Muss Ladung wirklich -händisch- lösbar sein?

  • Hallo zusammen,


    immer wieder lese ich: Wenn man das TH als Ladung deklarieren will, dann muss man es so am Trailer befestigen, dass es händisch lösbar ist, z. B. durch U-Bügel, die mit Flügelmuttern fixiert sind. Wer kann mir sagen, aus welchem Gesetz sich die händische Lösbarkeit ableitet? Ich habe die einschlägigen Paragrafen durchgesehen (https://www.ladungssicherung-ev.de/rechtsgrundlagen.htm), konnte dazu aber nichts finden.
    Der Hintergrund meiner Frage ist: Ich will mein TH ebenfalls als Ladung deklarieren und würde gerne selbstsichernde Muttern (keine Flügelmuttern) verwenden. Diese sind aber nicht per Hand lösbar.


    Viele Grüße Oliver

  • hoi Oliver,
    kann dir zwar die paragraphen nicht sagen, aber:


    was genau soll händisch heißen?
    im transportgewerbe nimmt man gerne spanngurte. dies sind komplizierte mechanismen, mit schließer, öffner, ratschenmechanismus, welche mittels eines "hebels" händisch bedient werden. desweiteren ist noch so ein teil verbaut, der öffner und sicherungsmechanismus, das mittels federspannung seinen zweck erfüllt.
    von daher ist ein einfacher schraubenschlüssel, bzw. eine knarre nicht weniger händisch zu bedienen.
    auf meinem ausstellungsanhänger sind so edelstahlteile, die zum verkauf bestimmt sind, was die argumentation einfacher macht, alle fest verschraubt.
    Polizist: des is ja angeschraubt!
    ich: na klar ist des angeschraubt, wie soll ich denn meine ladung sonst sichern?
    z.b. ist es auch nicht verboten, seine ladung, zum zweck des transportes, mal schnell mit dem hänger zu verschweißen.
    ich bin für die sicherheit meiner ladung zuständig und habe alles zu unternehmen diese zu gewährleisten. die naht öffne ich dann halt mit der flex, statt mit hammer und meisel, voll händisch :)
    letztlich ziehste ja auch flügelmuttern mit einer wasserpumpenzange zu.
    kleiner ratschlag am rande: nimm flügelmuttern und hau schraubensicherung rein, dies erspart diskussionen.


    l.g.,
    werner


    edit: den excenter am spanngurt hatte ich ganz vergeßen.

  • Hallo Oli,


    es erstaunt mich doch jedes mal, wie so eine simpele Sache wie die Ladungssicherung immer wieder solche Fragen aufwirft.


    Definition Ladung
    Eine Ladung ist ein Transportgut, welches auf einem Transportmittel transportiert wird. Dazu ist die Ladung mittels Geräten zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können.


    Geräten zur Ladungssicherung sind händisch lösbare Sicherungsmittel nach VDI 2700 , Ladeeinrichtungen sind z.B. Twist-Lock-Verbindungen.


    Daraus ergibt sich:
    Schon die Verbindung mit Flügelmuttern ohne Ankerschienen ist recht grenzwertig anzusehen, eine Verschraubung mit Sicherungsmuttern ist allerdings definitiv keine Ladungssicherung im Sinn des § 22 StVO .



    Ganz im Gegenteil, denn durch eine Verschraubung mit Sicherungsmuttern wird aus der Ladung ein Bestandteil das Fahrzeugs, und somit ändert sich dadurch die Fahrzeugklasse das Transportmittels (im Fall eines THoW von einem Plattformanhäger zu einem Wohnanhänger).


    Gruß
    Dietmar



    P.S.: Du sagst ja auch nicht, "Mein Auto ist garkein Auto", denn ich kann ja mit einem Schraubenschlüssel den Motor ausbauen...

  • Hi,


    vielen Dank für eure Antworten!


    Zitat

    nimm flügelmuttern und hau schraubensicherung rein

    Du meinst Kleber wie Loctite, richtig?


    Zitat

    Geräte zur Ladungssicherung sind händisch lösbare Sicherungsmittel nach VDI 2700 , Ladeeinrichtungen sind z.B. Twist-Lock-Verbindungen.

    Wo genau in dem von dir verlinkten Dokument steht, dass Geräte zur Ladungssicherung händisch lösbare Sicherungsmittel sind? Ich konnte dazu nichts finden.


