ladung bauen können, oder? Du brauchst doch keine Zulassung?! Dann ist das einfach ein Transportanhänger und das TH ist eine überbreite Ladung (z.B. gleich mit den Containerlocks).


    Somit sollte es möglich sein, ein langes und breites THoW ohne Gewichtsbeschränkung zu bauen, also z.B. mit Loft!!, Naturdämmung, Lehmwänden, Kachelofen oder was auch immer :)

  • bin mir auch mehr und mehr am überlegen auf 8t zu gehen und einen Anhänger bauen zu lassen.


    Wie sieht das dann mit dem Untergrund aus. Muss ich beim Stellplatz was besonderes beachten, damit das teil nicht plötzlich "sinkt" ... ?

  • Wie sieht das dann mit dem Untergrund aus. Muss ich beim Stellplatz was besonderes beachten, damit das teil nicht plötzlich "sinkt" ... ?

    Ich habe mir darüber auch schon mal Gedanken gemacht. Bei einer WB sind das ja 4 kleine Aufsetzpunkte und man hat nicht noch die Reifen.


    Je nach Untergrund dachte ich an:
    * robuste Platten (Beton?) a.d. Erde legen und nivellieren
    * flache Kuhlen graben, mit Splitt füllen und dann die Platten auflegen
    * flache Kuhlen mit Mörtel und Schotter füllen und dann die Platten auflegen.


    Das mit Mörtel habe ich schon für das Stelzenhaus und einen Carport gemacht. Geht billig, schnell und einfach und ich hatte bisher keine Probleme, durch Feuchtigkeit und Frost. Sollte mit einem Pickel in ein paar Stunden Arbeit rückbaubar sein. Die Platten würde ich im Baustoffhandel suchen. Beim Stelzenhaus hatte ich Probleme die Höhen anzugleichen, weil ich keine so lange Messlatte hatte. Beim nächsten mal probier ich es mit einer Schlauchwaage.

  • Der Hänger hat eine Maulkupplung.
    Ich habe 25 Km/h geplant.
    Ich habe die Papiere noch nicht, kann dir aber die Tage was zum zGG sagen.
    Danke!

    gefällt mir das Teil !!!
    weisst du ob man den Hänger auch für 80kmh zulassen könnte?

  • weisst du ob man den Hänger auch für 80kmh zulassen könnte?

    Nicht in der Form. Dann brauchst Du eine Zulassung und Auflaufbremsen sind > 3,5t nicht für 80 km/h ausreichend.

  • Hallo Andrzej,


    wenn dieser Anhänger mit einer Druckluftbremse ausgerüstet würde, was ihn etwas kostenintensiver macht, kann er für
    km/h 80 zugelassen werden.


    Gruß
    Benno

  • wenn dieser Anhänger mit einer Druckluftbremse ausgerüstet würde, was ihn etwas kostenintensiver macht, kann er für
    km/h 80 zugelassen werden.

    Hallo Benno
    kannst du dieses "etwas kostenintensiver" evtl. etwas genauer beziffern? interessiere mich sehr für eine solche Lösung.
    Gruss
    Andrzej

  • Andrzej: Nur zur Verdeutlichung: Für wenig bewegte TH ist für mich ein wesentlicher Charme der 25 km/h Lösung, dass man keine Zulassung und keinen TÜV braucht - also auch nach Jahren den Trailer einfach verwenden kann. Zum Transport per Traktor habe ich aber mal gelesen, dass viele Traktoren nur eine Zulassung/Versicherung für den lokalen Umkreis haben. Aber ob das stimmt, kann ich nicht sagen.

  • Hallo Andrzej........frag mal bei Deiner Zulassungsstelle nach.......möglich dass gegebene Verordnungen von Bundesland zu Bundesland
    unterschiedlich sind...........

  • Hallo Andrzej........frag mal bei Deiner Zulassungsstelle nach.......möglich dass gegebene Verordnungen von Bundesland zu Bundesland
    unterschiedlich sind...........

    Ich verstehe deine Antwort nicht. Worauf beziehst du Dich? Meine Frage ging an dich betreffend der Mehrkosten einer Druckluftbremse .

    Andrzej: Nur zur Verdeutlichung: Für wenig bewegte TH ist für mich ein wesentlicher Charme der 25 km/h Lösung, dass man keine Zulassung und keinen TÜV braucht - also auch nach Jahren den Trailer einfach verwenden kann. Zum Transport per Traktor habe ich aber mal gelesen, dass viele Traktoren nur eine Zulassung/Versicherung für den lokalen Umkreis haben. Aber ob das stimmt, kann ich nicht sagen.

    Nur zur Verdeutlichung: Ist deine Meinung, dann mach das so. Ich habe schon meine Gründe, warum ich mich für eine Strassenzulassung mit 80 km/h interessiere.

  • Hallo Benno
    kannst du dieses "etwas kostenintensiver" evtl. etwas genauer beziffern? interessiere mich sehr für eine solche Lösung.
    Gruss
    Andrzej

    Druckluftbremsanlagen kosten ab ca. 8000€ aufwärts, damit würde sich also der Preis des Trailers mind. verdoppeln.



    Für wenig bewegte TH ist für mich ein wesentlicher Charme der 25 km/h Lösung, dass man keine Zulassung und keinen TÜV braucht

    Vorsicht mit solch pauschalen Aussagen, da sie definitiv nicht richtig sind!


