Nebenkosten eines ortsfesten Tiny Houses

  • Hallo, ich möchte in Bayern ein ortsfestes Tiny House bauen, welches ca. 48 m² haben wird. Welcher Häuslebauer kann mir unter die Arme greifen, um die anfallenden laufenden Nebenkosten zu identifizieren, welche nach Bezug des Hauses langfristig anfallen? Welche davon "hauen am meisten rein"? Welche davon sind fix und welche variabel (z.B. vom Verbrauch abhängig)? Sind gerade die fixen Nebenkosten bei einem kleinen Haus überhaupt signifikant niedriger als bei großen Häusern mit über 120 m²?


    Ich fange mal an mit Nebenkosten die mir als erstes einfallen, kenne mich leider nicht so gut aus:


    - Gebäudefeuerversicherung (fix?)
    - Grundsteuer (fix)
    - GEZ (fix)
    - Abwasser (fix?)
    - Müll (fix?)
    - Strom/Gas (variabel)
    - Wasser (variabel, fixer Anteil?)


    Danke für Eure Hilfe!

  • Kosten die sich auf die Größe des Hauses beziehen sind bei einem Tiny House meist niedriger als bei einem "normalen" Haus. Auch bei den variablen Kosten können bei einem Tiny House durch die Größe Vorteile entstehen, z.B. bei den Heizkosten. Andere Kosten, wie z.B. der Wasserverbrauch beziehen sich mehr auf die Anzahl der Personen, 1 Person wird in einem 20 m² Tiny House wahrscheinlich, bei gleicher Lebensweise, genau so viel oder wenig Wasser verbrauchen wie in einem 120 m² Haus.


    Den größten Anteil an den Gesamtkosten haben die Grundsteuer und die Heizkosten, gefolgt von den Gebühren für Strom, Wasser und Abwasser.


    Nebenkosten eines ortsfesten (Tiny) Haus:


    Pflicht

    • Grundsteuer (fix) - Sie wird nach dem vom Finanzamt erstellten Grundsteuermessbescheid berechnet. Hierbei ermittelt die Finanzbehörde auf Grundlage des Grundsteuergesetztes einen Einheitswert für das Grundstück. Dieser Einheitswert wird dann von der jeweiligen Gemeinde mit einem festgesetzten Hebesatz multipliziert.
    • Wohngebäudeversicherung (fix) - Versicherung gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel. Berechnung der Versicherungsprämie erfolgt nach Baujahr, Wohnfläche und Bauart des Hauses.
    • Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (fix) - Eigentümer sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von Ihrem Haus und Grundstück keine Gefahr ausgeht. Dazu gehört, dass Bewohner und Besucher unbeschadet im Haus ein- und ausgehen können (z.B. bei Glatteis). Außerdem dürfen Dritten keine Schäden entstehen durch Mängel am Gebäude. Eigenheimbesitzer sind über ihre private Haftpflichtversicherung abgesichert.
    • Schornsteinfeger (fix) - Der Schornsteinfeger ist für die regelmäßige Überprüfung der Heizungsanlage zuständig. Laut gesetzlicher Vorgabe ist der Hausbesitzer dazu verpflichtet, die Heizungsanlage innerhalb von 7 Jahren mindestens zwei mal überprüfen zu lassen. Je nach Region kostet die Dienstleistung eines Schornsteinfegers in etwa zwischen 70 und 130 Euro. Bei Verwendung einer Heizung mit Flüssiggas muss bei ortsfesten Anlagen alle 4 Jahre eine Prüfung der Flüssiggasanlage erfolgen.
    • Müllgebühren (fix) - Die Berechnung richtet sich meist nach der Anzahl der Personen die im Haushalt leben oder nach der Größe der Mülltonnen.
    • Straßenreinigung (fix) - Die Kosten für Straßenreinigung belaufen sich meist auf 3 bis 8 Euro pro Meter Frontlänge des Grundstücks, bezogen auf die am Grundstück angrenzenden Straße.
    • Trinkwassergebühren (variabel) - Sofern man keine Befreiung von der Anschlusspflicht hat, ist der Hauseigentümer verpflichtet sich an die öffentliche Trinkwasserversorgung anzuschließen. Die Gebühren ergeben sich aus dem Wasserverbrauch + einer Grundgebühr.
    • Abwassergebühren (fix und variabel):


      • Schmutzwassergebühr (variabel) - Kosten für die Entsorgung von Grau- und Schwarzwasser aus dem Haushalt. Die Gebühren ergeben sich aus : (Trinkwasserverbrauch x Schmutzwassergebühr) + Grundgebühr für den Anschluss . Von der Schmutzwassergebühr kann man befreit werden, wenn man von der Unteren Wasserbehörde die Erlaubnis zum Betrieb einer eigenen Kläranlage hat.
      • Niederschlagswassergebühr (fix) - Kosten für die Regenwasserableitung des Grundstücks. Berechnung erfolgt nach der Grundfläche der an die Grundstücksentwässerung angeschlossenen (Bebauung) und nicht angeschlossene Grundstücksflächen.

