Lofts rechtlich als Geschoss?

  • Hallo,


    Ich bin mit meinem Wunschlayout fertig. Soll ein 9x3m ohne Räder werden, aber transpotabel mit Tieflader im Falle des Falles eines Umzugs oder Verkauf.


    Starte jetzt die techn. Planung. Dazu hab ich ein Buch "Holzrahmenbau" gekauft. Dort steht nichts über Schlaflofts drin (wie erwartet). Nach dem Buch müssten die Loft Bodenbalken in die Wände integriert aufliegend gestaltet werden. Und so dünn wie auf Bildern im Netz sollen die auch nicht sein. Dort ist eher eine Balkenhöhe von ca. 210mm zu lesen.


    Wenn ich danach gehe, mein Loft als Geschoss definiere, dann ist es nur ca. 700mm hoch?!


    Tieflader=500mm
    Boden nach Buch =300mm
    fragwürdige Wohnhöhe = 2000mm
    Balkenhöhe= 230mm
    Dach = 200mm


    Bleibt für Loft 770mm


    Gilt ein Schlafloft als Geschoss mit zu planender Geschossbodenkonstruktion?
    Reicht eine Raumhöhe von 2m unter dem Loft?


    Ich würde gern den Innenraum komplett nackt fertig machen, und dann die Zwischenwände und das Loft anbauen mittels kleinem Balken an die Wand geschraubt horizontal und dann da 100er oder 150er Balken aufschrauben und darauf Dielenboden. So dachte ich eigentlich....

  • Ein Schlafloft gilt in keiner Weise als Geschoss, es ist nichts anderes als ein Hochbett, deswegen reicht eine Balkenhöhe von 100-150 mm aus.


    Die Auflage der Loftbalken in den Wände hat nichts damit zu tun ob das Loft als Geschoss gilt oder nicht. Das wird deshalb so gebaut, um das Haus beim Transport zu stabilisieren, es steifer gegen Verwindung zu machen.

  • Hm... das kling doch gut.
    Aber wenn man die Loft-Balken mit den Wänden verbindet, dann hab ich ganz schön Problem edie Dampfsperre darum zu popeln.
    Vieleicht reicht auch ein Balken mittig im Haus um die Stabilität der Dachlast abzuleiten.
    Da muss ich wohl mal zu einem Bauingenieur gehen.


    @sigi


    Kannst du in Belangen Entwurfsdetailierung auch helfen? Kostet das dann extra? Oder ist das in den Dokumenten für den Bauantrag da schon mit drin?

  • Ohne sigi jetzt vorwegzugreifen zu wollen, die Tragwerksplanung ist normalerweise in den Kosten für den Bauantrag enthalten. Und ich vermute mal ganz stark, das der Tragwerksplaner (Statiker) sowieso darauf hinweisen wird, wie genau die Loft-Balken mit der Wand verbunden werden sollen.


    Ich sehe aber auch kein Problem darin die Dampfsperre zu verlegen, man muss sich nur genau überlegen in welchen Schritten man baut. Am besten von innen nach außen, also Ständerwerk errichten, Dampfsperre drauf, dann Löcher für die Balken, die Balken rein mit der Wand verbinden und die Dampfsperre gut abkleben am Balken.. usw.

  • Danke Dietmar für die Info.


    Also dass Loft kein Geschoss ist hilft mir erstmal ungemein.


    Gibt es Probleme mit der Nicht normgerechten Deckenhöhe unter dem Loft?


    Muss ich denn dann das "Hochbett" im Bauantrag mit angeben? Wenn nicht, dann wäre ja die Raumhöhe bis zum Giebel gegeben.
    Ist dann halt nur blöd, dass das WC unter dem Loft dann Wände haben die nicht bis nach oben gehen, sondern auf 2m aufhören, bei der Abnahme. Oder gibt es keine Vor Ort Abnahme des Hauses? Hm...

    Einmal editiert, zuletzt von moschi ()

  • Muss ich denn dann das "Hochbett" im Bauantrag mit angeben? Wenn nicht, dann wäre ja die Raumhöhe bis zum Giebel gegeben.

