Statiknachweis für Tiny House on Wheels ist Unsinn und bestenfalls ein Verkaufsargument für Kunden mit wenig Sachverstand

  • In einigen Beiträgen wird hier über die Statik und statische Berechnungen und Nachweise der Statik bei Tiny Houses
    philosophiert.


    Statische Berechnungen werden an fest verankerten Gebäuden vorgenommen, wo maximal mögliche Lasten in den Boden abgeleitet werden.


    Dies gilt nicht für bewegliche Körper wie Fahrzeuge und Maschinen, da hier völlig andere Gesetze gelten und hierzu dynamische Festigkeitsberechnungen mit viel höherer
    Komplexität erforderlich sind:


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    Ganz einfaches Beispiel:


    Eine Anhänger Achse mit 1 Tonne max. Traglast kann man statisch mit 5 Tonnen belastet und dabei werden maximal die beiden Reifen platt gedrückt.


    Fährt man mit der gleichen Achse aber z.B mit 80 kmh und einer Tonne beladen über einen Geschwindigkeits- Drempel in einer Ortschaft, dann bricht die Achse.


    Ein Baustatiker hat weder die Ausbildung noch die Programme um diese Lasten zu berechnen. Das machen in der Industrie Maschinenbauer.


    Ein von einem Baustatiker korrekt berechnetes Gebäude hält hunderte von Jahren allen Belastungen stand. Packt man es aber auf einen großen Anhänger geht die Fahrt maximal im Schritt- Tempo, sonst bricht es auseinander.

    Einmal editiert, zuletzt von FelzenSolar ()

  • Hallo FelzenSolar,
    Statik für TH (egal ob mit oder ohne Räder drunter) ist kein Unsinn!
    Sebstverständlich ist diese Statik zu unterscheiden von der Karosseriestatik.
    Der Begriff "Statik" in Bezug auf Nachweis dynamischer Lasten kann natürlich verwirren.
    Aber auch Brücken haben eine Statik, obwohl sie dynamisch belastet werden ...
    Ich denke diese Diskussion bringt hier nichts.


    Mein bisheriger Kenntnisstand ist wie folgt:


    - wenn das THoW fest mit dem Trailer verbunden ist, wird es zum F a h r z e u g
    Es erfolgt eine Einzelabnahme durch TÜV/DEKRA bzgl. Straßentauglichkeit, dabei wird die Tragfähigkeit des Fahrzeugrahmens bzgl. dynamischer Belastungen (noch) nicht anhand einer Berechnung geprüft, es erfolgt (offensichtlich) nur eine visuelle Prüfung


    - wenn das TH(oW) mit dem Trailer nicht fest verbunden ist, wird es zur L a d u n g
    Es k a n n eine Abnahme der Ladungssicherung durch TÜV/DEKRA erfolgen (siehe V-o-W). Für die Ladung ist der Fahrzeugführer verantwortlich. Das kann eine Spedition oder sonst wer sein. Statik interessiert hier nicht, Aber Ladungssicherung ist auch nicht ganz ohne.


    - wenn das TH (egal ob Fahrzeug oder Ladung) auf einem (Dauer)-Campingplatz abgestellt wird, verlangt niemand eine Gebäudestatik


    - wenn das TH (egal ob Fahrzeug oder Ladung) auf einem Baugrundstück für Wohnzwecke abgestellt wird, ist ein Baugenehmigungsverfahren notwendig (Bauantrag oder Bauanzeige), innerhalb des Verfahrens wird ein Nachweis der Tragfähigkeit (Gebäudestatik) von der unteren Baubehörde gefordert.


    Gebäudestatik bezieht sich immer auf einen festen Standort (Grundstück, Stellplatz), der klassische Tragwerksplaner (Bauingenieur) kann das berechnen. Dabei werden bewegliche Fahrzeugteile ignoriert. Dach, Wände, Bodenplatte und Stützen sind die relevanten, lastabtragenden Bauteile. Übrigens werden auch für fliegende Bauten (z.B. für das Schaustellergewerbe) Statiken berechnet.


