Gewichtsgrenze - meistens 3,5 Tonnen

  • @Steff Richtig! Auf die Art der Nutzung kommt es an. Ein leerer Plattformwagen kann noch als landwirtschaftliches Transportmittel gesehen werden. Wenn sich darauf jedoch ein Wohnaufbau befindet, ist das mit Sicherheit nicht mehr so auslegebar! Ob privat oder gewerblich spielt meines Wissens keine Rolle. Richtig schlimm wird es, wenn das Zugfahrzeug ein grünes Nummernschild hat. Dann ist das zusätzlich noch Steuerhinterziehung.


    Es wird und wurde viel Unsinn mit diesen Dingen getrieben. Daher reagieren die Behörden zunehmend allergischer auf diese Themen.


    Bzgl. Abmessungen kann ich nur sagen: Nicht über 4m Höhe, 12m Länge und nicht über 2,55m Breite. Alles andere macht Arbeit oder/und Ärger. Alles andere braucht Genehmigungen - entweder einmalig oder bei jeder Fahrt, abhängig von den jeweiligen Abmessungen.

  • Scheiße man, ihr habt recht. Ich dürfte nicht mal mit einem Oltimer Trecker aus spaß durch die Dörfer tuckern. :(
    Aber ist das in der Realiät machbar? Man hört ja immer mal wieder von Rentnern, die mit ihrem alten Tracktor und einen Wagen durch Europa fahren. Meint ihr die haben alle CE?



    https://www.agrarheute.com/wis…weck-lof-fahrzeuge-fahren



    Wenn kein lof-Zweck, dann kein L- oder T-Führerschein
    Die Lage ist hier eindeutig, wie uns Verkehrsrechtsexperte Martin Vaupel von der LWK Niedersachsen versichert: "Wenn kein lof-Zweck besteht, dann darf hier tatsächlich nicht mit L oder T-Führerschein gefahren werden!"
    Die Führerscheinklassen L und T dürfen nur im Rahmen von lof-Zwecken eingesetzt werden. Diese Zwecke sind im § 6 der Fahrerlaubnisverordnung genau definiert.
    Hat das Gespann aus Schlepper und Anhänger mit den Sträuchern allerdings ein zulässiges Gesamtgewicht bis 3,5 t, würde der B-Führerschein beziehungsweise, wenn der Anhänger mehr als 750 kg wiegt, der BE-Führerschein ausreichen. Dann ist es egal, ob es sich um einen lof-Zweck handelt. Für Zugkombinationen mit mehr als 3,5 t zulässiger Gesamtmasse ist die Klasse CE erforderlich.

  • Und nun wird es ganz verwirrend.
    Für
    Karneval-Trecker ist T oder L erlaubt.



    https://www.agrarheute.com/new…epper-haftpflicht-checken



    Kriterien für den Fahrer
    Nach dem für Brauchtumsveranstaltungen maßgeblichen Merkblatt des Bundesverkehrsministeriums vom 18. Juli 2000 (AZ: S 33/36.24.02-50) muss der Fahrzeugführer mindestens 18 Jahre alt und je nach mitgeführter Fahrzeugkombination Inhaber der Führerscheinklasse L oder T sein.

  • Hallo Air Sevant,
    den Oldtimer Traktor darfst du mit dem B Schein fahren,vorausgesetzt der Traktor ist korrekt angemeldet und versichert. Eben nicht alsLOF.
    Die Rentner dürfen das auch wenn der Traktor als Zugmaschine gemeldet ist, dasie wohl den alten 3er Schein haben. Oder beim Umschreiben sich den CE1eintragen liesen.


    Bei den Link zum Karneval ist nur die Seite der Versicherung aufgeführt. Rechtlichdürfte es wohl nur mit Sondergenehmigung möglich sein.


    Gruß Stefan

  • Irgendwie muss das gehen, ist sicher nur eine Sache der Zulassung. Manche reisen mit Traktor und Bauwagen oder ähnlichem durch ganz Europa.


    Viele Grüße,
    Martin

  • Kannst dir in jedem Fall einen Oldtimer zulegen, diesen jedoch nicht als solchen, sondern ganz normal zulassen.

  • Kannst dir in jedem Fall einen Oldtimer zulegen, diesen jedoch nicht als solchen, sondern ganz normal zulassen.


