Online Petition zur Änderung des Baurechts

  • Hallo liebe Mitstreiter,


    ich möchte Euch hier auf die laufende Online-Petition von dem Verein "Einfach-Gemeinsam-Leben.info" aufmerksam machen.


    Wir möchten baurechtlich die Tiny-Houses berücksichtigt wissen und nicht ständig auf der Suche nach Gesetzeslücken oder halblegalen Stellplätzen sein.
    Daher bitte eintragen:
    https://einfach-gemeinsam-leben.info/onlinepetion/


    Sollte jemand an einem spannenenden Pilotprojekt in den Alpen interessiert sein, kann er gern über mich näheres erfahren:
    Mail-Ideenschmiede@web.de


    Beste Grüße,
    Tim

  • Sorry das ich das jetzt so sagen muss, aber diese Petition wird in keinster Weise zu irgendeinem Erfolg führen.


    Das Baurecht behandelt Tiny House wie jedes andere Wohnhaus. Schon die Forderung, für Menschen die ein Tiny House besitzen, sollen doch andere baurechtliche Grundlagen gelten als für Besitzern von "normalen Wohnhäusern" verstößt gegen GG Art.3 Abs.1 - Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.


    Warum sollte ausgerechnet für jemand dessen Haus nur 15 qm groß ist andere Gesetze gelten als für jemand dessen Haus 150 qm groß ist?


    Das Problem ist doch eher das sich die meisten Tiny House Bauer sich nicht an die Bauvorschriften halten wollen oder können (bei THoW).



    Wer sein Tiny baugenehmigungsfähig baut, der wird auch kein Problem haben ein Grundstück dafür zu finden und eine entsprechende Baugenehmigung zu erhalten.

    • Sollten örtliche Bauvorschriften (Ortssatzungen) dagegen sprechen, so muss halt die Gemeinde davon überzeugt werden, dass diese nicht mehr zeitgemäß sind
    • Sind einem die Grundstücke zu groß, dann tut man sich zusammen und teilt sich ein großes Grundstück auf




    Und wer sich beim Bau seines Tinys nicht an die Bauvorschriften (EnEV) halten will oder kann, für den hat der Gesetzgeber das BauGB bereits 2017 geändert.

    • Durch Investoren initierte vorhabenbezogene Bebauungspläne können Campingplätze mit Dauerwohnrecht ausgestattet werden. §12 Abs. 7 BauGB
    • Dadurch lassen sich auch Tiny House Siedlungen neu errichten. Voraussetzung ist, es findet sich ein Investor der die Kosten übernimmt




    Die Forderung Kleingärten, Freizeitgrundstücke, Erschlossene Außengebiete wie z.B. Landwirtschaftsbetriebe, Brachliegende Sondernutzungsflächen, Brachliegende Landwirtschaftsflächen für Tiny Houses freizugeben -

    • verstößt entweder gegen das Gleichstellungsrecht
    • oder es muss für alle Wohngebäude freigegeben werden



    Außerdem sind die Grundstücke aus sehr guten Gründen grundsätzlich nicht zur Bebauung freigegeben. Das beginnt bei fehlenden Rettungswegen, fehlender Infrastruktur, Natur- und Umweltschutz, Wasserschutz und noch unzähligen anderen Dingen, die gegen eine Wohnbebauung sprechen.


    Und wer glaubt das z.B. der Kleingarten immer noch 1000 € im Jahr an Pacht kostet, wenn dieser bebaut werden darf, der hat die Grundsätze der Marktwirtschaft nicht verstanden. Denn in dem Moment wo diese Grundstücke zur Bebauung (und seien es tatsächlich nur Tnys) freigegeben werden, dann werden auch die Preise für diese Grundstücke ins Unermessliche steigen.




    Viele Gemeinden interessieren sich mittlerweile für die Idee der Tiny House Siedlungen. Dabei läuft es aber zurzeit immer auf die Investorenlösung (Campingplatz) hinaus.


    Sinnvoll wäre es, durch eine Änderung der BauNVO, den Gemeinden selber die Möglichkeit zu geben, solche Gebiete von der Gemeinde aus einzurichten und Grundstücke an THoW Besitzer zu verpachten. Dazu müsste ein versierter Baurechtsanwalt gemeinsam mit den Gemeinden und Interessensgruppen die so etwas planen, eine entsprechend ausgearbeitet Gesetzesänderung beim Innenministerium einreichen.

  • Hallo Dietmar,
    danke für deinen Kommentar.
    Leider ist die praktische Erfahrung auf den Gemeinden anders. Tinyhouses und Hersteller gibt es genug, auch solche, die den Vorshriften entsprechen, aber die Bauämter haben meistens feste Bebauungspläne und wollen diese nicht ändern. Auch auch Angst vor Alternativwagenburgen.
    Es gibt bisher nur eine reine Tinyhouse Siedlung, in der offiziell der Wohnsitz angemeldet werden kann und in Schleswig wird grade ein Entwurf für eine Expermentklauses erarbeitet.... Weil es eben rechtlich unklar ist..


    Beste Grüße,


    Falk

  • Hallo Falk,


    sorry das ich auch jetzt widersprechen muss.

