Grundstück für mehrere Tiny Häuser - erster Schritt?

  • Hallo,


    wie ich vor einiger Zeit schon geschrieben hatte, wollte ich ein Tiny House auf unserem Grundstück bauen um es als Ferienhaus zu vermieten. Ich habe von der Gemeinde schonmal grüney Licht bekommen. Nach längerem Überlegen bin ich aber nicht mehr so sicher, ob unser Grundstück dafür geeignet ist. Es ist zwar relativ groß aber vielleicht doch zu privat. Ausserdem wohnen wir relativ zentral in einem Dorf, weiter draussen wäre es einfach schöner. Uns zuguterletzt brauche ich eh eine berufliche Perspektive und träume voin mehreren Tiny Häusern zum vermieten. Deswgen haben wir nun die Überlegung, ein anderes Grundstück zu kaufen oder zu pachten um dort auf Sicht eine Art Tiny House Hotel zu gründen. In Amerika gibt es ganz tolle Beispiele. In Deutschland habe ich neben Campingplatz-ähnlichen Resorts nur das Tiny House Village gefunden, die ja eher ein Dorf + Hotel sind. Die haben einen ehemaligen Campingplatz genommen. Sowas gibt es in unserer Gegen gerade zufällig nicht. Ich möchte aber gerne hier bleiben. Deswegen nun meien Frage: Was wäre wohl der erste Schritt? Ich möchte ungerne wieder zum Bürgermeister, ohne schon etwas recherchiert zu haben. Sonst nimmt er mich bald nicht mehr für voll. Da ich ja nicht die erste mit so einer Idee bin, hat bestimmt jemand einen Tipp. Hole ich mir einen Termin beim Landkreis? Welche Abteilung? Wohl gemerkt, das ganze soll ein gewerbliches Projekt werden, was das ganze vielleicht nicht einfacher macht, aber Hotels werden auch gebaut.
    Ist es eher ein Grundstück im Wohngebiet (eher nicht) oder im Gewerbegebiet (auch schwer vorstellbar). Ausserorts ist ja eh immer alles schwierig. Von Anschlüssen mal ganz abgesehen. Wie sieht es eigentlich in den sogenannten Wochenendgebieten aus, wenn es sich um Gewerbe handelt?


    Ich danke Euch im Voraus!


    Herzliche Grüße*

  • Das Thema ist zwar schon alt und dein Vorhaben, ist da was draus geworden?


    Da ich mich gerade mit der selben Thematik befasse, hole ich einfach mal das Thema aus der Versenkung hervor ehe ich ein neues eröffne.


    1. Auf was muss man bei der Grundstückssuche achten, wenn man ein solches Vorhaben realisieren möchte?


    Ein Wochenendgebiet dient ja meistens der Erholung, ergo ist hier ein Gewerbebetrieb schwer vorstellbar bzw. meiner Kenntnis nach nicht erlaubt.
    Außenliegende Grundstücke dürfen meist nicht bebaut werden bzw. nur unter strikten Voraussetzungen (Landwirtschaftsbetrieb etc.)
    Ein reines Gewerbe/Industriegebiet hat meist nicht den nötigen Charme um dort Touristen zu beherbergen.

  • Ein Wochenendgebiet dient ja meistens der Erholung, ergo ist hier ein Gewerbebetrieb schwer vorstellbar bzw. meiner Kenntnis nach nicht erlaubt.


    Ich glaube Du hast etwas übersehen...


    Jemand schafft doch auf seinem (oder auf langfristig gepachtetem) Grund und Boden nicht die nötige Infrastruktur (Strassen , Wege , sanitäre Anlagen , erschliessen der Parzellen , Beschäftigung eines Platzwarts usw.) aus reiner Nächstenliebe - derjenige will damit Geld verdienen...


    Wochenendgebiete (das sind ja im Endeffekt unter anderem Mobilheimparks oder Campingplätze) SIND doch Gewerbebetriebe !


    Und manche Campingplätze bieten ja auch Fremdenzimmer oder Ferienwohnungen parallel an oder bieten Miet-Wohnwagen für Urlaubsgäste.
    Nebenbei sind in diesen Gebieten meist auch Gastronomie , kleine Supermärkte oder Kioske angesiedelt - auch Gewerbebetriebe...



    Sowas wäre für so manche (unter Umständen wirtschaftlich "lahmende") Gemeinde mit Sicherheit interessant - es kann ja auch der vorhandene Einzelhandel oder die bereits existierende Gastronomie in den umliegenden Ortschaften davon profitieren...

  • @JoWe: nur kurzer Einwand:


    1. Wochenendgebiete/Campingplätze u.ä. sind im Sinne der Bauordnung KEINE Gewerbe. Die Bauordnung versteht darunter STÖRENDES Gewerbe, mit Emmissionen.


    2. Wochenendgebiete/Campingplätze u.ä. sind "Sondergiete, die der Erholung dienen" nach §10 BauNVO. Hier sind "Einrichtungen, die der Versorgung dienen" erlaubt.


    Rootsche:


    Du musst ganz konkret auf eine Gemeinde zugehen und sie fragen ob sie willens ist für das/ein Grundstück einen Bebauungsplan zu erstellen. Dann musst Du 2-3 Jahre Geduld haben, das Verfahren finanzieren - und dann kannst Du schon loslegen ...


    Das Grundstück muss im Flächennutzungsplan bereits als solches ausgewiesen sein, sonst muss der auch noch geändert werden ...


    Gruß
    Stefan

  • @Catweazle :


    Im Sinne der Bauordnung sind es keine Gewerbe , da hast Du natürlich Recht.


    Ich meinte eher den Betreiber - z.B. hier bei mir in der Nähe die "FreizeitPark Rodenbach GmbH & Co.KG" die den den dortigen Mobilheimpark gewerblich betreibt.




    Aber mal eine Frage :
    Muss ein Campinplatz oder Wochenendhausgebiet zwangsläufig als "Sondergebiet das der Erholung dient" nach §10 BauNVO ausgewiesen sein ?

  • Ich habe meinen obigen Beitrag ergänzt:


    Im Flächennutzungsplan - der nur für die Gemeinde verbindlich ist - muss die Fläche ausgewiesen sein, als ein Gebiet, in dem z.B. Campingplätze erlaubt sind. Wenn ich die BauNVO richtig lese, geht das nur im §10.


    Das ist die zwingende Voraussetzung für die Aufstrellung eines entsprechenden BB-Planes.


    Gruß
    Stefan

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