    Hat irgendwer die VDI-Richtlinie 2700 vorliegen und kann mir bestätigen, dass es darin einen entsprechenden Passus gibt?


    Gruß Oliver

  • Wo genau in dem von dir verlinkten Dokument steht, dass Geräte zur Ladungssicherung händisch lösbare Sicherungsmittel sind? Ich konnte dazu nichts finden.

    Das muss nirgendwo stehen, denn in dem Moment wo du die "Ladung" so mit dem Fahrzeug verbindest, das es sich nur mit Werkzeug wieder davon trennen lässt, wird die "Ladung" zum einem Teil des Fahrzeugs. Sonst würde ja jedes am Fahrzeug befestigte Teil nicht zum Fahrzeug gehören sondern lediglich "Ladung" sein, also das ganze Fahrzeug nur aus Ladung bestehen...

  • Zitat

    Das muss nirgendwo stehen ...

    Das sehe ich anders. Für solche Fragen gibt es Gesetze und dort steht eben nur, dass die Ladung "nach den anerkannten Regeln der Technik" gesichert werden muss. Wie man die Sicherung wieder löst, ob mit den Händen allein oder einem Maulschlüssel, scheint nicht relevant.


    Zitat

    ... denn in dem Moment wo du die "Ladung" so mit dem Fahrzeug verbindest, das es sich nur mit Werkzeug wieder davon trennen lässt, wird die "Ladung" zum einem Teil des Fahrzeugs.

    Deine Definition von Ladung ist in meinen Augen zu eng. Ob etwas Ladung ist, hängt nicht davon ab, wie es am Fahrzeug befestigt ist. Schau dir dazu den folgenden Absatz aus einer Urteilsbgegründung des obersten bayerischen Landesgerichts an (https://verkehrslexikon.de/Texte/Rspr5241.php:(


    Zitat

    Das Amtsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass der Begriff der Ladung nach dem Beförderungszweck zu bestimmen ist. Ladung im Sinne des § 22 StVO sind danach nicht zur Fahrzeugausrüstung gehörende Sachen, die zum Zwecke der Beförderung auf, in oder an einem Fahrzeug untergebracht werden

    Demnach ist der entscheidende Punkt bei der Frage, ob etwas Ladung ist, nicht, wie es befestigt ist, sondern ob man es befördern will. Und das ist bei meinem TH der Fall.


    Gruß Oliver

    7 Mal editiert, zuletzt von oli_1987 ()

  • Das Ladung nur Werkzeuglos als Ladung gilt ist schlicht weg quatsch.
    Oder glaubt Ihr im Ernst das man einen Panzer / Raube... auf einem Tieflader verladet und diesen nur mit nur ein paar Spangurten und Ketten sichert.
    Selbst wenn man die Raube mit dem Schlagschrauber verschraubt ist die Raube immer noch nicht Teil des Fahrzeug sondern Ladung.
    Ein Seecontainer bekommt auch keiner vom Hänger ohne Werkzeug (Kran)
    Ich habe mich mit dem Thema Ladung vor einigen Jahren intensiv beschäftigt. Allerdings zum Thema Motorrad.
    Was aber total egal ist, da die StVo §22 nicht zwischen Ein und zwei Spurigen Fahrzeugen unterscheidet.
    So gilt ein Kofferträger (oder in meinem Fall ein Fahrradträger) immer noch als Ladung.
    Wenn der Kofferträger allerdings an den Rahmen verschweist wird (was sowieso keiner Macht) oder der Träger fest in das Fahrzeug integriert ist, zum Beispiel das der Auspuff am Träger hängt.
    Als ich mal mit dem


    zum Tüv gefahren bin, hat das den Ingenieur genau so wenig interessiert wie die Polizei als ich mal in eine Kontrolle gekommen bin. War Ladung und gut gesichert.

  • Das sind wirklich interessante Punkte, die hier aufgeführt wurden.
    Mit den Beispielen und dem Urteil komme ich auch zu dem Schluss, dass das Haus darauf verkehrtechnisch zunächst immer eine Ladung ist, solange ich keine Wohnwagenzulassung dafür habe. Das ist ja der Zweck der Fahrt, das Haus von A nach B transportieren. Denn auch in dem Fahrzeugbrief bzw. dem CoC steht ja letztendlich z.B. bei Vlemmix explizit, dass jenes ein Tiny-House Trailer ist. Er ist also zum Transport eines Hauses gedacht. Und herstellerseitig auch nur dafür bestimmt. Etwas anderes damit durch die Gegend fahren, wäre herstellerseitig nicht zulässig, sage ich.


