Bausparvertrag (Wohnriester) nicht für Tiny-House akzeptiert

  • Hallo zusammen,


    ich wollte hier mal kurz über eine Skurrilität des deutschen Rechts berichten. Ich habe einen sog. "Wohnriester-Bausparvertrag" und wollte wissen, ob ich auch diesen zur Finanzierung zum Bau oder Kauf eines Tiny-House verwenden kann. Da sind jetzt 8900 € drauf und davon 2700 € staatliche Riesterzulagen. Die LBS hat bei der Zulagenstelle angefragt und mitgeteilt bekommen, dass die Zulagen nur dann nicht zurückgefordert werden, wenn das Eigenheim ein festes Fundament hat und eine Mindestquadratmeterzahl aufweist, die ein Tiny-House nicht erreichen kann. Ansonsten werden die Zulagen vom Staat zurückgefordert und ich gucke in die Röhre.


    Also, kauft euch Paläste mit großzügigen Grundrissen auch wenn ihr euch eigentlich beschränken wolltet und versiegelt die Untergründe mit Fundamenten. Der Staat unterstützt nur solche Dinge.


    Also doch eine Eigentumswohnung kaufen? Oder 2700 € in den Wind schießen ...? ?(


    Gruß


    Michael

  • Hallo Michael,


    geht uns genauso, mit der Wohnriester und genauso mit der Kreditvergabe. Unsere Bank gibt uns keinen Kredit unter den Konditionen eines "Baukredites".
    Und auf Baukindergeld hat man auch kein Anspruch mit einem TinyHouse ohne festen Fundament. Bei meiner Anfrage bezüglich Schraubfundamenten habe ich keine Antwort bekommen.


    Alternative Wohnformen sind bürokratisch nicht erfassbar / nicht gewollt in Deutschland


    Grüße


    Bastian

  • Tja, der deutsche Gesetzgeber und die ihm unterstellte Bürokratie ist flexibel wie ein Stück Hartholz. Gerade im Baubereich artet die Vorschriftenflut extremst aus - und wo kämen wir denn dahin, wenn Hinz und Kunz eine andere Art des Wohnens etablieren. Das geht ja gar nicht.


    So bleibt einem dann nur die Hoffnung, dass es Menschen gibt, die mal eine Musterklage wagen, obwohl die Chance recht gering ist. Wäre wohl ein Kampf gegen die berühmten Windmühlenflügel.


    Alternative Wohnformen sind bürokratisch nicht erfassbar / nicht gewollt in Deutschland


    Grüße


    Bastian

    Dem gibt es nichts hinzuzufügen.


    Gruß


    Michael

  • KfW-Kredit gibt es auch für Minihäuser auf Schraubfundamenten nicht. Ich frage mich nur, warum man dafür eine Baugenehmigung (mit ganzem drum und dran) braucht...

  • Hallo zusammen,


    bevor es hier mal wieder obskure Diskussionen ohne Fakten ausartet, möchte ich etwas Licht in die Sache bringen.


    Zunächst einmal in eigner Forums-Sache, wilde Verschwörungstheorien ala "Der Staat will seine Untertanen kontrollieren, etc." werden auch weiterhin kommentarlos gelöscht!


    Doch nun zur Sachlage:
    Wann werden Förderungen (Wohnriester, Baukindergeld, KfW Förderung, Baukredit, etc) für Tiny Houses akzeptiert?


    Dazu erst einmal die Begriffsdefinitionen. Ein Tiny House zum Wohnen ist immer ein Gebäude (LBO §2 Abs. 2) in den meisten Fällen eine Mobilie (BGB §93) und nur sehr selten eine Immobilie (BGB §94).