    Die bereits erwähnte Karosseriestatik, welche dynamische Belastungen im Fahrzustand berechnet, ist offensichtlich noch nicht Pflicht für THoW. Wie im Baurecht sind die TH hier auch noch nicht in Deutschland angekommen.


    Ich finde es deshalb absolut richtig, dass sich professionelle Anbieter, wie z.B. ROLLING TINY HOUSE, mit der Karosseristatik (oder dem dynamischen Festigkeitsnachweis) ernsthaft befassen. ... und das ist ein sehr gutes Verkaufsargument!



    Gruß sigi

  • Hallo Felzensolar, hallo sigi,


    der Sinn bzw. Unsinn der Begrifflichkeiten ist uns als "Fachleuten" schon bewusst.
    Es sollte klar sein, das bei "Karroserie-/Fahrzeugstatik" physikalisch der "Dynamische Festigkeitsnachweis", mit Zug- und Scherkräften, Torrsion, Querbeschleunigung usw. gemeint ist.
    Genau so wissen wir das mit "Gebäudestatik" eine Tragwerksplanung, mit Druckkräften, deren Ableitung und Lagerung, Biegefestigkeit usw. beschrieben wird.


    Der Laie ist nach meiner Erfahrung mit diesen ganzen Begrifflichkeiten überfordert, weshalb sich umgangssprachlich für jegliche Art der Festigkeitsberechung der Begriff "Statik" eingebürgert hat, auch wenn dies physikalisch gesehen falsch ist. Ich nehme mich da garnicht aus, denn auch ich verwende den Begriff "Statik" um mich verständlich zu machen, auch wenn ich weiß das der Begriff eigentlich falsch ist.



    Rolling Tiny House macht sich das zu Nutze und bewirbt den dynamische Festigkeitsnachweis laienhaft und allgemeinverständlich als "Karroserie-/Fahrzeugstatik". Peter ist zwar mit Informationen zu seinen THoW extrem zurückhaltend, ich vermute jedoch, da es sich quasi um ein "Serienmodell" handelt, das er eine EU-Typgenehmigung als Wohnwagen plant bzw. eingereicht hat. Für diese Typgenehmigung ist der dynamische Festigkeitsnachweis eine der verpflichenden Vorgaben.
    Aus Marketinggründen sind dann weitere Hersteller auf diesen Zug aufgesprungen und bewerben ihre Modelle auch mit einer Karroserie-/Fahrzeugstatik, wobei hier wohl nur die Sichtprüfung bei der Einzelabnahme als Wohnwagen gemeint ist, und keine echte Festigkeitsberechnung.



    Ich denke wir sind uns einig wenn ich sage, das eine "Karroserie-/Fahrzeugstatik" zum derzeitigen Zeitpunkt insofern Unsinn ist, da dieser Nachweis nur für eine EU-Typgenehmigung zur Zulassung als Serienmodell verpflichtend notwendig ist. Zur Einzelabnahme des THoW als Wohnwagen ist der dynamische Festigkeitsnachweis noch keine Vorschrift.


    Sinn macht dagegen die Berechnung der "Gebäudestatik", denn auch ein THoW wird die meiste Zeit statisch belastet und nur extrem selten dynamisch.
    Zudem ist die Tragwerksplanung für eine Baugenehmigung verplichtend vorgeschrieben, man kommt also spätestens dann nicht um sie herum.



    Gruß
    Dietmar

  • Unser Berater für die Festigkeit ist Ingenieur und entwickelt im Hauptberuf seit vielen Jahren LKW Kofferaufbauten und Kofferanhänger.


    Er hat sich fast tot gelacht über die Aussagen, die in der Tiny House Branche über Statik von Tiny Houses on Wheels
    gemacht werden.


    Man sollte sich einfach mal einen LKW Kofferanhänger anschauen und die Materialien, Dimensionen mit einem Tiny House
    vergleichen.


    Diese Teile halten 1 Million Kilometer nicht nur Stehen sondern fahren unter extremen Bedingungen.


