Über Trailer-Länge hinaus bauen

  • Ich hatte schon mehrere Ami-Modelle gesehen, wo am Ende des Trailers das Haus in z.B: 45° nach oben weiter ging + oben ein Loft und im "Dreieck" Stauraum verbaut wurde.
    Gilt das als normale Ladung bei uns wie z.B. abstehende Balken oder ist sowas eher nicht erlaubt?
    Dass seitlich nichts raus gucken darf ist ja klar.


    Habe DAS Foto gefunden - ziemlich genau so wollte ich das bei meinem auch einplanen:
    https://ny.curbed.com/2016/9/1…ouse-vacation-nyc-getaway



    Gruß
    Paul

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
    § 22 Ladung
    ...
    (4) Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,50 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens
    1. eine hellrote, nicht unter 30 x 30 cm große, durch eine Querstange auseinandergehaltene Fahne,
    2. ein gleich großes, hellrotes, quer zur Fahrtrichtung pendelnd aufgehängtes Schild oder
    3. einen senkrecht angebrachten zylindrischen Körper gleicher Farbe und Höhe mit einem Durchmesser von mindestens 35 cm.
    Diese Sicherungsmittel dürfen nicht höher als 1,50 m über der Fahrbahn angebracht werden. Wenn nötig (§ 17 Absatz 1), ist mindestens eine Leuchte mit rotem Licht an gleicher Stelle anzubringen, außerdem ein roter Rückstrahler nicht höher als 90 cm.


    Bei einem Anhänger mit nach hinten überstehenden Ladung, ist ein Überstand von 1,5 m zulässig. Auch 3,0 m sind legitim, wenn die Wegstrecke unter 100 km liegt.

  • Ah - also wie normale Ladung. Dass eine bestimmte Länge erlaubt ist wusste ich auch nicht. Danke! :)
    Beim Haus ist das ja nicht so tragisch, da ich ja ähnlich wie hier nur etwa 1 m verlängern wollte. Bzw. gut zu wissen dass bis 1,5 m Platz einplanbar sind :)
    Und das gilt für jegliche Anhänger? Also auch kleine Autoanhänger mit z.B. 1,5 oder 2 m Größe? Würde ggf. zum "Testen" so einen ausbauen und mir den iwo hinstellen. das ganze > 2 m hoch und dann > 1 m nach hinten verlängern...

  • Das gilt für jegliche Anhänger, ab 1m überstand über die Rückleuchten muss es gekennzeichnet werden. Aus diesem Grund ist die Leiste mit den Rückleuchten beim Vlemmix ja abnehmbar, so das man sie am überstehenden Haus befestigen kann.

  • Hallo Tiny Paul,
    Falls Du einen Vlemmix kaufen willst, sag denen dass das Haus hinten übersteht. Die können Dir dann die Achsen bei Endmontage entsprechend nach hinten verschieben damit der Schwerpunkt wieder stimmt...

  • Hallo Tiny Paul,
    Falls Du einen Vlemmix kaufen willst, sag denen dass das Haus hinten übersteht. Die können Dir dann die Achsen bei Endmontage entsprechend nach hinten verschieben damit der Schwerpunkt wieder stimmt...

    Ist noch etwas hin, bis ich soweit bin - aber danke für den Tipp! :)

  • @DietmarS68 nochmal zur Klarstellung:
    da hast §22 StVO zitiert – da geht es um „Ladung“.


    Wie ist es bei einer Wohnwagenzulassung? Könnte ich z. B. auf einen 7,2 m Vlemmix (theoretisch) ein TH mit 3,5 m Überstand nach hinten bauen und dann die Rückleuchten (und ggf. das Kennzeichen) am TH ganz hinten montieren, und „fertig“.


    Im Übrigen frage ich mich schon länger, wie das nach vorne ist: könnte man oberhalb der Deichsel bis „ganz nach vorne“, also bis unmittelbar über die Anhängerkupplung bauen?

  • Wie ist es bei einer Wohnwagenzulassung? Könnte ich z. B. auf einen 7,2 m Vlemmix (theoretisch) ein TH mit 3,5 m Überstand nach hinten bauen und dann die Rückleuchten (und ggf. das Kennzeichen) am TH ganz hinten montieren, und „fertig“.

    1.) Die Rückleuchtentraverse beim Vlemmix ist ja von vornherein abnehmbar und sollte im besten Fall immer am TH hinten montiert werden.


    2.) Du meinst sicher einen Überstand von 1,5 m. Bei der Wohnwagenzulassung hängt sowas dann wieder vom Prüfer ab. Ich denke mal die meisten werden da eine Verlängerung der "Ladefläche" durch anschweissen von entsprechenden Vierkantrohren und Stützstreben verlangen.



    Im Übrigen frage ich mich schon länger, wie das nach vorne ist: könnte man oberhalb der Deichsel bis „ganz nach vorne“, also bis unmittelbar über die Anhängerkupplung bauen?

    Das überbauen der Deichsel ist möglich, vorausgesetzt das Stützrad ist frei zugänglich und der Schwenkbereich der Kupplung ist nicht beeinträchtigt. siehe Deichsel bebauen?

