warum Straßenzulassung ? Sinn und Unsinn

  • Hallo Leute,
    bin neu hier und weiß nicht, ob das Thema schon mal eröffnet wurde.
    Ich werde als Hersteller immer wieder gefragt, warum unsere Wagen keine Straßenzulassung haben. Ganz einfach, weil wir darin keinen Sinn sehen. Wir achten nicht auf das Gewicht und können so viel wertvoller bauen. Dadurch mehr qm und bessere Dämmung.


    Wir bauen Standwagen, zum Rumfahren gibt es Wohnwagen. Sollte das Tiny House doch alle Jahre mal bewegt werden, gibt es Sonderfahrtgenehmigungen für wenig Geld.
    Vorteil: keine laufenden Kosten, kein Qualitätsverlust durch Gewicht, kein Fensterverkleiden vor der Fahrt oder Rausräumen der Küchengeräte wegen dem Gewicht. Kein Kauf eines starken Zugfahrzeuges. Seid Ihr mal mit einem Tiny House am Auto auf der Autobahn gewesen? Ganz schön heftig bei leichtem Wind.


    Da man sich in Deutschland eh nicht hinstellen und wohnen darf wo man möchte, kann man eh nicht ständig den Platz wechseln.
    Der Trend kommt aus den USA, wo ich größere Anhänger ziehen darf und wo das Wildcampen viel lockerer ist als hier.
    Was ist eure Meinung? Warum ist die Straßenzulassung sinnvoll?
    Freue mich auf eure Gedanken.
    Liebe Grüße

    Wir bauen die etwas anderen Häuser. Ein rundrum rundes Konzept!
    http://www.rundwagen.de
    Firma Weg Weiser aus Freiburg
    Kevin Bortoli

  • Jeder hat hier einen anderen Ansatz. Einige scheinen hier wegen dem Job mal hier, mal da zu sein. Da ist ein Wohnwagen schon mal schnell voll. Und ein mobiles Tinyhouse bietet hier mehr flexibilität.

  • Das ist mal eine interessante Frage! Grundsätzlich wäre eine gewisse Mobilität für mich schon nicht schlecht, aber eine Straßenzulassung mit 80km/h ist aus meiner Sicht schlicht unnötig. Sowas wäre höchstens dann interessant, wenn es ausreichend und flächendeckend Stellplätze gäbe, die einen schnellen und unkomplizierten Wechsel erlauben würden. Das wird in Deutschland wohl auf lange Sicht noch nicht der Falls sein. Für einen Umzug hin und wieder gibt es andere Lösungen, die eben diese Gewichtsbeschränkungen nicht haben und die sich auch eher rechnen, wenn man davon ausgeht, dass das Häuschen längerfristig auf einem Platz steht. Ich überlege momentan noch, welche Lösung für mich am besten ist, aber zur Straßenzulassung tendiere ich nicht mehr.

  • Die Frage stellt sich für mich andersrum:
    Wenn keine Strassenzulassung, warum dann überhaupt Räder unter dem Tiny? Warum nicht gleich ein Mobilheim statt eines Standwagens.


    Für mich verbindet das Thow die Vorteile der Mobilität eines Wohnwagens mit dem Konfort und der Bauqualität eines „richtigen“ kleinen Hauses. Für mich ist es sowohl das eine wie auch das andere, während ein Standwagen weder das eine noch das andere ist.


    Und ganz praktisch dürften relativ viele Tinies auf Campingplätzen stehen. Da muss es oder zumindest sollte es dann schon ein Wohnwagen sein.


    Gruß Udo



    Unabhängig davon finde ich eure Rundwagen richtig schön.

  • Danke das ist nett.
    ich finde eure Gedanken spannend.
    Zu Udo: unser Rundwagen ohne Straßenzulassung ist ja auch mobil, daher die Räder. er kann auf kurze Strecken mit einem Traktor gezogen werden und auf lange Strecken dann halt mit der Spedition. Und hat eine sehr hohe Bauqualität wegen dem höheren Gewicht. Da spricht die Straßenzulassung doch eher dagegen, oder?
    Zu Kronleuchter: aber genau das geht eben nicht, mal schnell da hin und dort hin. Du musst für jeden Stellplatz einen Bauantrag stellen und der kostet und dauert. Sonst darfst du da nicht schnell wohnen. Das ist ja gerade das Problem in Deutschland, warum für uns eine STraßenzulassung völlig sinnfrei ist. Wenn ich schon einen legalen Stellplatz gefunden habe und baurechtlich dann dort stehen darf, na dann bleibe ich da auch stehen. Warum und wohin wegfahren? Um dann wieder ein Grundstück zu suchen und einen neuen Bauantrag zu stellen?
    Bitte füttert mich weiter.... Ich führe solche Gespräche am Telefon täglich und bin für alle Denkanstöße sehr dankbar. Was ist für euch ein Grund für die Straßenzulassung in Deutschland und die damit verbundenen Einschränkungen und Kosten?

