Probleme bei Zulassung von neuen (Vlemmix) Anhänger

  • Hallo,


    ich wollte euch mal an meinen Erfahrungen vom Kauf und Zulassung meines neuen TH720 Anhängers berichten.


    Ich habe über den deutschen Generalhändler meinen Anhänger gekauft und dieser hat mir nach der Anzahlung das COC-Zertifikat, Kaufvertrag und eine von Ihm selbst ausgestellte Bescheinigung zur Übereinstimmung der Fahrzeug-Identnr. (FIN) des Anhängers mit den Papieren.
    Da ich den Anhänger in Holland abholen wollte, bin ich eine Woche vorher zu meiner Zulassungsstelle gegangen um ihn zuzulassen.


    Jetzt kommts: Laut den Vorschriften der Zulassungsstelle Mittelsachsen braucht man für die Neuzulassung eines Fahrzeuges noch eine vom TÜV/Dekra ausgestellte Bescheinigung über die Übereinstimmung der Fahrzeug-Indentnr. (kurz FIN) vom tatsächlichen Anhänger mit COC Papieren. Dass heißt, dass man mit dem neuen (unzugelassenene) Anhänger zu einer TÜV/Dekra stelle fahren muss, um diese Bescheinigung zu machen. Alternativ kann man den Anhänger auch zur Zulassungstelle mitbringen und die Sachbearbeiterin überprüft dies höchstpersönlich. Es konnte mir auch kein Kurzzeitkennzeichen ausgestellt werden, da der Anhänger sich in Holland befindet und dies nur für Überführungen in Deutschland gedacht ist. In der Praxis heißt das, dass man den Anhänger eigentlich nur auch einem anderen Fahrzeug aus Holland transportieren kann um dann die Bescheinigung zu machen.


    Ich war dann noch bei der Zulassungsstelle in Dresden und habe es nochmal versucht, aber dort die gleiche Geschichte. Laut dem deutschen Vlemmix-Händer ist das Wilkür der Zulassungsstellen und soll nur sehr selten vorkommen. Ich hatte mehrere erfolglose Versuche und auch bei einer anderen Zulassungsstelle im Umkreis steht online, dass man dieses Papier braucht.
    Also verlasst euch nicht auf die Vorgehensweise wie Sie von Vlemmix bzw dem Händer vorgeschlagen wird, sondern informiert euch im vorhinein bei der Zulassungsstelle.


    Gelöst hab ich mein Problem nun indem ich durch einen (Export-)Kennzeichenservice ein Überführungskennzeichen bekommen habe. Dieser hat wohl angegeben das der Anhänger Deutschland steht. Schlussendlich hat es mich 105€ gekostet für die Überführung. Richtig zulassen muss ich ihn nun trotzdem noch.


    Also kalkuliert diese Hürden beim Kauf und Abholung eines Hängers mit ein.

  • Hallo Rico,


    ich war eben bei der Zulassungsstelle in Marburg und hatte genau das gleiche Problem. Letzte Woche am Telefon wurde mir mitgeteilt, dass ich einfach nur vorbeikommen solle für die Zulassung. Heute hieß es, das Anhänger >700KG Gesamtlast vorgeführt werden müssen. Ihr Vorschlag war, dass ich in Holland zur Zulassungsstelle gehe.


    Hat sonst noch jmd ähnliche Erfahrungen?


    lg

  • Update:
    war noch mal bei der Zulassungsstelle und hatte einen anderen Sachbearbeiter - auf einmal alles kein Problem mehr^^


    Nicht von denen schickanieren lassen

  • Ich hatte das Problem, dass ich vom Händler (DITHMARSCHER WOHNWAGEN- UND ANHÄNGERMARKT) nur eine "verbindliche Bestellung" samt COC bekommen habe.
    Auf der Zulassungsbehörde (Rheinland-Pfalz) benötigen die jedoch um einwandfrei Eigentumsverhältnisse feststellen zu können entweder:
    - Kaufvertrag ODER
    - Rechnung.


    Beides will der Händler nicht raus rücken wegen rechtlicher/ buchhalterischer Bedenken. Finde ich komisch und wirklich nervig. Jetzt hat er eine Proforma-Rechnung gestellt - aber das reicht auch nicht.
    Wollte es jetzt eigentlich mit einem Überführungskennzeichen machen, aber ich lese, dass das auch nicht geht :/

  • Habe doch noch eine Rechnung bekommen und dann war es auch kein Problem mehr. Der Anhänger kann abgeholt werden und bald geht es los :)

  • Von dem Händler habe ich auch meinen Anhänger. Hat alles wunderbar geklappt. Anmeldung auch. Ich verwies bei denen noch darauf, dass der Anhängerhersteller im Verzeichnis beim KBA geführt ist und nicht diese 9er Nr dafür hergenommen werden muss.

    Es gibt eine Lösung, ... ?( für alles.

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