    Tinyhouses und Hersteller gibt es genug, auch solche, die den Vorshriften entsprechen

    Leider nein, nahezu 100% der Selberbauer erstellen ihr Tiny NICHT baugenehmigungsfähig. Auch bei den Herstellern die ihre Tinys auf PKW-Anhängern bauen ist das nicht der Fall, bis auf sehr wenige Ausnahmen (z.B. Tech Tiny House).
    Bei den Herstellern, die auf LKW-Trailern bauen, sieht es schon etwas besser aus (z.B. Wohnwagon.at) und die Hersteller von Modul-/Containerhäusern sowie Mobilheimen haben den Trend erkannt und bieten immer öfter EnEV-konforme Tinys an.


    die Bauämter haben meistens feste Bebauungspläne und wollen diese nicht ändern

    Die Bauämter haben keine Bebauungspläne, sie halten sich nur daran. Der Bebauungsplan wird durch die Stadt/Gemeinde erstellt und auch nur der Stadt-/Gemeinderat kann diesen auch wieder ändern.
    Es bringt also Garnichts eine Änderung des Baurechts zu fordern, denn das Baurecht hat gegen Tiny Houses nichts einzuwenden. Wenn ihr etwas ändern wollt, dann solltet ihr eure Gemeindevertreter davon überzeugen, dass die Bebauungspläne nicht mehr zeitgemäß sind und diese in der Gemeinde geändert werden sollten. Etwas gemeindepolitische Arbeit kann da nicht schaden, zeigt ihnen das Tiny Living nicht mit Wagenburgen zu tun hat!


    Es gibt bisher nur eine reine Tinyhouse Siedlung, in der offiziell der Wohnsitz angemeldet werden kann und in Schleswig wird grade ein Entwurf für eine Expermentklauses erarbeitet.... Weil es eben rechtlich unklar ist..

    Nun, rechtlich unklar ist eigentlich Garnichts! Es sei denn man begibt sich selber ganz bewusst in eine rechtliche Grauzone, was ja niemand machen muss.


    Tiny House Siedlungen/Parks/Communitys mit Dauerwohnrecht gibt es schon einige, auch wenn diese nicht immer überregional bekannt sind, z.B. Fichtelgebirge, Braunsfeld, Stover Sand, demnächst Jeetzehof, uvm., um mal ein paar zu nennen.
    Auch immer mehr Städte und Gemeinden interessieren sich für Tiny Houses (Warendorf, Dortmund, Hannover, Rostock, usw.), wobei es zurzeit jedoch immer auf die Investorenlösung (Campingplatz nach BauGB §12 Abs.7) hinausläuft.


    In Schleswig Holstein wird gerade im Rahmen des Landesförderungsprogramms erarbeitet, wie Gemeinden solch eine Lösung auch ohne Investor bewerkstelligen können, wobei es dabei vom Prinzip her, um genau das geht was ich oben mit der BauNVO beschrieben habe.



    Leider ist die praktische Erfahrung auf den Gemeinden anders.
    Auch Angst vor Alternativwagenburgen

    Ich kann die Frustration gut verstehen, gerade im ländlichen Bereich sind alteingesessene Gemeindevertreter schwer davon zu überzeugen, das Tinys nichts mit Wagenburgen zu tun haben.


    Liegt das Grundstück nicht in einem Bebauungsplan der Tinys widerspricht, so kann die Gemeinde einfach mit dem Bundesrecht (BauGB) überstimmt werden (Beispiel: Alexander Hertel).


    Liegt das Grundstück in einem Bauleitplan der Gemeinde, so liegt es lediglich daran die Gemeindevertreter davon zu überzeugen, das Tinys dort auch zugelassen werden (Änderung des Bebauungsplans). Geht zu öffentlichen Gemeinderatssitzungen, bringt euer Anliegen ein, zeigt ihnen das Tinys nichts mit Wagenburgen zu tun haben.


    Lediglich in Bereichen mit einem vorhabenbezogenen Bebauungsplan wird es nicht möglich sein. Denn hier hat ein Investor (Bauunternehmer, Hersteller) extra die Gemeinde dafür bezahlt, dass dort nur Häuser nach seinen Vorgaben gebaut werden (in der Regel nur die, die er verkauft).


    Jedoch genau diese Variante ist auch die derzeit beste Möglichkeit eine Tiny House Siedlung (Campingplatz nach §12 BauGB Abs.7) zu realisieren, denn diese Variante benötigt einen Investor für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan um §12 BauGB umzusetzen. Mittlerweile gibt es schon Seminare für interessierte Gruppen und Investoren - Seminar Tiny House Park gründen / Campingplatz übernehmen
    RTH geht diesen Weg mit seinen geplanten Tiny House Siedlungen, denn dort sollen ausschließlich Tinys von RTH stehen. Auch auf vielen Mobilheimplätzen im Norden ist das der Fall, dort dürfen lediglich Mobilheime des Betreibers aufgestellt werden. Dies ist schon lange Gang und Gebe und nach der Änderung das BauGB 2017 auch mit Dauerwohnrecht möglich.



    Gruß
    Dietmar

  • Hallo Dietmar,


    vielen Dank für Deine Informationen. Leider wohnen wir im reichen und konservativen Bayern und hier Gemeinderäte zu überzeugen ist eine Herkulesaufgabe. Aber wir arbeiten dran....


    Daher bin ich nun nach Österreich ausgewichen und habe dort eine Gemeinde gefunden, die eine Kleinsiedlung aber auch erst einmal befristet als experimentelles Wohnen laufen lassen würde.


    Hoffen wir das Beste.


    Viele Grüße,


    Falk

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