    Schaut man sich nun einmal die Verträge zur Förderung an, so sind in allen zumindest folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

    • Sie müssen Alleineigentümer oder mindestens Miteigentümer sein.
    • Sie müssen die Wohnung selbst zu eigenen Wohnzwecken nutzen, das bedeutet: Sie müssen tatsächlich darin wohnen.
    • Das Gebäude muss melderechtlich Ihre Hauptwohnung oder zumindest Ihr Lebensmittelpunkt sein (also der Ort, an dem sie sich hauptsächlich aufhalten)
    • Das Gebäude muss sich in einem Land der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR, beispielsweise Norwegen) befinden.
    • Bei dem Gebäude muss es sich um eine Immobilie handeln !

    Es gibt noch ein paar andere Anwendungsgebiete, wie z.B. den Kauf von Anteilen an einer Wohnungsgenossenschaft, den Erwerb eines Dauerwohnrechts in einem Pflegeheim oder den Umbau einer Immobilie um Barrieren zu reduzieren (Barrierefreies Wohnen), welche jedoch mit dem Hausbau nichts zu tun haben.


    Wichtig hier ist vor allem der Punkt im Vertrag, der vorgibt, es muss sich um eine Immobilie handeln.
    In den meisten Fällen ist das Tiny House jedoch eine Mobilie, ein bewegliches Sachgut, welches jederzeit ohne Beschädigung der Sache (dem Haus und des Grundstücks) wieder entfernt werden kann.
    Um eine Immobilie zu sein muss das Tiny House ein unbewegliches Sachgut sein, bei der zwischen beiden Teilen der Sache (Gebäude und Grundstück) eine so erhebliche Verbindung existiert, dass ihre Trennung zu einer Beschädigung oder Unbrauchbarmachung einzelner Teile führen würde.


    Es handelt sich also keineswegs um eine Skurrilität oder um unflexible Bürokratie, sondern ganz simple um Vertragsvereinbarungen die einzuhalten sind!


    Wer einen Fördervertrag (Bausparen, Wohnriester, Baukredit) abschließt bzw. eine Förderung (Baukindergeld, KFW. etc.) in Anspruch nehmen will, der sollte sich im Vorhinein darüber im Klaren sein, unter welchen Voraussetzungen diese Verträge gelten. Zurzeit gelten diese Verträge nun mal lediglich für Immobilien, evtl. wird es in Zukunft irgendwann auf Mobilien erweitert, dazu müsste sich allerdings die Zahl der „mobilen“ Tiny Houses auf Baugrundstücken erst einmal signifikant erhöhen.



    Bei der "Mindestquadratmeterzahl" hat sich wohl jemand etwas weit aus dem Fenster gelehnt. Mindestquadratmeter pro Person gibt es gesetzlich vorgegeben (in manchen Bundesländern) nur für Mietobjekte, also Gebäude die man vermieten möchte. Damit fällt dies schon mal keinesfalls in die Vorgaben für eine Förderung, da diese alle nur zu eigenen Wohnzwecken gelten.


    Gruß
    Dietmar




    P.S.: Noch etwas zu der Aussage "Alternative Wohnformen sind bürokratisch nicht erfassbar / nicht gewollt in Deutschland":
    Alternative Wohnformen sind sehr wohl bürokratisch erfasst und auch gewollt, §4a BauNVO "... Wohngebäude eine besondere Eigenart aufweisen und in denen unter Berücksichtigung dieser Eigenart die Wohnnutzung erhalten und fortentwickelt werden soll."
    Voraussetzung ist selbstverständlich dass sich die Alternativen Wohnformen im gesetzlichen Rahmen bewegen, ansonsten wäre es ja keine Demokratie mehr sondern wir hätten Anarchie...

  • KfW-Kredit gibt es auch für Minihäuser auf Schraubfundamenten nicht. Ich frage mich nur, warum man dafür eine Baugenehmigung (mit ganzem drum und dran) braucht...

    Weil so ein Minihaus auf Schraubfundamenten zwar ein Gebäude ist und somit eine Baugenehmigung benötigt, es sich aber nicht um eine Immobilie handelt und somit nicht gefördert wird.