    Schneelast ist bei der Geometrie eines Anhängers (2,5 m breit und lang) auch überhaupt kein Problem. Selbst bei LKW Anhängern mit Plane und Spriegel ist kein einziger Fall bekannt wo die Schneelast einen solchen Anhängeraufbau zum Einbrechen gebracht hätte.


    Ein Standard House ist statisch viel stärker als jeder LKW Anhänger.


    Somit ist die ganze Statik Diskussion laut seiner Aussage "Bullshit" .


    Viel wichtiger ist bei einem TOW dass die Verbindungen extreme Lastwechsel durch Schlaglöcher und Vibrationen durch lange und
    schnelle Straßen und Autobahnfahrten aushalten, ohne dass sich Schraubverbindungen im Holz lösen.


    Auch auf die Steifigkeit bei Knick, Torsion und punktuelle Belastung muss ein besonderes Augenmerk gelegt werden.


    Das hat aber mit Baustatik nun aber ganz und gar nichts zu tun.

  • Hallo FelzenSolar,
    warum regst du dich so auf?
    Es hat doch niemand irgendetwas Falsches behauptet.

  • "Statiknachweis ... ist Unsinn ... für Kunden mit wenig Sachverstand"
    Naja - sachlich klingt das ja wohl nicht.

  • Ich denke wir sind uns einig wenn ich sage, das eine "Karroserie-/Fahrzeugstatik" zum derzeitigen Zeitpunkt insofern Unsinn ist, da dieser Nachweis nur für eine EU-Typgenehmigung zur Zulassung als Serienmodell verpflichtend notwendig ist. Zur Einzelabnahme des THoW als Wohnwagen ist der dynamische Festigkeitsnachweis noch keine Vorschrift.


    Sinn macht dagegen die Berechnung der "Gebäudestatik", denn auch ein THoW wird die meiste Zeit statisch belastet und nur extrem selten dynamisch.
    Zudem ist die Tragwerksplanung für eine Baugenehmigung verplichtend vorgeschrieben, man kommt also spätestens dann nicht um sie herum.

    Ich stimme Dietmar zu, soweit es um die Erfüllung formaler Vorschriften geht.
    In der Praxis sehe ich es eher umgekehrt und teile die Sichtweise von Felzensolar.


    Die statische Belastung sollte für ein „normales“ Tinyhaus von weniger als 20 Quadratmetern keine entscheidende Rolle spielen, wenn wir von 3,5 Tonnen Eigengewicht und selbst in Schneelastzone 3 von 2 Tonnen zusätzlichem Gewicht ausgehen. Diese rund 5 Tonnen verteilen sich auf die gesamte Grundfläche und sind problemlos abzufangen. Der Vlemmixanhänger z. B. kann mit 3 Achsen und über 5 Tonnen Gesamtgewicht ausgeliefert werden.


    Wichtiger scheinen mir auch die dynamischen Kräfte beim Fahren zu sein. Wenn man mal die Hand aus dem Fenster des fahrenden Autos hält, dann weiß man, welche Kräfte auf so einen Riesenkasten wie ein Tinyhaus einwirken. Insbesondere bei der zusätzlichen Belastung durch die Rüttelei. Ich habe da rein gefühlsmäßig auch mehr Vertrauen in zumindest zusätzliche Klebeverbindungen, wie von Felzensolar praktiziert.
    Insofern halte ich seine Threadüberschrift durchaus für eine sachliche und nachvollziehbare Bewertung.


    Was ich bei der ganzen Betrachtung der Statikfrage vermisse, dass sind die Punktbelastungen, die entstehen, wenn ein als Last konstruiertes Tiny tatsächlich mal vom Hänger gehoben werden muss. Ich schaue mir öfters Bauberichte an und habe dann Befürchtungen, dass die Hütten insbesondere mit ihren labilen Umbauten der Radkästen schnell in sich zusammenfallen könnten, wenn Sie wirklich mal ohne die soliden Metallkonstruktionen der Hänger an ihren Ecken angehoben werden sollten.


    Gruß Udo

    Einmal editiert, zuletzt von Udo ()

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