Statik von Tinyhouses

  • Aus gegeben Anlass (https://www.focus.de/immobilie…faehrdet_id_10160289.html)



    Auf einigen Homepage von Anbietern wird ja damit geworben das die Statik mitgeliefert wird.
    Nur als Beispiel:
    https://rolling-tiny-house.de/bauantrag-und-statik



    http://tiny-house-rheinau.de/.…g.pdf?cdp=a&_=16098456970



    Frage an die Hersteller von Tinyhouse. Beziehungsweise die Besitzer von einem Tinyhouse on Wheels:


    Wie viel Schnee auf dem Dach kann man seinem Haus zumuten, sagen wir mal nicht nach Norm sondern l/150. Oder kann ich im Winter mein Haus nicht mal eine Woche alleine stehen lassen, oder muss ich meinen Bekannten, die mein Haus in den Wintermonaten bewohnen, zumuten das sie das Dach von Schnee räumen.


    Nicht auszudenken wenn es Nachts noch mehr schneit und auf einmal kracht die Hütte zusammen.


    Gruß Stefan

  • Hallo Steff,


    Das würde mich auch mal interessieren: Gibt es bei den genannten Herstellern eine Aussage (Vertraglich, haftungstechnisch) zur zulässigen Schneelastzone, in der ihre Tinys aufgestellt werden dürfen?


    Wir wollten Anfang 2018 unsere Tiny Häuser in Fischbachau (Nähe Schliersee) aufstellen (Schneelastzone 3a) und der Bauamtsleiter hat explizit gesagt dass er keine Flachdächer/Pultdächer genehmigt sondern nur Satteldächer mit größer gleich 45 Grad Dachneigung.


    Jetzt wissen wir wieso!!!!!


    Gruß
    Uwe

  • Hallo Stefan,


    genau das ist das "Problem" mit der Statik, den Statik ist nicht gleich Statik !


    1.) TH Hersteller
    Das was die Tiny House Hersteller da als Statik bewerben, muss man erst mal genau unter die Lupe nehmen.


    Bei Rolling Tiny Haus steht z.B. in den FAQ unter Straßenzulassung folgendes:
    "Bewegen Sie daher niemals ein Tiny House im Straßenverkehr ohne eine durch einen staatlich anerkannten Prüfstatiker berechnete Statik, der zugleich mit seiner Unterschrift für die Sicherheit bürgt, so dass auch im Schadesfalle der Versicherungsschutz erhalten bleiben kann.
    Ihr Rolling Tiny House wird serienmäßig mit einer solchen Statik ausgeliefert."


    Es handelt sich also hier zunächst einmal nur um die Fahrzeugstatik zur Straßenzulassung. Eine Gebäudestatik zur Baugenehmigung wird von ihrem Architekten erst erstellt, wenn der Käufer auch ein Grundstück mit kauft.


    Bei TH Rheinau wissen wir alle, das deren TH bisher, aus verschiedenen Gründen, nicht dazu geeignet sind eine Baugenehmigung für ein Wohnhaus zu erhalten. Es kann sich also auch bei ihnen lediglich um eine Fahrzeugstatik zur Zulassung handeln.


    2.) Gebäudestatik
    Die baurechtliche Statik, der Standsicherheitsnachweis, ist immer in Verbindung des TH inkl. des Grundstücks zu sehen. Ein TH kann also solch eine Statik nicht besitzen, wenn man nicht weiß wo genau das TH stehen wird.


    In diesen Standsicherheitsnachweis fallen einige Faktoren, die man nur kennt, wenn man das Grundstück kennt. Das sind z.B. Windlasten (an der Küste wichtig), Erdbebensicherheit (in einigen Gebieten im Südwesten vorgeschrieben) und eben auch die Schneelastzonen (wichtig besonders in Süddeutschland).
    Genau aus dem Grund muss für ein Wohngebäude vom Statiker ein Standsicherheitsnachweis, für jeden einzelnen Stellplatz, neu erstellt werden.



    Es gibt keine einfach Formel oder Norm, es muss für jedes Haus an seinem Standort/Schneelastzone berechnet werden. Wie Uwe auch schon sagte, ist in einigen Schneelastzonen der Bau von Flach-/Pultdächern aus dem Grund sogar untersagt, weil für die Sicherheit dann nicht garantiert werden kann.



    Gruß
    Dietmar

  • Servus,
    zur Schneelast:
    Hier wo ich wohne, Fischbachau, wird mit 300kg je m² gerechnet. Lt. Statistik und Forderungen der öffentlichen Hand.
    Bei meinem TH, mit einer Dachfläche (Tonnendach)von 18m²,komme ich auf 5,4 to. Schneelast.


    Welches TH hält dem Stand ?


    Kann überhaupt bei dem aktuellen Stand ein Statik herhalten?


    Selbst Häuser mit 45 Grad Dachneigung werden geräumt , bei Schneehöhen von über einen Meter.


    Wir können aufhören TH on Wheels zu bauen.(in D.) Kein Hänger kann die Last tragen !Haus und Schneelast ca.9 to.