  • Als ich bei KFW angerufen hatte, bekam ich die Aussage, dass das Tiny nicht auf Rädern sein darf. Punktfundamente wären ausreichend um ein KFW-Darlehen zu erhalten. Ich habe mir jetzt oben nicht alle Beiträge durchgelesen, ob das schon jemand bis zum bitteren Ende durchexerziert hat. Auch habe ich diese Verhandlungen abgebrochen, da meine Finanzierung irgendwann stand und kann also nicht 100 %ig behaupten, dass es gehen würde.


    Ich würde aber diesen Punkt nicht generell unversucht lassen, denn der Mitarbeiter den ich am Apparat hatte kannte die Tinyhäuser sowie ihre Mobilität und hat ohne zu zögern diese Aussage getroffen.


  • Ich hoffe, du kannst mit Kritik umgehen. Mit einigen deiner Überzeugungen gehe ich nämlich absolut nicht konform.


    Natürlich bleibt es für mich skuril, bzw. unflexibel, wenn für Förderungen von Wohnraum die Schaffung einer Immobilie gefordert wird. Es ist unlogisch und unpragmatisch. Ich bin absolut nicht der Mensch, der Gesetze und Verordnungen als "unverbindliche Handlungsempfehlungen betrachtet oder gar die hier heraufbeschworene "Anarchie" wünscht. Ganz im Gegenteil: Mich nerven die Leute sehr, die sich an keinerlei Regeln halten. Doch unlogische Gesetzgebung nervt mich genauso. Das deutsche Baurecht ist ein bürokratisches Monster und bis alternative Wohnformen endlich mal durch eine entsprechende pragmatische Gesetzgebung und angepasste Bauverordnungen Unterstützung finden, wohne ich längst "immobil" - unter der Erde. Ja, man darf, nein, man muss sogar die deutsche Gesetzgebung in diesem Punkt scharf kritisieren, weil Veränderungen heutzutage einfach absolut notwendig sind. Sich hier einfach auf die Position zu versteifen "die deutschen Gesetze" sind nun mal so, bringt überhaupt nichts. Ähnlich wie bei der dringend notwendigen Verkehrswende, müssen solche alternativen Wohnformen unbedingt durch den Staat gefördert werden - oder zumindest nicht verunmöglicht werden, in dem nur Landschaftsversiegelung gefördert wird (Stichwort: immobil - also mit Fundament). Kritik gegen eine unflexible Bürokratie und eine starre Gesetzgebung ist keine Anarchie, sondern eine Notwendigkeit.


    Was übrigens die Mindestquadrameterzahl angeht, so habe ich eben diese Auskunft über die LBS erhalten, die bei der Zentralen Zulagenstelle nachgefragt hat. Wäre interessant zu erfahren, ob dies wirklich so ist. Vielleicht gibt es noch andere, die hier Licht ins Dunkel bringen können.


    Der einzige Punkt, in dem ich den Bürokraten ein (gewisses) Verständnis entgegenbringe, ist die Tatsache, dass eine Grundschuldbestellung und damit Absicherung eines Kredites für ein Mobilheim etwas schwieriger zu gestalten ist. Aber ähnlich wie bei einem Auto ist ja die Schaffung einer Eigentumsurkunde (im Fall des Autos ist es der Kfz-Brief) auch hier möglich.


    Ich mag keine Totschlagsargumente wie "Die Gesetze sind nun mal so, basta". Gesetze ändern sich ständig, weil es Menschen gibt, die die Sinnhaftigkeit von Gesetzen ständig hinterfragen. Dies ist ein demokratisches und gesellschaftspolitisches Recht, bzw. sogar eine Notwendigkeit.

  • Hallo Musikus,


    Dir geht es hier ja eigentlich um Deinen Bausparvertrag. Du willst davon das Tinyhaus finanzieren, hast aber kein Grundstück, oder habe ich das falsch verstanden?

    Zitat

    Der einzige Punkt, in dem ich den Bürokraten ein (gewisses) Verständnis entgegenbringe, ist die Tatsache, dass eine Grundschuldbestellung und damit Absicherung eines Kredites für ein Mobilheim etwas schwieriger zu gestalten ist. Aber ähnlich wie bei einem Auto ist ja die Schaffung einer Eigentumsurkunde (im Fall des Autos ist es der Kfz-Brief) auch hier möglich.

