Möchte ein Tiny House Dorf bei Berlin gründen

  • Hallo Zusammen,


    ich bin Viktor, 36 Jahre alt und lebe mit meiner Familie in Berlin. Ich Beschäftige mich seit einigen Monaten mit dem Thema Tiny House und bin von diesem Wohnkonzept fasziniert.


    Ich bin in der glücklichen Lage Miteigentümer eines 1500 qm großen Baugrundstücks in Groß Kreutz (Havel) bei Berlin zu sein, wo ich gerne mein Tiny House dauerhaft aufstellen möchte. Das Grundstück ist voll erschlossen und es gibt keinen Bebauungsplan. Da ich so viel Platz nicht benötige, kam mir die Idee mit dem Tiny House Dorf. Ich denke so an 6 - 8 Tiny Houses. So wie ich festgestellt habe ist es recht schwierig ein Tiny House legal irgendwo abzustellen. Ich habe mich auch schon beim Bauamt erkundigt. Das Gespräch war recht erfolgreich, obwohl ich glaube, dass die nicht genau verstanden haben, was man mit einem Tiny House macht. Was ich mitgenommen habe:
    Sobald das Tiny House zu Wohnzwecken genutzt wird, benötigt man wohl auf jeden Fall eine Baugenehmigung. Die Tatsache, dass das TH auf Rädern steht, spielt keine Rolle. Mir wurde empfohlen mich an die Bauaufsichtsbehörde in Teltow zu wenden und denen mein Vorhaben zu besprechen, was ich kommende Woche erledigen möchte. Schon im Gespräch mit dem Bauamt ist häufig der Vergleich mit einem Campingplatz gefallen. Da ich aber möchte, dass bei Bedarf das TH auch als Wohnsitz angemeldet werden kann, denke ich, dass die Anmeldung/Beantragung als Campingplatz hier falsch ist.


    Wisst Ihr, wie ich das Vorhaben am besten angehen kann?
    Oder gibt es hier jemanden, der nach einem Stellplatz im Berliner Umland sucht?


    So, das war jetzt viel Text zur Begrüßung


    Ich freue mich über zahlreiche Anregungen

  • Hallo Viktor,

    Mir wurde empfohlen mich an die Bauaufsichtsbehörde in Teltow zu wenden und denen mein Vorhaben zu besprechen, was ich kommende Woche erledigen möchte. Schon im Gespräch mit dem Bauamt ist häufig der Vergleich mit einem Campingplatz gefallen. Da ich aber möchte, dass bei Bedarf das TH auch als Wohnsitz angemeldet werden kann, denke ich, dass die Anmeldung/Beantragung als Campingplatz hier falsch ist.

    Die Aussage mit dem Campingplatz ist garnicht so falsch, es gibt 2 Varianten so ein Tiny House Dorf zu verwirklichen.


    1. Als "normales" Bauvorhaben


    Hierbei gibt es 2 Arten.


    Zum einen als Baugenossenschaft. Dabei schließt man sich mit mehreren Leuten zusammen, gründet eine Baugenossenschaft und reicht einen Bauantrag für das gesamte Bauvorhaben ein. Dabei tritt man dann nicht mehr als Einzelperson auf, sondern es läuft alles über die Genossenschaft. Vorraussetzung ist in dem Fall, das die TH auch alle den Bauvorschriften inkl. EnEV entsprechen, was einen Großteil der THoW von vornherein ausschließt (Gewichtsbegrenzung, geringe Dämmung, etc.).


    Oder man läßt das Grundstück in mehrere Einzelgrundstücke beim Katasteramt aufteilen und verkauft die einzelnen kleinen Grundstücke an TH-Interessierte. Da stellt dann jeder als Einzelperson einen Bauantrag und ist dann auch als Einzelperson für alles zuständig. Auch in dem Fall müssen die TH den Bauvorschriften inkl. EnEV entsprechen.



    2. Als "Campingplatz"


    Man entscheidet sich für die Camingplatzvariante, was bei den meisten Tiny House Dörfern der Fall ist. Vorraussetzung ist, das man als zukünftiger Campingplatzbetreiber bei der Gemeinde einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für das Grundstück aufstellen läßt.
    Nach §12 BauGB Abs. 7 ist dann auch ein dauerhaftes Wohnen auf dem Campingplatz rechtmäßig.


    Die Campingplatzvariante hat den Vorteil, das es eine pauschale Genehmigung für das Aufstellen von Wohnmobilen/Wohnwagen gibt, was auf die meisten THoW zutrifft. Die EnEV muss dabei nicht zwingend eingehalten werden.