    Aber: Trotz aller Statik. Bebauter Raum wird geräumt, weil niemand sagen kann was auf den Häusern liegt an Gewicht.


    Schuppen und Gartenhäuser halten hier der Last stand. Bewohnte Häuser brechen unter der Schneelast.


    Aus meiner Sicht werden wir unsere TH Dächer vom Schnee befreien, so wie es viele Hausbesitzer tun.
    Es scheint wohl keine Sicherheit zu geben und kein studierter möchte Verantwortung tragen.
    Selbst die Verantwortung in die Hand nehmen.


    Gruss Klaus

  • TH lassen sich generell statisch ordentlich berechnen.
    Die Stützweite des Dachtragwerkes bzw. der Dachdecke (egal mit welcher Neigung) ist ja mit ca. 2,5 m extrem gering.
    Aufgrund der notwendigen Dämmstoffstärke ergibt sich eine sehr stabile Höhe, wenn man zwischen den Sparren dämmt.
    Selbstverständlich werden die üblichen Schneelasten in der Berechnung angesetzt.
    Alle Extremwettersituationen können aber nicht vorausgesehen werden.
    Dafür gibt es Versicherungen bzw. Katastrophenschutzmaßnahmen.
    Wenn wir von Statik reden, meinen wir den Nachweis der Tragfähigkeit (und Gebrauchstauglichkeit) für den Hauptnutzungsfall.
    Die geplante Hauptnutzung eines TH ist : WOHNEN (nicht Fahren auf der Straße).
    Wohnen findet auf einem Grundstück statt. Dort steht das TH für längere Zeit, ist also durch seine Schwerkraft mit dem Untergrund verbunden.
    Der Statiker verfolgt ganz sauber die Kräfte vom Dach bis in den Untergrund (Baugrund). Fahrzeugteile interessieren den Statiker nicht (damit befassen sich TÜV/DEKRA). Die Wände des TH steht auf einer Grundplatte (meistens eine Stahl-Holzkombination). Die Grundplatte wird über Stützen auf dem Baugrund abgesetzt. Damit ist das System klar. Die Bauteilverbindungen untereinander, die Materialqualitäten, die Dimensionierung der Bauteile, die Sicherung der Lasteintragung in den Baugrund --- das ist Sache des Statikers.
    Wichtig ist: Der Statiker muss v o r dem Bau eines TH einbezogen werden - nicht im Nachgang.
    Übrigens ist die eigentliche Herausforderung die Sicherung gegen große W i n d l a s t e n . Aber auch dafür gibt es technische Lösungen.
    Wer eine Statik für die Planung seines TH benötigt, kann sich gern bei mir melden!
    Mein Statiker wird dazu gern ein Honorarangebot erstellen.

  • Hallo,
    ... noch mal kurz zur Statik-Berechnung:
    Hier: Statik der Tinyhouse von Anbietern.
    wurde ja schon einiges geschrieben. U.a. der Unterschied von Fahrzeugstatik und Gebäudestatik (abhängig vom Stellplatzort)


    Hier ein paar Fragen, um das Thema weiter zu beleuchten:


    1. Somit ist in erster Linie die Karosserie- bzw. Fahrzeugstatik von Interesse, besonders wenn man sowieso noch nicht weiß, wo letztendlich das TH stehen soll. Und diese Berechnung beinhaltet auch die komplette Konstruktion auf dem Trailer, also den Aufbau? Richtig soweit?


    2. Eine Zulassung ist aber auch ohne "Statik-Zertifikat" möglich??


    3. Versicherungsschutz auch ohne Statikprüfung möglich?


    4. Welche Infos braucht der Statiker minimum, um eine Berechnung machen zu können? (Handskizze, Materialien, Rahmendimensionen, ...)


    5. Was kostet eine Statikberechnnug (durchschnittlich, als Orientierungswert)?


    6. Anbieter? Müssen das spezielle "Fahrzeugstatiker" sein?


    7. Gibt es Musterbeispiele von Tiny Houses, die eine Statikprüfung genossen haben, um sich ein Bild davon zu machen?


    Vielen Dank!

  • Hallo O-Z,


    ich hab es in den Statik Thread verschoben, sonst kommen die Thematiken zu sehr durcheinander. Ich versuche mal deine Fragen zu beantworten, so weit ich das kann:

    1. Somit ist in erster Linie die Karosserie- bzw. Fahrzeugstatik von Interesse, besonders wenn man sowieso noch nicht weiß, wo letztendlich das TH stehen soll. Und diese Berechnung beinhaltet auch die komplette Konstruktion auf dem Trailer, also den Aufbau? Richtig soweit?

    Die Karosserie- bzw. Fahrzeugstatik ist besonders dann von Interesse, wenn das THoW fest mit dem Trailer verbunden wird und das dadurch enstehende Fahrzeug eine Wohnwagenzulassung bekommen soll. Bei einem TH als Ladung spielt der Nachweis der Ladungssicherung eine Rolle, diese ist aber (noch) nicht verpflichtend.
    Ist dieser Wohnwagen (THoW) baurechtlich so gebaut, das er sich für eine Baugenehmigung eignet (EnEV etc.), dann kommt der Standsicherheitsnachweis (Gebäudestatik) für den jeweiligen Standort ins Spiel.