    Eine Grundschuldbestellung kann nur für ein Haus erfolgen, das fest mit dem Grund und Boden verbunden ist. Die Grundschuld bezieht sich auf den Boden, nicht auf die Immobilie, bzw. auf die Verknüpfung von beidem.
    Die Grundschuld wird im Grundbuch eingetragen, dort sind Realrechte an Grund und Boden eingetragen. Auch wenn es eine Eigentumswohnung ist, ist damit ein anteiliges Recht an dem Grund und Boden verbunden, auf dem das Haus steht, in dem sich diese Wohnung befindet.
    Möglich ist der Eintrag für eine Wohnung nur dann, wenn innerhalb eines Mehrfamilienhauses für eine Anzahl von Räumen eine Abgeschlossenheitserklärung erstellt wurde, und für diese Räume dann ein Wohnungsgrundbuch angelegt wird. Dieses „Sondereigentum“ existiert dann als Teilrecht am Gesamtobjekt und mit anteiligen Rechten und Pflichten am Mehrfamilienhaus (Gemeinschaftseigentum).
    Dasselbe gilt natürlich für das Einzelhaus, Reihenhaus, Doppelhaus....immer ist an das Haus auch das Recht am Boden verbunden und nur diese bietet die Sicherheit für das Darlehen. Das ist Bankrecht und hat mit Politik erstmal nichts zu tun.


    Man kann also für ein Tiny definitiv keine Grundschuld bestellen!


    Wenn keine Grundschuld bestellt werden kann, kann man in dem Sinne auch keine Baufinanzierung umsetzen, weil daran immer die Absicherung des Darlehens durch das Realrecht im Grundbuch gebunden ist.
    Du kannst aber vermutlich ein anderes Darlehen bekommen, das aber einen sehr viel höheren Zinssatz haben wird.


    Was Deinen Bausparvertrag angeht musst Du wohl neu überlegen.
    Und möglicherweise bist Du bei Abschluss des Vertrages nicht korrekt beraten worden.



    Ich möchte also noch etwas zum Thema Bausparvertrag (BSV) beitragen:
    Grundsätzlich wäre es natürlich möglich einen BSV für den Kauf eines Grundstücks zu verwenden, da es ja eine Immobilie ist. Ob das allerdings mit einem Wohnriestervertrag geht, weiss ich nicht, da mit dem Kauf des Grundstücks ja noch nicht die von Riester geforderte Eigennutzung gesichert ist. Und dies würde vermutlich auch nicht dadurch geheilt, dass man ein mobiles Tinyhaus auf das Grundstück stellt.


    Einen Wohnriestervertrag sollte man nur abschliessen, wenn man sicher ist, dass man irgendwann Wohneigentum erwerben wird! Anderenfalls ist es besser eine andere Form des Riesterns zu wöhlen. Wobei die meisten Riesterverträge eher unattraktive Konditionen haben, meist hohe (ggfs. versteckte) Gebühren.


    Ein Bausparvertrag (mit oder ohne Riester) lohnt sich m.E. heute nicht mehr. In Niedrigzinsphasen relativieren sich die Vorteile eines BSV extrem.


