Tiny House als Werkstatt

  • Hallo liebe Tiny House Community,


    ich finde das Konzept eines Tiny Houses sehr interessant und will das Konzept auf meine geplante Werkstatt anwenden.
    Ich wohne in einer Mietwohnung auf dem Land und habe in den kalten Monaten leider keine Möglichkeit mein Hobby auszuüben. Daher muss eine Werkstatt her. Mein Vermieter hat bereits zugestimmt, dass ich dort den Anhänger abstellen darf.


    Was ich mich jedoch frage, muss ich dieselben Regel beachten, wenn ich gar nicht in meinem Tiny-House wohne? Benötige ich genauso eine Baugenehmigung?


    Um den Stellplatz eintragen zu lassen muss ich wahrscheinlich zum Katasteramt.


    Weiß hier vielleicht jemand wie man so eine Art "Tiny Gartenhaus auf Rädern" rechtlich am besten angeht?


    Ich bin dankbar für jeden Hinweis.
    Viele Grüße
    Tobi

  • Hallo Tobi,


    zunächst einmal musst du auf jeden Fall unterscheiden zwischen ABSTELLEN und BENUTZEN.


    Das reine Abstellen des TH (Werkstatt) bedarf noch keiner Genehmigung und ob der dauerhafte Stellplatz genehmigt und eingetragen werden muss, hängt von den örtlichen Vorschriften ab.


    Du möchtest aber das TH auch als Werkstatt benutzen, und in dem Fall, sobald du das TH auch benutzt, wird daraus ein Gebäude.


    Anhand deiner PLZ müsste die Bremer Bauordnung für dich gelten, somt wäre verfahrensfrei:


    eingeschossige, auch gewerblich genutzte Gebäude mit einer Bruttogrundflächebis zu 10 m²

    THoW sind jedoch in der Regel doch etwas größer, somit wäre es ein genehmigungspflichtiger Bau. Du brauchst also einen Bauvorlageberechtigten (in Bremen sollte ein Zimmerer-Meister ausreichen), der den Bauantrag beim Bauamt einricht. Wenn es als Werkstatt genutzt wird, hast du natürlich den Vorteil, das du z.B. die EnEV nicht einhalten musst, da es sich ja nicht um ein Wohngebäude handelt.


    Gruß
    Dietmar

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