    Wenn am Anhänger nichts verändert wurde, was der Hersteller nicht zuläßt, bleibt das CoC gültig und das Haus somit eine Ladung. Und die Ladung muss NATÜRLICH gesichert werden, nicht mehr, aber auch nicht weniger. Ob dafür Hilfsmittel unzulässig sind, steht nirgends.


    Dandy

    Es gibt eine Lösung, ... ?( für alles.

  • ich habe meinen einiges über 2 tonnen schweren und 6m langen bauwagen auf meiner lkwpritsche mittlerweile mit gut sichtbaren, leuchtend gelben, neuen, kräftigen gurten gesichert;-)
    zusätzlich habe ich ihn allerdings mit der pritsche an 4 stellen mit m16 bolzen relativ diskret verschraubt. das ist mit einem einzigen schraubenschlüssel zu lösen. ich hab ein sichereres gefühl so, und muss nicht andauern nachspannen.
    der tüv und das bag hatte dazu nix auszusetzen, weil man das so legal machen darf!
    ich habe das so gelöst, damit mir eine unwissende rennleitung nicht irgendeinen anderen quatsch erzählt, und mich nicht unnötig mit diskussionen aufhält.
    daß ladungssicherheit natürlich auch mit werkzeugunterstützung, seien es hebel, ratschen oder schraubenschlüssel erlaubt ist, haben nämlich nicht alle von denen kapiert. ob das werkzeug dabei auf der schraube oder mutter festgeschweißt ist oder in der kiste liegt ist dabei unwichtig. dieser grubenhund ist anscheinend nicht nur in der gemeinen beamtenseele tief verankert;-)
    netten gruß,
    jan

  • Zitat von jan58

    daß ladungssicherheit natürlich auch mit werkzeugunterstützung, seien es hebel, ratschen oder schraubenschlüssel erlaubt ist, haben nämlich nicht alle von denen kapiert.

    Ja, es kursiert leider eine Menge Halbwissen in der TH-Szene, aber auch bei Leuten, die es eigentlich besser wissen müssten. Ich weiß von einem Fall, wo ein DEKRA-Mitarbeiter behauptet hat, Ladung müsse händisch lösbar gesichert sein. Das Kernproblem ist in meinen Augen, dass sich kaum einer die Mühe macht, wirklich ins Gesetz zu schauen.

  • nicht nur dort;-)
    das eigenliche problem ist allerdings nicht ob händisch oder nicht, sondern wie die ladung tatsächlich genutzt wird.
    und da liegt der eigentliche hund begraben.
    in der oldtimer wohnmobilscene ist das schon seit längerem ein thema. da wird die regel für das H-kennzeichen gerne umschifft, weil wohnmobile mindestens 10 jahre nach bj. als solche eingetragen worden sein müssen. dafür wird die schlüsselnr. geändert und damit die nutzungsart!
    sonst gibts kein H- und damit keine steuer und versicherungsverünstigung
    gemacht wird das, in dem der wohnbereich als ladung auf der pritsche oder, aus dem kastenwagen mit "wenigen" handgriffen herausnehmbar deklariert wird. der rest-lkw bekommt dann problemlos das H. ich verrate damit übrigens kein geheimniss sondern ist allgemein bekannt;-)
    ich habe auch einen bauwagen auf meiner lkw pritsche und transportiere den selbsverständlich nicht dauerhaft. das ist aber ähnlich wie mit der scheinselbstständigkeit. wenn dir das nachgewiesen wird, oder das ganze so als ladung gebaut ist, daß es tatsächlich einer anderen nutzung zugeführt wird, hat man unter umständen ärger mit dem zoll, finanzamt, der eigenen versicherung. und im schlimmsten falle bei einem unfall mit der gegnerischen. die suchen immer das lindenblatt auf der schulter des angeblich unbesiegbaren.
    das kann dann mit einen trailer, der nur für das transportieren des th- konzipiert und gebaut worden, und am end auch NUR für dieses eine th, zu gebrauchen ist, ein problem werden. wenn man das doof anstellt, hat man unter umständen ein verfahren wegen stererhinterziehung und versicherungsbetrug am hals. das sollte man bei einem solchen konzept als problem wissen und zumindest mit einbeziehen.

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