Tiny Häuser verbinden und Abstände

  • Hallo ihr Lieben,


    wir würden gerne zwei Tiny Häuser als L zusammenstellen und über eine überdachten Übergang verbinden. Jetzt gibt es ja die Abstände die auf CP's gelten, also 2,50 m von der Grundstücksgrenze und somit 5 m zu nächsten Tiny oder Wohnwagen. Muss dieser Abstand denn auch zwischen den Häusern die man verbinden will eingehalten werden ?


    Liebe Grüße
    Guido

  • Hallo Guido,


    Zunächst einmal, du meinst sicher einen Aufstellplatz auf einem Wochenendplatz (umgangssprachlich auch Dauercampingplatz), da so etwas auf einem Standplatz auf einem "normalen" Campingplatz nicht gestattet ist (Die Wohnwagen/Tiny Houses müssen dort jederzeit ortveränderlich sein und sonstige bauliche Anlagen dürfen nicht errichtet werden).


    Als nächstes ist ein Blick in die zuständige Camping-/Wochenenplatzverordnung notwendig. So ist z.B. in RLP das Aufstellen von mehreren Tiny Houses auf dem Aufstellplatz nicht gestattet, in NRW fehlt dieser Punkt in der Verordnung. Zu beachten ist auch das die beiden verbundenen Tiny Houses inkl. überdachten Übergang die max. 50 m² Grundfläche + 10 m² überdachten Freisitz nicht überschreiten.


    Allerdings läßt sich darüber auch sehr schön streiten, denn Tiny Houses die als 2 Module fest miteinander verbunden werden kann man dann auch als 1 Tiny House betrachten, am besten den Platzbetreiber fragen ob er es zuläßt (liegt ja Brandschutztechnisch in seiner Verantwortung).


    Die 2,5 m Abstand gelten als Brandschutz (5m Brandschutzstreifen zwischen den Aufstellflächen)bei den Parzellen, wenn du also 2 Tiny Houses auf deiner Parzelle verbindest dann muss dazwischen kein Abstand eingehalten werden.


    Liebe Grüße
    Dietmar

  • Hallo Dietmar,


    super vielen Dank für deine ausführliche Antwort :)


    Der wichtigste Satz für uns ist der letzte, dass wir die 2,5 m innerhalb der Parzelle nicht einhalten müssen - super.


    Ganz liebe Grüße und wir werden weiter berichten.
    Guido

  • Falles noch jemand für Schleswig-Holstein inresessiert:
    Nach Camping- und Wochenendplatzverordnung § 14 (4) dürfen zwei Objete in einer Parzelle aufgestellt werden, die Abstände (5 m) müssen aber eingehalten werden.


    Allerdings dürfen pro WoWa 10 m² ohne Abstände überachte "Sitzgelegenheiten" errichtet werden. 5 * 2 m zu überdachen wäre also kein Problem.

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