    Natürlich kann man einen Oldtimer normal anmelden, nur sinddie Vorteile des Oldtimer (Historisches Fahrzeug) dann nicht mehr da:
    Günstig in Steuer und Versicherung
    Keine Sondergenehmigung wie Befreiung von der Umweltzonen oderSonntagsfahrverbot….


    Einen Traktor müsste man dann als Zugfahrzeug und nicht als LOF anmelden, damitman eine Tinyhouse mit ziehen darf.


    Gruß Stefan


  • Sehr schön, dankeschön.
    Ich habe jetzt mal für mein Tinyhouse das ausgerechne und habe für die Außenfassade noch 4 Kilo hinzugerechnet, also 18kg/m²
    Ich komme auf 53m² Wand, macht 950kg
    Für Boden und Decke wird man auch nochmal ca. soviel rechnen müssen, dazu noch die Zwischendecke mit etwas wenig.
    Damit komme ich auf ca. 1600kg
    Nur Gebäudehülle.


    Und da sind ja auch noch keine Fenster oder die Türe mitberücksichtigt, keine Küche, kein Sofa, kein Wassertank, keine Gasflasche, keine Kästen, keine Einrichtung, keine Geräte.


    Ich bin wie gesagt echt am zweifeln ob das mit den 3,5 überhaupt so leicht machbar ist. Ich finde es extrem schwer alle Gewichte für alles zu schätzen oder sogar grob auszurechnen.

  • Ich bin wie gesagt echt am zweifeln ob das mit den 3,5 überhaupt so leicht machbar ist.

    Machbar ist es auf jeden Fall, fast jeder Tinyhousebesitzer hat es geschafft , wenn auch meist knapp, unter den 3,5 t zu bleiben.


    Die 3,5 t gelten ja auch nur für den Transport und nicht für den Betrieb des TinyHouse. Das bedeutet, wird das TinyHouse bewegt, muss alles was Gewicht bringt raus, Wassertank leeren, Gasflaschen raus, Batterien der PV Anlage raus, schwere Geräte wie Waschmaschine etc. raus, Holzofen raus, Schränke leeren usw.


    Das ist der Trick bei der Konstruktion, das alles was viel Gewicht mit sich bringt, am besten leicht ein- und auszubauen ist. Genau so wie Dinge die überstehen, wie Schornsteine, Vordächer, ggf. Antennen usw.


    Desweiteren gilt darauf zu achten, je größer ein Tinyhouse wird, um so mehr muss Wert auf Leichtbau gelegt werden, was zum Teil zu erheblichem Recherche-Aufwand führt.


    Das beginnt bei geringeren Wandstärken, Styropor statt Schaf- oder Mineralwolle als Dämmung.


    Es muss auch nicht immer die 12mm Siebdruckplatte als Unterbodenschutz sein, die gibts auch in 4mm Stärke oder man nimmt EPDM Folie, was wieder viel Gewicht spart.


    Baut man groß, dann fällt vielleicht auch das schicke Metalldach weg, da gibts Alternativen aus Kunststoff, die viel weniger wiegen.


    Genau so bei der Außenfassade, ist man gezwungen Gewicht einzusparen, dann entscheidet man sich dann vielleicht für eine GFK Fassade in Holzoptik, statt Echtholz, die wiegt nur ein zehntel einer Echtholzfassade.


    Auch bei der Wahl des Holzes ist darauf zu achten, welches man wählt. Am besten nur gut getrocknetes Fichten- oder Kiefernholz fürs Ständerwerk, mit einen möglichst niedrigen Raumgewicht.
    Auch beim Innenausbau ist darauf zu achten, OSB und Spanplatten sind meist schwerer als 3.Schichtplatten bzw. Sperrholz. Und auch beim Sperrholz mindestens auf Fichte achten oder sogar zum teuren aber extrem leichten Balsasperrholz greifen, nicht das Standard Birken- oder Buchensperrholz aus dem Baumarkt ums Eck.


    Es erfordert einigen Aufwand, aber es lohnt sich. Viele der "leichten" Materialien gibts halt nicht im Baumarkt. Wer sein Tinyhouse mit Material aus dem Obi ums Eck baut, der baut leider dann auch recht schwer.

