Umsatzsteuer abführen bei Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen § 4 Nr. 12 UStG

  • Servus zusammen ,


    ich komme aus der Oberpfalz und habe mehrere vollerschloßene Hauptwohnsitz-Grundstücke, die ich an die Besitzer der Häuser verpachten werde. Derzeit laufen die Vorbereitungen um den Bebauungsplan dafür zu ändern.


    Ich hätte lieber Tiny Häuser auf Achse mit Straßenzulassung statt Mobilheimen. Aber 19% Umsatzsteuer von der Pacht abführen zu müssen ist uninteressant!
    https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/269694_77/


    Für mich sind Tiny Häuser nicht hauptsächlich Fahrzeuge sondern hauptsächlich Wohneinheiten. Gibt es dazu Gesetzeskommentare oder Rechtssprechungen die das bekräftigen würden? Ich finde nichts. ?(


    Wie wäre es das Fahrgestell notfalls runter zu bauen? Aber wo lagern. Notfalls auf dem Grundstück, dann verlange ich hierfür nur 1% vom Pachtpreis und führe davon dann die 19% ab. :evil: :thumbup: Für die Wohneinheit verlange ich dann 99% Pacht.


    Schöne Grüße


    Tiny Bayern

  • Hallo Tiny Bayern,


    nun um § 4 Nr. 12 UStG musst du dir nun wirklich keine Gedanken machen, den dabei geht es um STELLPLÄTZE !


    Ein Stellplatz ist die offizielle behördliche Bezeichnung für einen Parkplatz, also einen Platz auf dem du dein Fahrzeug abstellen (parken) darfst. Das Wohnen in einem Tiny House ist auf so einem Stellplatz von vorherein ausgeschlossen, zum einen weil es nur zum Abstellen des Fahrzeugs bestimmt ist und zum zweiten weil auf so einem Stellplatz von vorherein alle Voraussetzungen fürs Wohnen wie Wasser, Abwasser, Strom usw. fehlen.


    Wenn du also ein "privates" Grundstück zum Aufstellen eines Tiny House verpachten möchtest, dann geht dies nur über Erbpacht, da nur dadurch das Recht zum Errichten (Aufstellen) eines Wohngebäudes (auch ein Tiny House auf Rädern ist eine Wohngebäude) auf dem Pächter übertragen werden kann (muss über einen Notar im Grundbuch eingetragen werden).
    Zu beachten ist dabei natürlich auch, das ein straßenzugelassenes Tiny House in dem meisten Fällen nicht baugenehmigungsfähig ist und somit diese Art von Tiny Houses auf privaten Grundstücken in der Regel rechtswidrig abgestellt werden.


    Zum Aufstellen von straßenzugelassenen Tiny Houses müsstest du deine Grundstücke in einen Camping-/Wochenendplatz umwandeln, dort könntest du dann Stand- bzw. Aufstellplätze (Parzellen) an Besitzer von straßenzugelassene Tiny Houses vermieten.


    Gruß
    Dietmar

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