Baugenemigung und Überbreite

  • Hallo alle zusammen.


    Ich informiere mich bereits seit einiger Zeit über das Thema Tiny House / Mini Haus.
    Von dem Wohnkonzept bin ich bis her begeistert.
    ABER
    Der Punkt mit 2.55 m breite und 4 m höhe ist mir zu klein / zu eng.


    Daher meine folgende Überlegung.
    Einen breiteren Anhänger / Fahrgestell / Ramen als 2.55m kann man wohl nicht kaufen außer per sonderbau durch eine Firma. (<-- Zu teuer) Also würde ich mir gerne selber ein Gestell / Rahmen bauen. Das fertige Tiny House soll dann 3.50 m breit, ca. 8 bis 10 m lang und 5 m hoch sein.
    (( MEINE Persönliche MEINUNG: Wenn jemand der Meinung seien sollte dass das kein Tiny House ist, dann ist es halt so. Dann ist es halt ein Mini Haus. ))


    1. Frage dazu: Wie ist es dann mit dem Transport das Tiny House? Es entspricht dann ja nicht der StVo. Bei Recherchen von überbreiten Transporten bin ich auf die Information gestoßen das eine Ausnahmegenehmigung möglich ist. Kommt natürlich auf den Beamten an (Hab leider den Link nicht mehr).
    Hat einer von Euch Infos für mich wie so ein Transport von statten gehen könnte?


    UPDATE / erhalte Antwort: Persönliche Überlegung bis zum 09.03.2017
    Da für den Transport eines Tiny Hous oder eines Mini Hauses mit Übermaß auf den öffentlichen Straßen eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist werde / würde ich an diese Stelle ein Schwertransportunternehmen beauftragen oder zu Rate ziehen. Dadurch bin ich im Fall einer Beauftragung beim Transport aus der Haftung raus und es ist durch das Transportunternehmen versichert. (Wertgutachten ist im Fall der Versicherung jedoch zu empfehlen)


    2. Frage dazu: Dieses Tiny House soll im Grunde fest an einem Platz stehen. Die Frage 1 bezieht sich nur auf den Fall der Fälle dass das Tiny House mal bewegt werden muss.
    Soweit ich weiß muss ein Haus das fest an einem festen Platz steht genehmigt werden (Baugenehmigung). Diese Genehmigung benötigt man nur für Bauten die über einer bestimmten m² Größe / Nutzung liegen. ((Bitte korrigiert mich falls ich mich irre.)) Wenn ja wie sind da die Regularien bez. der Baugenehmigung. Also wie groß darf das Fundament / Fahrgestell oder Anhänger sein damit ich dieses Tiny House fest an einem Platz stellen darf wenn möglich ohne Baugenemigung? Der Aufstellplatz soll das eigene Grundstück in einem Wohngebiet seien ((Kleinstadt - Vorort)).


    UPDATE / erhalte Antwort:
    Wenn meine Überlegungen und Infos bis her richtig sind, bin ich auf das folgende Ergebnis gekommen.
    Tiny Hous als Wohnwagen / Bauwagen. Wenn ich ein Tiny Hous als Bauwagen bez. als Wohnwagen (<-- Elchtest beim TÜV) baue, hab ich im Grunde kein al zu großes Problem mit der Nutzung oder Genehmigung so lange es in den erlaubten Maße von 2,55 m breite 4 m höhe und die Gesamtlänge des Gespans eingehalten wird. Voraussetzung es wird nicht als dauerwohnsitz benutzt.
    ABER
    Wenn ich das selbe Tiny Hous oder Wohnwagen fest auf einem Grundstück stehen haben möchte und dieses als Dauerwohnsitz nutzen möchte, benötige ich auf jeden Fall eine Baugenehmigung. Unabhängig wie groß oder klein es ist und das wird vermutlich abgeschmettert. Also bevor man in diese Richtung weitermacht sollte man sich im Vorfeld mit der Gemeinde zusammen setzen und den Bebauungsplan anpassen lassen, z.B. in eine Sonderbaufläche „Alternatives Wohnen". Ich kann jedoch nicht einschätzen in wie weit da die Gemeinde mitzieht und ob es auf ein einzelnes Grundstück umsetzbar ist. Wichtig dabei ist dass auch die unmittelbaren Nachbarn mit an Bord geholt werden und deren Meinung im Amt mitgeteilt wird. Bitte korrigiert mich beim folgenden Satz falls ich falsch liegen sollte. Des weiteren muss das Grundstück erschlossen sein unabhängig ob ich den Anschluss nutze oder nicht. Zusätzlich muss ich an das Trinkwassernetz angeschlossen sein. Eine Nutzung des Regenwassers als Trinkwasser ist in Deutschland verboten.


