Niedersächsisches Baurecht

  • Lieber Dietmar,


    vielen dank für Deiner umfangreiche und detaillierte Recherche zum Thema Tiny House und das deutsche Baurecht. Sehr hilfreich, super!!!!


    Wir möchten gern ein Tiny House als Wochenendhaus in einem Ferien- und Wochenendhausgebiet aufstellen und suchen noch nach einer genehmigungsfreien Möglichkeit im niedersächsischen Baurecht. Ist dir vielleicht ein entsprechender Passus bekannt?


    Es geht um eine Größe unter 50m² und weniger als 4 Monate bewohnt, also mit der Idee, dass die EnEV entfällt. Das Grundstück ist erschlossen.


    Herzliche Grüße :)

  • Hallo Coodi,

    Wir möchten gern ein Tiny House als Wochenendhaus in einem Ferien- und Wochenendhausgebiet aufstellen und suchen noch nach einer genehmigungsfreien Möglichkeit im niedersächsischen Baurecht. Ist dir vielleicht ein entsprechender Passus bekannt?

    zunächst einmal meinst du wahrscheinlich mit "genehmigungsfrei" ein Verfahrensfreies Bauvorhaben.


    Verfahrensfrei könnt ihr nach der NBauO nicht bauen, verfahrensfrei sind nur Gebäude bis 40m³ OHNE Feuerungsstätten (Heizung), Toilette und Aufenthaltsraum (Wohn- und Schlafraum). Die Verfahrensfreiheit fällt somit für ein Wohngebäude, auch wenn es "nur" ein Wochenendhaus ist, schon mal weg.


    Nun gibt es 2 Möglichkeiten:


    1.) Das Ferien- und Wochenendhausgebiet hat einen Bebauungsplan nach §30 BauGB
    Wenn euer Tiny House dem Bebauungsplan entspricht und das Grundstück erschlossen ist, so wäre das Bauvorhaben genehmigungsfrei.
    Das bedeutet, euer Bauvorlageberechtigter, in Niedersachsen sind das

    • Handwerksmeister des Bauhauptgewerbes (Maurer, Zimmerer und Betonbauer)
    • Bautechniker
    • Architekten, Innenarchitekten und Bauingenieure

    reicht beim Bauamt die Bauanzeige (Kenntnisgabe) ein und der Bau des Wochenendhaus ist damit automatisch genehmigt, sofern es dem Bebauungsplan entspricht.


    2.) Das Ferien- und Wochenendhausgebiet hat keinen Bebauungsplan nach §30 BauGB oder das Tiny House enspricht diesem nicht
    In diesem Fall müsste euer Bauvorlageberechtigter ein Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren beim Bauamt beantragen. Das Bauamt entscheidet dann ob das Tiny House so gebaut werden darf, wie ihr es euch vorstellt.



    In Beiden Fällen ist es so, das ihr nichts eigenmächtig unternehmen dürft, ihr braucht dafür zwingend einen Bauvorlageberechtigten, der für euch die Unterlagen beim Amt einreicht. Der Vorteil bei einem Ferien-/Wochenendhaus ist natürlich, das die EnEV entfällt. Statik, Brandschutz etc. müssen allerdings wie bei jedem anderen Bau auch hier eingehalten und bescheinigt werden.



    Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, wenn es sich bei dem Ferien- und Wochenendhausgebiet um einen Camping-/Mobilheimplatz handelt.
    In dem Falle braucht es keinerlei Genehmigung, da der Platz eine pauschale Genehmigung besitzt. Allerdings hängt es in diesen Fällen vom Platz ab was ihr genau dort aufstellen dürft. Gerade Mobilheim-/(Wochenendhaus-) Plätze haben meist sehr strikte Regeln und es dürfen nur Häuser eines bestimmten Herstellers dort aufgestellt werden-

    Ich hoffe ich konnte euch damit etwas weiter helfen.


    Gruß
    Dietmar

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