    Optional

    • Elementarschadenversicherung (fix) - Versicherung gegen Schäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdrutsch, Starkregen, Lawinen, Schneedruck und Vulkanausbrüche. Es handelt sich um eine Erweiterung der Wohngebäudeversicherung.
    • Hausratversicherung (fix) - Versicherung für das Inventar gegen Sach­schäden und dadurch entstehende Folge­kosten. Es wird zumindest der finanzielle Schaden ersetzt. Berechnung der Versicherungsprämie erfolgt nach Wert des Inventars.
    • Heizkosten (variabel) - Die Art der Heizung ist für die Betriebskostenrechnung relevant. Handelt es sich zum Beispiel um eine Gasheizung, kommen zusätzliche Kosten für das Gas hinzu, bei einer Pelletheizung die Kosten für die Pellets, bei Infrarotheizung die Kosten für Strom, etc. Der Verbrauch hängt maßgeblich von der Gebäudeart und vom individuellen Verbrauch ab. So verbraucht ein KfW 55 Haus in der Regel weniger Heizenergie als ein in vergleichbarer Größe gebautes KfW 100 Haus, je besser gedämmt um so niedriger die Heizkosten.
    • Stromkosten (variabel) - Eine Pflicht zum Anschluss an das Stromnetz besteht nicht. Entweder man produziert seinen Strom über eine PV-Anlage selber und/oder man schließt sich ans öffentliche Stromnetz an. Die Kosten hängen maßgeblich vom individuellen Verbrauch ab.
    • Telefon- und Internetanschluss + GEZ (fix/variabel) - Oft vernachlässigt, aber ebenfalls ein wichtiger Teil der Nebenkosten beim Haus, sind die Telefon- bzw. Kabelanschlüsse. Je nach Anbieter- und Tarifwahl sind hier 30 bis 100 Euro im Monat fällig. Hinzu kommen die GEZ Gebühren für den Haushalt.
    • Rücklagen für Instandhaltung (variabel) - Ein wesentlicher Punkt der Betriebskosten für ein Haus sind die Rücklagen für Instandhaltungen und Wartungsmaßnahmen. Im Laufe der Jahre kommen bei jedem Haus Kosten auf den Eigentümer zu, die oft nicht bedacht werden. Laut dem Verband Privater Bauherren sollten Hausbesitzer etwa 1 Euro pro Quadratmeter monatlich für Instandhaltungen zurücklegen.
  • Die Übersicht ist super! So hat man endlich mal einen ungefähren Überblick über die anfallenden Nebenkosten bzw. kann diese eigenständig berechnen. In meiner Vorstellung habe ich schon erwähnt, dass ich ebenfalls an alternativem Wohnen interessiert bin und mich nach einer Tinyhouse-Lösung umsehe. Daher befinde ich mich gerade in einer Phase der Informationsbeschaffung und so ist das Thema Versicherung momentan recht aktuell. Was deckt die Hausratversicherung ab und wie es mit dem Versicherungsschutz außerhalb der eigenen vier Wände aussieht, konnte ich die Tage schon der Seite https://www.cosmosdirekt.de/ha…erung/was-ist-versichert/ entnehmen. Allerdings interessiert mich, ob die Berechnungsgrundlage bei einem Tinyhouse eine andere ist. Bei der Beitragsberechnung habe ich jetzt keine zusätzlichen Angaben für solche Häuser finden können. Verhalten sich die Prämien in etwa gleich oder gibt es da finanzielle Unterschiede? Hier stand ja jetzt lediglich etwas von dem Wert des Inventars als Berechnungsgrundlage, aber ich frage mich, ob hier nicht andere Tarife bestehen.

  • Will man tatsächlich dauerhaft in einem TH leben, dann muss man sein Leben sehr reduzieren. Ein TH-Bewohner hat berichtet, dass er weniger als 200 Gegenstände in seinem Haus hat. Da frage ich mich, ob eine Hausratversicherung hier irgendeinen Sinn macht.

Jetzt mitmachen!

Du hast noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registriere dich kostenlos und nimm an unserer Community teil!