    Mein Fazit bis her: 09.03.2017
    Da für mich ein Tiny Hous mit den Maßen 2,55 m breite und 4 m höhe zu klein / eng ist und dieses sowieso fest an einem Ort stehen soll, werde ich mir ein Mini Haus überlegen. Dieses wird dann über folgende Maße verfügen. ca. 3,50 m breit, ca. 5 m hoch und 8 bis 10 m lang. Dieses werde ich auf Betonstelzen ca. 50 bis 80 cm hoch stellen welche sich nur auf der linken und rechten Seite des Mini Hauses befinden (Ja die Grundplatte muss dann entsprechend ausgelegt sein.) Das sollte, meiner Überlegung nach, den Vorteil bringen dass wenn das Mini Haus mal auf einem anderen Grundstück aufgestellt werden sollte oder verkauft wird, kann ein Schwertransporten unter das Haus fahren es anheben und weck fahren. (Anschlüsse natürlich getrennt.)


    BAUGENEHMIGUNG: Da ich an der Baugenehmigung nicht vorbei komme war dass auch ein Punkt warum ich mich zu diesem Schritt entschlossen habe. Ein Mini Haus wird meines Überlegung nach wie ein normales Haus behandelt beim Genehmigungsprozess. Und wenn ich mich nicht verlesen haben sollte, sollte ein Bauantrag durch einen Zimmermans Meister ausreichen. Siehe Link dazu. Dieses werde ich zur gegebener Zeit mit dem Bauamt persönlich besprechen. Sollte jemand zu diesem Punkt Infos oder Anregungen haben würde ich mich drüber sehr freuen.


    ENERGIESPARVERORDNUNG: Brauche ich in Deutschland einen Energieausweis für mein Tiny House / Mini Haus?

    Häuser bis 50 Quadratmeter Größe müssen nicht die Anforderungen der aktuellen Energieeinsparverordnung EnEV 2016 erfüllen, sondern lediglich die der EnEV 2014, Anlage 3. INFO aus Link.


    Falls jemand weitere Anregungen, Fragen und co. hat, nur her damit, ich tue mein bestes um diese zu beantworten und wenn möglich in diesen Beitrag zu integrieren.



    Danke und Gruß Darus

    Alle sagten es geht nicht. Da kam einer der das nicht wusste und tat es einfach.

    11 Mal editiert, zuletzt von Darus ()

  • Hallo Darus,

    ich kenne mich mit der Landesbauordnung von Nordrhein-Westfalen nicht aus. Aber das was Du meinst ist wahrscheinlich ein Nebengebäude. Wohnraum, selbst eine Toilette gelten nicht als Nebengebäude. RE: Einer Artikel über Aufstellmöglichkeiten und Baurecht

    Das Energieeinsparungsgesetzt gibt m. Wissens erst ab eine größe von 50 m².

    Zum Transport: 3,5 breite und 5 Meter ist aber schon eine ganze Hausnummer für die Straße.
    Genehmigung mit auf vorgeschriebene Route (Brücken, Stromleitungen…) Polizeieskorte…
    Da würde ich vielleicht darüber nachdenken das ganze Modular zu gestalten. Drei kleine Boxen fahren sich leichter als eine Große.

    Gruß Stefan

  • Hallo Steff,


    nein ein Nebengebäude meine ich NICHT.
    Ich meine ein Tiny House das Räder hat und 3,50 m breit, 5 m hoch und ca. 8 bis 10 m lang ist.


    Aber deine Artikel waren / sind sehr hilfreich und ich lasse gerade die Infos in meine Überlegungen einfließen.
    Sobald ich was brauchbares habe werde ich meinen ersten / oberen Post aktualisieren.


    Es kann sein das ich eventuell weitere Fragen im ersten Post hinzufüge. Daher wäre es hilfreich wenn die Antworten sich auf die entsprechenden Fragen richten würden z. B. Zu Frage xxx: .............


    Danke.

    Alle sagten es geht nicht. Da kam einer der das nicht wusste und tat es einfach.

  • Hallo Darus,
    Thema Baugenehmigung: Wer unterschreiben bzw. einreichen darf steht in der Landesbauordnung.
    für B-W: http://www.landesrecht-bw.de/j…bsbawueprod.psml&max=true
    §43 (a)
    für das jeweilige Bundesland bitte selber suchen, der Wikipedia Eintrag stimmt /(zumindest für Baden Württemberg) nicht. https://de.wikipedia.org/wiki/Bauvorlageberechtigung


    Wenn Du überlegst zu auf einem Grundstück zu bauen das dir nicht gehört ist das kein Problem.
    Bauvoranfragen kann man stellen wenn man nicht der Besitzer des Grundstücks ist. Kostet nicht die Welt und gibt Klarheit ob der Entwurf passt. In manchen Baugebieten ist z.B. die Höhe und Form des Daches vorgeschrieben. https://de.wikipedia.org/wiki/Bauvorbescheid
    für B-W: https://www.service-bw.de/web/…lle_WAR_suchegui_rq=77767

    Gruß Stefan

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