    Früher/ in Hochzinsphasen gab es in der Sparphase attraktive Guthabenzinsen und in der Darlehensphase im Vergleich zu normalen Baufinanzierungsdarlehen etwas niedrige Sollzinsen. Da heute aber der normale Zinsmarkt extrem niedrig ist, rechnet sich der BSV nicht mehr, denn es werden meist im Gegensatz zu einem klassischen Baudarlehen höhere Gebühren fällig. Man erkennt das, wenn man den Sollzins/Darlehenszins mit dem Effektivzins vergleicht. Liegt diese höher als 0,01%, drücken sich darin die Gebühren aus.
    Dazu kommt meist die Abschlussgebühr von 1,5-2,5% bei Abschluss des Vertrages. Sie wird zwar meist verrechnet wenn man das Darlehen in Anspruch nimmt, aber sie muss erstmal vorfinanziert werden. Und außerdem kann es sein, dass sie nur gegen eine Darlehensgebühr verrechnet wird. Und die ist üblicherweise bei Bauspardarlehen fällig, bei klassischen Baudarlehen nicht.
    Nimmt man das Darlehen nicht in Anspruch hat man sinnlose Gebühren für Vorteile gezahlt, die man nicht nutzen kann/will.


    Wenn also das Darlehen gar nicht in Anspruch genommen wird, hat man schnell mal € 400-800,- in den Sand gesetzt, denn die Abschlussgebühr wird auf die Bausparsumme berechnet. Angespart werden aber nur 40% der Bausparsumme, denn der Rest wird ja als Darlehen ausgezahlt. Wenn man dann den Vertrag nicht zuende bespart und den Vertrag kündigt, ist das Geld weg! Zudem werden den Kunden meist überhöhte Bausparsummen (=noch mehr Abschlussgebühr)angeboten. Die Guthabenverzinsung liegt bei 0,1% wenn man Glück hat, die fängt die Abschlussgebühr jedoch nicht auf.


    Der Vorteil eines Bauspardarlehens ist, dass man das Darlehen jederzeit sondertilgen kann und dass die Darlehen im zweiten Rang eingetragen werden können.
    Früher gab es für den zweiten Rang im Vergleich zu einem zweitrangig besicherten Bankdarlehen auch gute Zinssätze. Das kann bei dem heutigen Niveau nicht mehr gehalten werden. Der einzige Vorteil bei heutigem Zinsniveau ist m.E., dass man gezielt für den Erwerb einer Immobilie Geld zur Seite liegt. Das kann jemand der diszipliniert ist aber auch auf andere Weise tun. Und er sollte es tun, weil der Abschluss eines BSV heute zu 98% eine sinnlose Aktion ist.


    Bei der Beurteilung der angesparten Summe hier in diesem Beitrag kann man nur sagen: € 8.900,- ist zwar eine schöne Summe. Aber damit kommt man natürlich nicht weit, wenn man eine Immobilie finanzieren will. Ein Tinyhaus kann man damit zu ca. 20% anzahlen, wenn man nicht selbst baut. Bedauerlicherweise denken viele, wenn sie mit € 50,-/100,- einen BSV besparen, können sie damit irgendwann ein Haus finanzieren. Wenn jedoch darüber hinaus kein weiteres Kapital vorhanden ist, würde noch ein Gehalt ab € 3.000,- netto helfen, damit kann man dann ggfs. ein Haus in der Provinz finanzieren.


    So ist es leider.
    M.E. ist das eher ein Problem des Marktes, der Heuschrecken und der Lobbyisten, als der Politik. Die Politik hat vermutlich Interesse und wird vermutlich auch zunehmend offen für innovative Ideen sein. Trotzdem wird zu häufig Grund und Boden an Investoren gegeben, weil das einfacher ist und man so übliche Wege beschreiten kann und bei einzelnen Privaten entweder das Geld oder das Know-How oder die Bereitschaft zu gemeinschaftlichen Investments fehlt.
    Da wo sich aber Gruppen zusammen schließen und verlässliche Projekte starten, die auch durch die persönliche Finanzkraft des Einzelnen gedeckt sind, funktioniert es auch.
    Und mit persönlicher Finanzkraft meine ich nicht, dass jemand hohe Summen an Eigenkapital braucht, sondern ein festes Einkommen hat.


    Du musst in Deiner Situation Deinen Ärger darüber, dass Du Deinen BSV nicht richtig nutzen kannst, und ggfs. die Förderung verlierst von dem Ärger über die Bürokratie trennen. Das ist ein völlig anderes Thema.
    Du kannst Dich allerdings möglicherweise über den BSV-Berater ärgern.


