Bestandsschutz von Gebäuden im Baurecht

  • Hallo!


    Mein Name ist Melinda und ich bin grade dabei mir ein nettes kleines Eigenheim zu bauen bzw. bauen zu lassen. Jetzt hat sich allerdings während dieses Vorhabens die Frage des Bestandsschutzes von Gebäuden gestellt, womit ich absolut nichts anfangen konnte.
    Daher habe ich mich versucht im Internet ein wenig schlau zu machen und bin dort auf diesen Ratgeber hier aufmerksam geworden, dessen Inhalt mir aber auch nicht viel weitergeholfen hat.
    Jetzt wollte ich in diesem Forum mal nachfragen ob mir das mit dem Bestandsschutz jemand erklären könnte?


    lg Melinda

  • Hallo Melinda, was genau willst Du denn wissen?
    Den Artikel finde ich recht gut geschrieben. Kurz zusammengefasst: Wenn ein Gebäude ohne Baugenehmigung gebaut wurde bzw. umgebaut oder umgenutzt wurde undes kommt irgend wann man raus. Kann der Besitzer versuchen den Bau nachträglich „legal“zu machen dabei beruft er sich darauf dass das Gebäude schon lang steht und bisher Niemand gestört hat. Schutz des Bestehenden.
    Dies hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wie eben im Artikel beschrieben.
    Mein Vater hat vor ca. 50 Jahren mal einen Schuppen in unseren Garten „Schwarz“gebaut. Ich habe den Schuppen im Rahmen einer Neuvermessung der Straße in diePläne eintragen lassen. Dies war problemlos möglich da er damals schon eine Baugenehmigung bekommen hätte (er war einfach zu faul oder zu geizig) genau sowie ich eine Baugenehmigung dafür bekommen hätte. Wenn ein Bau damals wie heute keine Chance auf Baugenehmigung hat, sieht die Sache schon ganz anders aus.
    Von daher musst Du schon konkreter werden.


    Gruß Stefan


    PS Ich sehe gerade das du aus Österreich kommst. Da kann ich Rechtsprechung natürlich wieder anders sein als in Deutschland und den von dir verlinkten Webseite

    2 Mal editiert, zuletzt von Steff ()

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