Erschlossenes Baugrundstück Bad Aibling

  • Wieder was gefunden. Sieht seriöser aus diesmal.
    Ich schreib's wieder hier rein, falls es bei mir nix wird.



    Baugrundstück zu Verpachten Bad Aibling




    600,- Kaltmiete quasi. In anderen Gemeinden besteht Anschlusszwang. Egal wie autark ihr sein wollt. Ich weiß, dass es da noch Anschlusskosten gibt. Geschätzt ca. 5000.Ich find's trotzdem viel Geld. Aber machbar. Evtl. ja auch mit einer 2. Partei. Weiß nicht was da genehmigt wird. Er meinte Tiny House glaubt er nicht, aber Modulhaus. Wie und wo da jetzt genau der Unterschied sein soll weiß ich nicht, aber ich werde die Tage gleich mal nach Bad Aibling fahren um das herauszubekommen. Falls sich jemand da besser auskennt, immer her mit der Info


    Also, nachdem ich im Moment nicht eh schon ein Häusle rumstehen hab' ist das vllt. eh eher was für jemanden der aktiv einen Stellplatz sucht.
    Kaufen kann ich mir ja auch keins im Moment und die Anzeigen sind immer so schnell weg... xD


    Hab aber einen Camper. xD Ist leider nix von alldem.

    2 Mal editiert, zuletzt von FrauMueller ()

  • Wie und wo da jetzt genau der Unterschied sein soll weiß ich nicht, aber ich werde die Tage gleich mal nach Bad Aibling fahren um das herauszubekommen. Falls sich jemand da besser auskennt, immer her mit der Info

    Da findest du hier im Forum sehr viele Informationen - z.B.: Tiny Houses und das deutsche Baurecht - Legal wohnen im Tiny House


    Klassische Bauwagen und PKW-THoW sind in der Regel nicht baugenehmigungsfähig als dauerhaftes Wohnhaus, also dürfen sie auch nicht zum Wohnen auf einem Baugrundstück aufgestellt werden sondern lediglich auf Standplätzen auf Camping-/Wochenendplätzen (evtl. mit Duldung des dauerhaften Wohnens oder nach $12 BauGB).
    Auf "gemieteten" Baugrundstücken, also nach Erbbaurecht (Erbpacht) dürfen Tiny Houses aufgestellt werden, z.B. ein Wohnwagon, oder Modulhäuser, Mobilheime, Containerhäuser etc., vorausgesetzt sie sind so gebaut das sie eine Baugenehmigung erhalten (durch Einhalten der EnEV, Statik, Lärmschutz etc.)
    Das gilt auch für Bayern und seinem verfahrensfreien Bauen unter 75 m³, denn auch dabei müssen sämtliche Auflagen des Baurechts eingehalten werden - Verfahrensfrei bedeutet nicht Rechtsfrei !


    Vielleicht ist das ja für dich etwas - 26.11. - IndiViva Webinar: Stellplatzsuche

  • Oh wunderbar! Danke!!
    Ja, so ungefähr hatte ich das schon mitbekommen.
    Meine Erfahrungen vor Ort in den Gemeinden war bisher. "Kennen wir nicht. Lassen Sie einen Architekten drüberschauen."
    xD Immer! Tipp: Nenn es von vornherein Modulhaus und alle sind zufrieden ;)
    Kaum einer weiß halt was damit gemeint sein soll.


    Mit meinem Camper dürfte ich da trotzdem doof da stehen. (Auch wenn ich ihn wie ein Holzhaus anmale xD)
    Aber wie gesagt, jede Gemeinde handhabt das anders...deswegen. Howdieho! Auf zur nächsten lustigen Rathausbesichtigung.
    (Ist immer soooo entspannt...klar, sind ja auch immer super kleine Gemeinden xD)


    Danke nochmal.

  • Meine Erfahrungen vor Ort in den Gemeinden war bisher. "Kennen wir nicht. Lassen Sie einen Architekten drüberschauen."
    xD Immer! Tipp: Nenn es von vornherein Modulhaus und alle sind zufrieden

    Das kann ich jedem nur raten, wenn man schon mit Behörden spricht, dann nennt es "kleines Haus", mit Tiny House können die wenigsten etwas anfangen.


    Aber wie gesagt, jede Gemeinde handhabt das anders...deswegen. Howdieho! Auf zur nächsten lustigen Rathausbesichtigung.
    (Ist immer soooo entspannt...klar, sind ja auch immer super kleine Gemeinden xD)

    Da muss ich widersprechen, denn sie handhaben es alle gleich nach den Bundes- und Landesbauordnungen und den Ortssatzungen. Für jedes einzelne Grundstück gelten eigene Regeln, je nach Bundesland und den Örtlichen Satzungen und Bebauungsplänen. Was beim Nachbarn richtig ist muss nicht auch auf meinem Grundstück richtig sein, es gibt da kaum Verallgemeinerungen, man muss immer explizit das einzelne Grundstück betrachten.


    Es macht auch nicht viel Sinn vorab mit dem Rathaus oder den Behörden zu sprechen, denn z.B. der Bürgermeister bzw. der Gemeinderat hat dahingehend keinerlei Handhabe und die Baubehörden müssen dir als Privatperson erst mal keinerlei allgemeine Angaben gegenüber machen.


    Mit meinem Camper dürfte ich da trotzdem doof da stehen. (Auch wenn ich ihn wie ein Holzhaus anmale xD)

    Ja. mit dem Camper ist ganz schlecht, denn darin darfst du auf einem (privaten) Baugrundstück nicht legal wohnen, lediglich auf einem Campingplatz.
    Die einzige Möglichkeit wäre, von der Bauaufsichtsbehörde eine schriftliche Duldung zu erhalten. Das bedeutet, die Behörde hat Kenntniss des illegalen Zustandes, erklärt allerdings schriftlich für eine gewisse Dauer nicht dagegen einzuschreiten.
    So eine Duldung ist abhängig von allgemeinen Grundrechten (wenn es anderen dort erlaubt ist, kann es dir nicht verboten werden), Bestimmtheit (deine eigene Sicherheit und die anderer dürfen dadurch nicht gefährdet werden), Verhältnismäßigkeit ( z.B. wenn sich niemand dadurch gestört fühlt) und zu guter letzt durch das eigene Ermessen der Behörde.

  • Stimmt...hab von diesen Duldungen gehört. Das scheint man jetzt wohl so in München zu machen. Haben einmal bei meinen Schwiegereltern im Hinterhof den Camper geparkt und schon waren die Nachbarn da. Die haben Angst vor "Romas" mit Anwälten die sofort auf DUldung plädieren. Dann müssen die da stehenbleiben dürfen. Hmmm...HMMM xD

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