für (minderjähriges) Kind ein eigenes TH?

  • Moin zusammen,
    man hört von einigen Tiny Häuslebauern, dass sie, um ihren Kindern ein eigenes Reich zu schaffen, ein separates TH zu bauen.
    Wie ist das denn rechtlich gesehen? Verstößt man da nicht gegen die Aufsichtspflicht? Ich rede jetzt von Teenagern, keine Kleinkinder.
    Hab bisher noch nicht wirklich etwas darüber gefunden. ?(
    VG Heike

  • Ich arbeite mit Kindern und das mit der Aufsichtspflicht ist immer so eine Sache. Man soll ihnen Eigrnständikeit beibringen und gleichzeitig die Aufsichtspflicht nicht verletzen. Für unseren Beruf ist das eindeutig geklärt. Wenn man es pädagogisch glaubhaft begründen kann und den Charakter, die Fähigkeiten, die aktuelle Entwicklung des Jugendlichen, die Art der Örtlichkeit und sonstige Begebenheiten (Risikofaktoren) in die Entscheidung mit einbezieht ist die Aufsichtspflicht nicht verletzt. Wichtig ist das immer wieder zu überprûfen. Es kommt also auf den/die Jugendlichen ansich an und auf die Örtlichkeiten. Wenn Du das TH in das nächste Dorf stellst und ein mal im Monat hin fährst, sehe ich ein Problem, im eigenen Garten oder neben dem eigenen TH nicht.

  • Hallo Luna,
    danke für deine schnelle Antwort! :)
    So ähnlich sehe ich das auch, bin mir aber der rechtlichen Konsequenzen nicht sicher, wenn wirklich mal was passiert, egal, wie selbstständig das Kind ist. (Von den Selbstvorwürfen mal ganz zu schweigen).
    Klar, so Dinge wie mal Zelten im Garten gehen ja auch. Aber dauerhaft als 1. Wohnsitz mit eigenem Bad und kleiner Kochnische?
    Es könnte ja sein, dass es einen Gesetzestext gibt, der so etwas regelt.
    Auf jeden Fall mal interessant, darüber mehr zu erfahren... :)
    VG Heike


    PS: ab 16 geht es wohl ohne Probleme mit elterlicher Genehmigung (eigene Wohnung)

  • Ich schließe mich Luna an
    Ich bin Sozialpädagoge und im Bereich Erlebnis - und Individualpädagogik unterwegs, daher kenne ich das Thema auch als ständigen Begleiter.


    So wild ist es aber wirklich nicht, Aufsichtspflicht heißt ja nicht, dass du (d)ein Kind ständig beobachten musst.
    Es reicht altersgerecht zu erklären, vor Gefahren zu warnen und gelegentlich zu überprüfen ob alles läuft.
    Passieren kann immer und überall was, aber Probleme mit der Aufsichtspflicht sind sehr selten.


    Also ein "eigenes" TH bei den Eltern geht auf jeden Fall klar.

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