Grundstück für Tinyhouse

  • Hallo,


    ich bin neu hier, weil ich ein Grundstück habe und mich frage, welche Auflagen erfüllt werden müssen, wenn ich es erlaube ein Tinyhouse aufzustellen? Ich habe eine Bekannte der ich diese Möglichkeit gerne geben möchte, wenn das Wörtchen WENN nicht wäre. Obwohl ich das Netz hoch und runter durchforstet habe, bin ich immer noch nicht schlauer.


    Ich freue mich sehr über Antworten.


    Vielen Dank.


    Mit besten Grüsse

    Einmal editiert, zuletzt von Nicki79 ()

  • Hallo Nicki,


    in erster Linie ist es davon abhängig, um was für eine Art von Grundstück, nach der BauNVO, es sich bei deinem Grundstück handelt.


    Einen Überblick bekommst du schon mal unter Tiny Houses und das deutsche Baurecht - Legal wohnen im Tiny House


    Und wenn es sich bei deinem Grundstück nicht gerade einen Campingplatz handelt, dann wäre das Aufstellen des Tinyhouse ein genehmigungspflichtiges Bauvorhaben, wenn das Grundstück überhaupt bebaut werden darf.


    Gruß
    Dietmar

  • Hm, bei einem Grundstück in der Nähe des Haupthauses könnte man das Tiny doch als Gartenhaus laufen lassen, oder? Meldeadresse wäre dann das Haupthaus und schlafen im Gartenhaus ist ja wohl nicht verboten. Oder liege ich da daneben?

  • Wenn dein "Gartenhaus" weder Wohn-, Schlafzimmer, Küche und Bad hat, kannst das tun.
    Ansonsten brauchst eine Baugenehmigung, wie für jedes andere "Wohngebäude" auch.

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