Baugenehmigung in Schleswig-Holstein

  • Hallo,


    ich habe eine Bauvoranfrage für ein Tiny-House gesellt. Mein Grundstück liegt in einem Dorf in Schleswig-Holstein (baurechtlich kein Außenbereich). Einen Bebauungsplan gibt es nicht, so dass § 34 gilt. Das Haus muss sich also einfügen. Von den Bauabstandsflächen passt das Tiny-House auf das Grundstück. Ich will das Tiny-House in den hinteren Teil des Grundstücks (hinter einem Einfamilienhaus) aufstellen. Auf meine Bauvoranfrage habe ich derzeit eine negative telefonische Auskunft erhalten. Danach fügt sich das Tiny-House nicht ein, da derartig schmale Häuser nicht ortsüblich sind. Ich kann die Bauvoranfrage jetzt zurück nehmen oder mir die Ablehnung schriftlich geben lassen. Gibt es Erfahrungen, wie ich weiter vorgehen kann? Kann ich gegen die Ablehnung Widerspruch einlegen oder müsste ich klagen und wie sind die Erfolgsaussichten? Die Regelung in §34 ist aus meiner Sicht sehr stark auslegbar.

  • Du stehst offensichtlich im Moment noch in der Phase der "Anhörung". In dieser Phase hast du die Chance, alle Fragen zu einem eventuellen Ablehnungsgrund deines Antrages zu klären. Nutze das am besten in einem persönlichen Gespräch. TinyHäuser gibt es noch nicht im deutschen Baurecht. Sie haben auch keine geschichtliche Entwicklung. Die "Erscheinung eines TinyHouses" in einer Ortschaft ist deshalb immer neu und nicht vergleichbar. Neu und "ortsuntypisch" bedeutet aber nicht, dass es sich automatisch nicht einfügt. Für das Einfügen in die umliegende Bebauung gibt es Bewertungsregeln. Das Gebäude darf das Ortsbild nicht "verschandeln" ... z.B. durch grelle Farbgebung o.ä. und es muss sich in die umliegende Bebauung nach Maß und Art der baulichen Nutzung einfügen. Also werden auf dem Grundstück dann mindestens 2 Wohnhäuser stehen, also min. 2 Wohneinheiten. Wie ist das in der Nachbarschaft? Gibt es dort auch rückwärtige Bebauungen? Sind die Anteile an bebauter Fläche vergleichbar mit den Nachbargrundstücken? Ein Ermessensspielraum besteht schon noch. Das muss man aber persönlich ausloten! Es können natürlich andere Ortssatzungen nicht ausgehebelt werden. Wenn also eine Baugrenze hinter dem Einfamilienhaus verläuft, ist dahinter in der Regel nur noch der Kaninchenstall möglich oder auch garnichts, weil der Außenbereich dort beginnt. Es könnten auch andere Satzungen greifen zum Beispiel zum Denkmalschutz (Umgebungsschutz) oder es gibt Gestaltungssatzungen fürs Ortsbild. Ein Rechtsstreit lohnt sich aus meiner Sicht nicht. Lieber im Gespräch bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde fragen, unter welchen Bedingungen ein Vorhaben zulässig wäre. Aber immer konkret fragen, nicht allgemein! Dort muss man schon mit Plänen, Fotos usw. erscheinen. Bearbeiter lassen sich auch auf kleine Planungsgespräche gerne ein, wenn sie zeitlich nicht ausufern (meine Erfahrung). Besser ist es in jedem Fall, wenn du einen Architekten mit dabei hast. Der kann dich in bautechnischen Dingen gegenüber dem Amt besser vertreten.

  • Hey Jens,


    hast du Lust, mit uns zu teilen, wie es weiter lief?


    Ich habe das gleiche überlegt, evtl. sogar mit einer Trennung des Grundstückes. Das Haus wäre von der Straße aus gar nicht sichtbar, da fällt mir eine "Verschandelung" des Ortsbildes nur schwer zu erkennen.


    Grüße

  • Hallo,


    ich habe die Bauvoranfrage zurück genommen. Eine offizielle Begründung für die Ablehnung habe ich daher nicht. Nach der Rücknahme habe ich noch einmal eine Anwältin gefragt, die mit dem Thema Tiny House auch wirbt. Auch von der Anwältin kam die Meinung, dass sich das Tiny-House wohl nicht einfügt.


    Von der Straße aus wäre mein Tiny-House auch nicht sichtbar gewesen. Es geht wohl auch um das Thema Bebauung in 2. Reihe. Dies ist hier nicht üblich.


    Wie ist die Situation bei dir? Hast du schon eine Anfrage gestellt? Ich bin immer noch am überlegen, ob ich zu früh aufgegeben habe und ob es Sinn macht das Thema Tiny-House weiter zu verfolgen.


    Gruß


    Jens

  • Hey Jens,


    nein, wir haben noch nichts beantragt. Wir haben relativ neu ein Grundstück im Wohngebiet und haben überlegt, ob wir im hinteren Teil ein Tinyhouse bauen und den vorderen Teil vermieten. Auch eine Teilung des Grundstückes wäre denkbar.


    Vorteilhaft bei uns ist, dass es schon eine Bebauung in zweiter Reihe und damit auch eine Erschließung über einen Weg an die Rückseite des Grundstückes gibt.