  • Hallo Dietmar, vielleicht kann ich mit einer Neuerung für die Tinyhaus - Freunde aufwarten. Das max. Gewicht 3500 kg gilt für Anhänger mit Kugelkopfaufnahme und Auflaufbremse.


    Für Deutschland verhältnismäßig neu, gibt es die Lösung "Minisattel" . Als Zugfahrzeug können Pickup oder Transporterfahrgestelle bis 3500 kg ,Iveco Daily 35 Leergewicht 1800 kg , Sprinter , Crafter, Opel, ect. genutzt werden. Das leichteste Zugfahrzeug hat dann ein Leergewicht in fahrbereitem Zustand mit Sattelkupplung von ca. 2000 kg bei einem zul. Gesamtgewicht von 3500 kg. Als Zuglast Gesamtmasse sollten 7000 kg
    eingetragen sein, Daily,Crafter,Sprinter,haben das. Es bleiben somit ca. 5000 kg an gesamter Anhängelast über. Der Sattelauflieger mit 2 x 1800 kg Achsen + Stützlast in Alubauweise liegt im Gewicht bei ca. 1000 kg. Stehen somit ca. 4000 kg für den Hausbau zur Verfügung.
    Nimmt man einen Pickup büßt man ca. 400 kg ein. Nur die wenigsten Pickup sind für eine Gesamtmasse von 7000 kg zugelassen.
    Im Hinblick "Verkehrssicherheit splitterndes Holz" ist ein Minisattel auch mit Wechselsystem möglich. Abmessungen für Sattelauflieger sind .
    Länge bis Mitte Königszapfen 12000 mm, Überbau nach vorne ab Mitte Königszapfen 1500 mm, Breite 2550 mm , Höhe 4000 mm. Da serienmäßige deutsche Achsen mit der Bereifung 195/50 R13 zum Einsatz kommen, ergeben sich niedrige Aufbauhöhen über den Rädern von ca. 580 mm. eine weitere Besonderheit ist die im Anhänger verbaute elektrische Bremse mit europaweiter Zulassung. Somit entfällt für das Zugfahrzeug die kostenträchtige und auch oft anfällige Luftbeschaffungsanlage mit Steuerventilen. Die elektrische Bremse benötigt nur einen 3-poligen Stecker am Zugfahrzeug. Einen weiteren wesentlich Vorteil hat der Minisattel, er unterliegt nicht dem Sonntagsfahrverbot wie sonst bei LKW mit Anhänger. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. mfg.

  • Hallo Josef,
    sehr spannend das Thema Minisattel, dazu habe ich noch diverse Fragen.
    Auf die Schnelle diese:
    - Welche Kombination bis zu welchem Zuggewicht kann man mit dem Führerschein BE fahren?
    - Dasselbe, mit Klasse 3 / C1E?
    - Gibt es Minisättel auch als Tieflader, also mit überstehender Bereifung hinten?


    Viele Grüße,
    Martin

  • Hallo Martin,mit BE ist das Zugfahrzeug auf 3500 kg und der Anhänger (Auflieger) auf 3500 kg begrenzt. Im Fahrbetrieb sollte auf die richtige Gewichtsverteilung geachtet werden. BE - Führerscheine die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden berechtigen zum fahren mit 8,75 to Gesamtlast, wobei das Zugfahrzeug auf max. 3500 kg begrenzt ist.


    Die 3,5 - tonner haben aber max. nur eine zul. Gesamtmasse von 7000 kg. Lösung wäre einen 5,5 to Daily ablasten auf 3500 kg, Gesamtmasse des 5,5 to - Daily mit 3500 kg Anhänger sind 9000 kg . Kugelkopfanhänger scheidet aus max. 3500 kg, also Sattelauflieger, Mit unserem Aufliegersystem und elektrischer Bremse erreichen wir max. 5300 kg. verbleibende Stützlast beim abgelasteten 5,5 tonner Zugfahrzeug ca. 1000 kg . Also müßte man in dem Fall eine Sattelplatte nehmen mit luftgebremsten Auflieger. Mit dem alten 3er Führerschein durfte man Sattelfahrzeuge bis 7500 kg fahren, mit C1E einen 7,5 tonner mit Anhänger /Auflieger bis Gesamtmasse 12,0 to. ( Soweit meines Wissens).