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    Kevin Bortoli

  • Für mich wäre eine Straßenzulassung wichtig, weil ich eben nicht in Deutschland unterwegs bin und es in Spanien und Frankreich anders aussieht.
    Außerdem würden mir auch bei der Durchreise in Deutschland ein Tag "stehen im graubereich" (aber eigentlich müsste im TH ja auch das Wohnmobil Prinzip gelten, dass ich einen Tag übernachten darf zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit) ausreichen, da ich wirklich viel unterwegs bin.


    Ich denke die Gründe für bzw gegen ein TH sollte sich jede_r gut überlegen und wenn ICH auf einem festen Platz stehen will, bräuchte ich auch keine Räder und keine 3,5t Beschränkung. (Diese Räder beim TH erinnern mich teilweise an Dauercamper, die auch nach 20 Jahren auf dem selben Platz ständig sagen:"wir könnten ja jederzeit woanders hin" es aber trotzdem nie tun)


    In meinem Fall ging die Entscheidung jetzt doch zu einem großen Wohnmobil (auch wegen der schlechten Erfahrung mit einigen TH Bauern) und ich muss halt mit Plastik statt Holz leben, hab dafür aber mehr Freiheit und kann jederzeit Stellplätze nutzen.

  • Wer mobil unterwegs sein möchte, der ist sicher mit einem Wohnwagen bzw. einem Wohnmobil besser bedient.


    Dabei muss aber nicht auf Holz verzichtet werden. Die Firma TimeOut baut schon lange Wohnwagen und Wohnmobile aus Holz.

  • Die Räder unterm Wagen sind natürlich praktisch, um "kein Gebäude" zu sein. Als ich meine AnArche in Besitz nahm, stand sie auf einem Campingplatz in Brandenburg. Die anderen Wagen dort waren als solche meist kaum zu erkennen, so umwuchert von Veranden, Terassen, Schuppen...
    Ich selber möchte die Räder unterm Bett so weit es geht als solche nutzen. Mein Führerschein lässt es zu, dass ich mit 25 km/h und einer Zugmaschine davor fahre, und ein Reisegewerbeschein soll der anderen Ebene von Vorschriften Genüge leisten. Der Wagen ist dabei zulassungsfrei. Tatsächlich habe ich mir noch keinen Kopp gemacht, wie es mit Parkplätzen in der Realität aussieht. Die muss ich mir wahrscheinlich erschleichen ^^ . Es dauert eh noch ein paar Jährchen, bis die AnArche so umgebaut ist, wie ich sie haben will, zum Renten- Eintritt in 7 Jahren ist Zeit.
    Auch verstehe ich die Diät beim Wagen- Gewicht als angenehme Herausforderung. Es geht um Bescheidenheit, kein Schloss auf Rädern.


    Ich fände es aber schön, wenn noch mehr Leute sich in diese Wildnis von Gesetzen und Vorschriften wagen würden. Nicht immer nur von "den guten Bedingungen anderswo" träumen, sondern wach und mit gebotener Beharrlichkeit die Langsamkeit einfordern.


    Tiny Houses ohne Räder nannte ich bislang immer "Gartenlaube ohne Garten".


