Offene Fragen, Tiny House als Bauwagen auf Baustelle

  • Einige offene Fragen
    ich denke der Mann vom Tüv hat sich nicht wirklich Mühe gegeben, die Frage im Detail richtig zu beantworten ?
    und soweit ich gelesen hab kommt es beim Tiny House ja immer auf die Nutzung an oder ?
    Wenn es auf Dauer bewohnt werden soll braucht man eine Genehmigung , für den Standplatz.
    Was ist denn wenn man mobil ist und öfter mal den Standort wechselt ?
    Betrifft im Bauwagen schlafen ?
    Bei uns wird gerade eine neue Schule gebaut und die Bauarbeiter,arbeiten da Tag und Nacht und die wohnen auch dort !
    Es wurden extra dafür ein paar Wohncontainer mit Strom Wasser und Abwasseranschluss aufgestellt,natürlich nur vorübergehend ,solange bis die Baustelle fertig ist.
    Also , das ist doch ,übernachten im "Bauwagen " oder ?
    ich denke ,um in einem Bauwagen zu wohnen,braucht man vor allem eine Baustelle ,natürlich mit Bauantrag,
    Was wäre denn ,wenn man irgend einen Bauantrag stellt und diese Baustelle sehr sehr lange dauert ?
    Dann könnte man doch vielleicht im Bauwagen usw leben oder ?
    Über die Dauer, einer Fertigstellung eines Bauvorhabens gibts soweit ich weis
    bisher noch keine Vorschriften ?
    Beispiel
    Da gibts doch den berühmten riesigen Kran ,der schon seit über 15 jahren auf einer Baustelle in einer Wohnsiedlung steht ,die Anwohner haben sich beschwert ,aber da die Baustelle nicht fertig wird bleibt der Kran dort unbefristet stehen,
    ich bin leider nicht informiert ob sich die Sachlage da inzwischen geändert hat ?

  • Hallo Waldfee,


    ich hab deinen Beitrag mal in einen extra Thread verschoben, weil deine Fragen nicht so viel mit der Frage von Kim zu tun haben. Bei Kim geht es um das Straßenverkehrsrecht, bei deinen Fragen ums Baurecht.

    und soweit ich gelesen hab kommt es beim Tiny House ja immer auf die Nutzung an oder ?

    Jein, in Kim's Fall geht es nur um die reine Zulassung für den Straßenverkehr, also dann wenn das THoW bewegt wird. Dann ist es ein Fahrzeug.
    Steht das THoW allerdings, dann kommt es auf die Nutzung an. In dem Moment wo du darin wohnst wird aus dem Fahrzeug ein Gebäude.

    Wenn es auf Dauer bewohnt werden soll braucht man eine Genehmigung , für den Standplatz.
    Was ist denn wenn man mobil ist und öfter mal den Standort wechselt ?

    Genau, in dem Moment wo du es bewohnst, egal ob dauerhaft oder vorübergehend, brauchst du für den Standort eine Genehmigung. Auf einem Campingplatz ist solche eine Genehmigung bereits vorhanden durch den Betreiber. Auf einem Privatgrundstück brauchst du dann selber eine Baugenehmigung, wenn du es bewohnst. Auch wenn du öfters den Standort wechselst, so brauchst du jedes mal, für den neuen Standort eine Genehmigung.

    Betrifft im Bauwagen schlafen ?
    Bei uns wird gerade eine neue Schule gebaut und die Bauarbeiter,arbeiten da Tag und Nacht und die wohnen auch dort !
    Es wurden extra dafür ein paar Wohncontainer mit Strom Wasser und Abwasseranschluss aufgestellt,natürlich nur vorübergehend ,solange bis die Baustelle fertig ist.

    Ein Bauwagen mit einem Schlafplatz ist ein Tiny House, somit ein Gebäude wenn du darin schläfst.
    Der von dir geschilderte Fall ist etwas anderes. Auf einer Baustelle können unter Umständen Büro- und Wohneinheiten für die Zeit des Baus der Gebäude aufgestellt werden. In dem Fall fällt das unter "Fliegende Bauten". Diese sind allerdings nicht dazu gedacht, um dauerhaft darin zu wohnen.

    Theoretisch gesehen ja. Wenn du nun aber in so einem Bauwagen/Wohncontainer auf der Baustelle wohnst, dann musst du auch dort arbeiten um den Bau voran zu treiben, du darfst dich nicht einfach so dazu stellen. Es gibt keine Vorschrift wie lange so ein Bauvorhaben dauern soll, es muss jedoch erkenntlich sein das es einen Baufortschritt gibt.
    In dem von dir geschilderten Fall mit dem Kran, da macht der Bauherr jedes Jahr einen kleinen Baufortschritt (er mauert ein paar Steine an der Grundmauer und bewegt den Kran ein wenig), damit die Behörden das Bauvorhaben nicht stilllegen.
    Wie gesagt, theoretisch wäre so etwas denkbar, es bewegt sich jedoch rechtlich schon ziemlich in einer Grauzone. Und ganz ehrlich, wer will schon mitten in einer Baustelle wohnen?

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