EnEV - 50m² Grenze - Auswirkungen

  • Hallo liebe Forumsmitglieder,


    ich möchte in Bayern ein ortsfestes Tiny House bauen (oder eher ein sehr kleines Haus). Es soll ein Holzhaus in Rahmenbauweise werden. Die Idee ist erstmal die, dass ich mir durch die Unterschreitung der 50m²-Grenze bei der EnEV weniger Vorschriften beim Bau erhoffe, vor allem was Dämmvorschriften und die Haustechnik/Wärmeversorgung betrifft. Kann mir jemand sagen ob dieser Grundgedanke zutrifft? Welche Dinge kann ich mir bei der Unterschreitung dieser Grenze sparen? Habe ich überhaupt etwas davon?


    Grundgedanke ist, dass ich qualitativ bauen möchte, aber durch einen einfachen Grundriss, kleine Wohnfläche und möglichst wenig technischen Schnickschnack den Preis dennoch niedrig halten möchte.


    Auf eine Hilfestellung in der Frage würde ich mich sehr freuen. Vielen Dank! :)

  • Hallo Michael,


    ich versuche es mal kurz und bündig zusammenzufassen.


    Gebäude bis 50 m² Nutzfläche:

    • §8 EnEV - Werden bei zu errichtenden kleinen Gebäuden die in Anlage 3 genannten Werte der Wärmedurchgangskoeffizienten der Außenbauteile eingehalten, gelten die übrigen Anforderungen dieses Abschnitts als erfüllt.

    Diese u-Werte der Bauteile aus Anlage 3 sind von einem staatlich zugelassenen Energieberater per Berechnung zu belegen, weiter Maßnahmen sind nicht erforderlich.



    Gebäude über 50 m² Nutzfläche:

    • Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs unter Berücksichtigung von Heizung, Warmwasserbereitung, Belüftung, beheiztem Luftvolumen, Beschattung, solarer Wärmegewinnung und Art der Bebauung durch einen einem staatlich zugelassenen Energieberater
    • Berechnung des spezifischen Transmissionswärmeverlusts durch einen einem staatlich zugelassenen Energieberater
    • Berechnung des Sommerlicher Wärmeschutz durch einen einem staatlich zugelassenen Energieberater
    • Blower Door Test - Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.
    • Energieausweis - Wird ein Gebäude errichtet, hat der Bauherr sicherzustellen, dass ihm, wenn er zugleich Eigentümer des Gebäudes ist, oder dem Eigentümer des Gebäudes ein Energieausweis nach dem Muster der Anlage 6 oder 7 unter Zugrundelegung der energetischen Eigenschaften des fertig gestellten Gebäudes ausgestellt und der Energieausweis oder eine Kopie hiervon übergeben wird. Die Ausstellung und die Übergabe müssen unverzüglich nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgen.

    Der Aufwand ist erheblich größer, es muss nicht nur der Kälteschutz im Winter nachgewiesen werden, sondern auch der Wärmeschutz im Sommer. Außerdem fließen sehr viel mehr Faktoren (heizung, Lüftung, etc.) in die Berechnungen ein, denn über 50 m² geht es nicht mehr um die reine Dämmwirkung des Hauses, sondern um seinen ganzjährigen Energiebedarf.


    Gruß
    Dietmar

  • Hallo Dietmar, vielen Dank für die tolle Antwort. Da spare ich mir ja schonmal einiges an Bürokratie und Kosten! Hat die 50m²-Grenze auch Auswirkungen auf die vorgeschriebene Haustechnik? Kann ich ein Heizsystem meiner Wahl nutzen oder gibt es diesbezüglich noch weitere/andere Vorschriften?

  • Hat die 50m²-Grenze auch Auswirkungen auf die vorgeschriebene Haustechnik? Kann ich ein Heizsystem meiner Wahl nutzen oder gibt es diesbezüglich noch weitere/andere Vorschriften?

    Die 50 m² Grenze gilt nur für die EnEV, in dieser ist die verwendete Haustechnik bis zu dieser Größe zunächst einmal irrelevant.
    Ansonsten spielt die Größe des Hauses keine Rolle und die Haustechnik sowie das Heizsystem deiner Wahl unterliegt, wie bei jedem anderen Haus, den Vorschriften der Landesbauordnung und der Feuerungsschutzverordnung des jeweiligen Bundeslandes.

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