  • super, danke für die Antwort und den Deichsel-Hinweis.


    2.) Du meinst sicher einen Überstand von 1,5 m. Bei der Wohnwagenzulassung hängt sowas dann wieder vom Prüfer ab. Ich denke mal die meisten werden da eine Verlängerung der "Ladefläche" durch anschweissen von entsprechenden Vierkantrohren und Stützstreben verlangen.

    ich meine tatsächlich 3,5 m ;)
    Die Zahl 1,5 m kommt ja – sofern ich das richtig verstehe – nur aus dem §22, wo um Ladung geht; aber um die dürfte es – darauf zielt meine Frage ab – ja in diesem Fall genau nicht gehen.
    Die Wohnwagenzulassung ist doch eine Einzelabnahme?
    Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass dann andere fahrzeugstatische Überlegungen ins Spiel kommen und deshalb auch Prüfer zusätzlich verschweißte tragende Bodenteile fordern wie du schreibst.
    Gibt es da bekannte Voraussetzungen?


    So könnte man ja – Gedankenexperiment – ein knapp 12 m langes TH auf einen Vlemmix bauen. Fraglich eben nur, ob das sogar ohne zusätzliche Schweißarbeiten auskommen könnte.


    Oder übersehe ich hier etwas?

  • Oder übersehe ich hier etwas?

    Oh ja, du übersiehst so einige Dinge...

    Die Wohnwagenzulassung ist doch eine Einzelabnahme?


    Gibt es da bekannte Voraussetzungen?

    Ja das ist es, was genau machbar ist und was nicht, und somit was sie genehmigen und was nicht, das können dir die Fahrzeugingenieure beim TÜV oder Dekra genau ausrechnen.

    ich meine tatsächlich 3,5 m...


    So könnte man ja – Gedankenexperiment – ein knapp 12 m langes TH auf einen Vlemmix bauen.

    Ok, lassen wir uns mal auf dieses "Gedankenexperiment" ein:


    1.) Du hast die Fahrzeugstatik angesprochen, normalerweise ist bei einem Fahrzeug die Statik nicht relevant, da es bei der angeblichen "Fahrzeugstatik" meist um die Fahrdynamische Festigkeit geht. Doch in diesem Fall geht es tatsächlich um STATIK, also das das Fahrzeug im Stand nicht von selber zusammenbricht oder umkippt.

    • 12 m Langes TH, also 3,60 m Überbau auf einem TH840 mit 8,40 m Ladefläche - da müsste man schon ausreichend Vierkantrohre und Stützstreben verbauen damit das Heck nicht einfach unter seinem eigenen Gewicht abbricht.
    • Gewichtsverteilung damit das Fahrzeug nicht von selber kippt. Bei 3,50 oder 3,60 m Überbau müsste entweder im TH das gesamte Gewicht ganz vorne im Haus liegen und das Heck somit komplett leer sein, oder man müsste die Achsen mind. 1,5 m nach hinten verlegen was wiederum erhebliche Umbaumaßnahmen am Trailer nach sich zieht, den die Achsen sind nur ca. 20 cm nach vorn oder Hinten verschiebbar ohne Schneid- und Schweissarbeiten.

    2.) Fahrdynamik und Stützlast kämen, bei so einem großen Überbau nach hinten, extrem aus dem Gleichgewicht. Die Stützlast wäre faktisch nicht mehr vorhanden, so das die Prüfer das ohne massive Umbaumaßnahmen am Trailer (Achsverschiebung) niemals genehmigen werden. Zudem leidet die Fahrdynamik so sehr durch das nach hinten verlagerte Gewicht, das der Anhänger nahezu unfahrbar wird, er wird dann bei der kleinsten Störung ins Schlingern geraten und das gesamte Gespann umwerfen.


    3.) Zulässiges Gesamtgewicht, ein TH inkl. PKW-Trailer darf ja nicht mehr als 3,5 t wiegen. TH Rheinau baut bis zu 9 m auf dem TH840, also max. 30 cm Überbau nach vorn und hinten und geht dabei sehr nahe an die Gewichtsgrenzen. Tech Tiny House hat ein 10 m THoW gebaut und dabei auf einen speziell angefertigten Trailer und extremen technischen Leichtbau gesetzt.


    Ein 12 m THoW als PKW Anhänger innerhalb der 3,5 t zGG müsste also so extrem leicht gebaut werden, das es nicht mehr viel mit einem Tiny House zu tun hätte, sondern vielmehr ein Leichtbau-Wohnwagen mit sehr sehr dünnen Wänden wäre. Mal ganz davon abgesehen das so auch die maximale Gespannlänge an ihre Grezen kommt und man das THoW sicher nur noch mit sehr wenigen Fahrzeugen ziehen könnte.



    Fazit: Es ist ein Gedankenexperiment, mehr aber auch nicht. So etwas umzusetzen ist technisch extrem aufwendig und macht in allen Belangen keinerlei Sinn. Hier werden die Grenzen des PKW-Anhängers erreicht bzw. überschritten, der Bau auf einem LKW Anhänger wäre sehr viel sinnvoller.

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