    Ich häng mal einen Kartenausschnitt an, falls jemand erkennt, wo ich lebe, behalte er es bitte für sich. :whistling: :D


    In rot der potentielle Standplatz, in grün die neue Grundstücksgrenze, die wir uns vorstellen könnten. Wenn man die Zufahrt von hinten sichern könnte (glaube das ist ein Privatweg), dann bräuchte man ja vorne gar keine Zufahrt zur Straße. Ansonsten wäre aber auch eine 3 m breite Zufahrt möglich, also sollte es da keine Probleme geben.


    Was man nicht so gut sieht: die Häuser am unteren Rand der Karte sind nur über den Weg erschlossen. Auf der Rückseite schließt sich weitere Bebauung an. Es ist also definitiv zweite Reihe ...


    Mal sehen ...


    Grüße

  • Hallo,


    ich hänge hier auch mal meine Grundstücksansicht an. Die Stelle, an der das Tiny-House stehen sollte, habe ich rot markiert. Eine Grundstücksteilung wäre vielleicht auch möglich. Ich weiß aber nicht, ob die Auswirkungen auf die Genehmigung hätte. Derzeit überlege ich, ob ich doch noch mal einen Architekten frage.

  • Wir sind uns aber einig, dass die Regelungen total schwachsinnig sind, oder? :rolleyes: Dein Haus ist kleiner, als die Terassenüberdachungen deiner Nachbarn. Man, man, man ...

  • Das Thema Tiny House ist definitiv nicht bei den Baubehörden angekommen! Liegt das Grundstück im Bereich eines gültigen Bebauungsplanes, dann ist der Versuch, dort ein Tiny House aufzustellen oder ortsfest zu bauen, vorn vorne herien zum Scheitern verurteilt. Liegt kein Bebauungsplan vor, ist man über den Gummiparagraphen § 34 auf Gedeih und Verderb der Laune eines Angestellten im Bauamt angewiesen.


    Der einzige wirklich gangbare Weg ist über eine Gemeinschaft, die eine Art Camping Park mit Dauerwohnrecht zusammen erstellt. Das ist allerdings eine Art Gewerbegebiet - nicht Jedermanns Geschmack.


    Deutschland ist kein Land für klassische Tiny Häuser auf Rädern und auch kleinere Häuser tun sich bei der Etablierung sehr schwer.


    Leider ;(

  • So lange die Festsetzungen der Bebauungspläne eingehalten werden, kann man dort auch sein Tiny House errichten!
    Wenn es um das Einfügen in die umliegende Bebauung geht (§34, Bauen im Innenbereich), kann man das aber auch von der positiven Seite sehen. Es gibt auch bei den Behörden offene Bearbeiter (und Entscheider) und es gibt sehr viele Optionen für kleine Häuser. Ich denke da an Baulücken, Bauen in 2. Reihe, verdichtetes Bauen allgemein ... übrigens gibt es auch flexible Baugenehmigungen (z.B. zeitliche Begrenzungen).
    Aber ja - man braucht auch die passenden Bearbeiter beim Bauamt - oder sehr viel Zeit und Nerven für Überzeugungsarbeit.

  • Aber ja - man braucht auch die passenden Bearbeiter beim Bauamt - oder sehr viel Zeit und Nerven für Überzeugungsarbeit.

    Genau das aber ist der Kasus Knaxus - man hängt ziemlich vom Wohlwollen des Bearbeiters ab, da eine Rechtsgrundlage fehlt. Das Baurecht hat bisher das Thema Nachhaltigkeit, ökologischer Fußabdruck usw. komplett ignoriert.


    Den Tiny Häusern haftet zudem der Geschmack des fahrenden Volkes (Sinti oder Roma - Zigeuner sollen wir ja nicht mehr sagen) an, der häufig zu Einsprüchen der Nachbarschaft führt.
    Was der Tiny Häuser-Bewegung fehlt, ist eine Lobby, die hunreichend Druck beim Gesetzgeber macht.

  • Na dann muss die Lobby entstehen! Warum immer nur Stammstische zwischen (zukünftigen) Tiny-House-Bewohnern?
    In Karlsruhe gibt es den Tiny-House-Verband. Dort könnten sich neben Herstellern auch Architekten zum Thema austaschen.
    Vielleicht läuft da auch schon etwas. Wer übernimmt die Initiative?

  • Ich habe jetzt die Antwort einer Architektin erhalten. Wie oben schon geschrieben, braucht man wohl viel Zeit und Nerven um das Bauamt zu überzeugen und das Ganze mit ungewissem Ausgang. Ich denke jetzt über einen Neubau mit einer kleinen Wohneinheit für mich und einer Wohnung zur Vermietung nach.

  • Ich habe jetzt die Antwort einer Architektin erhalten. Wie oben schon geschrieben, braucht man wohl viel Zeit und Nerven um das Bauamt zu überzeugen und das Ganze mit ungewissem Ausgang. Ich denke jetzt über einen Neubau mit einer kleinen Wohneinheit für mich und einer Wohnung zur Vermietung nach.

    Ich habe mich auch in der Zwischenzeit vom Thema Tiny Haus weitgehend veraschiedet und plane jetzt ein kleines, "richtiges" Haus mit etwa 50 - 60 qm, was interessanterweise nicht teurer wird, als ein 20qm Tiny Haus.

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