    (und wenn das Wasser an der Küste steigt: ab ins Trockene und im Stau der Klimaflüchtlinge gelassen bleiben )

  • Die eierlegende Wollmilchsau gibt es nun mal nicht. Jeder muss sich vorher überlegen, was der wirkliche Zweck des Tinyhauses sein soll.
    Mobilität ist relativ. Prinzipiell hat das auch nichts mit einem festen Fahrwerk unten dran zu tun. Auch Containerhäuser sind z.B. logistisch fix umsetzbar. Das Gleiche gilt für TH auf Wechselbrücken. Man sollte sich fragen, ob das Ziel ein fester Wohnsitz ist!
    Wenn ja, dann muss die gesetzlich geforderte Mindestwohnqualität gesichert werden. Ein Ausnahme bildet da nur das Dauercampen mit Sondergenehmigung. Selbstverständlich funktioniert Wohnen auch nur mit Baugenehmigung.
    Mein Fazit:
    Eine Straßenzulassung ist sinnvoll, wenn ein TH wie ein Campinganhänger (z.B. für den Urlaub) genutzt werden soll.
    Eine wirkliche Mobilität mit ständigem Wechsel des Wohnsitzes ist nur möglich, wenn vorab für den neuen Stellplatz eine Baugenehmigung vorliegt. Ein solches Netztwerk von Stellplätzen existiert leider noch nicht. Hier könnten sich Grundstücksmakler mal ins Zeug legen!

  • Ja, das mit dem Netz an Stellplätzen ist richtig. Das bräuchte es, um mobile TH wirklich sinnvoll zu machen. Die Stellplätze müssten komfortabler und größer sein als das, was auf einem Campingplatz üblich ist. Mit Garten und Gemeinschaftsflächen und auch mit einer netten nachbarschaftlichen Atmosphäre. Es gibt ein paar interessante Ansätze dafür in Deutschland und in Österreich entwickeln sich auch gerade Projekte. Aber auch bei diesen Projekten ist es ja gedacht, dass man vielleicht nicht dauerhaft, aber längerfristig an einem Ort bleibt. Daher würde mir ausreichen, wenn ich das Häuschen mit 25km/h mit einer Zugmaschine bewegen kann. Auch ein Transport mit einem Tieflader alle paar Jahre wäre wohl günstiger als auf Straßenzulassung zu setzen. Ich warte daher momentan noch etwas ab, wie sich die Projekte entwickeln und welche Voraussetzungen die TH haben, um dort stehen zu dürfen. Für die alltägliche Mobilität setze ich auf einen Campingbus.

  • Schaut mal, das habe ich eben in einer Zeitung gefunden:


    Ist das Haus auf einem Fahrgestell montiert, ermöglicht dies einen spontanen Ortswechsel. Es wirkt sich aber auch auf die rechtliche Einordnung aus.
    Das Gesetz unterscheidet hierzulande klar zwischen Häusern und Fahrzeugen, erklärt der Verband Privater Bauherren (VPB). Für beide gelten Auflagen. Hat ein Tiny House Räder und soll auf die Straße, gilt es als Wohnwagen und muss für den Straßenverkehr zugelassen sein. Bekommen die Besitzer die Zulassung, müssen die rollenden Häuser dann auch wie Wohnwagen angemeldet, versichert, versteuert und technisch kontrolliert werden.
    Steht das Minihaus hingegen auf Dauer auf einem Grundstück, muss es dort genehmigt werden wie jedes normale Wohnhaus. Dann greift zunächst die Landesbauordnung, die bestimmte Forderungen an den Wohnraum stellt, etwa mit Blick auf Dusche, WC oder den zweiten Rettungsweg. Dazu kommen kommunale Vorgaben wie der Bebauungsplan. Darin werden zum Beispiel Hausgrößen festgelegt.
    Die besten Chancen, ein Minihaus aufzustellen, hat man hierzulande auf einem Freizeitgrundstück, das nicht für Dauerwohnraum vorgesehen ist, erläutert der Verband. Wer sein Tiny House nur weniger als vier Monate im Jahr bewohnt, muss zum Beispiel nicht die Vorschriften der Energieeinsparverordnung einhalten. Dies alles macht einen ständigen Ortwechsel fast unmöglich, wobei hier die Straßenzulassung in Frage gestellt werden muss.

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    Kevin Bortoli

  • Ich habe mich vom Gedanken THoW verabschiedet, nachdem mal durchgegangen wurde, was da an Kosten und Arbeiten zur Instandhaltung noch hintendran hängt. Man muss ja bspw. den Hänger, auf dem es gebaut ist, regelmäßig (ich glaube alle zwei Jahre) zum TÜV bringen, in den Zwischenzeit muss man natürlich gucken, dass er nicht zu viele Mängel ansetzt. Und was mich ebenfalls abschreckt, ist, dass man an allen Ecken und Enden zwecks Dämmung und Gewicht sparen muss - heizt also gegen Fußkälte an und eben die, die durch Wände/Decken kommt. Und das lässt sich dann m.M.n. schon wieder nicht so richtig mit der Nachhaltigkeit vereinbaren, wenn ich dann jährlich hunderte Euro für die Heizung zahlen muss.