    Der Nachteil sind die Kosten, sämtliche Kosten für die Erstellung der städtebauliche Planung und die Erschließungskosten trägt in dem Fall der Investor (Campingplatzbetreiber).

  • Hallo Viktor,
    wie ist das Grundstück erschlossen? Wie ist die genaue Lage? Liegt es im Ort oder eher am Ortsrand? Wenn du "nur" Miteigentümer des Baugrundstückes bist, gehe ich mal davon aus, dass alle anderen Miteigentümer deiner Idee folgen. Meiner Meinung nach wäre es am einfachsten, wenn du dir das Grundstück mal aufteilst, ein paar Stellplätze für TH vorsiehst (3x8m), eventuell ein Gemeinschaftsgebäude (4x5m?), notwendige Verkehrsflächen mit Wende- und Rangierbereichen und vielleicht noch einen Garten (das wird schon sehr knapp).
    Mit diesem Lageplan und ein paar beispielhaften Hausplänen würde ich einen Antrag auf Vorbescheid stellen.
    Damit hast du ein Aktenzeichen und ein offizielles Verfahren zur Klärung der baurechtlichen Fragen. Der Aufwand und die damit verbundenen Kosten sind relativ gering, weil du dich nur darauf konzentrierst, vom Bauamt deine Idee "absegnen" zu lassen. Es sind in dieser Vorstufe noch keinen Nachweise für das Tragwerk oder für den Wärmeschutz usw. nötig.
    Setze auf TH in Gebäudequalität, also mit solider Dämmung und ordentlicher Statik. Damit hast du keine Probleme wegen dauerhaftem Wohnen. Du kannst die Stellplätze so auch höherwertig verpachten. Die Rechtsform würde ich lassen wie sie ist. Du trittst als Verpächter auf. das kommt vielen TH-Fans entgegen, weil sie sich nicht an das Grundstück binden müssen.
    Ich könnte mit vorstellen, dass die Vorbereitung des Stellplatzes entscheidend ist. Wenn an jedem Stellplatz alle Medien über Unterverteilungen mit eigener Verbrauchsmessung (Schacht/Säule) anliegen und die Verkehrsflächen stimmen, dann sollte man dir in dieser schönen Umgebung so nahe bei Potsdam/Berlin doch "die Bude einrennen".
    Wenn du Fragen hast, kannst du mir auch gern eine PM schreiben.

  • Hallo DietmarS68,
    Hallo sigi,


    vielen Dank für Eure Erläuterungen, das hilft mir sehr weiter!


    Jetzt mit dem neuen Wissen erscheint mir die Campingplatz Variante irgendwie plausibel. Zudem kommt die Aufteilung und Verkauf der Parzellen nicht in Frage. Das Auftreten als Baugenossenschaft mit 8 unterschiedlichen TH stelle ich mir jetzt doch umständlich vor.


    Interessant ist, mit welchen Kosten für den Vorhabensbezogenen Bebauungsplan zu rechnen ist. Erschließung ist soweit klar. Wie verhält es sich mit Kosten für die Erstellung der städtebaulichen Planung. Sind es eher 4.000 € oder doch vielleicht 21.000 €?


    Ich denke, da kann mir das Bauamt eine Richtung nennen.


    Ich mache mir mal Gedanken und teile es gerne hier mit, sobald es etwas Neues gibt.


    sigi: ich zeichne mal ein paar Ideen für das Grundstück auf und schreibe Dir gerne eine PM.

  • Hallo Viktor,


    da du ja auf jeden Fall einen Bauvorlageberechtigten für solch ein Vorhaben benötigst, wäre es sicher sinnvoll bevor du zu den Ämtern gehst, eine entsprechendes Konzept mit Hilfe eines Bauplaners oder Architekten zusammen zu stellen. Die können dir sicher auch sagen, was für Kosten dann auf dich zukommen.


    Gruß
    Dietmar

  • Hallo Viktor,

    was ist aus Deinen Plänen geworden? Gibt es Dein Projekt noch? Bin heute durch meinen Bruder, der nebenan in Götz wohnt, auf Dich aufmerksam gemacht worden.

    Zu meiner Person: wohne z.Z. in München, bin aber in Berlin aufgewachsen und habe dort studiert (Informatik, Allgemeine Elektrotechnik)

    Meine Idee: Möchte einen Seecontainer als Tinyhouse aufstellen, soll als "Ruhesitz" dienen - bin schließlich schon 76 Jahre alt;-)

    Es würde mich sehr freuen, wenn Du zu diesem Thema noch ansprechbar wärst!

    Gruß Harald

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