    VG von Sterntaler

  • Hallo Musikus,


    Kritik ist immer willkommen wenn sie konstruktiv ist.


    Bezüglich „meiner Überzeugungen“, da hast du mich sicher falsch verstanden, mit dem was ich Aussagen möchte, denn ich berufe mich nicht auf meine Überzeugungen sondern schlicht auf die derzeitigen Faktenlage.

    Natürlich bleibt es für mich skuril, bzw. unflexibel, wenn für Förderungen von Wohnraum die Schaffung einer Immobilie gefordert wird. Es ist unlogisch und unpragmatisch.

    Ich gehe völlig konform damit, dass diese Verträge in heutiger Zeit nicht pragmatisch sind. Fakt ist jedoch, als diese Förderungen ins Leben gerufen wurden (mal abgesehen vom Baukindergeld) hat an „mobile“ Tiny Houses noch niemand in Deutschland gedacht. Zur damaligen Zeit war es logisch das solch eine Förderung nur für eine Immobilie gelten kann, dementsprechend wurde das Vertragswerk und die damit verbundenen Gesetze aufgesetzt.


    Wenn nun solch ein Vertrag (In deinem Fall ein Bausparvertrag) abgeschlossen wurde, dann bezieht sich dieser Vertrag auf eine Immobilie und kann nun mal nicht für etwas anderes, wie z.B. eine Mobilie, angewendet werden. Daran ist nichts skurril oder unflexibel, skurril ist es nach meiner Auffassung nur, das sich jemand aufregt, warum sein Vertrag nicht vertragswidrig angewendet werden kann, wofür es noch nicht einmal eine gesetzliche Grundlage gibt. (siehe den Post von Sterntaler)


    Wie ich bereits sagte, dieses Vertragswerk ist nicht mehr Zeitgemäß und die entsprechenden Gesetzlichen Vorgaben sollten geändert werden, dazu muss sich allerdings die Zahl der „mobilen“ Tiny Houses auf Baugrundstücken erst einmal signifikant erhöhen um dem Ganzen eine demographische Grundlage für eine Gesetzesänderung zu geben.

    Ich bin absolut nicht der Mensch, der Gesetze und Verordnungen als "unverbindliche Handlungsempfehlungen betrachtet oder gar die hier heraufbeschworene "Anarchie" wünscht. Ganz im Gegenteil: Mich nerven die Leute sehr, die sich an keinerlei Regeln halten.

    Hier gehe ich zu 100% mit dir konform.

    Doch unlogische Gesetzgebung nervt mich genauso. Das deutsche Baurecht ist ein bürokratisches Monster und bis alternative Wohnformen endlich mal durch eine entsprechende pragmatische Gesetzgebung und angepasste Bauverordnungen Unterstützung finden, wohne ich längst "immobil" - unter der Erde.

    Hier sehe ich es etwas differenzierter, im Allgemeinen ist die deutsche Gesetzgebung nicht unlogisch, auch wenn es oberflächlich betrachtet manchmal den Anschein hat, so haben die meisten Gesetzlichen Vorgaben schon ihren Sinn. Natürlich gibt es Verbesserungsbedarf, jedoch sind Tiny Houses und alternative Wohnformen schon jetzt sehr gut im Baurecht abgebildet.


    Gerade wenn man die derzeitigen Petitionen zur Änderung des Baurechts für Tiny Houses mal genau unter die Lupe nimmt, so wird man feststellen, das 50% der Forderungen längst im Baurecht verankert sind und die restlichen 50% Forderungen sind, die gegen allgemeine Grundrechte wie z.B die Gleichbehandlung verstoßen.