    Jetzt will ich natürlich auch nicht alle paar Monate umziehen (alleine wegen der Bauvorschriften und bis man überhaupt mal ein Grundstück hat), deshalb finde ich den Gedanken angenehmer, dass das Teil dann von der Spedition abgeholt und woanders wieder abgestellt wird. Außerdem hab ich was gegen diese Schlaflofts, da krieg ich klaustrophobische Zustände, weshalb ich dann um zusätzliche Länge/Breite sowieso dankbar bin.

  • Hallo Kevin,
    das Thema Baurecht haben wir hier schon ausführlich behandelt ...
    Richtig ist Folgendes:
    - das TH kann Gebäude und Fahrzeug zugleich sein
    - die Nutzung ist entscheidend
    - für Freizeit und Erholung reicht eine mindere Qualität im Campingstandard (leicht, dünne Wände usw.)
    - für (Dauer)wohnen muss die Qualität höherwertiger sein (Baurecht Wohngebäude)
    - beide TH-Qualitäten sind mit oder ohne Räder möglich
    - wenn ein Fahrgestell für die Straßennutzung unter dem TH befestigt ist, prüft regelmäßig TÜV/DEKRA dieses als Anhänger (Fahrzeug)
    - das TH kann aber auch als Ladung transportiert werden ... z.B. wenn es auf einer Wechselbrücke steht oder per Kran verladen wird
    - das TH als Ladung muss nicht regelmäßig von TÜV/DEKRA geprüft werden, der Transport erfolgt durch Speditionen (großer Vorteil)
    - das Grundstück bestimmt ebenfalls die Nutzung
    - Freizeit- und Erholungsgrundstück, Gartengrundstück, Grundstück für landwirtschaftliche Nutzung:
    kein dauerhaftes Wohnen, nur Lauben, Ferienhaus oder Wochenendhaus möglich (Baurecht Erholungsbauten)
    - Gartengrundstück in Kleingartenanlagen nach Bundeskleingartengesetz: kein Wohnen, nur Gartenlauben (Baurecht+Vereinssatzung)
    - Wohngrundstück, Grundstück für Wohnnutzung: dauerhaftes Wohnen möglich, wenn das mit 1. Wohnsitz genutzt werden soll, muss das TH Wohnhausqualität haben (Wärmeschutz, Statik usw.), Baurecht für Wohngebäude gilt wie für Einfamilienhäuser egal ob mit oder ohne Räder
    Übrigens auch deine dauerhaft (nicht nur vorübergehend) abgestellten Rundwagen, welche z.B. von Waldkindergärten genutzt werden, sind im Sinne der Landesbauordnungen Gebäude und gleichzeitig wegen dem Fahrgestell auch Fahrzeuge.

  • @sigi
    Mein erster Tag bei euch im Forum.
    Lese das Thema wurde schon oft behandelt.
    Bitte sieh es mir nach.


    Ich habe mir bereits die Augen wundgelesen auf der Suche nach den richtigen Antworten.
    Hängen geblieben bin ich in meinem Hirn gerade an der Fragestellung 3,5 t < TH > 3,5t


    So weit ich sehen kann, gibt es in meiner Gegend und für meine Möglichkeiten nur den Dauercampingplatz.
    Aber laut Verordnungen darf doch sicher nur ein Campingwagen auf einem Campingplatz stehen und kein Haus.
    Als was wird aber ein TH>3,5 Tonnen bewertet?
    Ganz gleich wie es dorthin gekommen wäre, per Traktor, Spedition oder als Wohnanhänger an PKW?


    Was ist mit den verranzeten Wohnwägen und den Anbauten auf Cammpingplätzen? Die haben weder eine Zulassung noch wären die Straßen tauglich.


    Welche Option habe ich wenn ich die Kombination Campingplatz und gut isoliertes autarkes TH > 3,5 t möchte?