    TÜV, bzw. eine Einzelbetriebserlaubnis sowie eine Zulassung benötigt auch ein 25 km/h Trailer, da es sich bei einem THoW NICHT um ein landwirtschaftliches Fahrzeug handelt. Die Zulassung entfällt aus steuerrechtlichen Gründen, wenn es sich um ein Schaustellerfahrzeug handelt, allerdings benötigt der Trailer dann immer noch eine Betriebserlaubnis durch den TÜV.

  • Vorsicht mit solch pauschalen Aussagen, da sie definitiv nicht richtig sind!
    TÜV, bzw. eine Einzelbetriebserlaubnis sowie eine Zulassung benötigt auch ein 25 km/h Trailer, da es sich bei einem THoW NICHT um ein landwirtschaftliches Fahrzeug handelt. Die Zulassung entfällt aus steuerrechtlichen Gründen, wenn es sich um ein Schaustellerfahrzeug handelt, allerdings benötigt der Trailer dann immer noch eine Betriebserlaubnis durch den TÜV.

    Danke für die Richtigstellung. Ist doch nicht so einfach das Zeug. Bei TÜV meinte ich keinen regelmäßigen TÜV, war aber weder klar noch richtig.


    Inzwischen glaube ich sogar, dass man man landwirtschaftlich jeden LKW-Anhänger einfach mich 25 km/h bewegen kann, unterschreiben würde ich das aber auch nicht.


    Ein TH als Ladung (z.B. Mobilehome) hat schon seine Vorteile, nicht nur i.d. Überbreite.

  • Inzwischen glaube ich sogar, dass man man landwirtschaftlich jeden LKW-Anhänger einfach mich 25 km/h bewegen kann, unterschreiben würde ich das aber auch nicht.

    Der Anhänger muss landwirtschaftlichen Zwecken dienen! Aus einen normalen LKW-Anhänger wird noch lange kein landwirtschaftliches Fahrzeug, nur weil es hinter einem Traktor hängt.

  • Der Anhänger muss landwirtschaftlichen Zwecken dienen! Aus einen normalen LKW-Anhänger wird noch lange kein landwirtschaftliches Fahrzeug, nur weil es hinter einem Traktor hängt.

    So habe ich das gemeint.


    Edit:


    Vollstädigkeitshalber:
    https://www.strassenverkehr.eu…on-der-zulassungspflicht/


    "Ausnahmen von der Zulassungspflicht
    ... land- oder forstwirtschaftliche Anhänger bis 25 km/h die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden (Kennzeichnung mit 25 km/h-Schild)"


    "Die gesetzlichen Regelungen [für Anhänger] ergeben sich aus dem ... § 3 Abs. 2 Nr. 2 FZV
    a) Anhänger in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben, wenn die Anhänger nur für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke verwendet und mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h hinter Zugmaschinen oder selbstfahrenden Arbeitsmaschinen mitgeführt werden ..."


    Hintergrund meines Kommentars war, dass ich mal auf einem Acker einen alten LKW-Anhänger mit Druckluftbremse und grüner Nummer ohne TÜV-Plakette gesehen habe und mir nicht zusammenreimen konnte, wie das möglich ist.


    Nach obigen Zitat kann man für landwirtschaftliche Zwecke tatsächlich einen LKW-Anhänger einfach nicht mehr zur TÜV-Inspektion bringen und dafür nur langsam bewegen (für landwirtschaftliche Zwecke). Jetzt nehme ich mal an, dass die grüne Nummer keinen größeren bürokratischen Akt erfordert, aber da kein TH landwirtschaftliche Zwecke erfüllt und selten einem Landwirt gehört, ist das auch egal.


    Mein Kommentar weiter oben bezog sich auf der Annahme, dass Anhänger, die für 25 km/h ausgelegt sind, ohne TÜV und Zulassung bewegt werden können. Diese Einschätzung ist die Basis für manch kommerziell verkaufte "Zirkuswagen" und ich kann keinen belastbaren Beleg dafür finden.


    Inzwischen gehe ich aber dazu über, jede Aussage anhand von tatsächlichen Bestimmungen zu überprüfen. Ein Beispiel ist:


    https://www.bussgeldkatalog.org/zulassungsfreie-fahrzeuge/
    "Es gibt zwar demnach zulassungsfreie Anhänger in der Landwirtschaft, allerdings dürfen diese nur dann geführt werden, wenn das Zugfahrzeug an eine Geschwindigkeit von maximal 25 km/h gebunden ist. Das Gleiche gilt für Packwagen im Schaustellergewerbe und Wohnwagen. Für diese wird ebenfalls keine Zulassungsbescheinigung benötigt"


    Aus "Packwagen im Schaustellergewerbe und Wohnwagen" würde ich jetzt nicht lesen, dass der Wohnwagen was mit dem Schaustellergewerbe zu tun haben muss. Gleichzeitig würde ich a.d. Satz lesen, dass man mit einem 25 km/h Traktor jeden Wohnwagen, also auch ein entsprechend zugelassenes THoW, ohne aktueller TÜV-Plakette bewegen kann.


    Worauf ich aber hinaus will: Eine Zusammenfassung auf http://www.bussgeldkatalog.org ist genauso wenig wert wie eine Marketingtext auf der Seite eins Anbieters für Zirkuswägen/THoW. Es zählt nur die Bestimmung selbst. Falls http://www.bussgeldkatalog.org korrekt zitiert hat, wäre das für mich eine neue Information, die für manche vielleicht beruhigend ist.

    3 Mal editiert, zuletzt von ViNS ()

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