    Baurechtliche Probleme mit Tiny Houses liegen zurzeit hauptsächlich in folgenden Punkten:

    • "das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt werden“, dies ist völlig subjektiv und sollte geändert werden. Wer entscheidet hier wann etwas das Ortsbild beeinträchtigt und wann nicht?
    • "der Unwille bzw. die physikalischen Grenzen bei PKW-THoW zur Einhaltung der Energieeinsparverordnung" - Hier ist meine persönliche Auffassung, wer auf einem Baugrundstück ein Tiny House aufstellen möchte, der soll sich auch an die EnEV halten, was durchaus zu realisieren ist. Wer unbedingt ein PKW-THoW haben möchte, der soll dann auch auf entsprechende Parzellen auf Camping-/Wochenendplätzen (Tiny House Parks) ausweichen. Die EnEV für kleine Gebäude unter 50 m² ist schon vereinfacht, alles weitere würde gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen, den ein Wohnhaus ist ein Wohnhaus und bleibt es auch, egal ob 20m² oder 2000m²...
    • "dauerhaftes Wohnen auf Camping-/Wochenendplätzen (Tiny House Parks) sollte vereinfacht werden" - Es wurde zwar 2017 das Baurecht entsprechend angepasst, jedoch nur für Plätze mit einem vorhabenbezogenem Bebauungsplan. Da sich dies kaum jemand leisten kann, die Kosten dafür liegen mindestens im 6-7 stelligen Bereich, sollte dies auf alle (neuen) Plätze ausgeweitet werden, um die Schaffung von mehr Tiny House Parks zu fördern.

    Ähnlich wie bei der dringend notwendigen Verkehrswende, müssen solche alternativen Wohnformen unbedingt durch den Staat gefördert werden - oder zumindest nicht verunmöglicht werden, in dem nur Landschaftsversiegelung gefördert wird (Stichwort: immobil - also mit Fundament). Kritik gegen eine unflexible Bürokratie und eine starre Gesetzgebung ist keine Anarchie, sondern eine Notwendigkeit.

    Hier gehe ich wieder 100% konform mit dir, Wohnformen genau wie der Verkehr ändern sich und die Politik muss darauf reagieren. Ich bin selber politisch aktiv, am Mittwoch treffe ich mich mit der baupolitischen Sprecherin der Grünen des Landtags RLP.

    Was übrigens die Mindestquadrameterzahl angeht, so habe ich eben diese Auskunft über die LBS erhalten, die bei der Zentralen Zulagenstelle nachgefragt hat. Wäre interessant zu erfahren, ob dies wirklich so ist.

    Das würde mich auch sehr interessieren, den es gibt keine gesetzlichen Vorgaben für eigengenutzten Wohnraum und im Riester Vertragswerk konnte ich auch nirgendwo etwas über eine Mindestquadratmeterzahl finden, mal ganz davon abgesehen das dies überhaupt keinen Sinn ergibt. Wenn für eine 5 köpfige Familie ein 100m² Haus (20m² pro Person) gefördert wird, so muss auch für eine Person ein 20 m² Haus gefördert werden, alles andere wäre völlig unlogisch.

    Ich mag keine Totschlagsargumente wie "Die Gesetze sind nun mal so, basta". Gesetze ändern sich ständig, weil es Menschen gibt, die die Sinnhaftigkeit von Gesetzen ständig hinterfragen. Dies ist ein demokratisches und gesellschaftspolitisches Recht, bzw. sogar eine Notwendigkeit.

    Das sehe ich genau so, Gesetze müssen hinterfragt und ständig auf ihre Sinnhaftigkeit überprüft werden, da die Welt nicht stagniert sondern sich ständig im Wandel befindet. Allerdings sollte dabei auch beachtet werden, dass man nicht in eine „Wunschwelt“ abgleitet und die aktuelle Gesetzeslage in einer Demokratie zunächst einmal zu befolgen ist, selbst wenn sich diese irgendwann ändern wird.


    Viele Grüße
    Dietmar

  • Was ich versehentlich noch vergaß zu erwähnen: Meine Anfrage an die LBS bezog sich auch auf die Frage, ob ich das Geld auch evtl. für den Erwerb des Grundstücks verwenden könnte, auf das ich ein Tiny-House stelle. Darauf kam keine Antwort. Hier muss ich nochmals nachhaken.
    Da rechne ich aber auch mit einem abschlägigen Bescheid, da ... für die Behörde Wohnen nicht gleich Wohnen ist, aber für mich Wohnen gleich Wohnen ist.