    Nun erstmal, du selber musst da garnichts angeben, denn das macht der Bauvorlageberechtigte. Genauso wie die Baupläne, die Statik und sonstige Berechnungen...


    Offiziell kann das Loft nicht als "Schlafraum" (offiziell Aufenthaltsraum) im Bauplan angegeben werden, den dazu ist die Deckenhöhe viel zu niedrig. Es ist also zunächst einmal offiziell im Bauantrag "nur" ein Stauraum auf der Empore im eigentlichen Aufenthaltsraum (Wohnraum). Die Bauabnahme ist ja vor deinem Einzug, da muss das Haus ja noch nicht möbliert sein. Und ob du dann hinterher ein Bett in deinem "Stauraum" stellst und dort schläfst oder etwas anderes machst, ist ja dir überlassen.


    Was ich mich allerdings frage, du willst ein transportables Tiny House ohne Räder, also vom Bauprinzip her ein Mobilheim. Warum dann unbedingt ein Loft? Ich sehe da keinen Sinn drin, denn so ein Loft macht nur Sinn, wenn ich als Wohnwagen auf einem PKW Anhänger baue.
    Schau mal bei Luna - Der ich weiß nichtwie vielte Plan - ihr Tiny ist auch ca. 9x3 m mit einem kleinen Anbau. In so einen Anbau könntest dann das Schlafzuimmer unterbringen.

  • Hallo Moschi,
    bitte bewerte den Begriff "Loft" nicht zu stark. Der ist im Baurecht nicht geregelt.
    Und was hier im Forum als "Schlafloft" kursiert ist eigentlich nur ein Hochbett. Das klingt nicht so cool, trifft es aber besser.
    Ein "Loft" oder eine "höhere Nutzungsebene" im Tinyhouse, egal wie genutzt, hat auch nichts mit einem Raum zu tun.
    Im Baurecht geht es um Räume. Im Wohnungsbau sind die Aufenthaltsräume entscheidend. Im Landesbaurecht sind diese genau definiert. Hier finden die Hauptfunktionen des Wohnens statt, nämlich Wohnen, Schlafen, Erholen, evtl. Arbeiten, evt. Kochen. Im Gegensatz zu diesen Hauptnutzungen gibt es Nebennutzungen, welche in Nebenräumen zulässig sind bzw. hauptsächlich dort stattfinden. Das können sein: Kochen, Bad, Flur, Hobbyräume, Lagerräume usw.. Nebenräume sind keine Aufenthaltsräume. Nebenräume dürfen deshalb auch abweichen in Bezug auf Raumhöhe, Fenster- und Türmaße usw.. Das "Schlafloft" kann also nie ein eigener Raum sein, sondern ist immer Teil des darunter liegenden Raumes (am Beginn der Treppe/Leiter). Demzufolge kann ein "Schlafloft" auch nie ein eigenes Geschoss sein. Geschosse bei Tinyhäusern sind theoretisch möglich. Das hätte dann aber eine baurechtlich notwendige Treppe zwischen den Geschossen und bestimmte lichte Raumhöhen in den Geschossen zur Folge. Das ist in den Landesbauordnungen genau definiert.

  • Problematisch wird es meiner Meinung nach dann, wenn der Bereich unter dem Loft durch eine Wand abgetrennt ist, also einen eigenen Raum bildet. Wenn es sich um einen Wohnraum handelt, dann muss der je nach Landesbauordnung eine Höhe von mindestens 240 cm haben.
    Wohnraum ist zumindest in einem zum dauerhaften Wohnen bestimmten Tiny auch die Küche, nicht jedoch ein Bad oder WC-Raum.


    Was die Stärke der Loftkonstruktion betrifft, so sollte man sich einfach mal die Stärke des Lattenrahmens in seinem Bett unter der Matratze anschauen. Aus Gewichtsgründen würde ich sowieso als Boden eines Lofts statt einer schweren Holzplatte einen solchen Lattenrahmen empfehlen. Von unten mit einer gespannten Textilbahn verkleiden und evtl. mobil auf umlaufenden stabilen Winkelleisten lagern und gut ist es.


    Gruß Udo

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