    Die Lastverteilung würde mit hinten abgebrachten Rädern nicht passen. Die Räder können an entsprechender Stelle im Boden versenkt werden.
    Oder das ganze als Wechseleinheit mit Hydraulik auch zum Ausgleich bei unebenen Gelände.

  • hello ich häng mich da mal dran. Aus meiner Sicht ist es nicht möglich, ein qualitätiv hochwertiges Haus 8-9 Meter THoW auf einem vlemmix zu bauen wo ich nur ca 2,7 to zuladen darf. Sprich ich komme über 3.5 Tonnen, und möchte qualitätiv NICHT einsparen, weil dies auf Kosten der Dämmung und Statik und den Möbel innen usw ginge


    Welche andere Möglichkeit ausser Überstellung mittels Tiefbettsattel (zb Firma Felbermayer) gibt es noch, wenn der Vlemmix doch nur 3,5To Gesamt erlaubt. Ich verstehe nicht, dass Vlemmix dieses Manko nicht erkennt und Druckluftbremse, usw alles einbaut, was für HzGG über 3,5 To nötig wäre. Andere Bremse und Kupplung usw


    danke lg markus

  • Ich verstehe nicht, dass Vlemmix dieses Manko nicht erkennt und Druckluftbremse, usw alles einbaut, was für HzGG über 3,5 To nötig wäre. Andere Bremse und Kupplung usw


    Hallo Markus,


    Vlemmix bietet ja den Megaplattform auch als 5400 er an. Der würde schon das Gewicht von 5,4 t tragen und mit Umrüstung auf die 2t KNOTT.-Achsen auch 6 t. Er bekommt aber leider nur eine 3,5 t Straßenzulassung.
    Willst du damit auf Deutschlands Straßen, dann geht das nur mit einem Reisegewerbeschein (Stichwort Schausteller).


    Druckluftbremsanlage schließt Vlemmix bis jetzt aus, da diese den Preis mind. verdreifachen würde.


    Hilmar von @VLEMMIX sucht ja schon länger nach einer Bezugsquelle für eine Auflaufeinrichtung mit >3,5 to. Wenn du da für ihn eine günstige Bezugsquelle hast, da wäre dir Vlemmix sehr dankbar, denn sie wollen schon lange eine bezahlbare 6-8 t Version mit Straßenzulassung auf den Markt bringen.

  • genau dietmar, diese 5,4to version kenne ich, ich bau grad ein THoW auf sowas. hab aber eben nur 3.5 zulassung. nun, wer transportiert sowas, wenn es aber dann doch sagen wir 5to insgesamt hat - ausser jemand auf einem tiefbettsattel?


    oh ja ich denke alle wären erleichtert und froh, wenn mal eine 6-8to version herauskommt, inkl gültiger zulassung. ein pkw wird das dann nicht mehr ziehen können, aber das denke ich wäre das geringste problem, da findet sich schon ein zugfahrzeug:)

  • Wie gesagt, in Deutschland dürfen Personen mit einem Reisegewerbeschein (Schausteller) solch einen Trailer auch ohne Zulassung auf der Straße bewegen. Dazu wurde ja schon in vielen Threads etwas dazu geschrieben.


    Ich weiß leider nicht ob es in Österreich auch so ein Schlupfloch gibt, oder ob es dort nur per Tieflader geht.


    Vielleicht findest du ja auch einen Landmaschinenbauer, der dir den Hänger umbaut, mit einer Auflaufeinrichtung bis 6 oder 8 t.


    P.S.: Eine Kugelkopfkupplung ist eh nur bis 3,5 t zugelassen, darüber hinaus brauchst eine Maulkupplung, das schließt 99,99% aller PKW's von vornherein aus.

  • eine solche Maulkupplung habe ich sogar mitbestellt.


    Aber das eigentliche Thema ist ja: OK, Schausteller dürfen das überstellen - sicherlich auch wenn das TH kein TÜV hat. ABER machen sie das auch, wenn das TH 5Tonnen Gesamtgewicht hat, statt den zugelassenen 3.5TO?


    Das ist für mich die entscheidende Frage. Also wenn ein Fahrzeug kein Tüv hat, der Hänger aber lt Papieren auf 3,5to zugelassen werden KÖNNTE, er aber auf technisches Gewicht bis 5.4To ausgelegt ist - Darf der dann auf die Strasse mit einem Überstellungskennzeichen - sprich für einmalige Fahrten?

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