    Zur weiteren Info: Ich habe zwei Bausparverträge. Der "normale" ist frei und nicht von irgendwelchen Vorschriften eingeengt. Den habe ich mal im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen angespart. Die angesparte Summe könnte ich frei entnehmen.


    Es ist jetzt etwas spät, noch ausführlicher auf eure letzten Beiträge (Dietmar und Sterntaler) einzugehen. Auf jeden Fall bedanke ich mich dafür, dass hier auch kritisch hinterfragt werden kann, ohne dass gleich ein Krieg im Thread ausbricht. In anderen Foren geht es oft heiß her, wenn man den altgedienten Moderatoren widerspricht- selbst wenn es sachlich ist (darum bemühe ich mich eh). Netiquette ist wichtig, sonst herrscht Anarchie ;) (das mit der Anarchie war jetzt spaßig, nicht sarkastisch gemeint - nur dass es nicht zu Missverständnissen kommt)


    Ich muss hier nur noch mal darauf hinweisen, dass ich nicht im Wolkenkuckucksheim lebe, sondern eher sehr exakt und genau versuche Dinge zu planen. Wir hatten ein Eigenheim und daher hatten wir die Finanzierungsform u.a. mit dem Wohnriester gewählt. Es gibt aber eben Situationen im Leben, in denen man sich wandelt und z.B. merkt, dass man Alternativen zu herkömmlichen Wohnformen sucht. Meine Frau wollte das Haus verkaufen und nun disponiere ich eben um. Daher kann man nicht davon sprechen, dass es ein "Fehler" war einen Wohnriestervertrag abgeschlossen zu haben. Im Übrigen kann ein nicht für Wohnzwecke in Anspruch genommener Wohnriester ganz einfach als Altersriester für eine Rente verwendet werden.


    Eine kleine Bemerkung sei mir noch gestattet: Meine Frau hatte vor vielen Jahren geplant, mit ihrem Ex-Mann ein Haus in einer Neubausiedlung zu bauen. Nachdem dort selbst die Art der zu pflanzenden Büsche und Sträucher vorgeschrieben wurde, war sie so genervt, dass sie es nicht mehr wollte.


    Ich schreibe ein anderes Mal mehr zu diesem doch sehr interessanten Thema.

    2 Mal editiert, zuletzt von Musikus ()

  • Moin,


    Abgesehen von der langsamen Änderung der Gesetzlage (was übrigens kein typisch Deutsches Problem ist, Deutschland ist in diesem Bezug im Europäischem Vergleich nicht der Schnellste (was aber auch am Deutschen Bürger selbst liegt), sondern liegt generell eher im Mittelfeld) wäre die Lösung hier die Erstellung einiger Punktfundamente.
    Als Beispiel: Ein Punktfundament mit 250 mm Durchmesser trägt bei 2 kg/cm2 (gewachsener Lehmboden) schon eine Tonne. Für die Grössenordnung unserer Projekte reden wir also über vier- bis zehnmal mit den Erdbohrer in die Erde rein, und ca. 200 bis 500 L Beton. Im Vergleich zum Rohstoffverbrauch konventioneller Bauweise ein Klacks, und von den Kosten her auch nocht gravierend. Gewiβ, es mag in Fällen sinnlos und Verschwendung sein, aber wenn das der Unterschied zwischen Projektfortsetzung oder -aufgabe ist, wäre die Sache für mich klar. Befestigung Punktfundament-Haus mit z.B. Gewindestangen, wobei die Muttern dann einen Schweisspunkt bekommen, so daβ die Befestigung nicht zerstörungsfrei gelöst werden kann.


    Sich freuen daβ man in seinem Haus wohnen kann und währendessen versuchen die Gesetzlage anzupassen.


    Ciao, Kai

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