    Tine goes tiny

  • die verranzten Wohnwagen ... ja da hast du recht, um die kümmert sich kein Mensch mehr und meistens sehen die unmöglich aus nebst der von dir genannten Anbauten! Die dürfen dort weitergammeln aber wenn die wieder auf die Straße sollen müssen sie zumindest TÜV-geprüft werden.
    Also ich bin nicht der Experte für Campingplätze aber Folgendes müsste meiner Meinung nach gelten:
    - entscheidend sind die örtlichen Verhältnisse und die Campingplatzordnung
    - die örtlichen Verhältnisse können z.B. wegen unbefestigten und/oder engen Wegen die Nutzung größerer und schwererer TH
    - die Campingplatzordnung ist wie eine Satzung und regelt alles örtliche nur für diesen Platz. das geht von Gemeinschaftsanlagen über Wegenutzung, Ruhezeiten, Pachtflächen ... auch Dauerwohnrecht, ich glaube da kann man alles reinpacken.
    Die Campingplatzordnungen müssen allerdings von der Gemeinde abgesegnet sein und dürfen nicht gegen Landesrecht verstoßen. Das heißt es muss alles ordentlich geregelt sein (Zufahrt Feuerwehr, Abwasser, Versorgung mit Medien ...) . dafür gibts in einigen Bundesländer Campingplatzverordnungen. Ansonsten gilt die Landesbauordnung, Naturschutz, Gewässerschutz usw.

  • hm.
    Es bleibt einfach schwierig -
    So lange in unserer Gesetzgebung für die selben Dinge, aus ein und der selben Welt, in jeder Verordnung eine andere Definition verwendet wird.


    Für die einen ist es ein Schneckenhaus, für den nächsten Biomasse und der andere nennt es ein Rolling Home.

    Tine goes tiny

  • Hallo Tine,
    nicht den Kopf hängen lassen, so kompliziert wie es auf den ersten Blick vielleicht aussieht ist es garnicht.

    So lange in unserer Gesetzgebung für die selben Dinge, aus ein und der selben Welt, in jeder Verordnung eine andere Definition verwendet wird.

    Die Definitionen sind schon sehr eindeutig und widersprechen sich in den meisten Fällen auch nicht, es sei den man vergleicht Äpfel mit Birnen und merkt es nicht. Du versuchst nämlich das Straßenverkehrsrecht mit dem Baurecht in Verbindung zu bringen, wobei diese zunächst einmal nichts miteinander zu tun haben.


    Fangen wir erst einmal mit den Baurecht an.
    Du kommst aus Niedersachsen, dort gilt auf "Campingplätzen" die Verordnung über Campingplätze, Wochenendplätze und Wochenendhäuser (CPl-Woch-VO). Diese unterscheidet zwischen Campingplätzen und/oder Wochenendhausplätzen. Was darf nun wo aufgestellt bzw. aufgebaut werden?


    Campingplätze - Wohnwagen oder Zelte, als Wohnwagen gelten nur Wohnanhänger, Klappanhänger und motorisierte Wohnfahrzeuge, die jederzeit ortsveränderlich und so beschaffen sind, daß sie jederzeit zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen werden können


    Wochenendhausplätze - zum Aufstellen oder Errichten von Wochenendhäusern bestimmt sind und deren Erschließung ganz oder teilweise durch Anlagen und Einrichtungen sichergestellt ist, die der Betreiber unterhält und zur Verfügung stellt. Die Grundfläche der Wochenendhäuser darf nicht mehr als 40 m² und ihre größte Höhe nicht mehr als 3,20 m betragen.


    Dein "Dauer-Campingplatz" kann nun entweder ein Campingplatz, ein Wochenendhausplatz oder beides gleichzeitig sein.


    Nun zum Straßenverkehrsrecht.
    Ein Tiny House auf Rädern, welches für den Straßenverkehr als Wohnwagen/Wohnmobil zugelassen ist, kann nach der Cpl-Woch-VO auf einem Campingplatz aufgestellt werden. Dabei ist nirgendwo in der Cpl-Woch-VO festgehalten wie schwer so ein THoW (Wohnwagen) sein darf.
    Hier unterscheidet die Straßenverkehrszulassungsverordnung:

    • Tiny Houses auf PKW-Anhängern (Kugelkopfkupplung) - max. 3,5 t
    • Tiny Houses auf Anhängern mit Maulkupplung (auflaufgebremst) - je nach Art der Bremse bis zu 8 t
    • Tiny Houses auf LKW-Anhängern (Druckluft gebremst) - je nach Art des Anhängers bis zu 25 t


    Sie alle können als Wohnwagen/Wohnmobil zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen werden und dürfen in Niedersachen auch auf Campingplätzen stehen. Nun kann nur noch der Betreiber des Platzes die Größe einschränken, weil z.B. ein 11 t schwerer Minisattelzug Wohnwagen nicht durch die Wege seines Campingplatzes passt. Da aber laut Cpl-Woch-VO auf Campingplätzen die Zufahrten und innere Fahrwege mindestens 5,50 m breit sein müssen, sollte es auf den meisten Plätzen kein Problem geben.