    2. Eine Zulassung ist aber auch ohne "Statik-Zertifikat" möglich??

    Nach meinem Kenntnisstand ist derzeit eine Wohnwagen-Zulassung noch ohne "Statik-Zertifikat" möglich, dies könnte sich aber in absehbarer Zukunft ändern.


    3. Versicherungsschutz auch ohne Statikprüfung möglich?

    Wenn der "Wohnwagen" ordnungsgemäß von TÜV/Dekra eine Einzelabnahme erhalten hat, spricht ja nichts dagegen, warum der Wohnwagen dann keinen Versicherungsschutz erhalten sollte. Der Nachweis der Versicherung gehört ja zur Zulassung dazu.


    4. Welche Infos braucht der Statiker minimum, um eine Berechnung machen zu können? (Handskizze, Materialien, Rahmendimensionen, ...)

    Genau, er braucht Skizzen/Zeichungen der Rahmenkonstrution und des Boden-, Wand- und Deckenaufbau, die genauen Bezeichungen der verwendeten Materialien, die Art der Befestigungen, die Daten (Statik) des Trailers usw., genaueres kannst du sicher von @sigi erfahren. Und wie er schon mal erwähnt hat, am besten VOR dem bauen.


    5. Was kostet eine Statikberechnnug (durchschnittlich, als Orientierungswert)?

    Ich hatte das schon mal in einem anderen Thread erläutert: "Wie viel der Statiker für seine Leistungen berechnen darf, ist in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt. Zwar ermöglicht die Novelle der HOAI dem Statiker oft auch eine freie Honorarvereinbarung, aber es gibt immer noch Mindest- und Maximalhonorare in vielen Bereichen."
    Wenn also für eine Tragwerksplanung (Statik) nach HOAI abgerechnet wird, dann fallen minimum 1.461 € an. Evtl. läßt sich aber bei solch einer Berechnung ein freies Honorar aushandeln.


    6. Anbieter? Müssen das spezielle "Fahrzeugstatiker" sein?

    Tragwerksplaner sind oft auf einzelne Bereiche spezialisiert, z.B. Holzbau, Metallbau, Betonbau, etc.
    Du solltest also am besten einen Tragwerksplaner finden der sich zumindest mit Holz und Metallbau auskennt. Auch hier kann dir @sigi sicherlich entsprechende Kontakte vermitteln.


    7. Gibt es Musterbeispiele von Tiny Houses, die eine Statikprüfung genossen haben, um sich ein Bild davon zu machen?

    Nun, wie oben schon angesprochen bieten einige Hersteller ihre Tinys mit "Statik" an. Diese Unterlagen wirst du aber wahrscheinlich erst dann zu Gesicht bekommen, wenn du bei diesen Herstellern ein TH kaufst.



    Ich hoffe mal, ich konnte dir etwas weiter helfen.


    Gruß
    Dietmar

  • Machen wir doch mal kostenmässig Butter bei die Fische. Vielleicht kann uns Sigi, der diesbezüglich neben der theoretischen auch über praktische Erfahrung verfügt, für folgende Situation den Preisrahmen nennen:


    Ich komme mit meinen Vorstellungen vom Traumtiny mit der üblichen Größe non 720 x 255 cm auf einem Vlemmixhänger und meinen Wünschen zur Raumaufteilung, Dachform, Fensteranordnung und Wandaufbau zu ihm und beschreibe ihm diese ohne zeichnerische Unterlagen. An Baukosten gehe ich bei Eigenleistung von wohl realistischen 20 oder 30 Tausend aus.


    Welche Kosten muss ich ungefähr ansetzen für eine Berechnung der notwendigen Tragwerkdimensionierung mit Übersichtszeichnung ohne Detailpläne mit abschließendem Beratungsgesprächohne größere Änderungswünsche? Mittlere Wind- und Schneelastengegenden sowie Abstützung des Hängers auf 6 oder 8 Punktfundamenten angenommen.


    Und als technische Zusatzfrage: Sind die Windlasten für die Standsicherheit vergleichbar mit dem zu berücksichtigenden Winddruck auf der Straße?


    Gruß Udo

  • Hallo Udo,
    du hast doch sicher ein paar Skizzen von deinem TH. Schick mir diese doch einfach per PN. Ich werde sie an meinen Statiker weiterleiten. Er erstellt dazu ein Angebot bzw. klärt Fragen per Rückruf. Der geplante Standort des TH und die Kontaktdaten des Bauherren sind natürlich auch noch notwendig. Ich gehe davon aus, dass die Anfrage auch ernst gemeint ist. Mein Statiker ist hier nicht im Forum unterwegs. Ich möchte das Projekt deshalb auch ganz normal mit ihm besprechen können - deshalb bitte eure Planung in Form einer Zeichnung oder Skizze. Danke!


    Gruß sigi

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