Baukindergeld für MOBILE Tiny Houses

  • Moin,


    wir haben heute die offizielle Antwort zum Thema Baukindergeld für Tiny Houses von der KfW Bankengruppe (ist zuständig für die Abwicklung des Förderprogramms) erhalten:


    "... Wir fördern mit dem Baukindergeld Familien beim Kauf bzw. Bau einer Wohnimmobilie zur eigenen Nutzung in Deutschland.
    Hierbei sind nur Häuser förderfähig, die fest mit dem Boden (Fundament) verbunden sind und für die ein Bauantrag gestellt werden kann.
    Mobile Häuser (Tiny Houses), die jederzeit ihren Standort wechseln können, fördern wir nicht. ..."


    Für die Beantragung des Baukindergeldes ist also mind. ein Fundament (auch Punktfundament) bzw. und eine Baugenehmigung erforderlich (kein Campingplatz, Wochenendhausgebiet).


    Die genaue Bedingungen sind hier


    https://www.kfw.de/inlandsfoer…ukte/Baukindergeld-(424)/


    Viele Grüsse an alle Leser*innen

    2 Mal editiert, zuletzt von IMMOFUX () aus folgendem Grund: Update

  • Das war doch ganz klar. Tiny Houses sind zwar nach dem Baugesetz Gebäude aber deswegen noch lange keine Immobilien!


    Und alles was mit Immobilien zu tun hat, wie:

    • Baukindergeld als staatliche Förderung des Immobilienerwerb
    • KfW Immobilienförderung
    • günstige Immobilien Baufinanzierungen
    • etc.

    kann eben nur auf Immobilien (lateinisch im-mobilis ‚unbeweglich'), also unbeweglichen Besitz angewendet werden.


    Tiny Houses, gerade die THoW, werden allerdings meistens als Mobilie (lateinisch mobilis ‚beweglich'), also als beweglicher Besitz gebaut.

  • Hm, das würde halt entsprechende Konzepte erfordern. Wenn das Tiny House einfach nur klein ist, aber z.B. vom Trailer abnehmbar ist und auf einem Fundament plaziert werden kann, wie schaut es dann aus? Das ist doch bautechnisch alles möglich. Wenn die Hersteller jetzt fix sind, finden sie entsprechende Möglichkeiten, die das Baukindergeld für Tiny-House-Familien möglich machen.

  • Selbstverständlich geht das! Alle Modulhäuser werden auch vorgefertigt und dann auf ein bauseits vorbereitetes Fundament "geschraubt". Man muss dem Kind dann einen anderen Namen geben ... und Räder dürfen nicht drunter sein - das ist klar. Aber TH auf Wechselbrücke geht. Die Stützen werden eingeklappt. Das TH mittels Hebezeug wird auf Punktfundamente abgesetzt und befestigt. ... fertig!
    Nur da wo Kinder sind, sind meistens auch Eltern-(teile) - also mindestens 2-3 Personen. Dann brächte man auch mehr als ein "normales" TH. Vielleicht einen Anbau mit einem Kinderzimmer-TH?

  • Tja, das war für RTH schon dumm gelaufen, mit dem Baukindergeld für ihre THoW zu werben um dann festzustellen, ihre THoW sind zwar Gebäude aber eben keine Immobilien...

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