    Ein Tiny House als Ladung (Mobilheim, Modulhaus, Wechselbrücke, Container, etc.) kann nicht zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen werden da es kein Fahrzeug ist ! Somit können diese Tiny Houses nur auf Plätzen stehen, die für Wochenendhäuser zugelassen sind.


    Zu beachten sind die Abmessungen:

    • Bei Fahrzeugen (Wohnwagen), nach StVZO max 2,55 m breit, max. 4 m hoch
    • Bei Tiny House als Ladung, nach StVZO bis 3 m breit (mit Ausnahmegenehmigung), aber nach Cpl-Woch-VO nur 3,20 m hoch


    Gruß
    Dietmar



    P.S.: @sigi , Achtung: nicht die Platzordnung (Aufgestellt durch den Betreiber des Platzes) mit der Campingplatzverordnung (Landesrecht) verwechseln. Die Platzordnung gilt für den lokalen Platz und darf nicht gegen Landes- und Bundesrecht verstoßen, die Campingplatzverordung (bzw. die Landesbauordnung bei Bundesländern ohne CWVO) gilt für alle Plätze des Bundesland.

  • Ein Tiny House auf Rädern, welches für den Straßenverkehr als Wohnwagen/Wohnmobil zugelassen ist, kann nach der Cpl-Woch-VO auf einem Campingplatz aufgestellt werden. Dabei ist nirgendwo in der Cpl-Woch-VO festgehalten wie schwer so ein THoW (Wohnwagen) sein darf.
    Hier unterscheidet die Straßenverkehrszulassungsverordnung:

    Lieber Dietmar!!
    Jetzt kann ich schlafen :D ;)
    Nach dieser Sache mit dem Gewicht habe ich andauernd gesucht.
    Das mit dem Maul wusste ich schon...das habe ich schon früher hier bei euch im Forum gelesen.
    Aber ich konnte nichts eindeutiges finden, was eine wahre Aussage zu den Gewichten bzgl. Wohnwagenzulassung macht.
    Mir fällt jedenfalls ein Stein von meinem Träumerherzen, denn ich wollte mir das Tiny House von einem Tischler schreinern lassen, der nicht mehr unter 3,5 Tonnen bauen möchte.
    Vielen Dank !!

    Tine goes tiny

  • @DietmarS68,
    ja der Unterschied ist klar. Interessant schein zu sein, wie man die Platzordnung anpassen kann um Dauerwohnen auf CPL in TH zu ermöglichen.

  • Ich plane THoW unter 3,5 Tonnen pro Segment wegen der Unabhängigkeit.
    Einfach Zugfahrzeug ausleihen und mit B+E Führerschein selbst fahren können.
    Arbeit ist sehr teuer und sobald man auf fremde Arbeit angewiesen ist,
    wird es sehr teuer.


    Februar 2018 begann ich mit der Idee von einem Containerhaus aus 2 oder 3 40" Containern.
    Da sind Kran und LKW nötig. Größere Übersiedlungen können so sehr kostspielig werden.
    So Sommer 2018 schwenkte ich dann auf THoW als Plan B um.
    (Plan A war ein billigst Plusenergiehaus in Faistenau bauen)


    Nehmen wir als extremsten Fall eine Übersiedlung über 1000 km an.
    Bei meinen 6 Segmenten 6 mal hin fahren 15 Liter/100 km = 900 Liter,
    6 mal zurück fahren 8 Liter/100 km = 480 Liter
    2 Wochen Miete für ein Zugfahrzeug 2000 EUR.
    Falls die km Zuschläge für km im Mietvertrag zu hoch sind, kann man da auch
    über gebrauchtes Zugfahrzeug kaufen und nachher wieder verkaufen nach denken.
    Also sollte selbst so eine Übersiedlung mit 4000 EUR zu bewältigen sein.

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