@Steff Richtig! Auf die Art der Nutzung kommt es an. Ein leerer Plattformwagen kann noch als landwirtschaftliches Transportmittel gesehen werden. Wenn sich darauf jedoch ein Wohnaufbau befindet, ist das mit Sicherheit nicht mehr so auslegebar! Ob privat oder gewerblich spielt meines Wissens keine Rolle. Richtig schlimm wird es, wenn das Zugfahrzeug ein grünes Nummernschild hat. Dann ist das zusätzlich noch Steuerhinterziehung.
Es wird und wurde viel Unsinn mit diesen Dingen getrieben. Daher reagieren die Behörden zunehmend allergischer auf diese Themen.
Bzgl. Abmessungen kann ich nur sagen: Nicht über 4m Höhe, 12m Länge und nicht über 2,55m Breite. Alles andere macht Arbeit oder/und Ärger. Alles andere braucht Genehmigungen - entweder einmalig oder bei jeder Fahrt, abhängig von den jeweiligen Abmessungen.